Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/die Grünen

Beschlussvorschlag:

Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich Migration und Integration wird um 12.200 Euro auf insgesamt 180.000 Euro erhöht.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune.

Der starke Anstieg der Bevölkerung, inklusive den Zuzug von Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten drei Jahren, macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig.

Beschlussvorschlag:

Für Maßnahmen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (ASG) zum Ausbau von Sport- und Bewegungsachsen werden zusätzlich jeweils 300.000 Euro in den Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK), als auch im aktuellen Sportprogramm, sind die Ertüchtigungen und Sanierungen von Wegeverbindungen vom Stadtrat beschlossen wurden. Insbesondere folgende Routen sollen sukzessive als Sport- und Bewegungsachsen ausgebaut werden: Elsterradweg, Rundweg Kulkwitzer See, Partheradweg, Achse Galopprennbahn – Cospudener See, Achse Bayerischer Bahnhof – Markkleeberger See, Parkbogen Ost, Achse Parkbogen Ost – Markkleeberger See, Achse Plagwitzwer Bahnhof – Cospudener See, Nordufer Zwenkauer See und als zusätzlicher Vorschlag die Achse Gohlis/Eutritzsch zum Schladitzer See.

Beschlussvorschlag:

  1. Das Personalamt erhält zusätzlich 5 VzÄ im Bereich der Personalsachbearbeitung.
  2. Im Personalamt wird ein VzÄ als Referentenstelle geschaffen, die die Amtsleitung bei der strategischen Weiterentwicklung unterstützt.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Das Personalamt ist das zentrale Amt für die Personalbetreuung und -aquise. Hier laufen Ausschreibungen und Bewerbungen sowie die Betreuung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen. Gerade in den nächsten Jahren steht die Verwaltung vor einem großen demografischen Umbruch, auf den es zu reagieren gilt. Nicht jeder Ruhestandseintritt kann durch Umstrukturierungen und Effizienzverbesserungen eingespart werden, sondern eine schnelle Wiederbesetzung der Stelle mit geeignetem Personal ist von essentieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Dem Personalamt kommt dabei die zentrale Rolle zu, da alle Stellenausschreibungen und Bewerbungen über dieses Amt laufen. Daher bedarf es unserer Ansicht nach einer Stärkung des Amtes.
Im Moment ist das Personalamt nur mit großen Schwierigkeiten in der Lage, die laufenden Stellennachbesetzungen zu erledigen. Dadurch, dass mit dem Alltagsgeschäft die meisten Kapazitäten gebunden sind, bleibt die konzeptionelle Entwicklung des Personalamtes auf der Strecke. Gerade in einer Zeit, in der sich der Wettbewerb um qualifiziertes Personal verschärft, werden auch nicht-monetäre Aspekte an Bedeutung gewinnen.
Bis dato fehlen Konzepte zur Digitalisierung des Amtes, der Nachwuchsgewinnung, Quereinsteigerqualifikation und Führungskräfteentwicklung sowie eine Weiterbildungskonzeption für die Beschäftigten. Gerade auch bei der Besetzung von Führungspositionen werden immer stärker Dual-Career-Programme erfragt, die für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf sinnvoll sind. Die Erstellung dieser Konzepte kann aus der täglichen Arbeit heraus nicht gestemmt werden. Ebenso gilt es die Personalbedarfsermittlung auf objektiv begründete Fundamente zu stellen, was unter anderem über die Rosenkranz-Formel geschehen kann.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stellenplan für das Büro für Ratsangelegenheiten ist entsprechend der Prüfergebnisse aus dem Ratsbeschluss VI-A-04407-NF-03 anzupassen und finanziell zu untersetzen.
  2. Dabei ist sicherzustellen, dass ein qualitativ hochwertiges Protokollmanagement etabliert wird, dass ein Zurverfügungstellen von Sitzungsprotokollen aller Gremien binnen drei Werktagen nach der Sitzung ermöglicht.
  3. Darüber hinaus werden 2 VzÄ im Büro für Ratsangelegenheiten geschaffen, wobei eine Stelle der strategischen Weiterentwicklung des Büros für Ratsangelegenheiten und die andere Stelle zur weiteren Verbesserung der Betreuung der Ratsgremien (Protokollführung, Erstellen der Tagesordnungen etc.) dienen sollen.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Das Büro für Ratsangelegenheiten ist die zentrale Schnittstelle zwischen den einzelnen Gremien unserer lokalen Demokratie und der Verwaltung. So laufen alle Sitzungsprotokolle, Tagesordnungen und Anliegen der Gremienmitglieder über das BfR und ihm obliegt eine hohe Verantwortung in der Befriedigung der Dienstleistungsansprüche aller Beteiligten. Dies sehen wir aktuell nicht gegeben. Immer öfter fehlen Tagesordnungen oder Protokolle einzelner Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte über Monate, sodass es den Stadträtinnen und Stadträten nicht möglich ist, bei ihren Entscheidungen auch die Voten der übrigen Gremien einzubeziehen. Das führt zwangsläufig zu Verdruss bei allen Beteiligten sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die sich vertrauensvoll an ihren Ortschaftsrat oder Stadtbezirksbeirat gewandt haben. Um diesen Missstand abzustellen, fordern wir eine Anpassung des Stellenplans für das BfR sowie die Etablierung einer Stelle für die Betreuung der Ratsgremien und einer Stelle für die strategische Weiterentwicklung des Büros für Ratsangelegenheiten. Die zunehmende Digitalisierung der Ratsarbeit, sich verschärfende Datenschutzvorgaben und vieles Weiteres mehr, werden die Anforderungen auch an die strategische Aufstellung des Büros für Ratsangelegenheiten noch zusätzlich steigern. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Mit der aktuellen Personalausstattung sehen wir weder die qualitativ hochwertige Betreuung aller Gremien, noch die strategische Weiterentwicklung des BfR als gegeben an.

Antragsteller:

SR M. Gehrt
SR W. Kujat
SR A. Dyck
SR Dr. G. Märtens

Beschlussvorschlag:

  1. Die Fördermittel für die freie Kunst und Kultur werden im Doppelhaushalt 2019/2020 schrittweise erhöht: 2019 um 1,6 Mio. Euro und 2020 um 3,6 Mio. Euro
  2. Die Dynamisierung der Fördermittelsumme für die Freie Kunst und Kultur wird auf der Basis des jeweiligen Vorjahres um jährlich 5 % erhöht. Für 2021 gilt als Basis die Fördermittelsumme von 2020. Um die Freie Kulturszene in Leipzig auch mittel- und langfristig in ihrer Vielfalt und Ausdifferenzierung zu erhalten und in Zukunft kulturelle Angebote für eine zunehmend wachsende und diverse Stadtgesellschaft inklusiv weiterentwickeln zu können, muss die Förderung für Institutionen und Projekte an Lohnentwicklungen, Nebenkosten-, und Mietkostensteigerungen sowie eine steigende Nachfrage an kulturellen Angeboten und damit erhöhten Personalaufwendungen angepasst werden können. Dies kann nur durch eine jährliche Dynamisierung der Fördermittelsumme in einer angemessenen Höhe von mindestens 5 % erreicht werden

Begründung:
Um die Freie Kulturszene Leipzigs in ihrer Vielfalt und Ausdifferenzierung zu erhalten, kulturelle Angebote mit dem Wachstum der Stadt weiterzuentwickeln, um in alle Stadtteile hineinwirken zu können und besonders in den Schwerpunktgebieten kulturelle Teilhabe zu ermöglichen sowie um kulturelle Bildung allen in Leipzig lebenden Menschen zugänglich zu machen, müssen die Fördermittel für die Freie Kunst und Kultur dringend an die aktuell bestehenden und die wachsenden Bedarfe der Kulturträger und der Stadt angepasst werden.

Allein zur Gewährleistung von Mindestlöhnen für die Kulturakteure, der Einhaltung von Honoraruntergrenzen und angemessener Vergütungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Berufsverbände müssen die von der Stadt Leipzig geförderten Kulturprojekte finanziell besser ausgestattet werden. Daneben erhöhen die steigenden Raummieten in Leipzig sowie
steigende Nebenkosten, Sach- und Transportkosten die finanziellen Bedarfe für freie und institutionell geförderte Kulturprojekte. Diese erhöhten Bedarfe, die allein den Erhalt
bestehender gewachsener kultureller Strukturen in unserer Stadt sichern, können im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Freie Szene und der jährlichen
Erhöhung um 2,5 % nicht abgedeckt werden. Dem Kulturamt liegen zahlreiche dringende Mehrbedarfe von institutionell geförderten Kulturträgern sowie von freien Projektträgern vor,
die aufgrund fehlender Fördermittel zum Teil seit Jahren immer wieder aufgeschoben werden müssen (u. a. Unikatum Kindermuseum, Bandcommunity, Neue Musik Leipzig, Lindenfels
Westflügel, INSPIRATA und Ariowitsch-Haus). Nicht selten geht es dabei um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit durch Sicherung der Personalstruktur und Instandhaltung der Gebäude bzw.
Räume. Auch die neuen Förderinstrumente der 2017 vom Stadtrat beschlossenen Fachförderrichtlinie Kultur wie z. B. die Konzept- und Debütförderung, fanden mangels finanzieller Ausstattung im Förderverfahren für 2018 keine Anwendung, was letztlich bedeutet, dass der Wille des Stadtrates nicht umgesetzt wird. Ebenso konnte die neu eingeführte zweite Antragsfrist nur mit einer sehr geringen Fördersumme untersetzt werden. Um kulturelle Teilhabe zukünftig für alle Bevölkerungsgruppen unserer zunehmend diversen Stadtgesellschaft zu sichern, gilt es aber nicht nur kulturelle Angebote zu erhalten, sondern diese stadträumlich differenziert und vor allem inklusiv weiterzuentwickeln und auszubauen wie u. a. im INSEK angedacht. Dazu muss in die Freie Kultur investiert werden, denn nicht zuletzt leistet sie einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur und zum Zusammenhalt in unserer Stadt.

Beschlussvorschlag:

Der Ansatz für Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird für das Jahr 2019 um 20 Millionen Euro und für das Jahr 2020 um 30 Millionen Euro angehoben.

Begründung:

Bereits mit Stand Ende August 2018 hat die Stadt Leipzig Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 330 Millionen Euro erzielt. Ein weiterer Anstieg der Einnahmen ist bis zum Ende des Jahres anzunehmen. Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2019 ist vor diesem Hintergrund ausgesprochen zurückhaltend ausgefallen, sodass hier eine Anpassung sinnvoll ist. Auch für das Jahr 2020 kann von deutlich höheren Einnahmen ausgegangen werden, sodass auch hier eine Anpassung des Ansatzes vertretbar ist.

Beschlussvorschlag:

Der Ansatz für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer wird für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 5 Millionen Euro angehoben.

Begründung:

Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die konjunkturelle Lage in der Stadt Leipzig waren in den letzten Jahren sehr positiv. Das Haushaltsnettoeinkommen ist gestiegen, die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei rund 6 Prozent und die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs ist merklich angestiegen, sodass mit höheren Einnahmen aus der Einkommenssteuer für die Jahre 2019 und 2020 gerechnet werden kann.