Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Im denkmalgeschützten Robert-Koch-Park in Grünau, der gegenwärtig eine Liegenschaft des Städtischen Klinikums St. Georg ist, sollen im Rahmen des Projekts „Kultur und Bildung für ALLE“ zwei Gebäude für eine öffentliche Nutzung unter Berücksichtigung der Auflagen für Barrierefreiheit und Brandschutz umgebaut werden. Sie sollen ein soziokulturelles Zentrum und Mehrgenerationenhaus (ehemalige Chefarztvilla) und ein Bürgercafé als barrierefreien Treffpunkt (ehemaliges Kutscherhaus) aufnehmen. Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz und sind derzeit dem weiteren Verfall ausgesetzt.

Für das Vorhaben werden auf der Grundlage von bereits vorhandenen Planungsunterlagen für eine bis Dezember entstehende Machbarkeitsstudie des Amts für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) im Doppel-Haushalt 2019/2020 der Stadt Leipzig folgende Investitionsmittel eingestellt:

2019: 750.000 Euro
2020: 750.000 Euro

Begründung:
Es geht zum einen um die stufenweise Rettung eines denkmalgeschützten, rund 100 Jahre alten Parkensembles inmitten eines der größten Plattenbaugebiete der Bundesrepublik. Das für die Gebäudenutzung und Pflege des Robert-Koch-Parks zuständige Städtische Klinikum St. Georg ist objektiv überfordert, die Gebäude zu erhalten bzw. in einen nutzungsfähigen Zustand zu versetzen. Das gilt ebenso für eine angemessene Pflege des Robert-Koch-Parks. Deshalb will sich das Klinikum St. Georg möglichst schnell von großen Teilen der Liegenschaft trennen.

Das von Haus Steinstraße e. V. entwickelte Projekt „Kultur und Bildung für ALLE“, das von mehreren Ämtern befürwortet und unterstützt wird, beinhaltet am Standort Grünau die Vision einer inklusiven Kultur-, Bildungs- und Bürgerarbeit. Grünau ist ein Stadtteil mit großen
sozialen Problemlagen und verfügt mit ca. 55.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über keine ausreichenden Angebote für Kultur und Bildung. So gibt es in Grünau-Mitte eine Quote von Schulabgängern ohne Abschluss von 30 %, Sprachauffälligkeiten im KiTa-Alter von 36 %, Arbeitslosenquote von 18,4 %, Migrantenquote von 32 %, eine Jugendquote (0-15 Jahre) von 26,8 %, während die Altenquote im Grünau-Ost (ab 65 Jahre und mehr) 85,6 % beträgt.

Im aktuellen Stadtentwicklungskonzept sind für den Stadtteil Grünau die Stärkung der Bildungslandschaft, der Freizeitangebote und der Stadteilkultur als zentrale Herausforderungen benannt. Ein neues soziokulturelles Zentrum und Mehrgenerationenhaus sowie ein Bürgercafé folgen darüber hinaus langjährigen Bürgerwünschen nach niveauvollen Begegnungsorten in Grünau.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „Sankt Georg“ führt die Investition Poliklinik am Standort Delitzscher Str. durch. Die Investition kostet ca. 15 Millionen Euro und umfasst die Jahre 2019-2021. Für das Haushaltjahr 2019 werden 1 Mio. € für die Planung und für das Haushaltjahr 2020 3 Mio. € an Eigenmitteln bereitgestellt.

Begründung:
Um die Wettbewerbsfähigkeit für das städtische Krankenhaus zu sichern, ist als Eingangsportal auch eine Poliklinik oder ein MVZ notwendig. Alle Krankenhäuser in Leipzig verfügen seit einigen Jahren darüber. Es ist wichtig, dass diese Investition nicht durch die gGmbH sondern den Eigenbetrieb finanziert wird. Dadurch gewinnt die gGmbH finanzielle Spielräume. Für die Poliklinik ist ein Neubau, der kreditfinanziert wird, notwendig. Die 3 Mio. € sind der Eigenmittelzuschuss zur Kreditfinanzierung.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI-DS-03794) wird in 2019 und 2020 um je 500.000 € erhöht.

Die Dynamisierung der Fördermittelsumme wird ab 2020 auf Basis des jeweiligen Vorjahres um jährlich 2,5 % erhöht.

Begründung:
Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune z. B. Betreuung von Senior/innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete u. a. Diese Vereine haben aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben und starker Inanspruchnahme festangestellte Mitarbeiter/innen (Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen, Sachbearbeiter/innen u. a.) Eine Erhöhung der Personalkosten konnte mehrere Jahre nicht vorgenommen werden. Vergleicht man die Gehälter mit dem TVöD, so liegen diese bei ca. 80 %. Mit dieser Personalkostenerhöhung sollen mindestens 90 % des TVöD für die Leistung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass häufig nur 30 Stunden angeboten werden, da sonst das Angebot durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt werden muss.

Der starke Anstieg der Bevölkerung in den letzten drei Jahren macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig. Ein permanent gleichbleibendes Förderniveau hätte hingegen Leistungseinschränkungen und einen eklatanten Fachkräftemangel bei steigendem Eigenmitteleinsatz zur Folge.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen im Bereich des Gesundheitsamtes (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI –DS– 03773) wird 2019 und 2020 um je 100 000 € erhöht.

Diese Summe wird wie folgt verwendet:
– 80 000 € zur Erhöhung der Personalkosten festangestellter Mitarbeiter/innen und Erhöhung von Aufwandsentschädigungen bei Honorarkräften
– 20 000 € für Projekte von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen notwendig sind.

Begründung:
Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune z. B. AIDS-Hilfe, Schwangerschaftskonfliktberatung u. a. Diese Vereine haben aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben und starker Inanspruchnahme festangestellte Mitarbeiter/innen (Sozialarbeiter/ innen, Erzieher/innen, Sachbearbeiter/innen u. ä.) Eine Erhöhung der Personalkosten konnte mehrere Jahre nicht vorgenommen werden. Vergleicht man die Gehälter mit dem TVÖD, so liegen diese bei 75 – 80 %. Mit dieser Personalkostenerhöhung sollen mindestens 90 % des TVöD für die Leistung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass häufig nur 30 Stunden angeboten werden, da sonst das Angebot durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt werden muss.
Der starke Anstieg der Bevölkerung in den letzten drei Jahren macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII wird in 2019 um 3 Mio. Euro und in 2020 um 3,5 Mio. Euro erhöht.

Begründung:
Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass entsprechend § 79 SGB VIII „Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet, dass die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen entsprechend des Bedarfs rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.“ Die derzeitige Bevölkerungsentwicklung stellt insbesondere auch die Kinder- und Jugendhilfe vor große Herausforderungen. Die jährlich steigende Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen führt dazu, dass die Leistungen und Angebote der Jugendhilfe verstärkt nachgefragt werden. Um auch zukünftig eine niedrigschwellige Verfügbarkeit des Leistungsangebots zu sichern, ist entsprechend des wachsenden Bedarfs ein Ausbau der Jugendhilfeinfrastruktur dringend geboten.

Mit dem Ziel, die Qualität innerhalb der Leistungsbereiche zu sichern und zu verbessern, indem optimale Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Inhalten und Zielen vorgehalten werden, wurden Fachstandards entwickelt und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Diese müssen an die gegenwärtigen personellen und sächlichen Bedingungen angepasst werden. Das bedeutet aber, dass das Budget der Kinder- und Jugendförderung zwingend erhöht werden muss, wenn notwendige Angebote nicht wegbrechen sollen.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Mittel für Honorare für der freiberuflichen Musikpädagogen und Begleitmusiker der Schola Cantorum werden um 50.000 € p.a. erhöht.

Begründung:
Die städtischen Chöre der Schola Cantorum bringen hervorragende Leistungen sowohl in der Breiten- als auch in der Begabtenförderung. Zur Zeit erhalten dort 345 Kinder und Jugendliche eine umfassende Förderung. Als Einrichtung der Stadt Leipzig sind die Chöre dem Amt für Jugend, Familie und Bildung als besondere pädagogische Einrichtung angegliedert. Die Schola Cantorum widmet sich der musikalischen Bildung von Kindern der Stadt Leipzig besonders niederschwellig und mit großer Breitenwirkung. Besonders mit der Arbeit für die musikalische Frühförderung leistet die Schola Cantorum einen wertvollen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung für Kinder. Die Angebote fördern nicht nur musikalische Fähigkeiten, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und ist über die gesamte Schullaufbahn hinweg möglich. Die Honorare für die Musikpädagogen liegen jedoch deutlich unter denen der ebenfalls städtischen Musikschule und sollen angeglichen werden. Drohende Abwanderung beeinträchtigt die Qualität der Chöre. Zudem ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gefährdet.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Fördermittel für Projekte nach der Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann sind auf 100.000 € aufzustocken.

Begründung:
Die Fördertöpfe für Mikroprojekte auf Landes- und Bundesebene verfügen über einen Gesamtetat von 100.000 €. Das sind Erfahrungswerte für die Entfaltung einer nachhaltigen Wirkung.
Mit der bisherigen Ausstattung in Höhe von ca. 25.000 € ist die städtische Förderung im Bereich der Chancengleichheit nicht in der Lage, innovative und neue Projekte in der Startphase zu unterstützen. Das können Studien, Konferenzen, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Festivals sein. Als Beispiel dient die Landesrichtlinie zur Förderung der Chancengleichheit. Sie fördert Vorhaben mit modellhaftem und innovativem Charakter, allerdings mit überregionalem Wirkungskreis.
In der städtischen Richtlinie für Chancengleichheit sollte die Konzentration auf die Stadt Leipzig und Umgebung liegen und die Dauer nicht länger als drei Jahre sein.
Zurzeit fehlen aber zum Beispiel kommunale Eigenmittel zur Inanspruchnahme von Landesfördermitteln, die eine 50%ige Eigenmittelquote erfordern.