Beschlussvorschlag:

  1. Der Stellenplan für das Büro für Ratsangelegenheiten ist entsprechend der Prüfergebnisse aus dem Ratsbeschluss VI-A-04407-NF-03 anzupassen und finanziell zu untersetzen.
  2. Dabei ist sicherzustellen, dass ein qualitativ hochwertiges Protokollmanagement etabliert wird, dass ein Zurverfügungstellen von Sitzungsprotokollen aller Gremien binnen drei Werktagen nach der Sitzung ermöglicht.
  3. Darüber hinaus werden 2 VzÄ im Büro für Ratsangelegenheiten geschaffen, wobei eine Stelle der strategischen Weiterentwicklung des Büros für Ratsangelegenheiten und die andere Stelle zur weiteren Verbesserung der Betreuung der Ratsgremien (Protokollführung, Erstellen der Tagesordnungen etc.) dienen sollen.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Das Büro für Ratsangelegenheiten ist die zentrale Schnittstelle zwischen den einzelnen Gremien unserer lokalen Demokratie und der Verwaltung. So laufen alle Sitzungsprotokolle, Tagesordnungen und Anliegen der Gremienmitglieder über das BfR und ihm obliegt eine hohe Verantwortung in der Befriedigung der Dienstleistungsansprüche aller Beteiligten. Dies sehen wir aktuell nicht gegeben. Immer öfter fehlen Tagesordnungen oder Protokolle einzelner Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte über Monate, sodass es den Stadträtinnen und Stadträten nicht möglich ist, bei ihren Entscheidungen auch die Voten der übrigen Gremien einzubeziehen. Das führt zwangsläufig zu Verdruss bei allen Beteiligten sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die sich vertrauensvoll an ihren Ortschaftsrat oder Stadtbezirksbeirat gewandt haben. Um diesen Missstand abzustellen, fordern wir eine Anpassung des Stellenplans für das BfR sowie die Etablierung einer Stelle für die Betreuung der Ratsgremien und einer Stelle für die strategische Weiterentwicklung des Büros für Ratsangelegenheiten. Die zunehmende Digitalisierung der Ratsarbeit, sich verschärfende Datenschutzvorgaben und vieles Weiteres mehr, werden die Anforderungen auch an die strategische Aufstellung des Büros für Ratsangelegenheiten noch zusätzlich steigern. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Mit der aktuellen Personalausstattung sehen wir weder die qualitativ hochwertige Betreuung aller Gremien, noch die strategische Weiterentwicklung des BfR als gegeben an.

Antragsteller:

SR M. Gehrt
SR W. Kujat
SR A. Dyck
SR Dr. G. Märtens

Beschlussvorschlag:

  1. Die Fördermittel für die freie Kunst und Kultur werden im Doppelhaushalt 2019/2020 schrittweise erhöht: 2019 um 1,6 Mio. Euro und 2020 um 3,6 Mio. Euro
  2. Die Dynamisierung der Fördermittelsumme für die Freie Kunst und Kultur wird auf der Basis des jeweiligen Vorjahres um jährlich 5 % erhöht. Für 2021 gilt als Basis die Fördermittelsumme von 2020. Um die Freie Kulturszene in Leipzig auch mittel- und langfristig in ihrer Vielfalt und Ausdifferenzierung zu erhalten und in Zukunft kulturelle Angebote für eine zunehmend wachsende und diverse Stadtgesellschaft inklusiv weiterentwickeln zu können, muss die Förderung für Institutionen und Projekte an Lohnentwicklungen, Nebenkosten-, und Mietkostensteigerungen sowie eine steigende Nachfrage an kulturellen Angeboten und damit erhöhten Personalaufwendungen angepasst werden können. Dies kann nur durch eine jährliche Dynamisierung der Fördermittelsumme in einer angemessenen Höhe von mindestens 5 % erreicht werden

Begründung:
Um die Freie Kulturszene Leipzigs in ihrer Vielfalt und Ausdifferenzierung zu erhalten, kulturelle Angebote mit dem Wachstum der Stadt weiterzuentwickeln, um in alle Stadtteile hineinwirken zu können und besonders in den Schwerpunktgebieten kulturelle Teilhabe zu ermöglichen sowie um kulturelle Bildung allen in Leipzig lebenden Menschen zugänglich zu machen, müssen die Fördermittel für die Freie Kunst und Kultur dringend an die aktuell bestehenden und die wachsenden Bedarfe der Kulturträger und der Stadt angepasst werden.

Allein zur Gewährleistung von Mindestlöhnen für die Kulturakteure, der Einhaltung von Honoraruntergrenzen und angemessener Vergütungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Berufsverbände müssen die von der Stadt Leipzig geförderten Kulturprojekte finanziell besser ausgestattet werden. Daneben erhöhen die steigenden Raummieten in Leipzig sowie
steigende Nebenkosten, Sach- und Transportkosten die finanziellen Bedarfe für freie und institutionell geförderte Kulturprojekte. Diese erhöhten Bedarfe, die allein den Erhalt
bestehender gewachsener kultureller Strukturen in unserer Stadt sichern, können im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Freie Szene und der jährlichen
Erhöhung um 2,5 % nicht abgedeckt werden. Dem Kulturamt liegen zahlreiche dringende Mehrbedarfe von institutionell geförderten Kulturträgern sowie von freien Projektträgern vor,
die aufgrund fehlender Fördermittel zum Teil seit Jahren immer wieder aufgeschoben werden müssen (u. a. Unikatum Kindermuseum, Bandcommunity, Neue Musik Leipzig, Lindenfels
Westflügel, INSPIRATA und Ariowitsch-Haus). Nicht selten geht es dabei um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit durch Sicherung der Personalstruktur und Instandhaltung der Gebäude bzw.
Räume. Auch die neuen Förderinstrumente der 2017 vom Stadtrat beschlossenen Fachförderrichtlinie Kultur wie z. B. die Konzept- und Debütförderung, fanden mangels finanzieller Ausstattung im Förderverfahren für 2018 keine Anwendung, was letztlich bedeutet, dass der Wille des Stadtrates nicht umgesetzt wird. Ebenso konnte die neu eingeführte zweite Antragsfrist nur mit einer sehr geringen Fördersumme untersetzt werden. Um kulturelle Teilhabe zukünftig für alle Bevölkerungsgruppen unserer zunehmend diversen Stadtgesellschaft zu sichern, gilt es aber nicht nur kulturelle Angebote zu erhalten, sondern diese stadträumlich differenziert und vor allem inklusiv weiterzuentwickeln und auszubauen wie u. a. im INSEK angedacht. Dazu muss in die Freie Kultur investiert werden, denn nicht zuletzt leistet sie einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur und zum Zusammenhalt in unserer Stadt.

Beschlussvorschlag:

Der Ansatz für Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird für das Jahr 2019 um 20 Millionen Euro und für das Jahr 2020 um 30 Millionen Euro angehoben.

Begründung:

Bereits mit Stand Ende August 2018 hat die Stadt Leipzig Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 330 Millionen Euro erzielt. Ein weiterer Anstieg der Einnahmen ist bis zum Ende des Jahres anzunehmen. Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2019 ist vor diesem Hintergrund ausgesprochen zurückhaltend ausgefallen, sodass hier eine Anpassung sinnvoll ist. Auch für das Jahr 2020 kann von deutlich höheren Einnahmen ausgegangen werden, sodass auch hier eine Anpassung des Ansatzes vertretbar ist.

Beschlussvorschlag:

Der Ansatz für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer wird für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 5 Millionen Euro angehoben.

Begründung:

Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die konjunkturelle Lage in der Stadt Leipzig waren in den letzten Jahren sehr positiv. Das Haushaltsnettoeinkommen ist gestiegen, die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei rund 6 Prozent und die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs ist merklich angestiegen, sodass mit höheren Einnahmen aus der Einkommenssteuer für die Jahre 2019 und 2020 gerechnet werden kann.

Antragsteller:

SR A. Haas
SR R. Engelmann
SR I. Glöckner
SR Dr. G. Märtens

Beschlussvorschlag:

Für die dringende Abarbeitung des Sanierungsbedarfes aus den Sturmschäden der Stürme Friederike und Herwart werden 20.000 Euro für den Leipziger Wildpark bereitgestellt.

Begründung:
Seit mehreren Jahren ist bekannt, dass bestimmte Arbeiten wie die Sanierung des maroden Außen- und Drängelzaunes des Schwarzwildgeheges und Reparaturen an Gebäuden faktisch nicht mehr aufzuschieben sind. Mit den Sturmereignissen hat sich die Situation dramatisch verschlechtert. Nur durch großen persönlichen Einsatz der MitarbeiterInnen wird die Undurchdringlichkeit der Zäune immer wieder hergestellt. Zusätzlich gesteht die Gefahr, dass Schwarzwild von außen in die Gehege eindringt. In Anbetracht der potenziellen Gefahr des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest kann es nicht hingenommen werden, dass Wildschweine von außerhalb eindringen oder Wildschweine aus dem Gehege wechseln. Es ist klar, dass mit 20.000 Euro nicht alle Probleme behoben werden können, aber eine Teilsanierung könnte abgesichert werden.

Antrag einzelner Stadträte:

SR St. Wehmann
SR A. Maciejewski
SR Glöckner
SR K. Krefft

Beschlussvorschlag:

Die Umsetzung der Komplexmaßnahme (Antrag HP-02675) „Ausbau Haltestelle Gorki-/Löbauer Str.“ wird im Jahr 2019 (statt 2021) begonnen. Die entsprechenden finanziellen Mitteln in Höhe von 1,255 Mio. EUR sind entsprechend in den HHP 2019 mit 255 TEUR und 2020 mit 1,0 Mio.EUR einzustellen. Um die Baumaßnahme in 2020 umzusetzen und in 2019 vollständig zu beauftragen können, wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,0 Mio. EUR in 2019 für 2020 gebildet.

Begründung:
In der damaligen Begründung zum Antrag (A 52/15 – HP 02675) für den Haushaltspan 2015 hieß es von den vier Antragstellern u. a.:
Zum Gesamtvorgang: Wie schon erwähnt, wurde die Maßnahme für den Haushaltsplan 2015 beantragt. In der entsprechenden Stadtratssitzung einigten sich Antragsteller und Verwaltung „die Komplexmaßnahme mit der LVB im Jahr 2017 durchzuführen“. (siehe Wortprotokoll Sitzung des Stadtrates vom 18. März 2015)
Diese wurde zwei Jahre später entsprechend des Stadtratsbeschlusses mit 1,11 Mio. EUR in den Haushaltsplan 2017 ff. (2018: 0,25 Mio. EUR, 2019: 0,15 Mio. EUR, siehe Vorbericht zum HHP 2017/18, S. 110) eingestellt. Mit Bericht vom 03.11.2017 teilte man uns nun mit, dass „eine Umsetzung des Vorhabens im Jahr 2017 entsprechend Beschluss des Stadtrates“ nicht möglich sei, da „Planfeststellungsverfahren“ und „Bürgerbeteiligung“ durch die Erweiterung der Maßnahme vergessen wurde. “Ein Beginn der Maßnahme sei nun frühestens Ende 2019…“ vorgesehen (siehe auch Anfrage F-5126 vom 13.12.2017).
Im Doppelhaushalt 2019/2020 vermisst man allerdings die Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltsplan aus 2015. Hier findet man die „Komplexmaßnahme“ in der Mittelfristplanung 2021 (siehe Vorbericht zum HHP 2019/20, S. 129) mit einem Betrag von 1,255 Mio. EUR (2018: 245 TEUR Planungsmittel) wieder.
Grundsätzlich stellt sich an dieser Stelle die Frage: Wie geht die Verwaltung mit Stadtratsbeschlüssen um ? Hier fordern wir ein dringendes Umdenken, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Daher fordern wir den Beginn dieser konkreten Maßnahme für 2019 ein, damit u. a. das Anliegen der damaligen Antragsteller für mehr Verkehrssicherheit u. a. für die Schüler von drei Schulen umgesetzt wird. Nicht weniger wichtig ist aber auch, dass die Kosten für das Vorhaben nicht dem Planansatz völlig enteilen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig gibt jährlich 5 Millionen Euro zweckgebunden als Kapitaleinlage an die LVV, die in eine Rücklage fließen und zur Absicherung von späteren Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung dienen sollen, die durch den weiteren Ausbau des ÖPNV unumgänglich sind. Über die Verwendung der Rücklage, auf Basis von gemeinsamen Beschlussvorschlägen durch Stadt und LVB, entscheidet der Stadtrat.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Mittelfristig werden Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung notwendig, wie der Bau neuer Trassen, die Umgestaltung des Hauptbahnhofvorplatzes oder der vorderen Jahnallee. Hierfür gilt es Vorsorge zu treffen. Durch den Beschluss zur Vorlage „Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie – Stufe 1“ kann nicht vorgesorgt werden, weil die notwendigen Mittel nun anderweitig Verwendung finden sollen. Da die Stadt aus haushaltsrechtlichen Gründen selbst keine Rücklagen bilden darf, soll dies bei der LVV geschehen.