Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Rednerin: Ingrid Glöckner

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

wieder einmal wird der Stadtrat mit Erhöhungen der Baukosten an einem Bauvorhaben des Dezernats Kultur konfrontiert und ist aufgrund des Baufortschritts gezwungen zu votieren, da es kaum Handlungsspielraum gibt.

Die Begründung für die Erhöhung der Baukosten kann, wegen des desolaten Bauzustandes, baufachlich nachvollzogen werden. Die Deckelung der Baukosten zu Beginn der Maßnahme auf 60 Millionen Mark ist aufgrund der uns heute zur Kenntnis gegebenen Gründe zur Kostenerhöhung dagegen nicht mehr nachvollziehbar. Den Kostenrahmen wider besseren Wissens aus Sparzwängen niedrig zu halten, hat zwangsläufig Nachträge zur Folge. Hier sehen wir Handlungsbedarf der Verwaltung. Entweder können die Sanierungsziele mit den genehmigten Kosten erreicht werden oder wir können uns die Maßnahme aus finanziellen Gründen nicht leisten. Die Methode, erst einmal genehmigen lassen und dann sehen wir weiter, können wir nicht tolerieren. Es ist ja nicht das erste Mal, dass der Stadtrat gezwungen wird, bei Baumaßnahmen weitere Mittel freizugeben.

Ein anderes Problem betrifft den Pfeilersaal. Dieser sollte ursprünglich denkmalgerecht hergestellt werden. Da das Regierungspräsidium keine Fördermittel zur Verfügung stellen wird, wird der Pfeilersaal zwar saniert, nun aber nicht denkmalgerecht.

Die Stadt steht beim Freistaat in der Pflicht, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Wir bemängeln, dass sich die Stadt durch diese zusätzlichen Mittel auf Jahre verschuldet, die notwendigen Kredite durch das Regierungspräsidium aber nicht genehmigt werden. Die SPD-Fraktion kritisiert insbesondere, dass die Fachausschüsse, die sich mit dem Umbau des Grassimuseums beschäftigen, nicht früher über den Sachverhalt informiert wurden. Auch das gehört zum vertrauensvollen Umgang miteinander. Nicht alle Fraktionsmitglieder sind deshalb bereit, der Vorlage zuzustimmen.

Redner: Jürgen Wesser

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

auf die Gründe für Überleitung des Eigenbetriebes in eine gGmbH möchte ich nicht im Detail eingehen. Dies ist in der Vorlage und in der Diskussion in den Ausschüssen mit der nötigen Ausführlichkeit geschehen.

Ein kumuliertes Defizit von ca. 4 Mio Euro sind – nicht nur bei unserer derzeitigen Haushaltssituation – Anlass genug für dringenden Handlungsbedarf. Ich möchte hier an unseren Antrag „Kostendämpfung in städtischen Altenheimen“ vom Februar 2003 erinnern, der genau dieses Ziel auf einem anderen Weg angestrebt hat. Diesen Antrag würden wir nach Beschlussfassung zur GmbH-Gründung aus dem Verfahren nehmen können.

Was spricht gegen die Überführung des Eigenbetriebes? Aus unserer Sicht nichts. Eine Reduzierung der durch die Stadt Leipzig bereitgestellten Heimplätze auf ca. 940 ergibt sich unabhängig von der Rechtsform durch die Umsetzung der Bauverordnung. Und damit auch eine Reduzierung des Personals. Diese Sorge des Personalrates ist berechtigt, hat aber nichts mit der Vorlage zu tun. Die Sorge um eine Reduzierung des Mitspracherechts ist aus meiner Sicht unbegründet. Der Personalrat des Eigenbetriebes ist sehr zeitig und umfangreich in den Umwandlungsprozess einbezogen worden und hat diesen unterstützend begleitet. Die Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat ist wunschgemäß eingearbeitet. Die Frage Betriebsrat ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Bis zu dessen Wahl lässt sich die Vertretung der Arbeitnehmer durch ein Übergangsmandat des „alten“ Personalrates unproblematisch umsetzen.

Herr Dr. Pellmann macht sich Sorgen, dass durch eine Änderung der Rechtsform des Eigenbetriebes die soziale Daseinsvorsorge durch die Stadt abgebaut wird. Nein. Gerade um die Daseinsvorsorge in diesem Betrieb auch langfristig zu sichern, muss eine finanzierbare Angebotsform gewählt werden.

Die gute Qualität der Pflege wird erhalten bleiben. Dafür sorgen Mitarbeiter, Betriebsleiter, die räumlichen Voraussetzungen und die Gesetze. Die Preise werden für die Bewohner bezahlbar bleiben. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die geänderte Rechtsform.

Die Interessen der Mitarbeiter werden gewahrt. Durch den Personalrat mit Übergangsmandat, durch den zu wählenden Betriebsrat und durch das Mitspracherecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, dessen Einrichtung für ein GmbH rechtlich nicht zwingend ist, da sie karitativ wirkt (§ 81 Betr.VG 52).

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage deshalb zustimmen.

Redner: Jürgen Wesser

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

die nächstfolgenden Tagesordnungspunkte beschäftigen sich im Grundsatz alle fünf mit einem Thema: Die Schulnetzplanung in Leipzig. Meinem Beitrag, in dem ich auf alle fünf Drucksachen zu diesem Thema eingehen werde, möchte ich eine, wenn auch nicht neue, so doch grundsätzliche Bemerkung voranstellen: Schulpolitik ist Ländersache. Das Land gibt die Rahmenbedingungen vor. Es legt fest, wie viele Schüler in einer Klasse sein dürfen oder müssen, wie viele Räume mit welcher Größe in einer Schule sein müssen. Es ist Anstellungsträger des Personals. Das Regionalschulamt, das durch Mitwirkungsentzug letztlich und abschließend über den Fortbestand oder die Schließung einer Schule entscheidet ist Landesbehörde. Wenn wir über Schulentwicklungspläne und Schulschließung entscheiden, dann setzen wir für eine bauliche Hülle Landesgesetze um. Wir sind gespannt, wie die Damen und Herren Landtagsabgeordneten der CDU, die in Dresden eben diese Gesetze mit absoluter Mehrheit beschlossen haben, als Stadträte mit ihren eigenen Gesetzen umgehen und heute abstimmen.

Im Mai 2001 hat der Stadtrat den Schulentwicklungsplan bis zum Jahr 2010 nach langer und schwieriger Diskussion beschlossen. Ziel war und ist, ein ausgewogenes Angebot an Schulen bereit zu stellen.

  • Durch die geburtenschwachen Jahrgänge in den 90er Jahren gibt es ab 2003 einen deutlichen Rückgang an Schülern der 5. Klassen in Gymnasien und Mittelschulen
  • Diese niedrigen Schülerzahlen werden bis 2006/7 anhalten. Danach wieder deutlich – 20% bis 25% – ansteigen.

Um dieser Entwicklung folgen zu können, werden in Leipzig einige Schulen zweizügig oder einzügig betrieben. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen. Ab 2008 wir die vom Gesetzgeber vorgegebene Zwei – bzw. Dreizügigkeit wieder erreicht sein. Es muß uns gelingen, durch intelligente Lösungen die Zeit der schülerschwachen Jahrgänge zu überbrücken. Dies schließt eine Überprüfung und Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ein. Vom Kultusministerium, also vom Land Sachsen, wird angestrebt, dass nur Mittelschulen und Gymnasien die zwei- bzw. dreizügig geführt werden, weiter existieren dürfen. Die Schließung der „überzähligen“ Schulen wird vom Regionalschulamt durch Mitwirkungsentzug erzwungen. Nach dem Willen dieses Regionalschulamtes sollen sieben weitere Mittelschulen und drei weitere Gymnasien geschlossen werden.

Diese Forderung kann die SPD Fraktion nicht akzeptieren, da:

  1. eine ausgewogene Schullandschaft zerstört wird
  2. ab dem Jahr 2008 die dann noch vorhandenen Schulgebäude nicht mehr ausreichen werden
  3. es unverantwortlich ist, Schulen zu schließen um sie nach einigen Jahren neu zu bauen oder mit großem Aufwand instand zu setzen

Einige kritische Anmerkungen zur Arbeit des Schulverwaltungsamtes kann ich nicht aussparen.

  • Trotz der Einwände der beteiligten Stadträte wurde die Vorlage zur Schließung des Klinger – Gymnasiums ins Verfahren geschickt und mehrfach grundsätzlich geändert
  • Nur dem Protest von B90/Gr., PDS und SPD ist es zu verdanken, dass die Lene – Voigt – Mittelschule nicht mehr zur Schließung ansteht.

Das hindert das Regionalschulamt nicht daran, in die Hoheit des Schulträgers und in die Wahlfreiheit der Eltern einzugreifen und Anfang Februar in einem Brief per e-mail an alle Schulleiter die Empfehlung zur Nichtanmeldung an dieser Schule, ebenso wie beim Lichtenberg-Gymnasium, auszusprechen. Eine Empfehlung zu Schulen, über die wir erst heute entscheiden werden. Das ist bezeichnend !!!

Zu den einzelnen Vorlagen: Unstrittig ist der Standortwechsel der Lernförderschule „Ernst Zinna“. Lehrer und Schüler freuen sich darauf, unter wesentlich besseren Bedingungen in einem neuen Gebäude arbeiten und lernen zu dürfen.

Mittelschule Portitz

Die Diskussion in den Ausschüssen und in der Fraktion war intensiv und konträr. Die Argumente der betroffenen Schule und der Portitzer können wir nachvollziehen. Tatsache ist jedoch, dass das Gebäude für Grundschule und Mittelschule zu klein ist. Merkwürdig ist, dass diese Tatsachen von Vertretern der CDU – Fraktion nicht anders gesehen werden. Dieser Standort wird jedoch neuerdings von einigen Stadträten als unverzichtbar erklärt, obwohl bisher kein Widerspruch zur Beschlussfassung vorliegt. Die Politik der PDS-Fraktion, alle Schulschließungen kategorisch abzulehnen, halten wir im übrigen für verantwortungslos und opportunistisch.

Herder-Schule / 54. Schule

Die Vorlage bezieht sich auf die 54. Schule. Indirekt entscheiden wir jedoch über die Herder-Schule, die sich in diesem Planungsbereich befindet mit. Für die Herder-Schule hat das Regionalschulamt jedoch bereits den Mitwirkungsentzug ausgesprochen und die Eltern aufgefordert ihre Kinder in der 54. anzumelden. Diese Kinder müssten, wenn wir der Schließung der 54.zustimmen wieder zurück an die Herderschule. Dem Auslaufen des Mommsen-Gymnasiums haben wir zugestimmt, weil klar war, das Gebäude soll durch die 54. Schule nachgenutzt werden.

  1. Wenn wir der Schließung der 54. zustimmen, gibt es für das sanierte Mommsen kein Nutzungskonzept.
  2. Die Eltern werden ihre Kinder nicht in die Herder-Schule schicken. Wie wollen wir den Eltern, die ihre Kinder im vergangenen Schuljahr ihre Kinder an der Herder-Schule angemeldet haben und durch den Mitwirkungsentzug in die 54. Schule geschickt wurden, den neuen Fakt klarmachen?
  3. Wir hätten dann eine Schule geschlossen, eine würde nicht angenommen werden und ein Gebäude steht leer.

Aus diesen Gründen werden wir der Vorlage nicht zustimmen.

Gymnasium Grünau

Dieser Vorlage werden wir zustimmen. Die zu erwartenden Schülerzahlen sind für ein Gymnasium ausreichend. Wir halten es für die Entwicklung des Stadtteiles für wichtig einen gymnasialen Standort zu erhalten. Die Profile beider Schulen können erhalten werden. Der traditionsreiche Name „Max Klinger“, der für viele Schüler aus angrenzenden Gemeinden Grund ist, dort zu lernen, dieses Gymnasium zu besuchen, kann erhalten werden. Und – hier folgen wir der bereits getroffenen Festlegung des Regionalschulamtes – zumindest formell – das Lichtenberg Gymnasium aufzuheben. Hinweisen möchte ich noch auf den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion. Der Beschlusspunkt 2 der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden: Die Schulkonferenz wird beauftragt, nach der Bildung des Gymnasiums, dem Stadtrat in absehbarer Zeit einen Namensvorschlag zur Entscheidung vorzulegen. Begründung: Für den Erhalt und die Werbung von Schülern ist es erforderlich, dem Gymnasium einen Namen zu geben, mit dem sich die Schüler identifizieren können. Der Name „Gymnasium Grünau“ sollte nur eine Übergangslösung darstellen.

Schulentwicklungsplan

Es ist wahrscheinlich, dass sich nach Beschlussfassung im TOP 15.4 in der Liste 3 die Streichung der 54. Schule erfolgen muss. Dies fordern wir in unserem Änderungsantrag. Ebenso soll in der Liste 2 die Heinrich-Heine-Schule aus der Liste der zu präzisierenden Schulen gestrichen und in die Liste der Schulen mit besonderen Beobachtungsstatus eingetragen werden. Mit diesen Änderungen werden wir der Ergänzung des Schulentwicklungsplanes zustimmen.

Die Stadt Leipzig schließt Schulen. Nein ! Auf der Grundlage von Landesgesetzen will das Regionalschulamt sieben Mittelschulen und drei Gymnasien schließen. Durch Mitwirkungsentzug. Mit Blick in die Zukunft erhalten wir, auch wenn es die Schülerzahlen eigentlich nicht erlauben, so viele Schulen wie möglich. Schließen müssen wir dort, wo es unvermeidlich ist.

Redner: Axel Dyck

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

der erste Beschlussvorschlag datiert vom Juli letzen Jahres und war für die Rats-versammlung im September 2003 vorgesehen. Wir haben also einen Verzug von fast einem halben Jahr. Wenn man bedenkt, dass im Juni Kommunalwahlen anstehen – und je näher dieser Termin heranrückt, die Bereitschaft politisch Handelnder gemeinhin abnimmt, Beschlüsse zu fassen, die in die Belange großer aber auch kleiner Bevölkerungsgruppen eingreifen, ist schon heute absehbar, dass frühestens mit den Haushaltsberatungen 2005 die Beschlüsse, die heute gefasst werden, ansatzweise umgesetzt werden. Wir haben also einen Rückstand von einem Jahr. Das muss aber nicht so bleiben. Der erste Beschlussvorschlag lautete: „Die Ratsversammlung beschließt die strategischen Ziele der Stadt Leipzig und die Methodik der strategischen Haushalsplanung bis 2006 als Arbeitsgrundlage.“ Das würde auch heute noch als Beschluss ausreichen, nachdem die einzelnen strategischen Ziele nach der ersten Diskussionsrunde etwas klarer in ihrer Wirkungsrichtung justiert wurden. Interessanterweise steht in den damaligen Vorbemerkungen, dass die Vorlage Arbeitsgrundlage für die Verwaltung und für den Stadtrat ist. Der zweite Adressat fehlt in der heutigen Vorlage leider. Wenn wir es aber ernst meinen mit unseren Beschlüssen, so denke ich, ist es unbestritten, dass wir selbst unausgesprochen uns die strategischen Ziele zur Grundlage unseres Handelns in den nächsten Monaten – und zwar ab sofort, machen. Die SPD-Fraktion jedenfalls ist bereit, auch schon im Vorfeld zu den Kommunalwahlen danach zu handeln.

Was beschließen wir nun heute nach einem halben Jahr Diskussion mit dem insgesamt fünften Beschlussvorschlag? Ausgelöst durch die völlig unbefriedigende Finanzsituation der Stadt Leipzig, für andere Städte trifft das genauso zu, sind wir gezwungen, deutlicher als bisher auszusprechen was wir uns – und mit wir meine ich alle Menschen in der Stadt Leipzig – leisten wollen und auf was wir in Zukunft verzichten müssen. Bei einer ehrlichen Analyse muss dieser Grundsatz eigentlich auch auf Zeiten „prall gefüllter Kassen“ zutreffen. Will man es sich einfach machen, werden die Euros weiter wie bisher, gleichmäßig verteilt und mit jährlichen Prozentabschlägen über alle Haushaltspositionen versehen. Das Ende ist diffus. Keiner weis, ob er glücklich ist oder weinen sollte. Und das schlimme dabei ist, die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt steht dabei auf dem Spiel. Der wichtigste Beschlusspunkt ist „die Lebensqualität der Bürger der Stadt Leipzig zu sichern“. Das ist genereller Auftrag und Ziel unserer Arbeit. Erreicht werden soll dies vor allem über die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt. Ein Wettbewerb, der Ressourcen bedarf, die von der heutigen Bevölkerung aufzubringen sind und die erst in einigen Jahren oder noch später die erwünschten Erfolge bringen werden. Wir als Stadträte müssen somit Vorrangigkeiten und Nachrangigkeiten definieren, die sich oft in vermeintlichen Ungerechtigkeiten widerspiegeln werden. Aber wir tragen in unseren heutigen Entscheidungen eben auch Verantwortung für die Stadt Leipzig und ihre Menschen in 5, in 10 Jahren und noch darüber hinaus. Das ist die Krux beim Abschiednehmen von der lieb gewonnenen Klientelpolitik und wird denen, die es bei der Umsetzung der strategischen Ziele ernst meinen, nicht immer öffentlichen Beifall einbringen. Ohne eine intensive Kommunikation dieses Vorhabens hinein in alle Bevölkerungsgruppen wird es nicht gehen. Hier ist der zu bildende Ausschuss mit in der Pflicht, aber auch die Medien sollten ihrer Verantwortung gerecht werden und dabei nicht jedes Gedankenspiel und jeden Diskussionszwischenstand so kommentieren, als ob am nächsten Tag die Welt auf den Kopf gestellt wird. Nehmen wir die Sache ernst. Die SPD-Fraktion wird die notwendige Verantwortung übernehmen.

Redner: Dr. Christian Jonas

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

nach der Vorlage der Hochwasseranalyse haben wir heute das in den Fachausschüssen und Arbeitsgruppen vorgestellte und umfassend diskutierte Integrierte Gewässerkonzept zum Hochwasserschutz für den Gewässerknoten Leipzig zu votieren. Die unmittelbaren Auswirkungen des anthropogenen Einflusses auf das Klima und deren Folgen wie Flutkatastrophen erfährt auch für eine Stadt wie Leipzig inmitten des Auengebietes und an mehreren Flüssen gelegen eine zunehmende Bedeutung.

Die Eilbedürftigkeit der Vorlage ist in der Beschlussvorlage klar herausgearbeitet. Deren Verzahnung mit wichtigen Bauvorhaben, wie die Trassenvariante „Alte Elster“ als Voraussetzung zur künftigen Führung der Straßenbahn als Tunnelvariante im Zuge Ausbau des Knotens Jahnallee/Marschnerstraße oder auch an die Öffnung des Elstermühlgrabens und die Gestaltung des Stadionvorplatzes ist ausführlich begründet. Wir begrüßen nachdrücklich die Umsetzung des Hochwasserkonzeptes mit den Schwerpunkten:

  • Führung der Alten Elster zum Hauptlauf der Weißen Elster
  • erstmalige Öffnung des Elsterbeckens einschließlich des Elstermühlgrabens für Erholung, Sport und Tourismus
  • Ausbau der Elsterbeckenumgehung

die dem Ausbau des Hochwasserschutzes der Stadt Leipzig im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000 und gleichzeitig – neben der ökologischen Aufgabe – der Neugestaltung und Verbesserung des Stadtbildes dienen.

Die Einbindung des Gewässerknotens Leipzig in den Gewässerverbund erfordert die Integration und eine enge Verzahnung der Stadt mit dem Hochwasserschutzkonzept des Freistaates, da dieses Konzept infolge der inneren Abhängigkeiten nur als Gesamtkonzept zu verwirklichen ist. Meine Damen und Herren, das nächste Hochwasser kommt wahrscheinlich nicht erst in 100 Jahren. Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Redner: Helmut Voß

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

das Personalentwicklungskonzept erinnert mich irgendwie an die Darbietung eines Hochseilartisten, der auf einem dünnen Stahlseil einen Abgrund zu überqueren versucht. Auf den Enden einer Balancierstange befindet sich auf der einen Seite die Zahl 263 Millionen, auf der anderen die Zahl 5200 Stellen. Auf dem Rücken trägt der Seiltänzer einen Rucksack mit einigen Überraschungen, deren Zusammensetzung er aber selbst nicht genau kennt. Trotzdem nimmt er sein Ziel, die andere Seite der Schlucht zu erreichen, fest ins Auge. Wichtig ist dabei immer: nur nicht das Gleichgewicht verlieren!

Personal, Stellen, Millionen, klingen wie Zutaten zu einer notwendigen, lebenswichtigen Komposition. Und das sind sie wohl auch! Was ist eine Stadtverwaltung ohne gut ausgebildetes, motiviertes und kompetentes Personal? Sie wäre wie eine Kulisse, in der die Darsteller fehlen. Wenn wir nun hier ständig von Stellen sprechen, so ist hinter jeder Stelle ein Mensch, ein Lebensplan und vielleicht eine Karriere zu sehen. Dies sollten wir bei allen Haushaltszwängen nicht aus dem Auge verlieren. Die Vorlage, über die wir reden, hat wohl alle diese Ziele im Blick. Trotzdem hat sie noch einige Mängel, die nicht zu übersehen sind. Ein Konzept kann ja nicht als endgültig betrachtet werden. Es bedürfe schon prophetischer Gaben, wollten die Autoren dieser Fleißarbeit alle möglichen Aufgaben der kommenden Jahre erkannt und präzisiert haben. Deshalb ist anzumahnen, bevor man über Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich verhandelt, dass sich der Berg der anfallenden Arbeit so auf die vorhandenen Mitarbeiter verteilt, dass sie nicht befürchten müssen, von ihm erdrückt zu werden. Andererseits ist die Verwaltung es den Bürgern schuldig, dass deren Anliegen in einem vernünftigen Zeitrahmen, freundlich und mit Sachverstand erledigt werden. Deshalb muss wohl an den Enden der Balancierstange noch korrigiert werden, wenn sich herausstellt, dass man das Gleichgewicht verlieren könnte. Ein weiterer Punkt fordert besondere Beachtung. Genügt es, wenn in zehn Jahren 150 neue Mitarbeiter ausgebildet wurden sind, die dann auch übernommen werden. Ausgebildet werden ja mehr. Bei der abzusehenden Entwicklung der Altersstruktur ist in einigen Jahren ein böses Erwachen vorprogrammiert!

Eine Konzeption ist, wie gesagt, kein ehernes Gesetz. Es ist aber angemessen, dass der Stadtrat die Personalentwicklung in der Verwaltung ständig kritisch begleitet. Auch scheint es sinnvoll, mit den Betroffenen, die Auswirkungen dieser Konzeption kritisch zu hinterfragen. Aus der Sicht der Mitarbeiter bekommt manches Vorhaben eine ganz andere Bedeutung. Mit dieser Konzeption wird ein notwendiger Schritt in die Zukunft gewagt, mit ihr lässt sich, wenn auch auf schwankendem Seil, das Ziel erreichen. Die SPD Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Redner: Wolfgang Haupt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste!

Nach dem Misserfolg der ersten Konzeption ist es eine kluge Entscheidung des Hauses gewesen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die Experten und Stadträte zusammengeführt und ein konstruktives Miteinander bewirkt habe. Dies ist möglicherweise ein Modell für die Erarbeitung ähnlich gelagerter Beschlussvorlagen.

Die SPD-Fraktion hat eine neue Konzeption befürwortet und sie ist bei ihrer Abwägung von Sachentscheidungen ausgegangen, die für diese Bibliothekskonzeption notwendig sind. Dabei hat die Fraktion nicht allein auf das Jahr 2004 geschaut, wie dies bei einigen Änderungsanträgen anderer Fraktionen anscheinend der Fall ist. Der SPD geht es darum, über das Lesen-Lernen zum Erwerb von Wissen zu kommen, das im täglichen Leben umgesetzt werden kann. Man braucht keine „Romanbibliothek“, sondern eine fachlich ausgerichtete Bibliothek, in der man lernen und sein Wissen anreichern kann.

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die Konsolidierung des Haushalts, bei Überwindung des Missverhältnisses zwischen Finanzaufwand und Nutzen. Diesbezüglich zielen die Änderungsanträge von CDU und PDS in eine völlig andere Richtung. Wenn bestimmte Bibliotheken offen gehalten würden, schmälert dies den Konsolidierungsbeitrag und erfordert darüber hinaus die Aufstockung des Etats. Man kann nicht auf der einen Seite nach Qualität streben und auf der anderen Seite die Konzeption von hinten oder unten wieder aufweichen. Die veränderte Stadtstruktur erfordert auch die Veränderung der Netzstruktur der Bibliotheken im Stadtgebiet. Dort ist es notwendig, zum Teil einschneidende Festlegungen zu treffen. Die in der Bibliothekskonzeption dargelegten Kriterien sind im positiven Sinne gemeint und werden sich auch positiv auswirken. Die Konzeption wird in einigen Jahren fortgeschrieben, so dass die für die Bibliotheken Verantwortlichen die Möglichkeit haben, auf Änderungen der Strukturen zu reagieren.

Die der Arbeitsgruppe angehörenden Stadträte haben darauf gedrungen, in die Beschlussvorlage bestimmte finanzielle Absicherungen aufzunehmen. Dies ist nicht immer so gewesen und ich habe in meiner Fraktion hinsichtlich der Umsetzung dieser Empfehlung Probleme gehabt. Wir haben jedoch auf der Festschreibung der Erneuerungsquote und auf dem sofortigen Ersatz der Fahrbibliothek im Falle ihrer Fahruntüchtigkeit bestanden. Die SPD-Fraktion hat nach Abwägung all dieser Kriterien die Notwendigkeit einer Veränderung der Konzeption festgestellt und stimmt der Vorlage zu.