Beschlussvorschlag:

1. In den Haushalt für das Jahr 2019 werden 100.000 Euro für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie eingestellt.
2. Ab dem Jahr 2020 sichert die Stadtverwaltung weitere Planungsmittel zur Umsetzung des Konzeptes in erforderlicher Höhe zu.
Zur Gegenfinanzierung soll der Ansatz für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer entsprechend angepasst werden.

Begründung:

Die Sanierung der Radrennbahn im Leipziger Südwesten ist Bestandteil der Sportstättensanierung des Sportprogramms 2016-2024. Laut Sportprogramm soll die Sanierung der Radrennbahn auf der Grundlage eines Entwicklungskonzeptes mit folgenden Maßnahmen fortgesetzt werden:

• Pistensanierung,
• Schrittweise Sanierung des Sozialgebäudes,
• Neugestaltung des Außengeländes.

Die Leipziger Radrennbahn ist die einzige funktionstüchtige Anlage in der Region Leipzig und ist deshalb als Trainingsstätte betriebsbereit zu erhalten. Derzeit gibt es ca. 530 in Vereinen organisierte Radrennsportler/innen in Leipzig, Tendenz leicht ansteigend. Für die Gewährleistung der Betriebsfähigkeit sind in den nächsten Jahren o.g. Sanierungsmaßnahmen notwendig. Voraussetzung für die Abschätzung der Kosten und das Einwerben von Co-Finanzierungsmitteln ist eine Planung zur multifunktionalen Anlage mit dem Schwerpunkt Radsport, die nunmehr im Jahre 2019 erfolgen soll.
Auch zukünftig wird die Radrennbahn vorrangig durch den Radsport genutzt werden. Der Innenraum und das Umfeld bieten jedoch noch viel mehr Möglichkeiten. So wäre die Nutzung des Innenbereichs auch als Spielstätte für American Football oder andere Feldsportarten geeignet und im Außenbereich könnte eine BMX bzw. Mountainbike-Strecke und oder ein Skaterpark entstehen. Um eine Nachhaltige Entwicklung der Radrennbahn voranzutreiben, ist daher zunächst eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die ein zukünftiges Nutzungskonzept umfasst. Auf dieser Grundlage ist dann eine nachhaltige Sanierung voranzutreiben.

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Teichstraße sollen in den Haushalt für 2019 100.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie und für 2020 250.000 Euro Planungsmittel eingestellt werden.
Zur Gegenfinanzierung soll der Ansatz für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer entsprechend angepasst werden.

Begründung:

An der denkmalgeschützten Sporthalle in der Teichstraße wurde seit Jahren nichts gemacht, sodass die Halle dringend saniert werden muss, um sie auch weiterhin nutzen zu können. Aufgrund der räumlichen Nähe zu Schulen, könnte die Sporthalle nach einer Sanierung dem Schulsport zur Verfügung stehen, wie auch die angrenzende Sportpachtanlage, die bereits für den Schulsport genutzt wird. Zudem gibt es im Stadtbezirk Süd eine Unterversorgung mit Hallenkapazitäten.
In ihrem jetzigen Zuschnitt ist die Sporthalle in der Teichstraße allerdings recht klein, sodass eine Erweiterung der Hallenfläche geprüft werden soll. Hinter der Sporthalle ist ein größerer Parkplatz, wodurch sich dort eventuell Platzkapazitäten bieten, die für eine Erweiterung der Hallenfläche durch eine denkmalschutzgerechte Erweiterung bzw. einen Anbau genutzt werden könnten. Wir möchten daher, dass dies zunächst 2019 geprüft wird und ab 2020 dann die notwendigen Planungsmittel für Sanierung und möglicherweise auch für eine Erweiterung der Halle im Haushalt vorgehalten werden.

Beschlussvorschlag:

Um Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele einer mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung zu verstetigen, wird das dafür notwendige Budget für die Jahre 2019 und 2020 auf 50.000 Euro jährlich festgesetzt.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat sich dezidiert zur Wirtschafts- und Mittelstandfreundlichkeit bekannt und auch im Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters das strategische Ziel, die Mittelstandsfreundlichkeit zu verbessern, im Unterpunkt „Leipzig besteht im Wettbewerb“ eingeordnet.
Allerdings stehen für die Jahre 2019 und 2020 im Amt für Wirtschaftsförderung keine Mittel zur Verfügung, um die angestrebte Mittelstandfreundlichkeit der Verwaltung auch weiterhin mit Leben zu füllen. Durch diesen Antrag soll hierfür ein Budget in Höhe von 50.000 Euro jährlich eingerichtet werden.

Beschlussvorschlag:

Zur Weiterentwicklung der Clusterförderung werden für die Jahre 2019 und 2020 zusätzlich 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Mittel sollen wie folgt jährlich auf die Cluster verteilt werden:

– Energie und Umwelt: 50.000 Euro,
– Logistik und Dienstleistung: 10.000 Euro,
– Medien- und Kreativwirtschaft: 30.000 Euro,
– Automobil und Zulieferindustie: 10.000 Euro.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Mittel für die Clusterförderung, die im Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehen sind, sollen im Vergleich zum aktuellen Doppelhaushalt abgesenkt werden. Was lediglich für das Biotechnologie-Cluster aufgrund europäischer Beihilferichtlinien nachvollziehbar ist.
Die Weiterentwicklung der in Leipzig definierten Wirtschaftscluster ist aus unserer Sicht wichtig, um dadurch auch den Wirtschaftsstandort Leipzig weiterentwickeln zu können, so dass wir eine Aufstockung dieser Mittel für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 100.000 Euro vorschlagen.

Beschlussvorschlag:

Zur Umsetzung eines Bestandspflegekonzepts im Amt für Wirtschaftsförderung wird für das Jahr 2020 ein Budget von 100.000 Euro geschaffen, das auch in den kommenden Haushalten Bestand haben soll.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Neben möglicher Neuansiedlungen von Wirtschaftsunternehmen in Leipzig und der Region soll verstärkt das Augenmerk auch auf die bestehenden Unternehmen gelegt werden. Die Wirtschaftspolitische Stunde im vergangenen Jahr hatte auch die Bestandspflege zum Thema und wir halten sie für ein wichtiges Instrument in der Wirtschaftsförderung, von dem die Verwaltung noch immer zu wenig Gebrauch macht, weil die bereits vor fast 8 Jahren beschlossene Erarbeitung eines Bestandspflegekonzepts auf sich warten lässt. Um die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt auch in den kommenden Jahren strategisch versiert begleiten zu können, ist ein solches Konzept notwendig. Wir wollen deshalb ab 2020 100.000 Euro in die Bestandspflege investieren, allerdings bedarf es dafür auch des bereits überfälligen Konzepts.

Beschlussvorschlag:

1. Für die Anfertigung einer Machbarkeitsstudie zur qualifizierten Untersuchung eines Neubaus für die Musikschule Johann-Sebastian-Bach, werden in dem städtischen Haushalt in 2019 200.000 Euro eingestellt. In der Studie sollen verschiedene Varianten eines möglichen Neubaus in zentraler Lage, aber auch die Variante einer Machbarkeit des erforderlichen Raumkonzeptes im Rahmen der derzeit bestehenden Gebäudesituation in der Petersstraße untersucht werden.
2. Aufbauend auf das Ergebnis der Machbarkeitsstudie, werden für ein neues Schulgebäude oder die Sanierung des jetzigen Hauptgebäudes in der Petersstraße 2.000.000 Euro als Planungsmittel für 2020 in dem Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Musikschule Leipzig „Johann-Sebastian-Bach“ hat aktuell ca. 8.000 Schüler und Schülerinnen. Viele weitere junge Menschen würden gerne an der Musikschule lernen. Die Musikschule ist sowohl bei der sogenannten Spitzenausbildung, als auch bei der Breitenausbildung, eine der erfolgreichsten Musikschulen in Deutschland.

Das jetzige Hauptgebäude der Musikschule in der Petersstraße befindet sich in einem ehemaligen Bankgebäude. Das Gebäude ist sehr zentral gelegen, aber keine ideale Musikschule im räumlichen Aufbau. So fehlen unter anderem Ensembleproberäume und Unterrichtsräume. Das Amt für Gebäudemanagement hat im Auftrag der Musikschule eine umfangreiche Gebäudezustandsanalyse durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass im Hauptgebäude in der Petersstraße umfänglicher Instandhaltungsbedarf existiert. In einer kleinen Instandhaltungsvariante wird mit Kosten von etwa 4 Millionen Euro kalkuliert, in einer großen Variante mit Kosten von etwa 7 Millionen Euro. Die Sanierungsarbeiten müssen nach dem Ergebnisbericht zur Bauzustandsanalyse im Zeitraum der nächsten 3-5 Jahre durchgeführt werden. Zusätzlichen kommen noch Kosten für einen Interimsstandort während der Sanierungsarbeiten hinzu. Die Musikschule braucht auch zusätzliche Raumkapazitäten für den Musikunterricht. Dies liegt zum einen an der wachsenden Schülerzahl und zum anderen fallen immer mehr Räume in Schulgebäuden für den Musikunterricht weg. Auch im Hauptgebäude mussten wegen Brandschutzauflagen bereits zwei Räume gesperrt werden. Die Musikschule benötigt dringend neue Räume, um die Nachfrage nach Musikunterricht weiter und besser bedienen zu können. Für beide Problemlagen, der bauliche Zustand des jetzigen Gebäudes und die unzureichenden Räumlichkeiten, könnte ein neues, möglichst zentral gelegenes Hauptgebäude mit mehr Unterrichtsräumen eine gute Lösung sein.

In einem ersten Schritt wollen wir Mittel für eine Machbarkeitsstudie für 2019 in den Haushalt einstellen, auf dessen Grundlage in 2020 erste Planungen begonnen werden können.

Falls sich die Ratsversammlung für einen Neubau der Musikschule entscheidet, muss über die Weiterverwendung des jetzigen Hauptgebäudes diskutiert werden.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

auch wenn es Einige im Rat und außerhalb immer noch nicht wahrhaben wollen, wir haben einen angespannten Wohnungsmarkt. Inzwischen wird von einem marktaktiven Leerstand etwa 2 Prozent oder gar leicht darunter ausgegangen. Inzwischen sind nicht nur kleine und große Wohnungen Mangelware. Dieser Mangel ist ein Grund dafür, dass das Bevölkerungswachstum Leipzigs zuletzt deutlich zurückgegangen ist.

Mit der heutigen Vorlage beschließen wir hoffentlich einen weiteren Baustein zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes, welches wir vor fast genau drei Jahren im Stadtrat beschlossen haben. Damals hieß es noch: „Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes bzw. Anzeichen von sozial unverträglichen Verdrängungsprozessen […] werden weitere Instrumente wie Soziale Erhaltungssatzung geprüft.“ Wir hätten uns gewünscht, dass die Prüfung schneller geht, deshalb wollen wir jetzt auch auf Tempo drücken und erwarten, dass die sozialen Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzsatzungen dem Rat zügig zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Wir halten die soziale Erhaltungssatzungen als einen Baustein für notwendig, um dem angespannten Wohnungsmarkt zu begegnen, da die Milieuschutzsatzungen nicht nur günstigere Mieten sichern, sondern auch dazu beitragen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Quartier zu erhalten oder anders gesagt, die aktuelle Durchmischung zu erhalten. Sie sollen vor Luxussanierungen und der unangemessenen Aufwertung von Wohnungen schützen. Es muss jedoch auch mit Augenmaß vorgegangen werden, wenn es um die Ausgestaltung der Erhaltungssatzungen geht. Sollen beispielsweise Aufzüge in Wohnhäusern installiert werden, ist das nicht unbedingt Luxus, sondern orientiert sich an den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft. Schließlich ist es für alte Menschen mitunter schwer in die dritte Etage zu kommen und eine adäquate Parterrewohnung steht nicht unbedingt zu Verfügung. Die Voruntersuchungen sind gelaufen, die Detailuntersuchungen sollen nun zügig abgeschlossen werden, damit wir den straffen Zeitplan, wie wir ihn fordern, einhalten, denn wir wollen schnell die Aufstellungsbeschlüsse und die Beschlussfassung der eigentlichen sozialen Erhaltungssatzungen

Ein Punkt ist uns noch besonders wichtig: Die Indikatoren, anhand derer die Gebiete ausgewählt wurden, erfassen das Aufwertungspotential bereits länger zurückliegende Sanierungen nur ungenügend, wir wollen daher, dass die Stadtverwaltung prüft, wie dieses Aufwertungspotential erfasst werden kann. Zudem erwarten wir, dass das Grobscreening, wie es die Stadt für diese Vorlage durchgeführt hat, regelmäßig aller zwei Jahre erfolgt.