Anfragen der SPD-Fraktion.

Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.

Wir fragen an:

 

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass alle ASD-Mitarbeitenden (derzeit 98,641 VZÄ im Kern-ASD ohne Pflegekinderdienst und ohne Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule) in den jeweiligen Planungsräumen Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreuen, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Pflegeverhältnisse bestehen. Die Unterscheidung von Eingangs- und Fallmanagement wurde in Folge der Organisationsuntersuchung im ASD und der Anpassung der Planungsräume aufgehoben, sodass alle Mitarbeitenden seit 2024 die Vergabe und Begleitung von Hilfen zur Erziehung in Ihrem Zuständigkeitsportfolio haben.

  1. Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?

Die Frage lässt zwei Antwortmöglichkeiten zu: Zum einen, wie viele Pflegeverhältnisse jede(r) Mitarbeitende betreut, zum anderen wie viele Hilfen zur Erziehung (Hilfen) die Mitarbeitenden insgesamt betreuen.

Beide Antwortmöglichkeiten werden nachfolgend aufgeführt.

Auf Grundlage der ASD-Statistik und des ASD-Stellenplans zum Stichtag 15.10.2024 ergibt sich eine rechnerische Fallbelastung von durchschnittlich 45 Hilfen zur Erziehung pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) Sozialarbeiter/-in. Dabei sind neben den Pflegeverhältnissen alle Hilfeformen mitgezählt, die ambulant (bspw. Familienhilfe), teilstationär (bspw. Tagesgruppe) oder stationär (bspw. Heimerziehung/Wohngruppe) vergeben sind. Nicht eingerechnet sind die vom Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule vergebenen Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII). Die Fallzahl ist jedoch nicht alleinig aussagekräftig, da insbesondere die Prävention im ASD im Vordergrund stehen muss. Zusätzlich hat jede/-r Beschäftigte/-r zusätzlich Fälle im Zusammenhang mit der Trennungs- Scheidungsberatung sowie Bedarfsprüfungen zu begleiten und verantwortet zusätzlich Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren.

Für Pflegeverhältnisse ergibt eine Durchschnittsberechnung, dass im Jahr 2024 auf 98,641 VzÄ ASD-Mitarbeitende bei einer Gesamtzahl von 709 Pflegeverhältnissen (Ist-Stand 09/2024) jede/-r ASD-Mitarbeitende (ohne die Fachdienste Eingliederungshilfe und Pflegekinderdienst) im Durchschnitt 7,2 Pflegeverhältnisse betreut. Jedoch lassen sich hieraus keine qualitativen oder quantitativen Rückschlüsse ziehen.

  1. Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019? 

Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es 639 Pflegeverhältnisse im Amt für Jugend und Familie. Zu dieser Zeit war der ASD noch in Fall- und Eingangsmanagement unterteilt. Ausschließlich im Fallmanagement (77 VZÄ) wurden Hilfen zur Erziehung und demnach auch Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreut. Durchschnittlich wurden 2019 je VZÄ Fallmanagement 8,3 Pflegeverhältnisse betreut. Insgesamt Es wurden 2019 im Durchschnitt 3.655 kostenpflichte Hilfen im ASD betreut, dies ergibt eine Fallbelastung von (aufgerundet) 44 Hilfen pro Mitarbeiter/-in bei 84 VzÄ (inklusive 7 VzÄ aus dem umA-FD).

    In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

    Wir fragen an:

    1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
    Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
    Förderschwerpunkt Lernen6
    Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
    Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
    Förderschwerpunkt Sprache1
    Förderschwerpunkt Sehen1
    Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
    Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
    Sonstige / freie Träger4
    Insgesamt22
    1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
    Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
    A.-Diesterweg-Schule239
    Schule Engelsdorf110
    Schule zur Lernförderung „Fritz-Gietzelt“202
    Comeniusschule259
    J.-H.-Pestalozzi-Schule207
    Ernst-Zinna-Schule136
    Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
    Lindenhofschule90
    Martin-Schule108
    Kay-Espenhayn-Schule101
    Schule Rosenweg112
    Schule Thonberg
    Haus Mahlmannstraße
    8027
    Schule Zweenfurther Straße70
    Schloss Schönefeld (freier Träger)140
    Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
    Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
    Förderzentrum für Erziehungshilfe „Kurt-Biedermann-Schule“177
    Wladimir-Filatow-Schule78
    Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe-Kollwitz“319
    Sacke Klinikschule 
    Albert-Schweitzer-Schule208
    Samuel-Heinicke-Schule200
    Wolfgang-Mutzek-Schule84
    Gesamtsumme2.997
    1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

    Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

    SJ 2024/2025
     
    Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
    für Fahrdienst
    Hin- und Rückfahrt945940
    Hin- oder Rückfahrt11252
    1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

    Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

    FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
    LPG Logistik GmbH1710191120382240
    H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
    Malteser Hilfsdienst8911212910405015
    Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
    Robert Harsleben666
    ProLine12510
    Taxibetrieb U.Lehmann52226
    Fahrdienst D. Schmidt131516
      271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
    1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

    Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

    1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

    Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

    Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

    Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

    1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

    Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.

    Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.

    Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“

    Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.

    Wir fragen an:

    1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?

    Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.

    2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?

    Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.

    3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?

    Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.

    4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?

    Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.

    5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?

    Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.

    6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?

    Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).

    Anfrage: Die sächsischen Regierungsparteien aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in den Sächsischen Landtag eingebracht, der das Ziel zur Schaffung eines sogenannten Kita-Moratoriums hat (Drucksache 7/17127).  

    Dabei soll auch künftig die Weiterentwicklung „der Kita-Finanzierung den Schwerpunkt auf die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen legen, um so die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken“. 

    Beantragt ist, den jährlichen Landeszuschuss für die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in 2025 mindestens auf dem finanziellen Niveau von 2024 fortzuschreiben. 

    Damit kann die Qualität der Betreuung in den Leipziger Einrichtungen verbessert werden. 

    Wir fragen an: 

    1. Wie positioniert sich der Oberbürgermeister zum Antrag von CDU, Grünen und SPD zur Schaffung eines Kita-Moratoriums? 2. Teilt der Oberbürgermeister die Position des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes?

    Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Freistaat trotz zurückgehender Kinderzahlen seine Zuschüsse auf dem Niveau von 2024 halten will. Auch aus Sicht Leipzigs sollte die demographische Entwicklung genutzt werden, um die Betreuungsqualität in der frühkindlichen Bildung zu verbessern, zumal die Zahl der in die Kita kommenden Kinder in den nächsten Jahren auch wieder nach oben gehen wird. Allerdings muss auch sehr deutlich gesagt werden, dass gleichbleibende Landes-Zuschüsse nichts daran ändern, dass die Kostenbelastung für Kommunen seit Jahren stärker steigt als die Unterstützung vom Land und dieser Trend sich fortsetzen wird. Wenn das Land darum Verbesserungen in der Betreuungsrelation nachhaltig gewährleisten will, dann muss auch die Finanzierung entsprechend aufgestockt und dynamisiert werden.

    Der jetzige Lösungsansatz wirkt nur kurzzeitig. Die Stellen in diesem wichtigen Aufgabenbereich können durch die Kommunen langfristig auf dem aktuellen Niveau nur erhalten werden, wenn auch die Finanzierung gleichermaßen langfristig gesichert ist. Das betrifft nicht nur das Thema Personalkosten, sondern auch die anfallenden Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtungen.

    Das Moratorium kann maximal eine Übergangslösung darstellen. Eine perspektivische Anpassung des Betreuungsschlüssels in Sachsen ist dringend notwendig, um nachhaltige Verbesserungen herbeizuführen und auf die demografischen und sozialen Entwicklungen zu reagieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch gleichsam eine Anpassung und Dynamisierung der Landeszuschüsse zur Refinanzierung des Mehraufwandes auf Seiten der Kommunen. Das Moratorium ist hierfür kein geeignetes Mittel.

    3. Welche Kinderbedarfszahlen hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 an das Kultusministerium gemeldet?

    An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

    2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

    2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

    2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

    2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

    4. Welche Personalkapazitäten hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 gemeldet?

    An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

    2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

    2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

    2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

    2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

    5. Welche Mittel hat die Stadt 2024 vom Land erhalten und mit welchen Mitteln rechnet sie 2025 (incl. Inflationsbereinigung)?

    Die Stadt Leipzig erhielt für das Haushaltsjahr 2024 Landeszuschüsse zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen (gemäß § 18 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung) in Höhe von 153.648.420,15 Euro. Entsprechend des Kita-Moratoriums wird diese Summe eingefroren und auch 2025 in selber Höhe ausgezahlt. Inflationsbereinigt – entsprechend aktueller Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes für den September 2024 in Höhe von 1,6% – bedürfte es einer Summe i. H. v. 156.106.794,87 Euro. Anzumerken ist hierbei, dass der eingefrorene Landeszuschuss jedoch unterhalb des veranschlagten Planansatzes von 154.192.350 Euro liegt, da dieser die geforderte Weiterführung des Ukraine-Erlasses beinhaltet. Zudem ist für das Jahr 2026 im Haushaltsplan eine Dynamisierung des Landeszuschusses eingeplant.

    6. Wie plant die Stadt, die Mittel zu verwenden?

    Die Mittel dienen der Gewährleistung des laufenden Kita-Betriebes. Mehrerträge für zusätzliche Aufgaben stehen hierdurch nicht zur Verfügung. Wie in Punkt 5 dargestellt, verbleiben trotz des Moratoriums Mindererträge.

    Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

    Vom 27.09. bis 03.11. findet aktuell die Herbst-Kleinmesse 2024 am Cottaweg statt. In der Juni-Ratsversammlung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine ordnungsgemäße Durchführung von zwei Kleinmessen im Jahr wie bisher üblich, zu bisher üblichen Terminen auch nach 2024 und ohne Unterbrechung sicherzustellen. Außerdem soll ein Weihnachts-/Winterzirkus im Jahr 2024 und auch danach durchgeführt werden können. 

    Im August stellte die Stadt Leipzig die Grundzüge des überarbeiteten Rahmenplans für das Sportforum vor. 2025 und 2026 könnten dann Detailplanungen folgen und finanzielle Mittel organisiert werden, damit 2027 als erstes größeres Vorhaben der Bau des Parkhauses neben der Arena starten kann.

    Wir fragen an:

    1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Themen Kleinmesse und Weihnachts-/Winterzirkus?
    2. Gibt es ein Gesprächsformat mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu finden?
    3. Kann der nunmehr überarbeitete Rahmenplan für das Sportforum Ende 2024 in den Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergeben werden?

    Antwort der Verwaltung:

    1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Themen Kleinmesse und Weihnachts-Winterzirkus?

    Da zuletzt zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig keine einvernehmliche Lösung zur Nutzung des Geländes am Cottaweg während Veranstaltungen in der RB-Arena gefunden werden konnte, wurde die konsequente Umsetzung der Regelungen gemäß der getroffenen Vertraglichkeiten festgelegt. Das bedeutet, ab 2025 ist die Freihaltung des Festgeländes Cottaweg während einer Nutzung (insbesondere Spieltage RB Leipzig und Championsleague) sicherzustellen. Eine Nutzung des Festgeländes ist damit nur während der Spielpausen möglich.

    Die Verwaltung hat am 27.08.2024 ein Auftaktgespräch mit RBL zur gemeinsamen Flächensuche für einen Alternativstandort geführt. Aktuell befinden sich leider keine geeigneten Alternativstandorte für eine dauerhafte Umsiedlung der Kleinmesse bzw. keine Standorte für einen zentralen Festplatz, der für verschiedene Freiluftveranstaltungsformate genutzt werden könnte, im Bestand der Stadt Leipzig. Eine Sondernutzungsfläche „Festplatz“ wird nur in Kombination aus Grunderwerb, Planung, Erschließung und Entwicklung in geeigneter Lage realisierbar sein. RBL wird daher zunächst bei der Suche von Potenzialflächen im Eigentum Dritter unterstützen. Sobald eine in Umfang und Qualität ausreichende Standortliste vorliegt, wird eine erweiterte, dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe initiiert, um die Realisierung voranzubringen.

    2. Gibt es ein Gesprächsformat mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu finden?             

    Nein, es gibt kein aktuelles, einheitliches Format. Den auch vom Stadtrat geforderten „Runden Tisch“ zum Thema Cottaweg/Kleinmesse hat die Verwaltung zweimal initiiert, alle Fraktionen waren beteiligt, es erfolgte ein reger Austausch.

    Aufgrund der zunehmend komplexeren Situation rund um das Stadion hat die Aufstellung des Masterplanes zur weiteren Gestaltung des Stadionumfeldes Priorität.

    Danach können wieder Gespräche geführt werden.

    3. Kann der nunmehr überarbeitete Rahmenplan für das Sportforum Ende 2024 in den Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergeben werden?

    Der überarbeitete Rahmenplan Stadionumfeld wird dem Stadtrat alsbald, möglichst noch im Dezember 2024, zur Beschlussfassung vorgelegt.

    Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

    Die Fußball-Europameisterschaft 2024 hat gezeigt, wie besucherfreundlich sich das Umfeld des Hauptbahnhofes präsentieren kann: Englischsprachige Ausschilderungen und mobile Toiletten stellte beispielsweise die Stadt Leipzig für die Besucher und Besucherinnen temporär zur Verfügung. 

    Wir fragen an:

    1. Wie viele mobile Toiletten standen während der Fußball-Europameisterschaft den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung? Welche Kosten waren damit verbunden?

    2. Warum können diese mobilen Toiletten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen? 

    3. Sind Toiletten am Hauptbahnhof im Rahmen des Toilettenkonzeptes vorgesehen? Wenn ja, wie viele Toiletten und an welchen Standorten?

    4. Warum gibt es keine dauerhafte englischsprachige Beschilderung am Hauptbahnhof zu den wichtigen Sportstätten, sowie zu touristischen Zielen in Leipzig? Ist hier eine besucherfreundliche Lösung künftig möglich?

    Antwort der Verwaltung:

    Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024, die vom 14.06.2024 bis zum 14.07.2024 in der Bundesrepublik Deutschland stattfand, wurden sowohl der Innenbereich der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig als auch der dortige Außenbereich temporär für diese Großveranstaltung umgestaltet.

    Dies war erforderlich, da mit hohen nationalen und internationalen Besucherzahlen gerechnet werden konnte. Auch musste die Stadtverwaltung den konkret formulierten Turnieranforderungen seitens des externen Ausrichterverbandes Folge leisten und diese entsprechend umsetzen. Zusätzlich war davon auszugehen, dass während der vier Spiele, die im Stadion Leipzig ausgetragen wurden, weitere sehr hohe Personenströme, beispielsweise durch die FAN WALKS, hinzukommen würden.

    Sowohl der innere als auch äußere Bereich der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig sind für derartige Großveranstaltungen und Menschenaufkommen nicht ausgelegt.

    1. Wie viele mobile Toiletten standen während der Fußball-Europameisterschaft den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung? Welche Kosten waren damit verbunden?

    Auf der Westseite am PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig wurden 8 mobile Unisex-Urinale kostenfrei bereitgestellt. Die bereitgestellten Kabinen waren im gesamten Zeitraum von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet und wurden täglich einmal gereinigt. Für diese Anmietung inklusive Betreuung entstanden Kosten in Höhe von ca. 17.000 €. Im Inneren der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig stellte der Betreiber bzw. das Centermanagement die dortigen Sanitärräume zusätzlich mit erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung.

    2. Warum können diese mobilen Toiletten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen?

    Die beauftrage Dienstleistung umfasste nur den Zeitraum der Europameisterschaft und wurde mit den dafür vorhandenen Mitteln finanziert. Bei den beauftragten Modellen handelt es sich um Produkte, die für den Veranstaltungsbereich (Open Airs, Festivals etc.) konzipiert wurden und regulär vor allem dort genutzt werden. Die Beschaffenheit und Ausstattung der genutzten Unisex-Urinale eignen sich nicht für einen dauerhaften Betrieb als öffentliches Sanitärangebot, da diese Modelle beispielsweise kein Waschbecken besitzen und nur bedingt abgeschlossen werden können.

    Gleichzeitig unterliegt das direkte Umfeld des Hauptbahnhofes einer Vielzahl von komplexen Nutzungsansprüchen, die sich aus den verschiedenen Belangen der Verkehrsplanung (ÖPNV, Carsharing, Fußgänger- und Radverkehr), den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Denkmalschutz, Umgebungsschutz), den Anliegen dort ansässiger Unternehmen und dem täglichen An- und Zulieferverkehr ergeben.

    So konnte kurzfristig und in Abstimmung mit dem Centermanagement des PROMENADEN Hauptbahnhofes Leipzig vorerst nur ein Standort abgestimmt werden, der mittels Sondernutzungsgenehmigung für dieses Anliegen befristet vorgehalten wurde. Es mussten Fahrradstellplätze abgesperrt und die Fläche mithilfe von Absperrelementen und Baustrom hergerichtet werden.

    3. Sind Toiletten am Hauptbahnhof im Rahmen des Toilettenkonzeptes vorgesehen? Wenn ja, wie viele Toiletten und an welchen Standorten?

    Ja, im Rahmen des Gesamtstädtischen Umsetzungskonzeptes für öffentliche Sanitäranlagen der Stadt Leipzig sind Angebote im Umfeld des PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzigs vorgesehen. Über die Anzahl und avisierten Modelle kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden, da sich die entsprechende Vorlage im Verfahren befindet und stadtintern abgestimmt wird.

    4. Warum gibt es keine dauerhafte englischsprachige Beschilderung am Hauptbahnhof zu den wichtigen Sportstätten, sowie zu touristischen Zielen in Leipzig? Ist hier eine besucherfreundliche Lösung künftig möglich?

    Die Wegeführung war Teil der sogenannten „Tournament Requirements“ (Turnieranforderungen) zur UEFA EURO 2024 und somit eine veranstaltungsbezogene Umsetzung von Anforderungen seitens eines externen Ausrichterverbands.

    Das Sportforum wird aktuell ausgeschildert und umfasst mehrere touristisch relevante Sportstätten, so die QI-Arena und die Red Bull Arena. Hierbei wurde jedoch auf die konkrete Namensnennung verzichtet, um im Falle eines Betreiber- oder Namenswechsels keine Aktualisierung vornehmen zu müssen.

    In Anlehnung an die Kfz-Fernwegweisung werden Fußwegweiser bereits schrittweise mit international gängigen Symbolen für beispielsweise Hauptbahnhof, Stadion oder Stadtzentrum ergänzt. Seit 2020 wird geplant, das Fußgängerleitsystem vollständig neu zu gestalten und den touristischen Bedürfnissen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird auch die zweisprachige Beschilderung geprüft. Eine Realisierung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

    Artikel von Frank Franke für das Amtsblatt vom 19.10.2024

    Schon seit langem setzt sich die SPD in Sachsen dafür ein, dass sich die Qualität der Kindertagesbetreuung stetig verbessert und die finanziellen Mittel für Kindertagesstätten steigen. 

    Mit dem im September im Landtag beschlossenen Kita-Moratorium stehen im nächsten Jahr die gleichen Haushaltsmittel zur Verfügung wie im Jahr 2024, obwohl die Anzahl der zu betreuenden Kinder rückläufig ist. 

    Es stehen also mehr Mittel für frühkindliche Bildung zur Verfügung. So soll ein großer Teil des pädagogischen Personals für die qualitative und inhaltliche Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung gehalten werden.

    Mit einer Anfrage im Leipziger Stadtrat wollen wir als SPD-Fraktion von der Verwaltung wissen, wie sich die Stadt Leipzig zum Kita-Moratorium positioniert. Hintergrund ist, dass es aus dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag Kritik am Beschluss im Landtag gibt.  Wir wollen sichergehen, dass die Stadt Leipzig die finanziellen Mittel in 2025 in gleicher Höhe verwendet wie in diesem Jahr. Die Arbeitsplätze der Erzieherinnen und Erzieher sollen trotz sinkender Kinderzahlen erhalten bleiben. Wir wollen die Pädagoginnen und Pädagogen entlasten und die Arbeit mit den Kindern beständig qualitativ verbessern.