Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig stellt 300.000 Euro (ca. 4 VzÄ) in den städtischen Haushalt ab 2019 für eine zusätzliche Familienberatungsstelle in Leipzig ein. Das Projekt ist an einen freien Träger zu vergeben.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Die Zahl der Kinder und Jugendliche in der Stadt steigt stetig. Dadurch haben immer mehr Kinder getrennt lebende Eltern. Die Wartezeiten für einen Beratungstermin in den vorhandenen Familienberatungsstellen betragen mitunter mehrere Wochen. Um niedrig schwellige Probleme in Familien frühzeitig bearbeiten zu können, ist die Finanzierung einer weiteren Familienberatungsstelle aus unserer Sicht sehr sinnvoll.

Beschlussvorschlag:

Schulen in städtischer Trägerschaft, die sich an dem Projekt Trinkbrunnen der Kommunalen Wasserwerke Leipzigs beteiligen wollen, werden mit Trinkbrunnen zum Auffüllen von kleinen Flaschen durch die KWL ausgestattet, wenn es vor Ort möglich ist. Für den Einbau und die Wartung der Trinkbrunnen werden jeweils 15.000 Euro für 2019 15.000 Euro und für 2020 zusätzlich in den Haushalt eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Eine Untersuchung des kinder- und jugendärztlichen Dienstes zum Trinkverhalten an Schulen erbrachte, dass die Getränkeversorgung an unseren Schulen meist unzureichend und ebenso unbefriedigend ist, wie die Auswahl an gesunden Getränken. Gerade in einem heißen Sommer ist die kontinuierliche und einfache Versorgung unserer Schülerinnen und Schüler mit ausreichend Flüssigkeit besonders wichtig.
Die Unterversorgung mit Flüssigkeit hat gesundheitliche Folgen für die Kinder und negative Auswirkungen auf den Unterricht. Bereits ein Flüssigkeitsverlust von nur 2 % (das sind bei einem Körpergewicht von 35 kg 0,7 Liter) beeinträchtigt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Ab einem Flüssigkeitsverlust von 3 % (das entspricht bei einem Körpergewicht von 35 kg einem Liter) kommen Müdigkeit und Kopfschmerzen hinzu. Viele Kinder trinken oft nur zuckerhaltige Getränke und Säfte. Die Folgen dieser Getränke sind bekannt: schlechte Zähne, Übergewicht und langfristig betrachtet, erhebliche gesundheitliche Schäden.
Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig haben ein Projekt erarbeitet, welches ein System an Trinkbrunnen für alle Schulen, unabhängig vom Catering und jährlich gewartet, ca. 35.000 Euro pro Jahr veranschlagen würde. Die Kosten pro Schule sind hier mit etwa 250 Euro pro Jahr veranschlagt. Neben der ausreichenden Versorgung der Schülerinnen und Schülern mit Wasser, sollen die Kinder auch im Unterricht und im Rahmen der Ganztagesangebote für die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung sensibilisiert werden. Durch die Projektarbeit wird das Gemeinschaftsgefühl zwischen den Schülern gestärkt und das Trinkverhalten dauerhaft verbessert.

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für die Sanierung von Sanitäranlagen in Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig wird 2019 um 500.000 Euro und 2020 um 1.000.000 Euro angehoben. Hierzu wird eine Maßnahmenliste von der Stadtverwaltung erarbeitet. Die Stadtverwaltung berichtet in den zuständigen Fachausschuss JSGS einmal jährlich schriftlich über den aktuellen Stand der Umsetzung.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Zahlreiche Sanitäranlagen in Leipziger Schulen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen. Hygienische und zeitgemäße Toiletten in Schulen stellen für viele Schüler, Lehrer und Eltern ein Qualitätsmerkmal dar. Für die Gesunderhaltung sind hygienische Schultoiletten von entscheidender Bedeutung. Durch „Toilettenvermeidung“ treten gesundheitliche Probleme, wie Blasenfunktionsstörungen, Verdauungsprobleme und Verstopfungen auf. Viele Schüler vermeiden es, während der Schulzeit ausreichend zu trinken, um sich einen Gang zur Toilette zu ersparen, was gesundheitsgefährdende Dehydratisierungen nach sich ziehen kann. Der Flüssigkeitsmangel kann zu Müdigkeit, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Schüler und Lehrer verbleiben, unter anderem durch die Einführung der Ganztagesangebote, immer länger in den Schulen. Mit dem Sanierungsprogramm für Schultoiletten sollen über einen längeren Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Sanierungsbedarf abzubauen. Dabei werden die Schulen nach einer von der Stadtverwaltung erstellten Dringlichkeitsliste abgearbeitet, um alle Schularten gleichmäßig und nach Bedarf zu berücksichtigen.
Nach Aussage der Stadtverwaltung lag der Gesamtbedarf für die Sanierung der Sanitäranlagen in Leipziger Schulen bei ca. 13.000.000 Euro in 2014.

Beschlussvorschlag:

Das Budget für Lernmittel für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache wird wie folgt erhöht:
Für die Phase 1 und 2 um 35 Euro pro Schüler und Jahr und
für Phase 3 um 20 Euro pro Schüler und Jahr.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Schülerinnen und Schüler brauchen in den DaZ-Klassen mehr Schulmaterialien.
In Phase 1 lernen die Schüler oft in eigenständigen DaZ-Klassen. Durch die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen werden viele verschiedene Unterrichtsmaterialien benötigt, um die individuelle Förderung zu ermöglichen.
In Phase 2 nehmen die Schüler am Regelunterricht und am DaZ-Unterricht teil. Hier werden die Bücher und Arbeitshefte der entsprechenden Klassen benötigt, aber auch zusätzliche Materialien für die DaZ- Förderung.
In Phase 3 sind die Schüler in die Regelklassen integriert, haben aber auch noch zusätzlichen Förderunterricht. Zur besseren Integration werden zusätzliche Materialien benötigt.

Beschlussvorschlag:

Für Brandschutzmaßnahmen im Werk 2, Kochstraße 132, werden 700.000 Euro in den Investitionshaushalt 2020 eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Das Werk 2 ist ein soziokulturelles Zentrum im Süden Leipzigs. Das Gebäudeensemble befindet sich seit 1996 im städtischen Besitz.
Die grundhafte Sanierung ist zu großen Teilen bereits in den letzten Jahren erfolgt, verschiedene Teilbereiche, wie die Beseitigung von Brandschutzmängeln und die Sanierung der Halle 5, müssen aber noch erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung der Nordtribüne des ehemaligen Schwimmstadions für die Nutzung als Sportmuseum werden in den Haushalt 2019 160.000 Euro als Planungsmittel eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Für die Wiedererrichtung des Sportmuseums in Leipzig stellt der Freistaat 2,079 Millionen an Fördermitteln bereit. Die LESG ermittelte 2012 eine Kostenschätzung von ca. 3,2 Millionen Euro für die Sanierung der Nordtribüne. Der Grundsatzbeschluss zum Standort Sportmuseum liegt seit 2007 vor. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sollten zumindest Planungsmittel eingestellt werden, um das Sportmuseum in fünf Jahren eröffnen zu können.

Beschlussvorschlag:

Für Investitionen in Funktionsgebäude von Sportpachtanlagen werden jeweils 500.000 Euro für die Jahre 2019 und 2020 in den Haushalt eingestellt.
Zur Gegenfinanzierung soll der Ansatz für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer entsprechend angepasst werden.

Begründung:

Der bauliche Zustand vieler Funktionsgebäude auf Sportpachtanlagen ist immer noch unbefriedigend. Im Sportprogramm 2016 – 2024 ist nachzulesen, dass 75 Prozent der Funktionsgebäude auf Sportpachtanlagen, in denen vor allem die Umkleiden und die Sanitärräume untergebracht sind, einen schlechten Bau- und Ausstattungszustand haben.
Die Zuschüsse der Stadt für Bauinvestitionen werden von vielen Vereinen dringend erwartet und entsprechende Anträge sind vielfach überzeichnet. Zudem werden die zu realisierenden Maßnahmen komplexer und damit teurer. Größere Maßnahmen können daher kaum noch in Angriff genommen werden, da der Fördertopf ganz schnell aufgebraucht ist. Ohne diese größeren Maßnahmen baut sich jedoch ein steigender Investitionsstau auf, sodass aus unserer Sicht ein Sonderprogramm für Funktionsgebäude auf Sportpachtanlagen angezeigt ist.