Rednerin: Stadträtin Ingrid GlöcknerIngrid_Gloeckner2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,

werte Gäste!

im Zusammenhang mit der Aufhebung der 71.Grundschule Thekla hat der Stadtrat 2011
beschlossen, für die betroffenen Schüler, die jetzt nach Portitz fahren müssen, besondere Rege-lungen im Schülerverkehr, begrenzt auf 5 Jahre, zu treffen. Dies sollte die zusätzlichen Aufwen-dungen für die Eltern und Schüler zumindest etwas kompensieren.

Jetzt legt uns die Verwaltung vor, wie die Schülersonderbusse sowie der parallel verlaufende Li-nienverkehr genutzt werden.

Dazu wird das Argument der Gleichbehandlung von Schüler der Leipziger Schulen zur Schülerbe-förderung angeführt, um die Sonderreglungen für die Schüler aus Thekla aufzuheben.
Im Stadtbezirksbeirat gab es dazu eine emotional geführte Diskussion auch mit den betroffenen Eltern.

Dabei spielte die Übernahme der Kosten für die SchülerCard keine Rolle.
Problematisch wurde die Beförderung der Grundschüler mit dem Linienbus gesehen. Die Eltern machen sich Sorgen um den sicheren Transport ihrer Kinder. Das kann ich nachvollziehen, sind doch die Kleinsten gerade mal 6 Jahre alt.

Ich möchte deshalb einen Kompromiss vorschlagen.
Die Linie 82 fährt morgens, wie in der Vorlage ausgewiesen, früh bis zur Schule Portitz.
Allerdings ab Buswendestelle Thekla direkt nach Portitz. Ich schlage deshalb vor, dass dieser Bus mindestens über die Lidicestraße mit Halt an der Theklaer Schule fährt. So können die Schüler sicher im Wohngebiet zusteigen und müssen nicht bis zur Buswendestelle laufen.
Es sollte aber auch geprüft werden, ob der Bus die Haltestellen Freiberger und Sosaer Straße mit bedienen kann. Nachmittags führt die Linie 82 ja auch diese Haltestellen an. Warum soll das nicht auch früh möglich sein?
Damit ist die Sicherheit für die Schüler erheblich verbessert und wir würden den Eltern entgegen-kommen.

Des Weiteren schlage ich vor, dass Schülerlotsen eingesetzt werden, die den Zustieg der Schüler in die Busse überwachen.
Ich hoffe, dass diesem Vorschlag zugestimmt wird und damit sowohl den Schülern aus Thekla als auch der Verwaltung in Bezug auf das Gleichbehandlungsprinzip im Schülerverkehr Rechnung getragen werden kann.

Redner: Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-FraktionAxel_Dyck2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste!

Ich möchte kurz die grundsätzlichen Überlegungen und Positionen meiner Fraktion darstellen. Um von vornherein Klarheit zu schaffen und Fehlinterpretationen und Unterstellungen entgegen zu wirken:
– wir wollen keine künstliche Verzögerung des Planungsprozesses und
– wir sind auch nicht von grundsätzlicher Art gegen eine Markthalle.
Und trotzdem sind wir mit der Zielrichtung, die die Vorlage zu den Leitlinien beinhaltet mehr als unzufrieden und werden dieser heute in der vorliegenden Form auch nicht zustimmen. Warum?
Dazu nur vier Jahreszahlen: 2011 – Aufstellungsbeschluss mit eindeutigem Verweis auf den möglichen Standort des Freiheitsdenkmals; 2012 frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wieder mit Verweis auf das Denkmal; Mai 2014 Beendigung der Denkmalsidee (leider) – und jetzt 1 ½ Jahre später 5 dünne Seiten Leitlinien. So als hätte sich in den letzten 4 Jahren Leipzig auch in seinem Denken, der Oberbürgermeister spricht ja gern von „Leipzig weiter Denken“, nicht weiter entwickelt.
Allein aus diesem Grund fordern wir, wie auch noch einige andere Stadträte, zumindest den Denkprozess für die gesamte Fläche westlich der Markthallenstraße neu zu eröffnen. Am Ende kann sowohl der „Große Platz“, aber auch eine Bebauung bis zur Fläche des ehemaligen Königsplatzes stehen. Hierzu steht ausdrücklich im Aufstellungsbeschluss: „Der große Platz beinhaltet darüber hinaus die Option, langfristig auch die Dreiecksfläche über der S-Bahn-Station zu bebauen und damit zur kleinen Platzlösung zurückzukehren.“
Langfristig ist für mich ein 10-Jahres Horizont.

Dazu sinngemäß unser neuer Beschlusspunkt 3. Frage an Frau Dubrau: Ist explizit die sogenannte kleine Platzlösung völlig aus dem Planungshorizont verschwunden? Das ist nämlich eine entscheidende Frage, die Auswirkungen auf die Straßenseite östliche der Markthallenstraße hätte und im B-Plan auszuformulieren wäre.
Und in diesem Zusammenhang ist es leider wenig hilfreich, wenn der Antrag von Stadtrat Grosser indirekt schon einen Planungsvorschlag benennt, wenngleich der Grundrichtung ausdrücklich zuzustimmen ist.
Kritisieren müssen wir den Leitgedanken mit der Möglichkeit von Überdachungen und pavillonartigen Bebauungen. Und der CDU-Hinweis, dass eine Unterkellerung der Fläche nicht wirtschaftlich ist, ist an dieser Stelle einfach falsch, denn, wo ein Tunnel ist – kann sowieso kein Keller sein. Gemeint ist sicher eine aufwendige Tiefgründung anspruchsvoller Gebäude. Aber diese Abwägung kann auch nicht Gegenstand von Ratsentscheidungen sein.
Auf der einen Seite soll möglichst das Rondell des Königsplatzes wieder entstehen, hoffentlich ohne Reiterdenkmal. Aber irgendeine Bürgerinitiative findet sich auch hier bestimmt. Und dann weiß man so recht nicht weiter und lässt den Überlegungen mal so seinen freien Lauf. Wir sind doch hier nicht auf dem Eutritzscher Markt oder in einer Kreisstadt und der mit Stadtmöbeln, Überdachungen und allerlei Krimskrams vollgemüllte Augustusplatz sollte uns doch als Negativbeispiel Mahnung genug sein.
Es sei denn, eine herausragende Idee zwingt auch mich zum Umdenken.
Übrigens, ein Platz heißt Platz, weil da Platz ist.
Nein, hier muss nochmal grundsätzlich neu gedacht werden.
Über das sinnvollste Beteiligungsformat wäre noch zu befinden.
Einen „dünnen“ Kompromiss zur Zukunft der Platzfläche westlich der Markthallenstraße darf es nicht geben.
Einer Zwischennutzung steht dabei überhaupt nichts im Wege.

Etwas anders sieht es aus unserer Sicht für die auf den Planungsweg zu bringenden drei östlichen Baufelder aus. Hier haben wir vor allem zur Nutzungsstruktur Änderungsvorschläge.
a) zu Gunsten eines höheren Wohnanteils und
b) ja, indirekt auch zu Gunsten der Markthallenidee unterbreitet. Nicht ein „Kaufland“ oder „Real“ mit einem Publikumsmagnet Markthalle ist das Ziel, die würde in dieser Konstellation nur verlieren, sondern eine Markthalle im eigentlichen Sinn sollte das Alleinstellungsmerkmal sein. Leicht ist die Projektidee allemal nicht zu verwirklichen.
Lassen Sie uns die beiden Platzflächen in der zeitlichen Planung und späteren Bebauung trennen, aber als städtebauliche Einheit schon jetzt betrachten.
Der südliche Innenstadtraum kann dadurch nur gewinnen.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt 3 ergänzt:

Für das westlich von der Markthallenstraße gelegene Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der eine künftige Bebauung der Platzfläche und den dauerhaften Erhalt des Königsplatzes zum Inhalt hat.
Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb wird in einer gesonderten Beschlussfassung formuliert.

Die Leitlinien 1, 2, 4 und 6 werden wie folgt geändert:

1. Städtebauliche Grundlage

Städtebauliche Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes 392 bildet die im Rahmen der Städtebauwerkstatt 2010 priorisierte Variante A hinsichtlich der Platzaufteilung (vgl. RBV-815/11).

2. Nutzungsstruktur

Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen Innenstadt und Südvorstadt. Als Bestandteile einer Nutzungsmischung sollen zugelassen werden:

a Wissenschafts-, Forschungs- und öffentliche Bildungseinrichtungen,

b Wohnen: Der Mindestwohnanteil wird mit 20 Prozent der Geschossfläche für das nördliche Quartier und ab 2. Obergeschoss ausschließlich für das südliche Quartier festgelegt. Im nördlichen Quartier können die Wohnungen mit anderen Nutzungen gemischt werden, im südlichen Quartier sind zur Windmühlenstraße und zur Brüderstraße auch Einzelgebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht (vertikale Mischung),

c Büros,

d Gastronomie,

e eine Markthalle mit ergänzenden Einzelhandelsnutzungen bis maximal 800 m² Verkaufsfläche,

f nicht großflächiger Einzelhandel im Erdgeschoss des nördlichen und südlichen Quartiers,

g Anlagen für religiöse, kulturelle und gesundheitliche Zwecke,

h Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs.

4. Stadtökologie/Klima

Der Punkt 4 Stadtökologie/Klima der Leitlinien wird um den Punkt Sky Farming/vertikaler Wald/Begrünung von Fassaden ergänzt.

6. Öffentlicher Platzraum

Die Platzfläche zwischen Königsplatz und Markthallenstraße wird einer Zwischennutzung bis zur Entscheidung zu einer künftigen Bebauung als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Der Königsplatz wird auch künftig als öffentlicher Platz von Bebauung dauerhaft freigehalten.

Begründung:
Wir sehen es als geboten an, dass nach den geänderten Rahmenbedingungen, die sich u.a. aus der Beendigung des Wettbewerbs zum Freiheits- und Einheitsdenkmal ergeben haben, der westliche Teil des Wilhelm- Leuschner- Platzes städtebaulich neu geordnet wird. Mit der Gestaltung der jetzt zur Verfügung stehenden Brachfläche muss der Bedeutung des Wilhelm-Leuschner-Platzes im städtebaulichen Gefüge Rechnung getragen werden. Eine öffentliche Platzfläche in dieser Dimension dauerhaft zu erhalten, lehnen wir ab.
Mit der geänderten Leitlinie 1 und der Bebauung einer Teilfläche westlich der Markthallenstraße (Beschlusspunkt 3) werden die Planungs- und Bebauungszeiträume zeitlich entkoppelt. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, zwei unterschiedliche Gestaltungsideen zu verwirklichen und damit einer indirekten Monotonie der Stadt- und Baugestaltung entgegenzuwirken.
Die Bepflanzung, sowohl auf den Dächern, wie auch an den Fassaden der Häuser hat eine positive Wirkung auf die Reduktion von Lärm, Reduzierung der Feinstaubbelastung und einen geringeren Anstieg der Temperaturen.

Änderungsvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt komplett ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Juni 2016 einen Vorschlag für einen Zielfindungsprozess unter Wachstumsbedingungen für das Gesamtareal Wilhelm-Leuschner-Platz zur Beschlussfassung vorzulegen. In den Prozess sollen die Bürgerschaft, die interessierte lokale Fachöffentlichkeit sowie Fachexperten eingebunden werden.
Die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates – u.a. zur Markthalle – sollen dabei berücksichtigt werden.
In dem Prozess sollen insbesondere die Fragen, welche Nutzungen das Areal Leuschnerplatz unter Wachstumsbedingungen bezüglich seiner Gebäude aufnehmen und welche Funktionen der Freiraum (Platzraum) erfüllen soll, erörtert werden.

Begründung:
Die Diskussion zu dieser Vorlage zeigt, dass die Anforderungen hinsichtlich der künftigen Nutzung und Gestaltung des Areals Wilhelm-Leuschner-Platz, sowohl im fachöffentlichen Diskurs, als auch bei den politischen Akteuren sehr unterschiedlich eingeschätzt werden.
Daher möchten wir intensiv dafür werben, diesen notwendigen Diskurs weiterzuführen und in einen Zielfindungsprozess zu lenken. Erst auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse sollte dann entschieden werden, wie städtebaulich weiter zu verfahren ist. Dies könnte dann auch ein neuer Wettbewerb sein.
Der Zeitraum ist so gewählt, dass die aus dem Vorschlag resultierenden
Kosten in die Haushaltsplanung 2017/2018 noch eingestellt werden können.

Immer wieder wurde die bis Ende 2014 gelten Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der Unterkunft (= KdU) von Sozialgerichten als unzureichend beschieden. Noch immer sind Verfahren anhängig, die sich mit diesem Sachstand beschäftigen. Die Richtlinie betrifft nicht nur Hartz-IV-Bezieher, sondern beispielsweise auch Sozialhilfeempfänger.

Ich frage an:

  1. Wieviele Widersprüche bzw. Anträge auf Überprüfung der KdU gab es in Bezug auf die bis Ende 2014 geltende KdU-Richtlinie insgesamt? Wieviele mündeten in gerichtlichen Verfahren? In wievielen dieser Verfahren unterlag das Jobcenter?
  1. Wieviele Haushalte insgesamt wurden nach der bisherigen KdU-Richtlinie mit einer zu niedrigen Erstattung der KdU beschieden? Um welchen Differenzbetrag handelt es sich etwa durchschnittlich? In wieviel Haushalten davon leben Kinder?
  1. Welche Kosten fielen für die jeweiligen unter 1. benannten Gerichtsverfahren insgesamt an? Würden alle unter 2. genannten Haushalte ihr Recht geltend machen: mit welchen Kosten für die Stadt wäre zu rechnen?
  1. Laut SGB X § 44 wäre es der Stadt Leipzig bzw. dem Jobcenter möglich, sämtliche potentiell unrichtigen Bescheide von Amts wegen zu prüfen. Warum wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht? Werden die Betroffenen unaufgefordert über ihre Rechte aufgeklärt? Wenn ja, in welcher Form?

Mit RB V-1261/12 wurde festgelegt, dass dem Stadtrat bis II. Quartal 2015 eine Radverkehrsnetzplanung vorzulegen ist. Mit dem Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen wurden für 2015/16 erstmalig wieder Mittel für die Radverkehrsförderung bereitgestellt. Aktuell überarbeitet der Freistaat das SachsenNetzRad und deren Wegweisung. Für eine funktionierende Infrastruktur ist eine Übereinstimmung beider Netze unabdingbar.

Wir fragen an:

  1. Welchen Stand hat die Radverkehrsnetzplanung der Stadt Leipzig?
  2. Wann wird dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage übergeben?
  3. Wurden bereits Strecken auf Leipziger Flur dem Freistaat  für das SachsenNetzRad übermittelt? Wenn ja, welche?

Uns haben mehrere Erzieherinnen aus Horten berichtet, dass diese gerne freiwillig an den Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertage teilnehmen möchten. Auch das es hierfür keine Einwände von den Schulen und Klassenleitern gibt. Uns wurde weiter berichtet, dass Erzieher Urlaub nehmen mussten, um die Gruppe zur Klassenfahrt (3 Tage) zu begleiten. Begründet wurde dies mit dem Konzept des offenen Hortes, da die Erzieher nicht nur für ihre Gruppe verantwortlich sind.

Als Argument, dass insgesamt weniger Kinder im Hort anwesend sind, galt nicht. Bei unseren folgenden Fragen geht es auch nicht um die Finanzierung der Fahrt, sondern nur um die Anerkennung als Arbeitszeit.

  1. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Begleitung von Erziehern bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  2. Welche Regelungen gelten für kommunale Horte in Leipzig bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  3. Ist es richtig, dass Horterzieher als Begleitpersonen für Schulfahrten (5 Tage) mitfahren dürfen und dies bei der Arbeitszeit anerkannt wird?
  4. Ist es richtig, dass Erzieher die eigene Gruppe als Begleitperson für Klassenfahrten (3 Tage) und Wandertage nicht begleiten dürfen, es sei denn sie tun es in ihrer Freizeit?