Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender Sportausschuss und Vorsitzender der SPD-Fraktion Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schach-Freunde,

Leipzig ist – das war bisher auch noch nicht bewusst – Gründungsort des Deutschen Schachbundes. Alle reden immer nur vom Deutschen Fußballbund, der 1900 in Leipzig gegründet wurde, aber den Schachbund, der sogar 23 Jahre zuvor hier entstanden ist, haben die wenigsten auf dem Schirm. Für mich macht das aber deutlich, dass es auch in Leipzig schon eine lange Tradition des Schachs als Vereinssport gibt.  Außerdem haben wir auch Dresden etwas voraus, denn in Leipzig fand bereits 1960 die Schacholympiade statt, in Dresden erst 2008. Ein Teil dieser Tradition ist der VfB Schach Leipzig, der mittlerweile schon auf eine 25-jährige Geschichte zurückblicken kann.

Ich selbst habe in meiner Kindheit einmal im Rahmen ein Schul-AG Schach gespielt, muss allerdings zugeben, dass ich nicht bei der Stange geblieben bin. Das heißt aber nicht, dass gänzlich das Interesse am Schach verloren habe. Ich spiele ab und an mit meiner Tochter eine Partie, allerding findet das zumindest von meiner Seite eher auf einen niedrigen Laienniveau statt, aber es geht hierbei auch um den Spaß am Spiel.

Fast so alt wie der VfB Schach selbst sind auch die VfB Schach Leipzig Open, die durchgängig seit 1994 stattfinden und heute in ihrer 25. Auflage beginnen. Für einen kleinen Verein mit 33 Mitgliedern ist es eine sehr bemerkenswerte Leistung alljährlich ein international besetztes Turnier mit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszurichten.

Ich wünsche Ihnen maximale Erfolge, aber vor allem jetzt und in Zukunft viel Freude an Ihrem Sport. Auch wenn es scheinbar keinen offiziellen Schach-Gruß gibt, wünsche ich Ihnen „gut matt“ und immer eine Handvoll eigene Figuren um den König.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird wie folgt ersetzt:

Die Stadtverwaltung überprüft bis zum 1. November 2018 das bestehende Hilfesystem für wohnungslose Menschen. In diesem Zusammenhang soll neben der Notwendigkeit eines Kälte-Busses u.a. auch geprüft werden, ob die Notwendigkeit besteht, mehr Personal für die Straßensozialarbeit und zur Absicherung von Arbeitszeiten in der Nacht sowie Wärmestuben einzurichten. Mit dem Prüfergebnis legt die Stadtverwaltung einen ggf. notwendigen Umsetzungsvorschlag vor.

 

Begründung:

Leipzig wächst seit Jahren, neben vielen positiven Aspekten, die damit verbunden sind, werden aber auch verschiedene Herausforderungen größer, auf die die Stadt reagieren muss. Eine dieser Herausforderungen ist die steigende Zahl obdachloser Menschen in unserer Stadt. Wir halten es im Gesamtkontext für nicht ausreichend, leidglich einen Kältebus als Ergänzung des bestehenden Hilfesystems einzuführen, sondern sehen hier eine sinnvolle Kombination von verschiedenen Ansätzen als zielführend an, die durch die Stadtverwaltung geprüft werden sollen.

Wir halten es für sinnvoll, dass die Stadtverwaltung Sinn und Notwendigkeit eines Kältebusses zunächst prüft, bevor sie ihn einführt. Bereits im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag wird die Frage aufgeworfen, ob eine Grundversorgung von obdachlosen Menschen mit heißen Getränken, Nahrungsmitteln oder Kleidung am Ort, wo sie sich aufhalten, eher zu einer Stabilisierung am gegenwärtigen Aufenthaltsort beiträgt als zu einer verstärkten Nutzung der städtischen Hilfesysteme führen würde.
Darüber hinaus halten wir es unter anderem für zielführend, wenn sich die Stadtverwaltung intensiv mit der Frage auseinander setzt, ob der ein Personalaufwuchs in der Straßensozialarbeit ein möglicher Weg sein kann, um auch in den Nachstunden die Aufenthaltsorte von obdachlosen Menschen aufzusuchen und sie auf die bestehenden Hilfen hinzuweisen und sie zu deren Nutzung zu animieren. Bislang findet die Straßensozialarbeit vorrangig tagsüber statt. Darüber hinaus halten wir es auch vor dem Hintergrund einer zu diesem Thema im Dezember aufgekommenen Diskussion  für sinnvoll, dass die Stadtverwaltung auch die Einrichtung von Wärmestuben prüft, um so ein sehr niedrigschwelliges Angebot zu schaffen, dass das  gesamte Hilfesystem ergänzt. Uns geht es darum, dass ein ganzes Bündel an möglichen Maßnahmen geprüft und wenn notwendig auch umgesetzt werden soll, um obdachlosen Menschen vor allem in den Wintermonaten besser helfen zu können.

Aktuell sind sachgrundlose Befristungen arbeitsrechtlich möglich, sie sollen aber entsprechend des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD künftig erschwert werden. Gerade im öffentlichen Dienst wird von sachgrundlosen Befristungen oft Gebrauch gemacht, indem Neueinstellungen zunächst nur eine 24-monatige Laufzeit haben. Dies betrifft oft den Bildungssektor, aber auch in der Verwaltung selbst spielen sachgrundlose Befristungen oft eine Rolle. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Gehörte es in den vergangenen 10 Jahren zur Praxis der Stadtverwaltung, neue Mitarbeiter zunächst befristet einzustellen, auch ohne einen Sachgrund (Elternzeitvertretung etc.)?
  2. Wenn ja, wieviele Mitarbeiter hat das betroffen und wurden diese Verträge in der Regel dann in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt?
  3. Greift die Stadt Leipzig noch heute zum Mittel der sachgrundlosen Befristung bei Neueinstellungen zurück? Wenn ja, warum?
  4. Wie stellt sich der Sachverhalt bei Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen dar?

Am 14. November 2017 wurde die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt“ öffentlich bekannt gemacht. Diese bietet die Möglichkeit, ergänzend zu bisher bestehenden Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, auf Landesmittel zurückzugreifen und das Angebot so zu erweitern. Ein Hinweis zu diesem Angebot findet sich auf den Informationsplattformen des Jobcenters Leipzigs allerdings bisher nicht. Daher fragen wir an:

  1. Plant das Jobcenter Leipzig, sich auf das Landesprogramm zu bewerben? Falls nein, warum nicht?
  2. Wie können die Kunden des Jobcenters Leipzig am besten von den Möglichkeiten des Programms profitieren?
  3. Werden mögliche Träger über dieses Angebot informiert? Wenn ja, wann?
  4. Ist eine Veröffentlichung auf der Internetpräsenz des Jobcenters geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  5. Besteht die Möglichkeit, die personelle Ausstattung der Schulbibliotheken über diese Maßnahme abzusichern?
  6. Wann kann mit dem Beginn der Förderung in Leipzig gerechnet werden?

Ergänzend zur Anfrage von SR N. Wohlfarth VI-F-05157 „Finanzielle Auswirkungen der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung“ möchten wir anfragen:

  1. Wie hoch waren die Fördermittel für den kommunalen Straßenbau in den Jahren 2015/2016/2017 für die Stadt Leipzig? (Bitte nach Möglichkeit Unterteilung zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen)
  2. Mit welchen Fördermitteln rechnet die Stadtverwaltung in den jahren 2018/2019/2020 für den kommunalen Straßenbau? (Bitte nach Möglichkeit Unterteilung zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen)

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird im Rahmen der Umsetzung zentraler stadtstrategischer Ziele beauftragt, gemeinsam mit den Unternehmen der L-Gruppe konzernweite und konzernübergreifende Beiträge der L-Gruppe auf folgenden Handlungsfeldern zu prüfen:
  • Mobilität und Gesundheit: Einräumung von Rabatten für Kunden der Stadtwerke bei der Nutzung von Angeboten anderer Unternehmen, wie z.B. der LVB und der Sportbäder GmbH, in Anlehnung an bestehende Rabattierung bei Einkäufen in bestimmten Shops mit der L-Card. Prüfung der Rabattstaffelung des Jobtickets und der Möglichkeiten der Erhöhung des Maximalrabattes. Prüfung weiterer Möglichkeiten für Anreize des Zurücklegens beruflicher Wege mit dem ÖPNV.
  • Soziale Verantwortung: Frühzeitige Neuverhandlung der Konditionen für die „Leipzig-Pass-Mobil-Card“ unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und der LVB sowie Prüfung der Möglichkeit weiterer Preisstaffelungen für besonders bedürftige Leipzigerinnen und Leipziger. Hierbei sollen auch etwaige Beiträge aus Mieterstrommodellen in die Prüfung einbezogen werden, um damit zur Dämpfung der Preisentwicklung bei der Leipzig-Pass-Mobilcard beizutragen.
  • Energiewende und Umwelt: Ausbau des Engagements im Bereich regenerativer Energien mit dem Ziel möglichst bis 2025 im Mittel so viel Öko-Strom mit eigenen Anlagen zu erzeugen, dass damit auf Mengenbasis die Nachfrage im Stadtgebiet insgesamt gedeckt werden könnte. Bis 2030 sind im Mittel die weiteren Absatzmengen aus regenerativen Energien und Kraft-Wärme-Kopplung auf Gasbasis zu decken.
  • Bürgerschaftliches Engagement: Unterstützung von Vereinen, Verbänden und Initiativen über Energiespar- und Energieliefercontracting, sowie Auftritt als Anbieter und Betreiber von Bürgersolaranlagen auf kommunalen Dachflächen.
  • Personal: Gegenseitige Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungs- und Arbeitszeiten in der L-Gruppe bei der Vergütung. Prüfung der Etablierung eines vernetzten gemeinsamen Arbeitsmarktes im „Konzern Kommune“ und des Aufbaus  freiwilliger Job-Rotationsprogramme zwischen der Stadt und ihren Beteiligungsunternehmen.
  • Synergien: Effekte eines gemeinsamen Konzernsitzes unter einem Dach.
  1. Dem Verwaltungsausschuss ist diesbezüglich ein erster Sachstandsbericht im 1. Quartal 2019 vorzulegen.

Begründung

Aus Sicht der Kunden der Leipziger Gruppe und eben zur verbesserten Kundenbindung, vorrangig bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben, sind Cross-Sellings-Strategien sinnvoll. Bislang wird davon in nicht ausreichendem Maße Gebrauch gemacht, obwohl das die Angebote der Unternehmen der L-Gruppe noch attraktiver machen könnte. Gerade im Zusammenhang mit der Sportbäder GmbH und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bieten sich hier Rabattlösungen für Kunden der Stadtwerke an. Beim Jobticket soll die Rabattstaffelung geprüft werden, um so für Unternehmen zusätzliche attraktive Angebote machen zu können. Gerade auch für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sollte geprüft werden, den Rabattsatz von aktuell 11 Prozent zu erhöhen. Andere Städte gewähren ihren Mitarbeitern höhere Rabatte beim Jobticket, Dresden beispielsweise bietet derzeit für seine Mitarbeiter einen erheblich höheren Rabatt auf den Normaltarif an als die Stadt Leipzig. Damit steigt natürlich der Anteil des Arbeitgebers für das Jobticket, aber das Angebot wird im Allgemeinen für die Beschäftigten attraktiver und die Stärkung des ÖPNV ist in Anbetracht der Verkehrsentwicklung in unserer Stadt eine der Zukunftsaufgaben, denen sich die Stadtverwaltung selbst, aber auch ortsansässige Unternehmen stellen müssen.

Die Stadtverwaltung wurde im Zuge der Diskussionen über ein Moratorium zur Fahrpreisentwicklung im ÖPNV damit beauftragt, zu prüfen, wie Preissteigerungen künftig entsprechend der Inflationsrate, jedoch bei maximal 2 Prozent finanzierbar sind. Darüber hinaus soll frühzeitig mit den Neuverhandlungen der Konditionen für die „Leipzig-Pass-Mobilcard“ begonnen werden, wobei neben den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und der LVB auch die Möglichkeit einer weiteren Preisstaffelung für bedürftige Leipzigerinnen und Leipziger geprüft werden soll. Das Sozialticket wurde seit seiner Einführung gut angenommen und noch immer sind viele Einwohner darauf angewiesen. Im Zuge der Neuverhandlungen sollte auch geprüft werden, inwiefern statt eines Pauschalzuschusses an die LVB, eine Vergütung pro verkauftem Sozialticket eingeführt wird. Das erhöht einerseits den Anreiz für die Verkehrsbetriebe, die Leipzig-Pass-Mobilcard zu verkaufen, und kann andererseits auch dazu führen, dass die Zuschüsse der Stadt geringer ausfallen, wenn der Bedarf an diesem Ticket sinken sollte. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, Erträge aus möglichen Mieterstrom-Modellen über den Stadtkonzern auch zu Dämpfung von Preisanstiegen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard eingesetzt werden können.

Die Leipziger Gruppe ist zudem auch durch soziales Engagement geprägt. Eine Weiterentwicklung dessen könnte darin bestehen, dass der Konzern Vereine, Verbände und Initiativen über Energiespar- und Energieliefercontractingmodelle unterstützt. So haben beispielsweise zahlreiche Sportpachtanlagen einen hohen Bedarf an energetischen Sanierungen. Hier könnte die L-Gruppe die Vereine bei diesen Aufgaben unterstützen und gleichzeitig auch als Betreiber von Bürgersolaranlagen auf den Dächern der Sportanlagen sowie weiteren kommunalen Gebäuden auftreten, um so Synergien mit der Stadtgesellschaft zu erzeugen. Für die Stadtwerke als lokaler Energiedienstleister muss die Erzeugung regenerativer Energien auf dem Gebiet der Stadt eine wichtige Rolle spielen und dabei können kommunale Dachflächen oder eben beispielsweise die von Sportpachtanlagen eine wichtige Rolle spielen.

Bereits heute erzeugen die Stadtwerke Leipzig mengenmäßig 75-90 Prozent der in Leipzig verbrauchten Energien. Bis 2025 sollte es möglich sein, auf eine Quote von 100 Prozent zu kommen.

Vor dem Hintergrund des avisierten Ausstiegsszenarios zur Braunkohleverstromung sollen die Stadtwerke bis 2030 in die Lage versetzt werden, auch weitere Bedarfe, wie die beispielsweise größere Unternehmen haben, auch über selbst erzeugte regenerative Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung auf Gasbasis zu decken. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Stadtwerke noch stärker als bisher in Solaranlagen zu investieren, möglicherweise in Form von Bürgersolaranlagen. Eine Option, die zu prüfen wäre, ist die Errichtung einer größeren Solaranlage pro Jahr. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung soll geprüft werden, inwiefern hierbei auch Alternativen zum Erdgas, also beispielsweise Biogas oder Power-to-Gas, in Betracht gezogen werden können, sofern das für die Stadtwerke wirtschaftliche darstellbar ist.

Eine engere Verzahnung in der Personalpolitik der Unternehmen soll angestrebt werden. Das heißt, dass Arbeits- und Ausbildungszeiten in Unternehmen der L-Gruppe und später ggf. im gesamten „Konzern Kommune“ gegenseitig anerkannt werden. Dies trägt wie auch die Prüfung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und von Job-Rotationsprogrammen zu einem flexibleren und effizienteren Personaleinsatz sowie zu Wissensaustausch zwischen den Unternehmen der L-Gruppe und der Stadtverwaltung bei.

Bei einer Aktualisierung der Eigentümerziele der LVV sowie bei der möglichen Erarbeitung von Eigentümerzielen für die Leipziger Verkehrsbetriebe sollen diese Punkte Berücksichtigung finden.

 

 

Redner: Sebastian Walther, Stadtrat der SPD-Fraktion im FA Sport

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Gäste,

 

Wachstum stellt unsere Stadt in allen Bereichen vor Herausforderungen, seien es Kitas, Schulen, Soziales oder in diesem Fall: Sport. Wir dürfen den SV Mölkau 04 dazu beglückwünschen, dass er seine Mitgliederzahl in den letzten sieben Jahren von 122 auf 240 verdoppelt hat, der Anteil von Kindern im Verein liegt mit 121 Kindern in 2017 im Vergleich zu 33 in 2010 nunmehr bei 50 %. Das ist ein Erfolg, zu dem man nur gratulieren kann, obwohl es ja eigentlich einen Pokal wert wäre.

Statt eines solchen Pokals wünschen wir uns die Unterstützung des Vereins in seinem Bestreben nach einer Flächenerweiterung für ein neues Kleinfeld und ein Funktionsgebäude um seine weitere Entwicklung zu befördern und hatten daher einen entsprechenden Antrag formuliert.

Der Verwaltungsstandpunkt greift unsere Intention hierbei auf, jetzt zumindest den Anstoß zu machen und die Voraussetzungen für eine Abbildung dieser für die Weiterentwicklung des Sportvereins wichtigen Maßnahmen in den nächsten Doppelhaushalten zu schaffen. Im Sinne eines spürbaren Leipziger Sports auch in den eingemeindeten Ortschaften werden wir auch in den Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt am Ball bleiben.

Darum bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt.

 

Vielen Dank.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.