Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt stellt zusätzlich 150.000 Euro in den Haushalt 2017 und 400.000 Euro in den Haushalt 2018 für den Breitbandausbau, den Ausbau der LAN-Netzwerkinfrastruktur, für belastbare W-LAN-Zugänge und für Endgeräte, wie Laptops, Tablets, Smartboards und PCs, für kommunale Schulen ein.
  2. Dem Stadtrat wird bis zum II. Quartal 2017 ein Konzept zur „Umsetzung digitaler Bildung“ vorgelegt, um die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel aus dem Digital-Pakt optimal abrufen und nutzen zu können.
  3. Die Stadt Leipzig führt Gespräche mit dem Freistaat Sachsen und dem sächsischen Städte- und Gemeindetag über gemeinsame Mindeststandards bei der Ausstattung staatlicher Schulen mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten sowie deren Finanzierung.
  4. Für die Wartung und Betrieb der Breitbandanbindungen, W-LAN-Zugänge und Endgeräte erstellt die Stadt Leipzig ein Konzept und legt dies dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule bis zum III. Quartal 2017 vor.

Begründung:

Deutschland ist bei der IT-Ausstattung der Schulen im europäischen Vergleich nur unterer Durchschnitt. In Leipzig selber sieht es nicht viel besser aus. Von 137 kommunalen Schulgebäuden ist die Infrastruktur an 91 Gebäuden nur teilweise ausgebaut, das heißt sie sind nur teilweise mit LAN vernetzt oder allein die Medienkabinette und die Schulverwaltung sind entsprechend versorgt. Vor allem an Grund- und Oberschulen muss nachgerüstet werden. Allein die Kosten für die Erweiterung der LAN-Netzwerkinfrastruktur wird auf mehr als 1,3 Mio. Euro geschätzt. Für den Ausbau und Installation von W-LAN-Komponenten werden je Schule zirka 20.000 Euro und für Betrieb, Administration und Wartung der W-LAN-Systeme zirka 2.000 Euro pro Jahr und Schule benötigt. Eine flächendeckende W-LAN-Infrastruktur ist bei den Leipziger Schulen derzeit nur am Wilhelm-Ostwald-Gymnasium vorhanden. Die Ausstattung mit Endgeräten, Breitbandanschlüssen und W-LAN-Zugängen ist Aufgabe des Schulträgers. Die im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 zur Verfügung gestellten Mittel zum Roll-out sind äußerst knapp bemessen und sichern gerade den Status quo an den Schulen. In Zukunft müssen auch die Schulerweiterungen und Schulneubauten entsprechend ausgestattet werden.
Um die Bundesmittel aus dem Digital-Pakt abrufen zu können, müssen sich die kommunalen Schulträger mit „Konzepten zur Umsetzung digitaler Bildung“ bewerben. Um hier optimal vorbereitet zu sein und in Leipzig langsam zu smarten Schulen zu kommen, müssen wir jetzt in diesen Bereich investieren.
Das Sächsische Kabinett hat im Januar 2016 eine Digitalisierungsstrategie verabschiedet und der Sächsische Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Martin Dulig, hat hierfür das Strategiepapier „Sachsen Digital“ erarbeitet.
Die zusätzlich eingestellten Mittel sollen nach Bedarf und eingereichtem Schulkonzept an die Schulen in kommunaler Trägerschaft verteilt werden.

Beschlussvorschlag:

Für die städtische Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ in der Petersstraße 43, 04109 Leipzig, werden Planungsmittel für eine Sanierung und Modernisierung des gesamten Objektes in Höhe von 200.000 € zusätzlich in den Haushaltsplan 2017 eingestellt. Der Betriebsausschuss Kulturstätten und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau werden über die Ergebnisse informiert.

Begründung:
Das ehemalige Bankgebäude in der Petersstraße 43, ist seit den 1990er-Jahre das Hauptgebäude der Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ und befindet im Eigentum der Stadt Leipzig resp. der Musikschule. Inzwischen ist im Gebäude etlicher Sanierungsbedarf zusammen gekommen. Dies betrifft unter anderem den feuchten Keller, die in die Jahre gekommenen (Last-)Fahrstühle, die auch für den Transport von Musikinstrumenten gebraucht werden, und die technischen Anlagen. Zudem ist die Barrierefreiheit des Gebäudes nur unzureichend gegeben.

Beschlussvorschlag:

  1. Die ab 2019 in der Mittelfristplanung eingestellten Eigenmittel zur Förderung des Breitbandausbaus, insbesondere für den Anschluss von Gewerbegebieten, werden auf 2018 vorgezogen.
  2. Ebenfalls ab 2018 wird im Amt für Wirtschaftsförderung eine halbe Planstelle (0,5 VZÄ) für die Planung, Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen zum Breitbandausbau eingerichtet. Die Vorbereitungen zur Stellenbesetzung sind in 2017 so abzuschließen, dass eine Besetzung ab Januar 2018 erfolgt.

Begründung:    

Die Verfügbarkeit hoher Datenübertragungsraten ist ein wichtiger Standortfaktor für viele Unternehmen. In vielen Gewerbegebieten in Leipzig ist die Versorgung mit entsprechenden Breitbandanschlüssen mangelhaft. Die Sächsische Staatsregierung hat dafür ein Förderprogramm aufgelegt, im Wissen um die Bedeutung eines guten Netzausbaus in Sachsen. Auch Leipzig soll davon profitieren. Nach der dafür erforderlichen Analyse, welche bereits Bestandteil des Haushaltsplanes 2017 ist, soll ab 2018 zügig mit der Umsetzung begonnen werden. Neben den dann erforderlichen Eigenmitteln soll dies auch personell untersetzt werden.

Beschlussvorschlag:

Für die weitere systematische und einheitliche digitale Inventarisierung der umfassenden und vielfältigen Sammlungsbestände der Leipziger städtischen Museen werden jeweils zusätzlich 100.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018 in den Haushalt eingestellt. Die digitale Erfassung soll eine professionelle Erfassung der Grundangaben am Originalobjekt, im Abgleich mit den analogen historischen Inventarverzeichnissen (Künstler, Material, Maße, Signaturen, Zustand, Provenienz, Standort usw.), eine Verschlagwortung sowie die Anfertigung von Fotos/ Scans umfassen. Die Angaben einschließlich der Abbildungen sind in die online Museumsdatenbanken einzupflegen.
Die Stadtverwaltung erarbeitet gemeinsam mit den Leitern der städtischen Museen ein Konzept für die Umsetzung der strategischen digitalen Inventarisierung und der digitalen Präsentation der Sammlungsbestände der städtischen Museen. Dieses soll dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2018 vorgelegt werden. Darin soll auch der weitere Finanzierungsbedarf und Zeitplan der digitalen Inventarisierung und Präsentation möglichst aller Sammlungsbestände der Leipziger städtischen Museen dargestellt werden.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die digitale Inventarisierung und Präsentation der Sammlungsbestände Fördermittel einzuwerben.
Es soll geprüft werden, ob für die Digitalisierungsarbeiten Werkstätten für behinderte Menschen oder andere Maßnahmen welchen den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt fördern, beauftragt werden können.

Begründung:
Die Digitalisierung von Museumsbeständen ist vor allem im stadtgeschichtlichen Museum weit fortgeschritten. Die anderen Leipziger Museen verfügen noch nicht über eine digitale Objektdatenbank. Ziel unseres Antrages ist es, möglichst alle Sammlungsbestände in einer Datenbank zu erfassen, mit einer digitalen Abbildung zu versehen und schrittweise für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verbreitung der Daten in verschiedenen Portalen ermöglicht die europaweite Vernetzung.
Allen Bürgerinnen und Bürgern soll der Zugang zu kulturellen Objekten ermöglicht werden. Kulturelle Werte sollen für die nachfolgenden Generationen sichergestellt werden. Städtische Institutionen, die Kulturgüter verwalten und künstlerische Prozesse initiieren, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Inhalte und Werte digital zu erschließen und zu sichern. Archiv- und Museumsbestände sollen digitalisiert werden, um sie online zu präsentieren.
Mit der wachsenden Sammlung von Digitalisaten eröffnen sich den Museen neue Nutzungsmöglichkeiten. Denn Bestände zu öffnen, sichtbar zu machen und mit vielen Menschen zu teilen, ist ebenso Aufgabe von Museen wie die wissenschaftliche Forschung. Aber viele Sammlungsobjekte finden keinen realen Platz in Ausstellungen und sind für die Öffentlichkeit kaum zugänglich. Hier können Digitalisierung und Online-Präsentation sowohl der Forschung und dem wissenschaftlichen Austausch als auch der Teilhabe der Öffentlichkeit neue Wege öffnen.
Stand Digitalisierung am Beispiel des Museum für angewandte Kunst

Die Sammlungen des MfAK umfassen derzeit ca.

Kunsthandwerk/ Design 50 000 Inventarnummern
(mit 100 000 Einzelobjekten)

Sondersammlungen der Bibliothek
Bestand Grafik, Foto, hist. Buch 110 000 Einzelobjekte

Die digitale Erfassung der Objekte in der Sammlungsdatenbank des Museums umfasst derzeit nur unter 40 % des Sammlungsbestandes.
Diese Erfassung gründet sich auf der Abschrift der historischen, handschriftlichen Inventare. Sie beinhaltet zum überwiegenden Teil nur wenige und teilweise fehlerhafte Grundangaben zu den Kunstwerken. Diese Angaben sind vor einer Online-Stellung zwingend professionell redaktionell zu überarbeiten und zu ergänzen.

Der Bestand der Sondersammlungen der Bibliothek, der Grafik, Fotografie, historische wertvolle Buchbestände, Mustersammlungen u. a. in zahlreichen Konvoluten enthält, ist bislang kaum digitalisiert und muss komplett neu erfasst werden.

Der Bestand an Abbildungen/Scans der Objekte des gesamten Sammlungsbestanden beträgt derzeit ca. 20 000 Fotos/Scans.
Damit sind bislang nur etwa 12 % des Bestandes mit einer Abbildung versehen.

Die digitale Erfassung sollte eine professionelle Erfassung der Grundangaben am Originalobjekt im Abgleich mit den historisch analogen Inventarverzeichnisse (Künstler, Material, Maße, Signaturen, Zustand, Provenienz, Standort usw.), eine Verschlagwortung sowie die Anfertigung von Fotos/ Scans umfassen.
Die Angaben einschließlich der Abbildungen sind in die Museumsdatenbanken einzupflegen.

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung der Radrennbahn im Stadtbezirk Südwest sollen in den Haushaltsplan 2017/18 250.000 Euro Planungsmittel eingestellt werden.

Begründung:    

Im September wurde das Sportprogramm 2016-2024 vom Stadtrat beschlossen. Die Sanierung der Radrennbahn im Leipziger Südwesten ist Bestandteil der Sportstättensanierung. Laut Sportprogramm soll die Sanierung der Radrennbahn auf der Grundlage eines Entwicklungskonzeptes mit folgenden Maßnahmen fortgesetzt werden:

  • Pistensanierung,
  • Schrittweise Sanierung des Sozialgebäudes,
  • Neugestaltung des Außengeländes.

Die Leipziger Radrennbahn ist die einzige funktionstüchtige Anlage in der Region Leipzig und ist deshalb als Trainingsstätte betriebsbereit zu erhalten. Derzeit gibt es ca. 530 in Vereinen organisierte Radrennsportler/innen in Leipzig, Tendenz leicht ansteigend. Für die Gewährleistung der Betriebsfähigkeit sind in den nächsten Jahren o.g. Sanierungsmaßnahmen notwendig. Voraussetzung für die Abschätzung der Kosten und das Einwerben von Co-Finanzierungsmitteln ist eine Planung zur multifunktionalen Anlage mit dem Schwerpunkt Radsport, die in den Jahren 2017/18 erfolgen soll.

Gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Dem Amt für Wirtschaftsförderung werden für die Untersuchung der Ausrichtung der vorhandenen Wirtschaftsförderinstrumente und gegebenenfalls Implementierung neuer Instrumente (insbesondere zur Technologieförderung, Ansiedlungsinitiative Industrie und Fachkräftegewinnung [siehe RBV-973/11], Bestandspflege sowie Gewinnung von EFRE-Mitteln und alternative Finanzierungsinstrumente für Unternehmen) hinsichtlich einer erfolgreichen Weiterführung der Wirtschaftsförderstrategie der Stadt Leipzig Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € im Jahr 2017 und 150.000 € im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit wird beratend in die wesentlichen Schritte zur Vorbereitung und Verwendung der Mittel einbezogen.

Begründung:    

In den letzten 10 Jahren agierte die Leipziger Wirtschaftsförderung außerordentlich erfolgreich. 60.000 sozialpflichtige Arbeitsplätze sind entstanden. Bei wachsender Bevölkerung fiel die Arbeitslosenquote von 20 % (2005) auf derzeit 8,6% (August 2016).

Dennoch weist die Leipziger Wirtschaftskraft im bundesweiten Vergleich ein Defizit auf. Die kommunalen Einnahmen aus Steuern und Abgaben, die persönliche Einkommenshöhe, die Beschäftigungsquote oder das BIP pro Einwohner liegen unterhalb des bundesweiten Durchschnittes. Hinzu kommt, dass mit dem Anstieg der Bevölkerung die Ausgaben für Pflichtausgaben, im Besonderen im sozialen Bereich, sprunghaft angestiegen sind.

Dem kann man nur über ein überproportionales Wirtschaftswachstum beikommen. Das ifo Institut Dresden bestätigte, dass die Wirtschaftsförderung in Ostdeutschland neue Wege gehen muss, um den Rückstand aufzuholen und das notwendige Wachstum zu realisieren. Eine Wiederholung der Großansiedlungen wie zu Beginn der 2000 Jahre ist unwahrscheinlich und wird sich zukünftig nur auf wenige Einzelfälle beschränken. Angesichts der geänderten Herausforderungen bedarf es einer Überprüfung der bisherigen Instrumente der Wirtschaftspolitik sowie die Erarbeitung neuer Instrumente unter Einbeziehung externen Sachverstandes.

Beschlussvorschlag:

Für die Errichtung der Dreifeldsporthalle im Stadtbezirk Altwest sollen in den Haushaltsplan 2017/18 zusätzlich 150.000 Euro Planungsmittel eingestellt werden.

Begründung:    

Im September wurde das Sportprogramm 2016-2024 vom Stadtrat beschlossen. Die wettkampfgeeignete Dreifeldsporthalle für den Vereins- und Schulsport ist Bestandteil dieses Sportprogramms. Die Dreifeldsporthalle wird benötigt, um den enormen Fehlbedarf an Sporthallen im Stadtbezirk Altwest beheben zu helfen.
Derzeit sind lediglich 150.000 Euro Planungsmittel im Haushaltsplan 2017/18 eingestellt. Da die Mittel für die Planung einer Dreifeldsporthalle nicht ausreichen, soll diese Summe verdoppelt werden.