Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt prüft die Möglichkeit der Weiterführung der Stellen in den Schulbibliotheken über arbeitsmarktpolitische Maßnahmenprogramme des Bundes und legt dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2018 einen Vorschlag zur Weiterführung der Stellen vor.
  2. Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass der „Freiwilligendienst aller Generationen“ in der Schulbibliothek  gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Berufseinstiegsberatern an den Schulen aktiv beworben wird. Dafür wird ab 2019 die Anzahl an Stellen für den Freiwilligendienst aller Generationen erhöht.
  3. Gelingt es nicht, die Stellen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder anderen Projekten wie „Freiwilligendienst aller Generationen“ zu besetzen, unterstützt die Stadt Leipzig die Beschäftigung von Honorarkräften mit 50% Zuschuss zu den Mitteln, die die Schulen aufbringen.
  4. Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 legt die Stadtverwaltung im Rahmen des Haushaltsplanes 2019/20 einen Finanzierungsvorschlag und eine Prioritätenliste zur Besetzung vor.

Sachverhalt:
Die Besetzung der Schulbibliotheken und Leseräume mit Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Die Schaffung von Stellen für Mitarbeiter in Schulbibliotheken stellt nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand für diese freiwillige Aufgabe dar, es müsste auch grundlegend über die Struktur der Schulbibliotheken im Kontext mit den Städtischen Bibliotheken nachgedacht werden. Zum einen muss dann die Zusammenführung im Dezernat Kultur erfolgen (Schulbibliotheken fallen bisher in den Verantwortungsbereich von Dezernat V), aber auch alternative Bibliotheksformen wie Onlinebibliotheken an weiterführenden Schulen müssen geprüft werden.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die Einführung des Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ vereinbart. Über Lohnkostenzuschüsse sollen sozialversicherungspflichte Arbeitsverhältnisse für bis zu 150.000 Personen gefördert werden. Die Beschreibung dieses Instrumentes ähnelt stark dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, welches noch bis Ende 2018 läuft und momentan in 42 Schulbibliotheken angewendet wird. Die genauen Programmdetails sollen bis zum Sommer 2018 vorliegen.

Freiwilligendienst aller Generationen

Derzeit werden 9 geförderte Stellen in Schulbibliotheken über die Stadt Leipzig kofinanziert. Die Einsatzstellenbeiträge betragen für:

–          40 Stunden/Monat =100€

–          60 Stunden/ Monat = 125€

–          80 Stunden/ Monat = 150€

Bei der Besetzung weiterer Stellen müsste die Stadt folgende Einsatzstellenbeiträge leisten:

–          40 Stunden/Monat  = 240€

–          60 Stunden/ Monat = 280€

–          80 Stunden/ Monat = 320€

Rechenbeispiel Honorarkraft im SGB-II-Bezug

Ein Mitarbeiter, der den Regelsatz des SGB-II bezieht, darf 100€/Monat abschlagsfrei dazuverdienen. Einige Schulen zahlen aus GTA- Mitteln (z.B. ehemaligen Mitarbeitern der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen) 100€/Monat Honorar für 10 Stunden/ Monat.

Die Spanne der Honorarsätze für offene Ganztagsangebote oder thematische Angebote beträgt 10€ bis 26,50€.

Beschlussvorschlag:

  1. In die weitere Planung des Bildungs- und Bürgerzentrums werden die Bildungseinrichtungen (insbesondere Schulen und Kindergärten) aus Grünau beteiligt, um die Weiterführung der Bildungsarbeit der Bibliothek, auch mit den dann räumlich weiter entfernten Einrichtungen, abzusichern.
  2. Zeitgleich mit der Erarbeitung und Vorlage eines Planungsbeschlusses nach Beschlusspunkt 2 legt der Oberbürgermeister einen Vorschlag zur Nachnutzung der frei werdenden bisherigen Bibliotheksgebäude vor. Strategische Nutzungen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Grünau 2030, insbesondere für öffentliche soziale, kulturelle, Bildungs-, Freizeit-, Gesundheits-, Stadtentwicklungs- oder Beschäftigungsförderzwecke,  sind hierbei zu bevorzugen.

Sachverhalt:

Im Rahmen der Diskussion zur Vorlage mit den Stadtteilakteuren und den Bürgern vor Ort sind insbesondere die Unsicherheiten um die Weiternutzung der Bibliotheksgebäude und die Sorge um die Fortführung der bisherigen Bildungsarbeit der Zweigstellen im Grünauer WK 7 und WK 8 mit den dort vorhandenen Bildungseinrichtungen angesprochen worden.

Beschlussvorschlag 3 nimmt die nachvollziehbaren Argumente und Befürchtungen des Eltern-Netzwerks Grünau auf, um die bisher gute Zusammenarbeit von Bibliothekszweigstellen und Bildungseinrichtungen in den Grünauer WKs 7 und 8 abzusichern.

Beschlussvorschlag 4 soll die Bemühungen um eine gute Stadtteilentwicklung in Grünau unterstützen. Dazu zeigt auch die parallele Vorlage des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Grünau 2030 entsprechende Handlungsfelder auf. Die beiden kommunalen Gebäude stehen in Teilen Grünaus, die bereits mit einem Rückbau öffentlicher Infrastruktur kämpfen (z.B. Einkürzung von Straßenbahnlinien oder Schließung von Sparkassenfilialen) oder deren Nahversorgungszentren um Attraktivität ringen (wie das Jupiterzentrum). So könnte z.B. auch geprüft werden, ob das soziokulturelle Zentrum KOMM-Haus eine gute Perspektive am bisherigen Standort der Bibliothek im Grünauer WK 8 hätte. Dort wäre entsprechend mehr Platz für Angebote und es könnte eine eigene städtische Immobilie genutzt werden, statt eine Fremdanmietung von Räumen.

Zu Kontrollen von Speiseräumen, Küchen und Mittagessen in Schulen und Kitas haben wir folgende Fragen. Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

  1. Zur Kontrolle der Hygiene von Speiseräumen und Küchen wollen wir folgendes wissen:
    1. Was sind die Schwerpunkte der Kontrolle?
    2. Wie oft wird kontrolliert?
    3. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?
  1. Zu Schulen mit Wärmebuffet haben wir folgende Fragen:
    1. Wie viele Grundschulen/ weiterführende Schulen haben Wärmebuffets in Leipzig?
    2. Welche Standards müssen Wärmebuffets erfüllen?
    3. Wie oft werden die Wärmebuffets kontrolliert?
  1. Zu den Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen in Schulen und kommunalen Kitas zur Prüfung von Zutaten und Zusatzstoffen haben wir folgende Fragen:
    1. Wie werden die Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen durchgeführt und welche Qualitätsstandards gelten hier?
    2. Von wem und wie oft werden die Kontrollen durchgeführt?
    3. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Wir bitten um die schriftliche Beantwortung  folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Mittel standen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel und Taschenrechner zur Verfügung? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)
  2. Wie viele Mittel wurden von den Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel und Taschenrechner abgerufen? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)
  3. Welche Taschenrechner (Preis, Anzahl der Bestellungen nach Schuljahren) wurden über die Stadt Leipzig bestellt? Gab es Wünsche nach anderen Modellen?
  4. Gab es in der Vergangenheit Rückmeldungen von den Schulen, dass das Schulbudget für Lernmittel als nicht ausreichend bezeichnet wurde? Wenn ja, wie oft ist die in den letzten drei Schuljahren geschehen und wie sah die Lösung aus?
  5. Wie werden neu entstehende Schulen mit Lernmitteln ausgestattet?

Wir bitten um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahr 2015/16 und 2016/17, Schulart, Anzahl der Schüler)
  2. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?
    1. Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?
    2. Gibt es vereinheitlichte Meldebögen?
    3. Wie hoch ist der Bußgeldbescheid im Durchschnitt pro Fehltag? Werden hier neben dem Einkommen der Eltern auch andere Faktoren mit einbezogen? Wenn ja, welche?

3. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Schulen, den Ämtern der Stadt Leipzig und dem Landesamt für Schule und Bildung (früher SBAL)?

 

4.Mit welchen Maßnahmen versucht Schulsozialarbeit Schulverweigerung entgegenzuwirken? Gibt es schon erste Erfolge an Schulen durch den Einsatz von Schulsozialarbeitern?

Anfrage von Christopher Zenker

Sachverhalt:
Ende März hat wurde im Stadtgeschichtlichen Museum eine Ausstellung zur Leipziger Sportgeschichte eröffnet. Zur Leipziger Sportgeschichte gehört der Verein SK Bar Kochba. Vor mehr als zwei Jahren wurden die baulichen Überreste, die noch an den Sportplatz des Vereins in Leipzig-Eutritzsch erinnert haben, ohne Genehmigung abgerissen. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege machte sich seinerzeit ein Bild vor Ort. Zudem sollte noch einmal geprüft werden, ob die durchgeführten Baumaßnahmen überhaupt genehmigt wurde und ggf. ein Strafgeld verhängt wird. Abschließend sollte nach einer Möglichkeit des Erinnerns an den Fußballverein, der von den Nationalsozialisten aufgelöst wurde, gesucht werden.

  1. Was haben die Prüfungen bzgl. der Genehmigung der Baumaßnahmen ergeben? Sofern diese nicht genehmigt waren: Welche Schritte wurden mit welchem Ergebnis eingeleitet?
  2. Wurde die Inschrift, die zuletzt als Gedenkstein diente und der Teil der sogenannten „Judenmauer“ war, im Schutt wiedergefunden?
  3. Wie soll an dem Ort zukünftig an das jüdische Erbe unserer Sportgeschichte gedacht werden und wann werden mögliche Planungen umgesetzt?

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 18.04.2018

Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) haben am Wochenende 17./18.03.2018 einen hervorragenden Job erledigt, als die Deutsche Bahn witterungsbedingt den Verkehr im Raum Leipzig für zwei Tage nahezu einstellen musste.

Dennoch sind uns in den vergangenen Wochen einige außerplanmäßige Ausfälle von Straßenbahnverbindungen, insbesondere auf den Linien 8 und 14, gemeldet worden. Kritisiert wurde hierbei insbesondere, dass es keinerlei Informationen für die Fahrgäste über die Ausfälle seitens der LVB gab, weder an den Haltestellen noch über die App easy.go.

Wir möchten daher anfragen:

  1. Worin liegen die Gründe für den Ausfall dieser Straßenbahnverbindungen?
  2. Warum konnten die Fahrgäste der LVB über die Ausfälle nicht informiert werden?
  3. Welche Maßnahmen sollen künftige dafür sorgen, dass die Fahrgäste zumindest besser informiert werden?