Christopher_Zenker2Redner: Stadtrat Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

mit unserem Antrag „Online-Beantragung von Sozialleistungen bzw. Wohngeld ermöglichen“ wollen wir zum einem eine Verbesserung für die Leipzigerinnen und Leipziger erreichen, welche Wohngeld beantragen müssen. Von einer Online-Beantragung erwarten wir zum einen, dass der betroffene Personenkreis nicht mehr an die Öffnungszeiten der Ämter gebunden ist und Wegzeiten gespart werden. Das wäre ein Beitrag zur Bürgerfreundlichen Verwaltung.

Für die Verwaltung selbst kann das Verfahren der Online-Beantragung effektiver sein, vor allem, wenn es eine Schnittstelle im Verfahren gibt, die automatisch die Daten aus der elektronischen Antragsstellung in das Fachverfahren überträgt. Das zeitaufwendige Übertragen von Daten würde entfallen. Bei Steuererklärungen ist das bereits geübte Praxis, warum nicht auch bei Sozialleistungen. Für dieses medienbruchfreie Online-Verfahren für die Beantragung soll sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen einsetzen, da die Stadt das nicht alleine einführen darf.

Darüber hinaus würden wir es begrüßen, wenn eine Online-Beantragung auch in anderen Bereichen der Stadt Leipzig möglich wird und sind hier gespannt, welche Vorschläge uns die Stadtverwaltung hier nach den gesonderten Prüfungen der einzelnen Leistungsbereiche machen wird.

Wir beantragen, den Antrag zum Verwaltungsstandpunkt abstimmen zu lassen und bitten um ihre Zustimmung.

Christopher_Zenker2Redner: Stadtrat Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Die Ursachen des Schimmelbefalls in der Kita „Pünktchen“ sind hausgemacht, da in der Einrichtung die Fenster erneuert wurden, aber keine energetische Sanierung durchgeführt wurde. In den ersten Jahren trat, wie Erzieherinnen uns geschildert haben, der Befall nur sporadisch auf, Ende 2014 dann massiv. In diesem Zusammenhang wurde uns geschildert, dass eine Meldung an das AGM im Dezember 2014 erfolgte, die Beseitigung aber erst im Mai 2015. Uns ist bewusst, dass das AGM die Auffassung vertritt, der Schimmelbefall wurde kurzfristig beseitigt. Hier steht jetzt Aussage gegen Aussage. Sicher ist jedoch, dass nicht die Ursache des Befalls beseitigt wurde, in dem man zum Beispiel die Tapeten entfernt, sondern es wurde lediglich gestrichen.

Uns ist bewusst, dass der Antrag in der Ursprungsfassung bereits zum Haushalt gestellt hätte werden müssen. Der Sachverhalt wurde uns jedoch erst nach Beschlussfassung bekannt. Da das Investitionsvolumen wohl eine Million überschreitet stimmen wir dem Verwaltungsstandpunkt zu, der eine Realisierung 2017 vorsieht und nicht wie wir 2016.

Wir erwarten jedoch, dass seitens des AGMs noch vor Wintereinbruch noch einmal auf die Kita zugegangen wird, um gemeinsam mit diesen zu überprüfen, ob bereits vor einem zu erwartenden Schimmelbefall dieses Jahr zumindest die Tapeten als Nahrungsgrundlage der Pilze entfernt werden.

Zudem bitten wir noch einmal darum, wie schon im Zuge einer Anfrage zum Thema Schimmelbefall in Kitas angefragt, zu überprüfen, ob weitere ähnlich gelagerte Fälle in Leipzig bekannt sind und wenn ja, ebenfalls einen Vorschlag zur Lösung des Problems zu unterbreiten.

Christopher_Zenker2Reder: Christopher Zenker, Vorsitzender des Fachauschusses Sport

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,
heute steht unser Antrag vom Oktober letzten Jahres zum Vereins- und Sportzentrum in Liebertwolkwitz auf der Tagesordnung. Wir sind froh, dass eine gemeinwohlorientierte Nutzung des Areals an der Alten Sandgrube favorisiert wird, denn das betreffende Grundstück wäre – und das will ich offen sagen – auch für eine Wohnbebauung geeignet und die Stadt würde sicher mehr Geld damit einnehmen können.

In den letzten Jahren ist im Umfeld des betreffenden Grundstücke bereits ein lebendiges Sport- und Freizeitzentrum entstanden, neben der erfolgreichen Voltigier-Gruppe sind dort auch das Schulsportzentrum Liebertwolkwitz, der Interessenverein Völkerschlacht bei Leipzig 1813 und der SV Liebertwolkwitz mit seiner Nordic-Ski-Sektion ansässig. Besonders das Schulsportzentrum sollte hier noch einmal besonders hervorgehoben werden, denn über diesen Verein wird ein großer Teil des Ganztagsangebots der Grund- und der Oberschule in Liebertwolkwitz abgedeckt. Wir verbessern damit also auch den Schulstandort.

Das Schulsportzentrum hat bereits im vergangenen Jahr ein Nutzungskonzept vorgelegt, mit dem die Potenziale des Geländes deutlich besser genutzt werden sollen.  Durch die nun mögliche räumliche Erweiterung sollen weitere Angebote hinzukommen, indem unter anderem  vom Wetter unabhängige Trainingsmöglichkeiten für Voltigieren oder neue Angebote bestehend aus Klettern, Lacrosse und Volleyball geschaffen werden sollen.

Für den Ortsteil stellt das eine deutliche Verbesserung der Sport- und Freizeitangebote dar, auch wenn der Einzugsbereich des bereits bestehenden Sportzentrums schon jetzt deutlich über den Ortsteil hinausgeht.

Der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag schlägt vor, den dort ansässigen Vereinen einen Erbbaupachtvertrag für die betroffenen städtischen Grundstücke anzubieten. Das begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn uns natürlich in Anbetracht dessen, dass hier eben auch schulische Bildungsangebote im Ganztagsbetreuungsbereich gemacht  werden, ein niedrigerer Pachtzins noch lieber gewesen wäre. Wir müssen aber auch berücksichtigen, dass durch den niedrig angesetzten Grundstückswert die Pacht überschaubar bleibt.

Ich bitte Sie, dem Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Die folgenden Punkte werden dem Beschlussvorschlag hinzugefügt:
11. Eine Konkretisierung der Begriffe „Starkes Wachstum“ und „Angespannter Wohnungsmarkt“ an Hand fester, bezifferbarer Indikatoren erfolgt im 1. Halbjahr 2016 zeitgleich mit der Veröffentlichung der Bevölkerungsprognose 2016 und wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
12. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich noch 2015 beim Freistaat Sachsen für eine „Soziale Wohnungsbauförderung“, insbesondere für die Großstädte, einzusetzen.
13. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Leipzig die Voraussetzungen zu schaffen, um Wohnungsbauförderungsprogramme sofort nach Vorliegen dieser auch umsetzen zu können.

Begründung:
Mit Stichtag 30.09.2015 lebten in Leipzig 560.647 Einwohner. Es ist somit davon auszugehen, dass das Vorjahreswachstum von 12.600 zusätzlichen Einwohnern im Jahr 2015 erneut übertroffen wird. Seit der letzten Bevölkerungszählung 2010/2011 ist dieses Phänomen jedes Jahr der Fall. Leipzig ist damit aktuell die dynamischste Großstadt in Deutschland. Die im Wohnungspolitischen Konzept benannten Indikatoren (Haushaltszahlen, Altersstrukturentwicklung, Wohnungszuwachs, Mieten,
Bestandsinvestitionen, Leerstand und stadträumliche Entwicklung) müssen daher mit nachvollziehbaren Zahlen unterlegt werden, damit eine Einschätzung hinsichtlich der Frage, ob in Leipzig ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, abschließend vorgenommen werden kann.
Da die derzeit nicht marktaktiven leer stehenden Wohnungen in den kommenden Jahren infolge von weiteren Sanierungen gegen Null absinken und der marktaktive Leerstand nach derzeitiger Prognose Ende 2016 nicht mehr existiert, brauchen wir in Leipzig dringend zusätzlichen Neubau zu bezahlbaren Preisen. Daher ist eine soziale Wohnungsneubauförderung durch den Freistaat für Leipzig notwendig. Sachsen erhält vom Bund jährlich ca. 60 Millionen Euro Kompensationsmittel für
Wohnraumförderung, die aber von der Landesregierung aktuell nicht einem sozialgebundenen Wohnungsneubau zugeführt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. (Neu) Die Straßenbahnlinie 9 wird auf dem Streckenabschnitt Connewitz Kreuz bis zur Stadtgrenze auch nach dem Fahrplanwechsel Ende November 2015 bis mindestens zur Beschlussfassung des fortzuschreibenden Nahverkehrsplanes weiter betrieben.
2. (Neu) Zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wird ein externes Gutachten dem Stadtrat vorgelegt, in welchem untersucht wird, wie sich die Fahrgastpotentiale im MDV Liniennetz Zone 110 weiter steigern lassen. Besondere Berücksichtigung gilt dabei den Hinweisen des Fahrgastverbandes ProBahn zur Linie 9 bzgl. einer Streckenverlängerung und ob eine Einstellung der Straßenbahn im o.g. Abschnitt notwendig ist.
3. alter Pkt. 2

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um einen Änderungsbereich 15 ergänzt:
Bereich zwischen Auenweg, Großmiltitzer Straße, Lützner Straße und dem Grünzug entlang des Fließgewässers Zschampert in der Gemarkung Miltitz.

Begründung:
Gemäß den Abwägungen der Einwendungen zur Fortschreibung des FNPs 2014 Seite 2/3
(lfd. Nr. II-71.1 und II-71.2) wurden die Anregungen aus dem OR Miltitz, das genannte Gebiet als „Wohnbaufläche“ bzw. „Gemischte Baufläche“ auszuweisen, nicht mehr Gegenstand des damals laufenden Verfahrens, um letzteres zu einem baldigen Abschluss zu bringen. Es wurde stattdessen eine mittelfristige Darstellung im FNP angestrebt.
Diese sollte mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Soweit es stadtentwicklungspolitisches Ziel der Stadt werden sollte, eine bauliche Nutzung der genannten Fläche anzustreben, sollte der FNP zu gegebener Zeit entsprechend angepasst werden. Aus Sicht des Antragstellers sind die Anregungen zur Entwicklung des Gebietes stadtentwicklungspolitisch anzustreben, denn sie brächten entsprechend dem wohnungspolitischen Konzept der Stadt sowohl mehr Wohnraumangebote mit sich, als auch einen sozial gemischten Erhalt und eine Weiterentwicklung des Stadtbezirks Leipzig-West. Hinzu kommt eine parallele Entwicklung des Naherholungsgebietes Kulkwitzer See, die Schließung einer stadtbaulichen Lücke an der Verbindung zwischen Grünau und Miltitz, sowie die Entwicklung einer ungenutzten Brachfläche direkt an den Toren der Stadt.
Eine Darstellung der Entwicklungspotenziale im FNP ist auch deshalb angeraten, weil es sich im vorliegenden Fall um eine Abweichung vom Landschaftsplan handelt.

In Leipzig steigt die Anzahl von Flüchtlingen, hierunter sind auch viele Kinder und Jugendliche. Für diese Kinder und Jugendliche besteht Schulpflicht. Daher fragen wir:

  1. An welchen Schulen in Leipzig gibt es noch räumliche Kapazitäten für die Einrichtung von DAZ-Klassen? (Auflistung der Schulen mit möglichen Kapazitäten bitte schriftlich) Wird hierbei auch die Umnutzung von Hausmeisterwohnungen, Hortzimmer, Aulas und Speiseräumen geprüft?

  2. Setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass DAZ-Klassen auch an Gymnasien und freien Schulen gebildet werden können?

  3. Wenn bereits Platzengpässe für DAZ-Klassen an den kommunalen Schulen herrschen beziehungsweise diese in Zukunft wahrscheinlich sind, werden hier auch Räumlichkeiten in anderen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für DAZ-Klassen geprüft, wie etwa in Jugendclubs, Kulturzentren oder Seniorenzentren? Wenn ja, welche Einrichtungen werden hier momentan geprüft beziehungsweise sind bereits hierfür geplant?

  4. Reichen die Räumlichkeiten für Deutschkurse für Erwachsene bei der Volkshochschule und privaten Träger? Wenn die Kapazitäten nicht mehr reichen: Welche zusätzliche Objekte, in denen Deutschunterricht für Erwachsene stattfinden kann, werden momentan geprüft beziehungsweise sind bereits hierfür geplant?