Christopher_Zenker2Redner: Christopher Zenker

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte

werte Gäste,

ich setze dort an wo wir am 29.10. aufgehört haben. Zum wiederholten Male wurde uns an jenem Abend von der CDU-Fraktion vorgeworfen, wir seien auf dem linken Auge blind. Die SPD stand und steht in ihrer über 150-jährigen Tradition immer für Demokratie und einen sozialen Rechtsstaat, das wissen sie so gut wie ich und falls sie es nicht wissen sollten, hilft ein Blick in die Geschichtsbücher. Auch im Jetzt und Heute und gerade in Leipzig haben Sozialdemokraten immer wieder klar Stellung bezogen. Sei es nach Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte, Übergriffe von LEGIDA oder OfD auf Journalisten bzw. linksmotivierten Angriffe auf Polizisten oder Verwaltungsgebäude. Demgegenüber stehen Sie von der CDU Fraktion, von der AfD möchte ich gar reden: Trotz über 700 Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte in Jahr 2015, tätlichen Übergriffen auf Flüchtlinge, Morddrohungen und Mordversuchen gegenüber Politikerinnen und Politikern, und über 180 rassistischen Morden seit 1989 stellt sich eine Vertreterin ihrer Fraktion hier an das Pult und erklärt, dass es in Deutschland kein Rassismusproblem gibt. Dabei wird ihr aus ihrer eigenen Fraktion bis zum Ende der Debatte nicht widersprochen. Sie sollten mehr auf den Polizeipräsidenten Merbitz, der auch Vorstandsmitglied in ihren Kreis- und Landesverband ist, hören, denn er veranschaulicht das Rassismusproblem in seinem Kreuzer-Interview mit dem Kreuzer sehr deutlich.

Statt Mitgefühl mit den Opfern von rassistischen Übergriffen zu haben, reden Sie von einem Flüchtlingsproblem. Damit suggerieren Sie, wir hätten ein Problem mit den Menschen, die vor Krieg und Unterdrückung Zuflucht bei uns suchen. Sie bedienen damit Ressentiments.

Statt Ängste zu schüren, sollten wir helfen diese abzubauen. Zum Beispiel mit den kürzlich veröffentlichte Zahlen des BKA, diese machen deutlich, Flüchtlinge sind genauso wenig oder oft straffällig wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung.

Natürlich entstehen aus der hohen Anzahl an Flüchtlingen Herausforderungen für uns als Politiker und für die Verwaltung. Zunächst müssen Land und Bund sicherstellen, dass jeder Flüchtling auch registriert wird und es ein geordnetes Verfahren gibt.

Wir als kommunale Vertretung müssen vor Ort dafür sorgen, dass keine Obdachlosigkeit entsteht, was bisher gelungen ist. Die Kurzfristigkeit, in der das aktuell passiert, führt dazu, dass die Bedingungen in einigen Unterkünften nicht dem entsprechen, was wir unter menschenwürdig verstehen. Das heißt, über die kurzfristigen Lösungen hinaus müssen Kapazitäten geschaffen werden, die nach unseren Maßstäben menschenwürdig sind. Hierzu gehört neben Gemeinschaftsunterkünften auch die dezentrale Unterbringung im selbstbestimmten Wohnraum. Dabei dürfen Flüchtlinge und Menschen, die bereits länger in Leipzig leben, nicht gegeneinander ausspielt werden. Unterstützung bei der Wohnungsvermittlung muss allen Bedürftigen zu Gute kommen. Genauso wie ein Programm zum sozialen Wohnungsbau allen Leistungsempfängern nützt.

Selbiges gilt auch für den weiteren Ausbau der Betreuungskapazitäten und der Schullandschaft. Dieser ist geboten, denn es ist von herausragender Bedeutung, dass Flüchtlingskinder möglichst früh Kindergärten bzw. Schulen besuchen. Dort lernen sie nicht nur deutsch, sondern ihre Eltern und sie selbst kommen außerhalb von Flüchtlingsunterkünften in Kontakt zu Leipzigerinnen und Leipzigern. Das fördert Austausch und damit den Abbau von Vorurteilen.

Für erwachsene Flüchtlinge ist zunächst der Spracherwerb sehr wichtig. Er erleichtert das Zurechtkommen und steigert wie kaum eine andere Maßnahme die Integrationschancen, auch in den Arbeitsmarkt. Es ist daher zu begrüßen, dass der Freistaat Sachsen, nachdem er Leipzig lange mit dieser Aufgabe alleine gelassen hat, nun endlich den Spracherwerb finanziert. Innerhalb des Deutschunterrichts bzw. zusätzlich sollten darüber hinaus Integrationskurse angeboten werden, in den Wissen über deutsche Geschichte, Kultur, Werte sowie unsere Rechtordnung vermittelt wird.

Der Spracherwerb ist eine wesentliche Grundlage für Integration in Ausbildung oder Arbeitsmarkt ist. Unser Ziel muss es sein, Flüchtlinge möglichst schnell in Arbeit zu vermitteln, denn Arbeit ist Integration. Sie steigert das Selbstwertgefühl, da sie zu einem selbstbestimmten Leben führt, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Arbeit baut auch Vorurteile ab, denn der Fremde als Arbeitskollege ist mir auf einmal gar nicht mehr fremd. Die Stadtverwaltung kann hier mit gutem Beispiel vorangehen.

Wir stehen vor enormen Herausforderungen und dass obwohl Leipzig ein beispielhaftes Konzept zur Unterbringung hat, denn dieses umfasst neben dem einfachen Dach über Kopf, auch erste Maßnahmen zur Integration. So sucht der Betreuungsschlüssel von 1:50 deutschlandweit seinesgleichen und das Patenschaftsprogramm bringt gezielt Flüchtlinge mit Leipzigerinnen und Leipzigern zusammen.

Trotzdem wird es Rückschläge geben, die neue Ängste verursachen können. Ängste die durchaus natürlich sind. Diese Ängste müssen wir ernst nehmen, wir müssen zuhören, informieren und Antworten bzw. Lösungsansätze geben, ohne dabei unsere Grundwerte zu untergraben. Dabei brauchen wir Geduld. In diesem Zusammenhang bin ich Herr Prof. Fabian und Frau Kador-Probst sehr dankbar, dass diese bei größeren Unterkünften immer eine Infoveranstaltung durchführen und sich persönlich den Fragen und Ängsten der Anwohner stellen.

Unser Grundgesetz und vor allem auch unsere Werte gelten für alle unabhängig von Nationalität, Herkunft und Religion und unabhängig davon wie lange jemand bei uns lebt, darüber verhandeln wir nicht. Integration ist auch nicht einseitig, sie bedeutet für die Mehrheitsgesellschaft, dass sie sich bewegen und alte Muster überdenken muss. So sollte auch darüber nachgedacht werden dem Islam auch im Religions- bzw. Ethikunterricht einen größeren Anteil zu geben, denn auf diese Weise kann der Staat Lehrinhalte überprüfen und Hasspredigern das Wasser abgraben, denn Hassprediger und IS sind nicht der Islam. Der IS ist eine isolierte Minderheit im Islam, lassen sie uns daher bei Vorverurteilungen, wie nach den furchtbaren Terroranschlägen teilweise passiert, nicht mitmachen.

Führen wir uns bitte vor Augen, dass wegen des rassistischen und antisemitischen Ku-Klux-Klan, der Franco-Diktatur oder nach dem Massaker von Anders Breivik an 77 zumeist Kindern und  Jugendlichen auch keiner das Christentum in seiner Gesamtheit für diese Tat verantwortlich gemacht, auch wenn diese Täter ihr Handeln mit dem Christsein begründet haben.

Ich bin überzeugt davon, dass die aktuellen Schwierigkeiten, sei es bei der Registrierung von Flüchtlingen und der Unterbringung, gelöst werden. Vielleicht auch, weil wir in schwierigen Situationen auch unkonventionell handeln in dem wir zum Beispiel hohe Standards beim Wohnungsbau über Bord werfen und damit schneller werden und ähnlich wie seinerzeit beim Konjunkturprogramm zeigen, dass der Staat handlungsfähig ist. Ein Staat, der handelt und Schwierigkeiten in den Griff bekommt, würde auch Ängste in der Bevölkerung abbauen, denn eine Überforderung bzw. Verunsicherung in Politik und Verwaltung schlägt sich ganz schnell auf die Bevölkerung durch.

In einer Demokratie gibt es Streit um Lösungen und die Suche nach Kompromissen. Das bedeute aber auch, dass Demokratie manchmal langsamer ist. Demokratie darf sich nicht Massenpsychosen hingeben oder einfachen populistischen Parolen folgen. Ich möchte daher den Bogen zum Anfang meiner Rede spannen und mit einem Plädoyer von Helmut Schmidt für unsere Demokratie und damit für unsere Werte wie Freiheit und Menschenwürde schließen. Werte nach denen sich viele Flüchtlinge, die zu uns kommen, sehnen, die gerade von Leipzig aus hart erkämpft wurden und angesichts von hunderten Übergriffen in Gefahr sind:

„Wir dürfen von unserer Demokratie keine Wunder erwarten oder gar verlangen. Sie bleibt mit ihren Schwächen und Unvollkommenheiten behaftet, und es wird auch immer Streit geben. Gleichwohl haben wir Deutschen angesichts unserer katastrophenreichen jüngeren Geschichte allen Grund, mit Zähigkeit an unserer Demokratie und an unserem sozialen Rechtsstaat festzuhalten, sie immer wieder zu erneuern, ihren Feinden aber immer wieder tapfer entgegenzutreten.“

Redner: Stadtrat Christopher ZenkerChristopher_Zenker2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

wir könnten uns es heute auch einfach machen und die Vorlage ablehnen oder dem Antrag der Grünen folgen. Applaus der Betroffenen wäre uns sicher. Es würde auch unsere sozialdemokratische Seele zufrieden stellen, da wir uns ja auch ein möglichst kostenlose Bildung von klein auf wünschen.

Bevor wir jedoch von einer kostenlosen frühkindlichen Bildung reden müssen andere Hausaufgaben erledigt sein. An vorderster Stelle steht dabei eine entsprechende Quantität an Plätzen. Auch wenn wir auf einem guten Weg sind dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Wir müssen auch weiterhin deutlich Kapazitäten schaffen und sanierungsbedürftige Kitas sanieren. Danach folgt die Qualität, hier tut sich auf Landesebene etwas. Die Kosten dafür wird die Kommune langfristig mittragen müssen.

Zuletzt gab in Umfragen im Zuge der Tarifauseinandersetzungen zwischen Ver.di und den kommunalen Arbeitgeberverbänden immer eine deutliche Mehrheit an für Gehaltssteigerungen bei Erzieherinnen und Erziehern zu sein. Auch wenn diese Tarifverhandlungen in dieser Erhöhung noch nicht enthalten sind, gingen knapp zwei Drittel der Kostensteigerungen dieser Vorlage auf Gehaltssteigerungen zurück. Ich glaube, dass mindestens ein Teil der Eltern sich auch jetzt noch solidarisch zeigt und gegenüber der Elternbeitragserhöhung Verständnis zeigt.

Wir sollten auch nicht so tun als ob Kostensteigerungen nur an die Eltern weitergegeben werden. Selbst mit Beschluss der Vorlage trägt die Kommune 77 Prozent der Betriebskostensteigerungen in der Krippe und 70 Prozent in Hort Kindergarten und Hort. Berücksichtigt man dann noch, dass 23,5 Prozent der Eltern gar keine Beiträge zahlen steigt der kommunale Anteil noch einmal deutlich. Darüber hinaus ist es so Elternbeiträge zu zwei Drittel von der Steuer abgesetzt werden können.

Die etwa 1,4 Mio. Euro die durch die Beitragserhöhung als Einnahmen der Stadt zukommen entsprechen in etwa dem was die energetische Sanierung der Kita kostet, die wir letzte Ratsversammlung beschlossen haben. Wir wollen noch viele Kitas bauen und sanieren und werden daher der Vorlage zustimmen, da wir das Geld dafür dringend benötigen, auch wenn man für solche Entscheidungen wenig Applaus bekommt.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung prüft bei der Überarbeitung bzw. Präzisierung des mittelfristigen Investitionsprogramms eine Einordnung des Ausbaus der Kreuzung Essener Straße/Delitzscher Straße mit höchster Priorität.

Begründung:
Der Ausbau dieser Kreuzung ist sinnvoll, um den zunehmenden (Durchgangs)verkehr insbesondere in Ost-West-Richtung im Leipziger Norden, vor allem in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs, noch besser auf der Trasse des Mittleren Ringes abzuwickeln. Dafür wären nach einer ersten Schätzung Mittel in Höhe von ca. 300.000 Euro notwendig.
Im aktuell vom Stadtrat beschlossenen mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße derzeit nicht enthalten.
Bezug nehmend auf den aktuellen Vorschlag zur Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Stötteritz und Probstheida soll auch ein Verkehrskonzept für den Leipziger Norden (im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+) erarbeitet werden. Darin soll nach Möglichkeit der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat verfolgt in der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes nur die Variante „starkes Wachstum (obere Prognosevariante)“ und untersetzt diese Variante, nach Vorliegen der Bevölkerungsprognose 2016, bis zum Ende des 3. Quartals 2016 entsprechend dieser Prognose.

Darauf aufbauend werden Instrumente und Maßnahmen, deren Prüfung bei stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes vorgesehen sind, vertieft und gemeinsam mit Vertreter/-innen der Wohnungsmarktakteure, Stadtgesellschaft und Politik diskutiert.

Begründung:
Die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes wurde im Zeitraum Mai 2014 bis Juni 2015 unter Einbeziehung und Beteiligung von ExpertInnen und BürgerInnen erarbeitet. Der Entwurf geht in Punkt 1.3 Szenarien der zukünftigen Entwicklung von drei Varianten des Bevölkerungswachstums aus: Geringes, mäßiges und starkes Wachstum. Das mit der oberen Prognosevariante angenommene Wachstum geht von einem Plus der Zahl der Haushalte von 2013 bis 2020 um 28.000 aus. Demgegenüber steht eine stetig hohe, die Prognosen übertreffende Zuzugszahl. Laut Statistischem Quartalsbericht steigt die „Einwohnerzahl […] weiter kräftig an, insbesondere durch die hohe Zahl an Zuzügen nach Leipzig. Im 1. Quartal 2015 zogen 7 675 Personen nach Leipzig, der Wanderungsgewinn betrug 2 696 Personen, 605 mehr als im 1. Quartal 2014.“
Zudem ist die wachsende Zahl an Asylsuchenden, in diesem Jahr werden 5.400 Menschen in Leipzig erwartet, nicht ausreichend in die Prognosen einkalkuliert. Aus Sicht des Netzwerkes „Stadt für alle“ wird vor diesem Hintergrund der Wert der optimistischsten Bevölkerungsprognose „bei Fortschreibung der tatsächlichen Zuzugszahlen der letzten Jahre eher ca. 2017 erreicht“.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre, in denen wenig realistische Bevölkerungsvorausschätzungen zu massiven Engpässen bei der Kita- und Schulinfrastruktur geführt haben, halten es die Antragsteller für geboten, mindestens die optimistische Variante der Bevölkerungsvorausschätzung zur Grundlage des Wohnungspolitischen Konzeptes zu machen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die verschiedenen für diese Variante erarbeiteten Ansätze, Maßnahmen und Instrumente sofort zum Zuge kommen zu lassen.
Insbesondere die Entwicklung des Leerstands und die Notwendigkeit des Wohnungsneubaus sind vor dem Hintergrund realistischer Zahlen neu zu bestimmen.

Beschluss:

  1. Alle von der Stadt Leipzig (mit-)finanzierten Schulsozialarbeiter dokumentieren und evaluieren die eigenen Aktivitäten. Die Daten sind Bausteine, um Aussagen zur Wirksamkeit der Schulsozialarbeit zu tätigen. Eine Übersicht dieser Daten fließt zum Ende eines Schuljahres in den Jahresbericht eines Schulsozialarbeiters. Weiter wird an allen Leipziger Schulen eine Bestandsaufnahme zur jetzigen Ausgangslage der jeweiligen Schule durchgeführt und die Bedarfe für Schulsozialarbeit bis zum IV. Quartal 2015 ermittelt.

  2. Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Rahmenkonzept Schulsozialarbeit zu erstellen und dem Stadtrat zur Votierung bis zum IV. Quartal 2015 vorzulegen. Das Rahmenkonzept wird unter Einbeziehung aller in der Schulsozialarbeit aktiven Akteure erarbeitet und definiert den Mindeststandart für die Umsetzung von Schulsozialarbeit in der Stadt Leipzig. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme verbunden mit dem Rahmenkonzept fließen in die Zielvereinbarung über den konkreten Auftrag der Schulsozialarbeit in der jeweiligen Schule ein.

  3. Es wird ein Zielvereinbarungsgespräch mit jeder Schule mit Schulsozialarbeit bis Ende des Schuljahres 2015/16 geführt. Die Zielvereinbarung wird durch die Koordination mit allen Beteiligten (Stadt Leipzig, Schulleitung, Träger und Schulsozialarbeiter) in einem Zielvereinbarungsprotokoll schriftlich festgehalten, um eine Verbindlichkeit zwischen den Beteiligten herzustellen und damit eine Auswertung möglich zu machen. Ziele können von allen beteiligten Partnern eingebracht werden und im Konsens verabschiedet werden. Einmal jährlich wird die Zielvereinbarung ausgewertet und weiterentwickelt.

  4. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird einmal jährlich ein Bericht zur Schulsozialarbeit zu den oben genannten Punkten schriftlich zur Kenntnis gegeben.

Begründung:

Schulsozialarbeit ist ein niedrigschwelliges Angebot der Jugendhilfe. Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind alle, die jeweilige Schule besuchende, Schüler und Schülerinnen, aber insbesondere solche, für die Unterstützungsbedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gesehen wird. Schulsozialarbeit als so verstandener Aufgabenbereich vor allem der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII setzt demgemäß vor allem auch dann ein, wenn Schüler nicht den durchschnittlichen Entwicklungsstand aufweisen, sondern im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, weil soziale Benachteiligung ausgeglichen oder individuelle Beeinträchtigungen überwunden werden sollen.

Durch politischen Entscheidungswillen wurde die Schulsozialarbeit in Leipzig in den letzten Jahren enorm ausgebaut. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Schulleitern, Lehrern und Eltern sind für die Schulsozialarbeit an ihrer Schule. Die finanzpolitische Diskussion, wie dieser Ausbau und Erhalt der Schulsozialarbeit zu finanzieren ist, hat in Diskussion um die inhaltliche Ausrichtung, Weiterentwicklung und Ziele bisher überdeckt. Dies soll sich durch die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für alle Schulen mit Schulsozialarbeit, den Setzen von Zielvereinbarungen für jede einzelne Schule mit Schulsozialarbeit und einer Evaluation der Schulsozialarbeit ändern.

Änderungsantrag zur Vorlage von SPD-Fraktion und Bündnis90/die Grünen

Beschlussvorschlag:

Für Maßnahmen im Bereich Integration von Flüchtlingen werden beginnend zum 01.01.2016 und befristet bis 31.12.2018 jährlich zusätzlich 250.000 € in den städtischen Haushalt eingestellt. Hierdurch sollen hauptamtliche Strukturen der Zivilgesellschaft gefördert werden, die die gesellschaftliche Teilhabe und die Integration von Flüchtlingen verbessern und ein Ankommen in der Stadtgesellschaft fördern.

Sachverhalt:

Die Flüchtlingsbewegung seit 2009 und ganz besonders seit diesem Sommer, bringt nicht nur die Leipziger Stadtverwaltung, sondern auch die in diesen Bereichen täigen Akteure der Zivilgesellschaft inzwischen an ihr Limit bei der Koordinierung der Aufgaben im Bereich Unterstützungsangebote. Die erfreulicherweise hohe Zahl ehrenamtlich Hilfe gebender Menschen schafft hier wichtige Unterstützung. Um Ehrenamt gut zu organisieren braucht es aber auch eine hauptamtliche Struktur.

Aus diesem Grund müssen auch die Mittel für Integrationsangebote für Flüchtlinge erhöht werden. Die aufgestockten Mittel sollen für Sprach- und Kulturmittlung, Suche nach Wohnraum, Nachbarschaftsangebote, Bildungsangebote und die dazu nötige Kinderbetreuung eingesetzt werden. Die Vereine und Initiativen in den genannten Aufgabenschwerpunkten benötigen Personal im Hauptamt, was aus den Förderbudgets der Fachämter nach den Haushaltsbeschlüssen 2015 und 2016 nicht abgedeckt werden kann. Somit müssen zusätzliche Mittel für Stellen der Zivilgesellschaft nachträglich berücksichtigt werden, mit gesonderter Antragsfrist und mit einem zusätzlichen Förderverfahren. Wie es geübte Praxis ist, ist der Fachausschuss JSGS bei der Entscheidung über die Fördermittel einzubeziehen.

Die zusätzlichen hauptamtlichen Stellen in der Zivilgesellschaft sind nötig, um das hohe Gut der ehrenamtlichen Hilfe für Flüchtlinge und für ihre Integration zu erhalten und zugleich zu würdigen.

Beschluss:

  1. Die Stadtverwaltung beauftragt die LESG GmbH als 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig mit der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierungen bei Maßnahmen, deren Investitionsvolumen eine Million Euro übersteigt.

  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es dafür ggf. zusätzlicher kommunal- und/oder gesellschaftsrechtlicher Voraussetzungen bedarf. In diesem Fall ist ein Umsetzungsvorschlag bis zum 4. Quartal 2015 vorzulegen.

  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verwaltungsinterne Verfahren und Strukturen so auszurichten, dass sie den oben genannten Zielsetzungen bestmöglich gerecht werden.

Begründung

Inzwischen werden für einen Schulneubau von der Planung bis zur Übergabe mindestens fünf Jahre veranschlagt. Auch Sanierungsarbeiten benötigen lange Vorlaufzeiten. Angesichts der rasanten Bevölkerungsentwicklung und des Sanierungsvolumens ist das zu lange. Durch die Beauftragung der LESG GmbH für ausgewählte Projekte kann die Stadt in Ergänzung zum Amt für Gebäudemanagement weitere Kapazitäten zur Umsetzung der stark gestiegenen Bedarfe aufbauen und profitiert von der Flexibilität einer privatrechtlichen Gesellschaftsform. Insgesamt könnte dadurch eine größere Anzahl von Maßnahmen geplant und umsetzt werden, weil eine parallele Ausführung durch Verwaltung und LESG GmbH möglich ist.

Im Hinblick auf die in BP 3 genannten Verfahren und Strukturen, wäre im Zusammenhang mit planmäßig an die LESG zu vergebenden Aufträgen eine Prüfung denkbar, ob das zuständige Bauherrenamt die LESG GmbH direkt beauftragen könnte, um Doppelprüfungen mit teilweise mehreren Monaten Zeitverlust zu vermeiden.

Den Weg, eine 100-prozentige Tochter der Stadt mit der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu beauftragen um damit das Amt für Gebäudemanagement zu entlasten, sind auch schon andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen gegangen, z.B. Düsseldorf. Anders als Düsseldorf muss in Leipzig keine neue Gesellschaft gegründet werden, sondern kann mit der LESG GmbH auf eine bestehende Gesellschaft zurückgegriffen werden, die bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat. So hat die LESG GmbH bereits Kita-Bauvorhaben realisiert und die neue Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg gebaut.