Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Förderung für freie Träger im Bereich des Umweltamtes erhöht sich 2019 um 50.000 € und 2020 um 100.000 €.

Begründung:
In einer Großstadt mit weiter wachsender Einwohnerzahl und wachsendem Flächenbedarf für öffentliche Infrastruktur und Wohnen ist es nötig, das natürliche Umfeld unter den höchst möglichen Schutz zu stellen.
Umweltverbände und –initiativen leisten im Bereich Umweltbildung einen unersetzlichen Beitrag in unserer Stadt. Durch ihre Initiative werden Umweltprobleme sichtbar gemacht. Durch die Sensibilisierung aller Generationen für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen wird unsere Umwelt in ihren vielfältigen Lebensformen und unser menschlicher Einfluss bekannter. Möglichkeiten des Schutzes im kleinen privaten und im großen stadtgesellschaftlichen Bereich benötigen eine ausreichende Ausfinanzierung dieser Umweltarbeit. Aktuelle Themen wie Abfall- und Energiepolitik, Abfallvermeidung und Recycling, Gewässerschutz, Auwaldpflege und Biodiversität sind nur eine Auswahl, die aber die umfassende Arbeit der Umweltverbände und –initiativen widerspiegeln. Diese Arbeit kommt der gesamten Stadt Leipzig und allen BewohnerInnen zugute – für eine gute Lebensqualität.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ CDU-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Ratskeller im Rathaus Schönefeld und Rathaus Wahren werden in einen Zustand versetzt, der eine Verpachtung zu gastronomischen Zwecken ermöglicht.
Die dafür erforderlichen Mittel werden in den Doppelhaushalt eingestellt.

Begründung:

Beide Ratskeller können wegen ihres Bauzustandes seit Jahren nicht mehr gastronomisch betrieben werden.
Eine Betreibung wäre jedoch in beiden Fällen ein sehr wünschenswerter Beitrag zur Aufwertung der jeweiligen Ortsteile, was eine derartige Investition durchaus rechtfertigt.

Beschlussvorschlag:

1. Die Sachmittel pro Schulsozialarbeiter 1,0 VzÄ werden um 500 Euro/Jahr erhöht.
2. Ab 1. August 2019 werden zusätzlich drei Schulsozialarbeiterstellen je 0,8 VzÄ geschaffen. Die Schulen, die die zusätzlichen Schulsozialarbeiter erhalten sollen, werden nach der Prioritätenliste ausgesucht.

Begründung:

Schulsozialarbeiter brauchen Sachmittel um ihre Arbeit optimal gestalten zu können. Hierzu gehören Materialien, aber auch das Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen und Projekttage. Zudem sind an unseren Schulen auch immer mehr Schüler. Wir befürworten daher die Erhöhung der Sachmittel für die Schulsozialarbeit.
Leipzig hat inzwischen an vielen Schulen Schulsozialarbeit. Diese leisten vor Ort eine sehr gute Arbeit. Trotzdem zeigt die Prioritätenliste der Stadt Leipzig zu Schulsozialarbeit immer noch Bedarfe auf.

Leipzig verurteilt jede Form des Antisemitismus auf das Schärfste. Dieses Bekenntnis schließt ausdrücklich den sekundären und israelbezogenen Antisemitismus mit ein. Der Kampf gegen Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Leipzig bekennt sich zum Existenzrecht Israels Leipzig bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung aus dem Holocaust und einer demokratischen Erinnerungskultur. Das beinhaltet auch die finanzielle Absicherung der vielfältigen Gedenk- und Erinnerungsarbeit und das Gedenken an die Opfer. Die Aufklärung über den klassischen und israelbezogenen Antisemitismus, die Geschichte und Folgen des Nationalsozialismus und des Holocaust bildet für uns einen wesentlichen Kern der historisch-politischen Bildungsarbeit.

Leipzig wird das jüdische Leben in unserer Stadt weiterhin in starkem Maße fördern. Die wieder wachsende Vielfalt der jüdischen Kultur sowie die stabile Entwicklung der jüdischen Glaubensgemeinschaft sind Leipzig ein großes Anliegen.

Zur weiteren Verbesserung der Prävention wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis Ende 2019 ein Konzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention in Leipzig vorzulegen. Die Erarbeitung des Konzepts genauso wie dessen effektive praktische Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit dem Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e.V. – Zentrum Jüdischer Kultur, erfolgen, welchem dafür 30.000 Euro zur Umsetzung des Konzepts zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Die erhöhte Förderung ist zur Umsetzung des Konzepts für die Folgejahre zu verstetigen. Neben dem Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e.V. – Zentrum Jüdischer Kultur, sind weitere zivilgesellschaftliche Akteure im Bereich Antisemitismus-Prävention einzubeziehen.

  1. Die bestehende Gesamtstrategie „Leipzig ein Ort der Vielfalt“ ist weiterzuentwickeln, damit die Auseinandersetzung mit allen Formen des Antisemitismus gelingen kann. Im Zusammenhang der Weiterentwicklung der Gesamtstrategie ist auch die Wirksamkeit bestehender Projekte zu überprüfen. Die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Trägern in der Antisemitismus-Prävention ist zu verstetigen.
  2. Bei der Entwicklung des Präventionskonzepts ist die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken in der von der Bundesregierung empfohlenen erweiterten Form zugrunde zu legen. Dies geschieht mit dem Ziel, diese Arbeitsdefinition als Grundlage für kommunales Verwaltungshandeln einzuführen. Damit soll der Beschluss des Deutschen Bundestags für die flächendeckende Anwendung der Arbeitsdefinition Antisemitismus unterstützt werden (Bundestags-Drucksache 19/444).
  3. Auf antisemitische Alltagsdiskriminierung im Bereich der Jugendsozialarbeit ist ein besonderes Augenmerk zu legen. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften, Schulleitungen und der Schulsozialarbeit im Bereich der Antisemitismus-Prävention und -Intervention bei Vorfällen ist zu stärken. Die Förderung historisch-politischer Bildungsarbeit zum Holocaust ist fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
  4. Das Konzept muss die den Antisemitismus verstärkenden Faktoren einer Einwanderungsgesellschaft sowie der humanitären Zuwanderung aus Regionen, in denen antisemitische Vorurteile und Feindbilder stärker verbreitet sind, berücksichtigen.
  5. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine detaillierte Erfassung antisemitischer Vorfälle. Insbesondere mit Polizei- und Justizbehörden sind Instrumente weiterzuentwickeln, die das Anzeige- und Meldeverhalten der Betroffenen verbessern.
  6. Ziel des Präventionskonzeptes muss es sein, dass sich Jüdinnen und Juden überall in der Stadt unbesorgt als solche zu erkennen geben können.

Leipzig erteilt allen antisemitischen Boykottaufrufen eine klare Absage. Das gilt auch für die BDS-Kampagne („boycott, divestment and sanctions“). Organisationen, Vereine und Personen, die die Existenz Israels als jüdischen Staat delegitimieren oder anderweitig antisemitisch agieren, werden – soweit rechtlich möglich – keine Räumlichkeiten oder Flächen zur Verfügung gestellt. Sie sollen auch keine Zuwendungen oder Zuschüsse der Kommune erhalten. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auch die kommunalen Gesellschaften und Eigenbetriebe entsprechend verfahren.

Die sogenannte „Israel-Kritik“ der BDS-Kampagne unterscheidet sich von der Kritik am Regierungshandeln anderer Staaten und soll häufig nur einen Antisemitismus verschleiern. Vielfach wird versucht, den gesamten Staat Israel zu dämonisieren und zu delegitimieren. Es werden doppelte Standards angelegt. Gänzlich ausgeblendet wird dabei in der Regel, dass die Gründung Israels auch eine Reaktion auf den weltweit verbreiteten Antisemitismus und den Holocaust war.

Beschlussvorschlag:

In den Haushalt der Stadt Leipzig werden für 2019 50.000 und für 2020 100.000 Euro zur Umsetzung eines Förderprogramms zur Anschaffung von Lastenfahrrädern für Unternehmen und Tagespflegepersonen.

Begründung:

Zunehmend setzen Unternehmern darunter Paketdienstleister auch auf Lastenfahrräder. Einige Pizzadienste nutzen inzwischen sogar fast ausschließlich das Fahrrad als Lieferfahrzeug, da beispielsweise die Parkplatzsuche oder das Parken in zweiter Reihe somit entfällt. Damit leisten die Unternehmen auch einen Beitrag zur Verkehrsreduzierung und zum Umweltschutz.
Im Oktober 2017 hat der Stadtrat beschlossen, dass ein kommunales Förderprogramm für Lastenfahrräder aufgelegt werden soll. Solche Programme gibt es bereits in anderen Städten. Mit den vorgeschlagenen Mitteln soll die Stadt ein solches Programm, wie beschlossen, auch in Leipzig endlich umsetzten.

Förderprogramme deutscher Städte beim Kauf von Lastenrädern

Stadt

Fördersumme Antragstellung
Aachen Max 2.000 € für Cargobikes mit Pedelec-Antrieb

Gesamtbudget: 50.000 €

Für Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Bamberg Max 500 € für Cargobikes ohne Pedelec-Antrieb

Max 1.000 € für Cargobikes mit Pedelec-Antrieb (auch Pedelec 45)

Gesamtbudget 10.000 € (entspricht einer Grundförderung von ca. 30 Rollern pro Jahr)

Für Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Heidelberg Max 500 € für Cargobikes mit Pedelec-Antrieb

Max 300 € für Cargobikes ohne Pedelec-Antrieb

Zusätzlich 500 € bei Verschrottung eines Pkw

Max 100 € für Lastenanhänger

Für private Nutzung
Region Hannover Max 500 € für Cargobikes ohne Pedelec-Antrieb

Max 1.000 € für Cargobikes mit Pedelec-Antrieb (auch Pedelec 45)

Gesamtbudget März bis Dez. 2018: 25.000 €

Erstmalig seit Mai 2017, Neuauflage 15. März 2018 bis 31.12.2018 (Budget bereits aufgebraucht, Fortsetzung in Folgejahren angestrebt)

Für gewerbliche Nutzung

Köln Max 2500 € für Cargobikes mit und ohne Pedelec-Antrieb und einem Mindest-Transportvolumen von 1 m³

Max 3000 € für Gespanne aus Cargobikes mit und ohne Pedelec-Antrieb und einem Anhänger mit einem Mindest-Transportvolumen von 1 m³

Förderbudget für 2019 insgesamt: 100.000 €

Für kleine Unternehmen (bis 9 Mitarbeiter), Vereine und Zusammenschlüsse von Privatpersonen
München 25% der Nettokosten
Max 1.000 € für Cargobikes mit Pedelec-AntriebZusätzlich 1000 € Verschrottungsprämie für Pkw
Seit April 2016 für gewerbliche Nutzung

Seit Jan. 2017 auch für private Nutzung, Laufzeit bis 31. Dez. 2020

Regensburg 25 % des Netto-Kaufpreises bzw. 25 % der Netto-Leasingkosten
Max 400 € für Cargobikes ohne Pedelec-AntriebMax 1.000 € für Cargobikes mit Pedelec-AntriebMax 150 € für Lastenanhänger
Seit Nov. 2016 für gewerbliche Nutzung

Seit Aug. 2017 auch für private Nutzung

Stuttgart Max 2000 € für Cargobikes mit E-Antrieb

Budgethöhe für 2018: 250.000 €

Ab Oktober 2018

Für Familien und Alleinerziehende mit mind. einem Kind

(Quelle: https://www.cargobike.jetzt/kaufpraemien/)

Beschlussvorschlag:

Im Haushalt werden notwendige Finanzmittel bereitgestellt, um eine Projektgesellschaft zur Entwicklung und Erweiterung des Wohngebietes Paunsdorf einzurichten. Hierfür werden 2019 250.000 Euro und 2020 500.000 Euro in den Ergebnishaushalt eingestellt. Diese Mittel sollen einerseits für die Gründung einer GmbH sowie für die Schaffung entsprechender Personalstellen und andererseits für erforderliche Gutachten sowie notwendige Planungen eingesetzt werden.

Auftrag der zu gründenden Projektgesellschaft soll es sein, die Entwicklung der Baufelder 3 und 4 der Kiebitzmark voranzutreiben. Das Quartier, das dort entstehen soll, soll ein energiesparsames Wohngebiet mit mehreren Tausend Wohneinheiten werden, das optimal an den ÖPNV angebunden wird, um es möglichst autoarm gestalten zu können. Der soziale Wohnungsbau bzw. das bezahlbare Wohnen soll bei 40 Prozent der Wohneinheiten eine besondere Berücksichtigung finden. Bei der Projektentwicklung sollen die kooperative Baulandentwicklung, eine gute soziale Durchmischung, die Schaffung der notwendigen sozialen und Bildungsinfrastruktur sowie die Integration von Sportflächen, kulturellen Einrichtungen, quartiersbezogenen öffentlichen Grünanlagen und Nahversorgungsmöglichkeiten wichtige Leitmotive sein.

Es soll die Möglichkeit bestehen, dass sich auch andere Akteure der Wohnungs- und Bauwirtschaft (LWB, Genossenschaften, private Vermieter etc.) an dieser Projektgesellschaft beteiligen können, um so Kräfte zu bündeln und das Areal möglichst schnell entwickeln zu können.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Im September 2017 hat die Ratsversammlung den Oberbürgermeister auf Antrag der Linksfraktion beauftragt, nach Beschluss der Fortschreibung des STEP Wohnbauflächen sowie nach Priorisierung der Standorte für den Wohnungsbau entsprechende Umsetzungsvorlagen zur Projektentwicklung, Erschließung und Bauleitplanung vorzulegen.

Angesichts der aktuellen Zahlen des städtischen Wohnungsmarktindex‘ ist in Leipzig ein angespannter Wohnungsmarkt in vielen Segmenten zu verzeichnen, insbesondere bei kleinen (Ein-Raum-)Wohnungen, sowie bei großen Wohnungen (4 Räume plus). Um den weiter wachsenden Bedarf an Wohnraum abzudecken, ist neben der Verdichtung innerhalb der Stadt auch die Entwicklung und Erweiterung von großen Arealen als Wohnstandorte notwendig.

Ein solches Areal für künftiges Wohnen könnte dabei das Gebiet der Baufelder 3 und 4 der Kiebitzmark neben dem bestehenden Wohngebiet Paunsdorf auf dem Baufeld Heiterblick sein. Die Gründung einer Projektgesellschaft, die ein solches Wohngebiet entwickelt, soll zur Beschleunigung der Entwicklung des Areals beitragen. Eine Beteiligung an der Projektgesellschaft und der vorgesehenen Entwicklung des Areals soll auch für anderen Akteure der Wohnungs- und Bauwirtschaft (Genossenschaften, private Vermieter) offen stehen, weil davon auszugehen ist, dass die Stadt dieses Vorhaben, auch gemeinsam mit der LWB, nicht alleine stemmen können wird.

Antrag einzelner Stadträte:

Stadtrat Christopher Zenker
Stadträtin Margitta Hollick
Stadtrat Jens Lehmann

Beschlussvorschlag:

In den Haushalt der Stadt Leipzig werden für das Haushaltsjahr 2019 486.000 Euro eingestellt, um das Bauvorhaben einer multifunktionalen Vereinssporthalle des SC DHfK Leipzig in der Diderotstraße 34 mit einer investiven Sonderförderung zu unterstützen.

Begründung:

Der SC DHfK Leipzig e.V. plant den Bau einer multifunktionalen Vereinssporthalle mit besonderer Auslegung für den Rollsport auf seiner Sportanlage in der Diderotstraße 34. Die Halle soll zunächst als Kalthalle in zwei selbständig nutzbaren Bauabschnitten realisiert werden. Sie soll eine Gesamtgrundfläche von 40 m x 60 m bei einer Sportfläche von 2.045,90 m² erhalten und damit größer als eine 3-Feld-Halle werden.

Die Finanzierung der Kosten für den 1. Bauabschnitt 2019 in Höhe von 1.215.000 € soll zu 50% vom Freistaat, zu 40% von der Stadt und zu 10% vom Verein getragen werden.

Die Nutzung der Halle ist im Wesentlichen wie folgt geplant:
von 08 – 14 Uhr für benachbarte Schulen
von 14 – 17 Uhr für das Kindersportzentrum des Vereins (ca. 900 Mitglieder) und
von 17 – 22 Uhr für die Rollsportler des Vereins (ca. 200 Mitglieder)

Für das Projekt liegt ein positiver Bauvorbescheid vom 09.01.2018 vor. Grundlage für die Planung und den Vorbescheid waren u.a. ein Baugrundgutachten, ein Schallschutzgutachten sowie positive Stellungnahmen der für die Erschließung zuständigen städtischen Unternehmen Stadtwerke und Wasserwerke.

Das Bauvorhaben findet wegen seiner Bedeutung positive Unterstützung durch das Amt für Sport und das Amt für Jugend, Familie und Bildung (siehe Anlagen).

Mit dem Bau der Sporthalle erfolgt eine deutliche Aufwertung der Infrastruktur des Wohngebietes Möckern und hierbei insbesondere der sportlichen Förderung der Kinder und Jugendlichen im schulischen und Freizeitbereich.

Wegen der Vielzahl der eingereichten Anträge zur investiven Sportförderung beim Amt für Sport für 2019 und dem vergleichsweise kleinen Budget von 1,5 Mio Euro dafür sind die Förderchancen für dieses große Projekt des SC DHfK Leipzig im Rahmen des bestehenden Sport-Budgets relativ gering. Weiter werden im Zusammenhang mit der Fußball-EM 2024 Förderschwerpunkte der nächsten Jahre im Fußballbereich liegen. Der SC DHfK Leipzig ist mit seinen fast 7.000 aktiven Mitgliedern und 17 Sparten der größte Sportverein Mitteldeutschlands. Trotzdem gab es in den letzten Jahren für ihn nur wenige und kleine Förderungen im Breitensport. Bisher verfügt er über keine eigene Sporthalle.

Wegen der großen sportlichen Bedeutung des Vorhabens für den Breitensport der Stadt Leipzig im Allgemeinen, den Verein SC DHfK, die benachbarten Schulen sowie das Wohngebiet beantragen die Unterzeichner eine Sonderförderung des Vorhabens im Haushalt für das Jahr 2019.