Reden und Texte der SPD-Fraktionsmitglieder innerhalb der Ratsversammlung zu ausgewählten Themen

Redner: Gunter Müller, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
werte Gäste,

die Ratsversammlung soll heute zu Finanzvorgängen votieren, die mehrere Jahre zurückliegen. Der Darlehensvertrag mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft stammt beispielsweise aus dem Kalenderjahr 1997. Dieser Darlehensvertrag und andere Verträge sollen wir nun nachträglich genehmigen. Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir diese Genehmigungen mittragen werden.
Die Genehmigungen sind erforderlich geworden, weil die entsprechenden Verträge dem Stadtrat damals nicht übergeben wurden.

Bereits bei den Prüfungen der Jahresrechnungen 2001 und 2002 hatte das Rechnungsprüfungsamt die Finanzbeziehungen der Stadt Leipzig mit der LVV thematisiert. Ein nachfolgender Prüfbericht wurde von der Verwaltung so nicht akzeptiert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich dann in der Zeit 2004 und 2005 in 10 Sitzungen mit der Gestaltung dieser Finanzbeziehung beschäftigt. Der damalige Oberbürgermeister hatte uns für die Beratungen sämtliche relevanten Verträge ausgehändigt. In den Beratungen mussten die Vertreter des Rechnungsprüfungsausschusses zunächst feststellen, dass die Verwaltungsvertreter das Verwaltungshandeln hinsichtlich dieser Finanzvorgänge rechtfertigten. Erst nach mehreren Beratungen und insbesondere nach Veränderungen in der Verwaltungsspitze rückten die Verwaltungsvertreter von den ursprünglichen Positionen ab. Nunmehr schließt sich die Verwaltung nahezu vollumfänglich den Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses an. Deshalb wird nun auch seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, die ursprünglich geschlossenen Verträge von der Ratsversammlung genehmigen zu lassen.
Im Auftrag des Ausschusses habe ich im Sommer 2005 den damaligen Oberbürgermeister gebeten, unsere Stellungnahme zu den Finanzvorgängen dem Stadtrat zu übergeben. Dies ist nun endlich mit fast zweijähriger Verspätung geschehen. Aufgrund dieser Erfahrung sollten wir im Stadtrat diskutieren, ob wir die Prüfungsordnung zukünftig nicht so ändern, dass der Rechnungsprüfungsausschuss das Recht erhält, wesentliche Feststellungen unmittelbar dem Stadtrat mitteilen zu können.
Positiv anzumerken ist, dass diese Vorlage und damit auch unser Abschlussbericht öffentlich im Stadtrat beraten werden.

Lassen Sie mich als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses auf unsere Stellungnahme zu diesen Finanzvorgängen näher eingehen.
Der Stadtrat wurde in diesen Angelegenheiten regelmäßig nicht oder nur unvollständig einbezogen. Einige Vereinbarungen wurden noch nicht einmal in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beraten. Nahezu sämtliche Verträge wurden ohne Mitwirkung des Rechtsamtes gefertigt. Die Qualität der meisten Verträge war erschreckend.
Der Stadtrat wurde über einen längeren Zeitraum nicht darüber informiert, dass der Stadt umfangreiche Ansprüche aus dem Darlehensvertrag gegenüber der LVV zustanden. Mitunter entstand der Eindruck, dass die Finanzbeziehungen der Stadt mit der LVV durch die jeweilige Haushaltslage geprägt wurden. Eine strategische Vorgehensweise war uns nicht ersichtlich.
Auch nach Beratung dieser Finanzvorgänge in unserem Ausschuss  handelten einige Vertreter der Verwaltung so als hätte es unseren Abschlussbericht nicht gegeben. So wurde Ende 2005 eine weitere Tilgungsvereinbarung mit der LVV getroffen und im Januar 2006 ein weiterer Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag.

Mir ist nicht erklärlich, warum unsere Vorschläge verwaltungsseitig nicht viel früher umgesetzt wurden. Die jetzigen Beschlussvorschläge hätten aus meiner Sicht bereits Ende 2005 dem Stadtrat zugeführt werden können.
Anlässlich unserer Feststellungen haben wir der Verwaltung einige, wie wir meinen, nützliche Handlungsempfehlungen gegeben. Insofern verweise ich auf unseren Bericht. Ich will an dieser Stelle lediglich anführen, dass wir die Notwendigkeit eines wirksamen Vertragscontrollings sehen und auch die Einrichtung eines beratenden Ausschusses für Rechtsangelegenheiten anregen.
Ich denke, dass sich derartige Vorgänge nicht wiederholen werden. Die Verwaltungsspitze sollte jedoch zukünftig bei einer derartig eindeutigen Rechtslage bemüht sein, die Vorschläge von Stadträten zeitnah umzusetzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!

Einerseits begrüße ich es ausdrücklich, dass die Drucksache zum Thema Einführung eines Chipkartensystems zur Versorgung der Asylbewerber uns endlich zur Abstimmung vorliegt. Andererseits macht es mich aber auch sehr unzufrieden.
Ich begrüße es deshalb, weil ich weiß, dass sich im Rathaus seit mehreren Jahren die sog. Asylrunde trifft, die sich während dieser Zeit u.a. immer wieder der Landesebene gegenüber dafür eingesetzt hat, dass derzeitig noch praktizierte Katalogbestellsystem abzuschaffen und stattdessen auf humanere und weniger diskriminierende Verfahren umzustellen, und zwar besonders deshalb, weil

  1. die Artikel im Katalog überteuert angeboten werden
  2. eine diskriminierende Ausgrenzung der Asylbewerber vom normalen Einkaufsalltag und damit auch aus wesentlichen Teilen der Gesellschaft stattfindet
  3. verhindert wird, dass die Asylbewerber in Geschäften ihrer Landsleute bzw. ähnlicher Kulturkreise einkaufen können und damit auch ein Stück Heimatgefühl verlieren
  4. das Geld in der Regel der lokalen Ökonomie verloren geht.

Der Asylrunde gehören Vereine, Verbände Behörden usw. an, wie z.B. Caritas, RAA, Sozialamt, der Ausländerbeauftragte und andere. Die Mehrheit von ihnen machte sich hierbei aber von Anfang an für die Auszahlung von Bargeld stark, ein Verfahren, was auch von unserer Fraktion bevorzugt wird, weil:
–    die Lebensqualität der Asylbewerber durch freie Lebensmittel- und Geschäftswahl deutlich erhöht wird
–    eine Gleichbehandlung aller Bevölkerungsgruppen, die Sozialhilfe beziehen, gewährleistet wird (so muss das Argument der Kontrollmöglichkeit über die Verwendung der Geldmittel, z.B. in Bezug darauf, was bei den Kindern ankommt; entweder für alle gelten, oder für keinen). Alles andere wäre diskriminierend, wenn nicht gar rassistisch.

Dieses war jedoch bis dato aufgrund der Regelung, dass die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erbringenden Leistungen für Asylsuchende im Freistaat Sachsen grundsätzlich als Sachleistungen zu erbringen sind, so nicht möglich, was mich bzw. unsere Fraktion sehr unzufrieden macht.
Daraufhin versuchte die Stadt Leipzig mehrmals wenigstens die Genehmigung zur Einführung eines Chipkartensystems zu erhalten, was zwar nicht optimal wäre, aber dennoch deutlich besser als das derzeitige Katalogbestellsystem. Jedoch auch das schien bisher so nicht möglich.

Seit kurzem, genauer gesagt seit dem 1. Dezember letzten Jahres haben wir in Sachsen eine etwas veränderte Situation. Nachdem in der Stadt Dresden das Chipkartensystem vom Stadtrat beschlossen und vom SMI bestätigt wurde, aber dennoch kein Anbieter gefunden wurde, der die geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen konnte, läuft dort bis zum 30 Juni 2008 ein Modellprojekt zur Bargeldauszahlung.
Dieses soll im Anschluss ausgewertet werden, wobei zu hoffen ist, dass dabei herauskommt, dass dieses das humanere, kostengünstigere und von Seiten der Verwaltung gesehen am wenigsten aufwendige Verfahren ist. Aber das kann dauern!

Da wir möchten, dass sich endlich und vor allem schnellstmöglich etwas zum Vorteil der Asylbewerber bewegt, und wir glauben, dass die erfolgreiche Umsetzung des Antrages der Linken, so sympathisch uns dass inhaltliche Anliegen auch ist, nicht gelingen wird, schlagen wir aufgrund der Erfahrungen, die Dresden gemacht hat, folgenden Ergänzungsantrag vor:
Einführung eines Punktes 3. im Rahmen des Vergabeverfahrens ist unter Beteiligung des Fachausschusses JSGS zu prüfen

  • ob die bestellten fachinhaltlichen Anforderungen an den Betrieb eines Chipkartensystems vollständig abgedeckt werden sowie
  • das System gegenüber Alternativlösungen wirtschaftlich ist.

Nach dieser Prüfung ist entweder das System zu beauftragen oder eine Ausnahmegenehmigung beim SMI bezüglich der Barauszahlung von Taschengeld und Sachleistungen (per Zahlungsanweisung) zu beantragen. Die Definition der fachinhaltlichen Anforderungen können von uns bzw. der Verwaltung bestimmt werden.

Deshalb und nur deshalb, weil wir glauben, das dieser Weg der am schnellsten zielführende ist, möchten wir sie bitten den Antrag der Linken abzulehnen und stattdessen der Verwaltungsvorlage einschließlich unseres Ergänzungsantrages zuzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste,

bereits in meinen Ausführungen zur Informationsvorlage „Die Integration der Migranten in Leipzig als Querschnittsaufgabe – Bericht des Ausländerbeauftragten“ habe ich auswertend auf die Notwendigkeit der Entwicklung eines Integrationskonzeptes für Leipzig hingewiesen.
Strategisch geplante Integrationspolitik erfordert jedoch eine Fülle von gut aufgearbeiteten Daten.
Diese Daten sind jedoch gerade auf diesem Gebiet oftmals unvollständig, unterschiedlich definiert und schlecht zugänglich.

Mit dem „Kernkennzahlen-Set zur Integration in Kommunen“, das von der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem NRW-Landesministerium für Integration (MGFFI) und dem Institut GEBIT in Münster erarbeitet wurde, können relevante Daten systematisch zusammengestellt werden, die eine hilfreiche und geeignete Grundlage für eine strategisch ausgerichtete kommunale Integrationspolitik sind.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich natürlich, dass Leipzig mit der Broschüre „Ausländer in der Stadt Leipzig 2006“ schon über eine Vielzahl von interessanten Daten verfügt.
Aus diesem Grund wird sich meine Fraktion, die SPD-Fraktion, auch dem Verwaltungsstandpunkt anschließen und diesen abstimmen lassen.

Nichts desto trotz fehlen auch hier noch wesentliche Kennzahlen, die für eine strategische Integrationspolitik von entscheidender Bedeutung sind.
Erwähnen bzw. einfordern möchte ich hier in erster Linie differenzierte Daten zum Thema schulische Bildung und Berufsausbildung bzw. Arbeitslosigkeit.
Beispielhaft möchte ich mich hierbei auf die Ergebnisse einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) vom 23.04. dieses Jahres zum Thema „Bildungschancen jugendlicher Migrantinnen und Migranten in Schule und Beruf“ beziehen, an der neben Sächsischer Bildungsagentur, ARGE Leipzig und der Agentur für Arbeit auch die IHK, die HWK und der Verband Sächsischer Bildungsinstitute e. V. teilgenommen haben.
Es wurde relativ einvernehmlich festgestellt, dass, wenn überhaupt, nur zwischen ausländischen und deutschen Jugendlichen unterschieden wird. Andere Migrantengruppen, wie z.B. jugendliche Spätaussiedler oder eingebürgerte Jugendliche werden gar nicht erfasst.
Außerdem wurde mit Verwunderung aufgenommen, dass sich zu diesem Zeitpunkt lediglich 31 ausländische Jugendliche bei der HWK in Ausbildung befanden (ca. 5 % von 6296) und nur 72 Personen in Ausbildungsverhältnissen der IHK, von denen sich fast alle in überbetrieblicher Ausbildung befinden. Über den Verbleib der anderen konnten keine Aussagen gemacht werden.

Auch in den Bereichen Sprachkenntnisse, Partizipation in Politik und Gesellschaft und Interkulturelle Öffnung der Verwaltung muss sicherlich noch einiges an Datenmaterial nachgeliefert werden. Hierauf möchte ich jetzt jedoch nicht näher eingehen.

Die SPD-Fraktion wird sich dem Verwaltungsstandpunkt also anschließen und empfiehlt den anderen Fraktionen dies auch zu tun.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

die uns vorliegende Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ist nicht nur von Umfang und Detailtiefe gewichtig, sondern dessen Inhalt ist für unsere Stadt auch immens wichtig.
Umso interessanter ist es einmal festzuhalten, dass nach zweijähriger Fachdebatte die erkennbaren Konfliktpunkte in der Politik, also hier im Rat, als auch in der interessierten Öffentlichkeit äußerst überschaubar sind.
Ich führe das auf zwei Sachverhalte zurück: 1. die verantwortlichen Bürgermeister und ihre Fachplaner haben eine gute Arbeit geleistet. Und 2. und das ist vielleicht viel bedeutender, der öffentliche Nahverkehr, getragen fast ausschließlich durch die LVB, bewegt sich schon heute auf sehr hohem Niveau. In der angebotenen Leistungsdichte, aber auch in der Qualität. Über 120 Mio. Fahrgäste im Stadtgebiet pro Jahr sprechen für sich.

Aber ein fast 10 Jahre alter Nahverkehrsplan bedarf der Fortschreibung genau dort, wo Defizite erkennbar sind oder wo aktuelle und zukünftige Entwicklungen im Stadtgefüge ein Handlungserfordernis aufzeigen. Ich denke hierbei auch an den Citytunnel.
Es geht um Mindest- und Zielstandards, nicht nur bei den Taktzeiten, sondern vor allem bei Verbesserungen in den Umsteigebeziehungen und die Anbindung schlecht erschlossener Gebiete. Aber es wird auch hoher Wert auf die Modernisierung des Wagenparks und der Infrastruktur gelegt.
In diesen Kontext ist auch unser Antrag zur Linie 14 einzuordnen.

Herausforderung bleibt aber unumstritten die ehrgeizige Zielgröße von 25% ÖPNV-Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen, nicht nur, aber auch aus ökologischen Gründen. Dies ist nur mit einem attraktiven Angebot an die Leipziger und ihre Gäste zu erreichen. Und da darf nicht gewartet werden, bis die Benzinpreise eines Tages ein Umsteigen auf Straßenbahn und Bus quasi im Selbstlauf bedingen.

Nein, ein attraktiver Nahverkehr besteht nicht nur aus kurzen Taktzeiten und dem Nightliner, sondern auch aus einem attraktiven Tarifgefüge. Und da sind wir bei der Finanzierung des ÖPNV.
Die jährlichen Tarifanpassungen im MDV-Gebiet, der 1. August steht kurz bevor, bereiten meiner Fraktion zunehmend Sorge. Die Obergrenze ist in Sicht. Wir sind mittlerweile bei der Kurzstrecke auf der Höhe von Köln. Es ist damit zu befürchten, dass nennenswerte Fahrgaststeigerungen nicht mehr generierbar sind oder sogar das Fahrgastaufkommen sinken wird.

Diese Thematik muss in den Fokus bei der Ausgestaltung des neu abzuschließenden Verkehrleistungsfinanzierungsvertrages gerückt werden. Hier ist Planungssicherheit für die Stadt und für die LVB geboten.
Der Nahverkehrsplan ist auch in Teilen die Aufgabenstellung für den Leistungserbringer. Und uns muss klar sein, dass derjenige der bestellt auch bezahlt, so wie wir das bei anderer Gelegenheit immer wieder einfordern. Aber der Leistungserbringer hat seine Leistung auch in hoher wirtschaftlicher und ökologischer Effizienz zu erbringen, zumal wir uns hier in einer „quasi“ natürlichen Monopolumgebung bewegen. Die Schienen liegen nun mal in der Straße.
Ich weiß, dass die LVB hier auf einem guten Weg sind, Spielraum zur Effizienzsteigerung ist vorhanden. Und deshalb gehe ich davon aus, dass die Verkehrsleistung auch in 10 Jahren in Leipzig durch die LVB erbracht wird.

Redner: Christian Schulze, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,
wir haben es hier mit einer Vorlage zu tun, deren Historie bis in das Jahr 1997 zurückreicht. Damals beschloss der Bienitzer Gemeinderat das Recht der Bebauung in der 2. Reihe.
Zwei Jahre später bestätigte der damalige Bürgermeister die grundsätzliche Bebauungsfähigkeit der in Rede stehenden Flurstücke nach § 34 Baugesetzbuch.
Im Nachgang wurden im Hinblick auf die anstehende Bebauung die Grundstücke gebührenpflichtig geteilt. All diese Beschlüsse und Handlungen sind aus meiner Sicht als vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern zu werten.

Drei Grundstücksbesitzer haben dann relativ schnell in der 1. Reihe gebaut und haben nun ein Problem mit der Bebauung der 2. Reihe, weil diese natürlich den freien Blick auf den Wachberg trübt. Die vorgebrachten umweltrelevanten Argumente waren jedenfalls nach Prüfung nicht stichhaltig.
Insofern ist die SPD-Fraktion der Meinung, dass die nunmehr noch Bauwilligen Grundstücksbesitzer bei Kauf der Grundstücke wegen oben beschriebener Beschlüsse davon ausgehen durften, Baurecht zu erhalten. Dies soll mit dieser Vorlage nun gesichert werden.
Insofern bitte ich um Zustimmung zur Vorlage.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Redner: Heiko Oßwald, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich habe mich über diese Vorlage sehr gefreut. Uns liegt hier ein Ämter übergreifendes Strategiepapier vor, welches Entwicklungen hinsichtlich Angebot und Nachfrage zum Kindertagesstättennetz bis 2020 aufzeigt, und zwar runter gebrochen bis auf einzelne Stadtteile. Sicherlich einmalig bis jetzt in Deutschland. Aufgrund dieser fundierten Analyse lässt sich schon jetzt ziemlich genau der Investitionsbedarf bis 2020 ermitteln, der für die Erhaltung und den Ausbau des Netzes benötigt. wird.

Dieser Investitionsbedarf ist gewaltig. Allein für den Erhalt werden bis 2020  58 Mill. Euro und für den Neubau bis 2015 fast 29 Mill. Euro veranschlagt. Wenn man davon ausgeht, und da sind wir uns weitgehend einig, dass die Planungen hinsichtlich der Krippenplätze eher noch unzureichend sind, so wird der tatsächlich notwendige Investitionsbedarf noch deutlich höher liegen.
Für diese dringend benötigten Investitionen, die wie keine anderen den strategischen Zielen unserer Stadt entsprechen, für diesen gigantischen Investitionsbedarf fehlen einfach die finanziellen Mittel. Leipzig kann diese Investitionen aus dem laufenden Haushalt ohne Neuverschuldung nicht stemmen. Auch das zurückfahren von anderen Investitionen z.B. in Schulen oder kaputte Straßen kommt nicht in Betracht, da dort die Lage nicht viel besser ist.

Anhand dieser Vorlage zeigt sich daher besonders deutlich, wie notwendig einmalige Veräußerungserlöse aus überlegten Teilprivatisierungen sind, um Schulden zu tilgen und damit politische Gestaltungsmöglichkeiten zurück zu gewinnen, u. a. eben auch den gigantischen Investitionsstau beim Kindertagesstättennetz aufzulösen.
Konstruktive Politik zeichnet sich nicht dadurch aus, alles sozial oder kulturell wünschenswerte nur zu fordern. Nein, seriöse und nachhaltige Politik muss den Bürgern vermitteln können, unter welchen Vorraussetzungen und Notwendigkeiten bestimmte Entwicklungen in unserer Stadt erst möglich sind.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir uns politisch engagiert und zupackend auch den finanziellen Herausforderungen bezüglich Erhalt und Ausbau des Kindertagesstättennetzes stellen.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste,

ein Teil unserer Fraktionsmitglieder ist gegen den Verkauf dieser Immobilie.
Wir befürchten, dass mit der Etablierung einer freien Grundschule in diesem Bereich mindestens eine öffentliche Grundschule geschlossen werden muss. Somit haben wir dann wieder ein leer stehendes Schulgebäude zu unterhalten.

Eine Schule in freier Trägerschaft zieht außerdem die Leistungsspitzen und die finanziell besser gestellten Schüler aus den öffentlichen Schulen ab. Diese sind aber besonders im Leipziger Osten wichtig, sonst kommt das jetzt schon nicht besonders ausgeglichene Gefüge ins Wanken.
Auch überzeugen die inhaltlichen Konzepte der ASG nicht wirklich. Diese sind stark an denen der öffentlichen Schulen angelehnt. Fremdsprachenunterricht ab der ersten Klasse gibt es schon an vielen Regelschulen.

Außerdem gehen wir davon aus, dass spätestens ab dem Schuljahr 2008/09 ein weiteres öffentliches Gymnasium in der Stadt benötigt wird. Bevor wir nicht über die Notwendigkeit und den Standort diskutiert haben, sollten wir das Gebäude im Besitz der Stadt Leipzig belassen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.