Beschlussvorschlag:

  1. Für die grundhafte Renovierung von Klassenzimmer in Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig werden 2019 50.000 Euro und 2020 150.000 Euro eingestellt. Hierzu wird eine Maßnahmenliste von der Stadtverwaltung, in Absprache mit den einzelnen Schulen, erarbeitet. Die Stadtverwaltung berichtet in dem zuständigen Fachausschuss JSGS einmal jährlich schriftlich über den aktuellen Stand der Umsetzung.
  2. Um die zeitnahe Umsetzung von kleineren baulichen Unterhaltungsmaßnahmen an Schulen zu verbessern, werden ausgebildete Handwerker, zum Beispiel Maler/innen, Elektriker/innen, Maurer/innen, Klempner/innen, im Umfang von 4,0 VzÄ neu im Stellenplan der Stadt Leipzig geschaffen.
    Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Zahlreiche Klassenzimmer in Leipziger Schulen befinden sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Viele Klassenzimmer wurden seit vielen Jahren nicht grundhaft renoviert und professionell gemalert. Einige Klassenzimmer wurden von Eltern gemalert. Dies ist ein wichtiger Beitrag, aber er ersetzt nicht eine grundhafte Renovierung der Räume.
Mit dem Renovierungsprogramm für Klassenzimmer sollen über einen längeren Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Renovierungsbedarf abzubauen. Möglichst viele Schulen sollen in den nächsten Jahren die Möglichkeit haben, einige Räume grundhaft renovieren zu lassen. Besonderes bei der Durchführung von Brandschutzsanierung, dem Einbau neuer Fenster und anderen Baumaßnahmen werden Renovierungsarbeiten mit durchgeführt.
Ein größerer Teil der baulichen Unterhaltungsmittel für Schulen wurde in den letzten Jahren nicht abgerufen. Dabei sind viele Bestandsschulen keineswegs in einem guten baulichen Zustand. Hintergrund ist häufig die gutausgefüllten Auftragsbücher der Handwerkerfirmen. So werden aus kleinen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen größere Bauschäden. Einige Ämter, wie das Sportamt, haben bereits Handwerker in ihrem Stellenplan. Dies wollen wir auch für das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Instandhaltung von Bestandsgebäuden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig richtet eine zusätzliche Maßnahme „Aufsuchende Sozialarbeit für junge Menschen“ ein. Hierfür werden 300.000 Euro (ca. 4 VzÄ) in den städtischen Haushalt ab 2019 eingestellt. Die Maßnahme ist an einen freien Träger zu vergeben und soll einen interkulturellen Schwerpunkt haben.
  2. Die Stadt Leipzig stärkt Maßnahmen im Bereich „Aufsuchende Sozialarbeit für Wohnungslose“. Hierfür werden 150.000 Euro (ca. 2 VzÄ) in den städtischen Haushalt ab 2019 eingestellt. Hiervon können bestehende Teams personell gestärkt werden.
  3. Die Stadt Leipzig stärkt Maßnahmen im Bereich „Aufsuchende Sozialarbeit für suchtkranke Menschen“. Hierfür werden 150.000 Euro (ca. 2 VzÄ) in den städtischen Haushalt ab 2019 eingestellt. Hiervon können bereits bestehende Teams personell gestärkt werden.
  4. Es werden weiter 5.000 Euro für Fortbildungsmaßnahmen, die die Qualifizierung bestehender Angebote und der Stärkung interkultureller Kompetenzen für Mitarbeiter der aufsuchenden Sozialarbeit beinhalten, jeweils in die Haushalte für 2019 und 2020 eingestellt.
    Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die „Aufsuchende Sozialarbeit“ begibt sich zu den Treffpunkten von Menschen, die große Teile des Tages im öffentlichen Raum verbringen. Aufsuchende Sozialarbeit versucht, gemeinsam mit jungen, wohnungslosen oder suchtkranken Menschen zu arbeiten und ihre Lebenswelt lebenswerter zu gestalten oder Alternativen aufzuzeigen, um ein minder gefährdendes Zurechtkommen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Da das Leben, wie Überleben im öffentlichen Raum, mit besonderen Gefährdungslagen verbunden ist, bietet aufsuchende Sozialarbeit bedarfsgerechte Angebote für die Entwicklung von tragfähigen Zukunftsperspektiven an. Darüber hinaus arbeiten „Aufsuchende Sozialarbeit“ sozialräumlich orientiert mit verschiedenen Institutionen und Einrichtungen der Stadt Leipzig zusammen, um gemeinsam die Lebensqualität zu verbessern.
Leipzig ist eine wachsende Stadt. Hierdurch müssen viele Dienstleistungen der Stadt Leipzig ausgebaut werden. So auch die „Aufsuchende Sozialarbeit“. Die zusätzlichen Stellen in der „Aufsuchenden Sozialarbeit“ sollen Präventionsmaßnahmen der Stadt stärken. Ein Schwerpunktgebiet der zusätzlichen Stellen der „Aufsuchenden Sozialarbeit für suchtkranke und wohnungslose Menschen“ soll im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt sein. Die neue Maßnahme der „Aufsuchenden Sozialarbeit für junge Menschen“ soll verstärkt Integrationsinhalte mit aufgreifen,um so auch einen besseren Zugang zu jungen Menschen mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Weiter werden für alle von der Stadt Leipzig finanzierte Maßnahmen der „Aufsuchenden Sozialarbeit“ ein zusätzliches Budget für Fort- und Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt.

Beschlussvorschlag:

Für das Heinrich-Budde-Haus, Lützowstraße 19 in Leipzig-Gohlis werden Planungsmittel für eine umfassende Sanierung und Modernisierung des Haupthauses in Höhe von 100.000 Euro zusätzlich in den Haushaltsplan 2019 eingestellt. Hierbei sollen vor allem Brandschutzmaßnahmen, der Einbau eines zweiten Treppenhauses und eines Fahrstuhls geplant werden. Die weiteren Bauschritte sind in den folgenden Haushalten einzuplanen. Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau werden über die Ergebnisse informiert.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Villa wurde 1890/91 zu Wohnzwecken erbaut, ab 1956 erfolgte der Umbau zu einem Betriebskulturhaus. Entsprechend einem Antrag aus der Bürgerschaft erwarb die Stadt Leipzig im Jahr 1993 Haus und Grund und vermietete die Liegenschaft an den Förderverein Heinrich-Budde-Haus e. V.. Zwischen 2014 und 2016 erfolgte die Bewirtschaftung durch das Kulturamt. Die Betreibung erfolgt seit 2017 durch den FAIRbund e.V..
Das Budde-Haus benötigt eine umfassende Sanierung und Modernisierung, um das gesamte Hauptgebäude nutzen zu können. Für Veranstaltungen und Treffen ist momentan nur das Erdgeschoss freigegeben. Für die erste und zweite Etage herrschen Nutzungseinschränkungen, so dass diese höchstens als Büro- und Lagerräume genutzt werden können. Auch eine Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Wünschenswert wäre der Einbau eines (Außen-)Fahrstuhls. Eine Fluchttreppe muss gebaut und die veraltete Elektronik des Hauses modernisiert werden.

Beschlussvorschlag:

In folgenden städtischen Museen und Bildungs- und Kultureinrichtungen werden jeweils eine zusätzliche VzÄ für pädagogische Angebote in den Stellenplan der Stadt Leipzig eingestellt:

· Naturkundemuseum
· Schulmuseum
· Städtische Bibliotheken

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Schülerzahlen in Leipzig steigen seit Jahren. Auf immer mehr Schulklassen kommt eine mehr oder weniger gleichbleibende Anzahl an pädagogischen Angeboten in den Leipziger Museen und Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die Folge: Die Angebote sind sehr schnell ausgebucht und das Angebot übersteigt die Nachfrage. Dabei ist das Vermitteln spezifischer Inhalte an außerschulische Lernorte eine Hauptaufgabe unserer Museen. Jede Schulklasse sollte in jedem Schuljahr die Möglichkeit haben, einige pädagogische Angebote unserer Kultureinrichtungen nutzen zu können. Mit der Aufstockung um jeweils eine Personalstelle in den Kultureinrichtungen können wir den Bedarf wieder etwas besser abbilden.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig stellt 300.000 Euro (ca. 4 VzÄ) in den städtischen Haushalt ab 2019 für eine zusätzliche Familienberatungsstelle in Leipzig ein. Das Projekt ist an einen freien Träger zu vergeben.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Die Zahl der Kinder und Jugendliche in der Stadt steigt stetig. Dadurch haben immer mehr Kinder getrennt lebende Eltern. Die Wartezeiten für einen Beratungstermin in den vorhandenen Familienberatungsstellen betragen mitunter mehrere Wochen. Um niedrig schwellige Probleme in Familien frühzeitig bearbeiten zu können, ist die Finanzierung einer weiteren Familienberatungsstelle aus unserer Sicht sehr sinnvoll.

Beschlussvorschlag:

Schulen in städtischer Trägerschaft, die sich an dem Projekt Trinkbrunnen der Kommunalen Wasserwerke Leipzigs beteiligen wollen, werden mit Trinkbrunnen zum Auffüllen von kleinen Flaschen durch die KWL ausgestattet, wenn es vor Ort möglich ist. Für den Einbau und die Wartung der Trinkbrunnen werden jeweils 15.000 Euro für 2019 15.000 Euro und für 2020 zusätzlich in den Haushalt eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Eine Untersuchung des kinder- und jugendärztlichen Dienstes zum Trinkverhalten an Schulen erbrachte, dass die Getränkeversorgung an unseren Schulen meist unzureichend und ebenso unbefriedigend ist, wie die Auswahl an gesunden Getränken. Gerade in einem heißen Sommer ist die kontinuierliche und einfache Versorgung unserer Schülerinnen und Schüler mit ausreichend Flüssigkeit besonders wichtig.
Die Unterversorgung mit Flüssigkeit hat gesundheitliche Folgen für die Kinder und negative Auswirkungen auf den Unterricht. Bereits ein Flüssigkeitsverlust von nur 2 % (das sind bei einem Körpergewicht von 35 kg 0,7 Liter) beeinträchtigt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Ab einem Flüssigkeitsverlust von 3 % (das entspricht bei einem Körpergewicht von 35 kg einem Liter) kommen Müdigkeit und Kopfschmerzen hinzu. Viele Kinder trinken oft nur zuckerhaltige Getränke und Säfte. Die Folgen dieser Getränke sind bekannt: schlechte Zähne, Übergewicht und langfristig betrachtet, erhebliche gesundheitliche Schäden.
Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig haben ein Projekt erarbeitet, welches ein System an Trinkbrunnen für alle Schulen, unabhängig vom Catering und jährlich gewartet, ca. 35.000 Euro pro Jahr veranschlagen würde. Die Kosten pro Schule sind hier mit etwa 250 Euro pro Jahr veranschlagt. Neben der ausreichenden Versorgung der Schülerinnen und Schülern mit Wasser, sollen die Kinder auch im Unterricht und im Rahmen der Ganztagesangebote für die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung sensibilisiert werden. Durch die Projektarbeit wird das Gemeinschaftsgefühl zwischen den Schülern gestärkt und das Trinkverhalten dauerhaft verbessert.

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für die Sanierung von Sanitäranlagen in Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig wird 2019 um 500.000 Euro und 2020 um 1.000.000 Euro angehoben. Hierzu wird eine Maßnahmenliste von der Stadtverwaltung erarbeitet. Die Stadtverwaltung berichtet in den zuständigen Fachausschuss JSGS einmal jährlich schriftlich über den aktuellen Stand der Umsetzung.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Zahlreiche Sanitäranlagen in Leipziger Schulen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen. Hygienische und zeitgemäße Toiletten in Schulen stellen für viele Schüler, Lehrer und Eltern ein Qualitätsmerkmal dar. Für die Gesunderhaltung sind hygienische Schultoiletten von entscheidender Bedeutung. Durch „Toilettenvermeidung“ treten gesundheitliche Probleme, wie Blasenfunktionsstörungen, Verdauungsprobleme und Verstopfungen auf. Viele Schüler vermeiden es, während der Schulzeit ausreichend zu trinken, um sich einen Gang zur Toilette zu ersparen, was gesundheitsgefährdende Dehydratisierungen nach sich ziehen kann. Der Flüssigkeitsmangel kann zu Müdigkeit, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Schüler und Lehrer verbleiben, unter anderem durch die Einführung der Ganztagesangebote, immer länger in den Schulen. Mit dem Sanierungsprogramm für Schultoiletten sollen über einen längeren Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Sanierungsbedarf abzubauen. Dabei werden die Schulen nach einer von der Stadtverwaltung erstellten Dringlichkeitsliste abgearbeitet, um alle Schularten gleichmäßig und nach Bedarf zu berücksichtigen.
Nach Aussage der Stadtverwaltung lag der Gesamtbedarf für die Sanierung der Sanitäranlagen in Leipziger Schulen bei ca. 13.000.000 Euro in 2014.