Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat verfolgt in der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes nur die Variante „starkes Wachstum (obere Prognosevariante)“ und untersetzt diese Variante, nach Vorliegen der Bevölkerungsprognose 2016, bis zum Ende des 3. Quartals 2016 entsprechend dieser Prognose.

Darauf aufbauend werden Instrumente und Maßnahmen, deren Prüfung bei stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes vorgesehen sind, vertieft und gemeinsam mit Vertreter/-innen der Wohnungsmarktakteure, Stadtgesellschaft und Politik diskutiert.

Begründung:
Die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes wurde im Zeitraum Mai 2014 bis Juni 2015 unter Einbeziehung und Beteiligung von ExpertInnen und BürgerInnen erarbeitet. Der Entwurf geht in Punkt 1.3 Szenarien der zukünftigen Entwicklung von drei Varianten des Bevölkerungswachstums aus: Geringes, mäßiges und starkes Wachstum. Das mit der oberen Prognosevariante angenommene Wachstum geht von einem Plus der Zahl der Haushalte von 2013 bis 2020 um 28.000 aus. Demgegenüber steht eine stetig hohe, die Prognosen übertreffende Zuzugszahl. Laut Statistischem Quartalsbericht steigt die „Einwohnerzahl […] weiter kräftig an, insbesondere durch die hohe Zahl an Zuzügen nach Leipzig. Im 1. Quartal 2015 zogen 7 675 Personen nach Leipzig, der Wanderungsgewinn betrug 2 696 Personen, 605 mehr als im 1. Quartal 2014.“
Zudem ist die wachsende Zahl an Asylsuchenden, in diesem Jahr werden 5.400 Menschen in Leipzig erwartet, nicht ausreichend in die Prognosen einkalkuliert. Aus Sicht des Netzwerkes „Stadt für alle“ wird vor diesem Hintergrund der Wert der optimistischsten Bevölkerungsprognose „bei Fortschreibung der tatsächlichen Zuzugszahlen der letzten Jahre eher ca. 2017 erreicht“.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre, in denen wenig realistische Bevölkerungsvorausschätzungen zu massiven Engpässen bei der Kita- und Schulinfrastruktur geführt haben, halten es die Antragsteller für geboten, mindestens die optimistische Variante der Bevölkerungsvorausschätzung zur Grundlage des Wohnungspolitischen Konzeptes zu machen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die verschiedenen für diese Variante erarbeiteten Ansätze, Maßnahmen und Instrumente sofort zum Zuge kommen zu lassen.
Insbesondere die Entwicklung des Leerstands und die Notwendigkeit des Wohnungsneubaus sind vor dem Hintergrund realistischer Zahlen neu zu bestimmen.

Beschluss:

  1. Alle von der Stadt Leipzig (mit-)finanzierten Schulsozialarbeiter dokumentieren und evaluieren die eigenen Aktivitäten. Die Daten sind Bausteine, um Aussagen zur Wirksamkeit der Schulsozialarbeit zu tätigen. Eine Übersicht dieser Daten fließt zum Ende eines Schuljahres in den Jahresbericht eines Schulsozialarbeiters. Weiter wird an allen Leipziger Schulen eine Bestandsaufnahme zur jetzigen Ausgangslage der jeweiligen Schule durchgeführt und die Bedarfe für Schulsozialarbeit bis zum IV. Quartal 2015 ermittelt.

  2. Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Rahmenkonzept Schulsozialarbeit zu erstellen und dem Stadtrat zur Votierung bis zum IV. Quartal 2015 vorzulegen. Das Rahmenkonzept wird unter Einbeziehung aller in der Schulsozialarbeit aktiven Akteure erarbeitet und definiert den Mindeststandart für die Umsetzung von Schulsozialarbeit in der Stadt Leipzig. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme verbunden mit dem Rahmenkonzept fließen in die Zielvereinbarung über den konkreten Auftrag der Schulsozialarbeit in der jeweiligen Schule ein.

  3. Es wird ein Zielvereinbarungsgespräch mit jeder Schule mit Schulsozialarbeit bis Ende des Schuljahres 2015/16 geführt. Die Zielvereinbarung wird durch die Koordination mit allen Beteiligten (Stadt Leipzig, Schulleitung, Träger und Schulsozialarbeiter) in einem Zielvereinbarungsprotokoll schriftlich festgehalten, um eine Verbindlichkeit zwischen den Beteiligten herzustellen und damit eine Auswertung möglich zu machen. Ziele können von allen beteiligten Partnern eingebracht werden und im Konsens verabschiedet werden. Einmal jährlich wird die Zielvereinbarung ausgewertet und weiterentwickelt.

  4. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird einmal jährlich ein Bericht zur Schulsozialarbeit zu den oben genannten Punkten schriftlich zur Kenntnis gegeben.

Begründung:

Schulsozialarbeit ist ein niedrigschwelliges Angebot der Jugendhilfe. Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind alle, die jeweilige Schule besuchende, Schüler und Schülerinnen, aber insbesondere solche, für die Unterstützungsbedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gesehen wird. Schulsozialarbeit als so verstandener Aufgabenbereich vor allem der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII setzt demgemäß vor allem auch dann ein, wenn Schüler nicht den durchschnittlichen Entwicklungsstand aufweisen, sondern im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, weil soziale Benachteiligung ausgeglichen oder individuelle Beeinträchtigungen überwunden werden sollen.

Durch politischen Entscheidungswillen wurde die Schulsozialarbeit in Leipzig in den letzten Jahren enorm ausgebaut. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Schulleitern, Lehrern und Eltern sind für die Schulsozialarbeit an ihrer Schule. Die finanzpolitische Diskussion, wie dieser Ausbau und Erhalt der Schulsozialarbeit zu finanzieren ist, hat in Diskussion um die inhaltliche Ausrichtung, Weiterentwicklung und Ziele bisher überdeckt. Dies soll sich durch die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für alle Schulen mit Schulsozialarbeit, den Setzen von Zielvereinbarungen für jede einzelne Schule mit Schulsozialarbeit und einer Evaluation der Schulsozialarbeit ändern.

Änderungsantrag zur Vorlage von SPD-Fraktion und Bündnis90/die Grünen

Beschlussvorschlag:

Für Maßnahmen im Bereich Integration von Flüchtlingen werden beginnend zum 01.01.2016 und befristet bis 31.12.2018 jährlich zusätzlich 250.000 € in den städtischen Haushalt eingestellt. Hierdurch sollen hauptamtliche Strukturen der Zivilgesellschaft gefördert werden, die die gesellschaftliche Teilhabe und die Integration von Flüchtlingen verbessern und ein Ankommen in der Stadtgesellschaft fördern.

Sachverhalt:

Die Flüchtlingsbewegung seit 2009 und ganz besonders seit diesem Sommer, bringt nicht nur die Leipziger Stadtverwaltung, sondern auch die in diesen Bereichen täigen Akteure der Zivilgesellschaft inzwischen an ihr Limit bei der Koordinierung der Aufgaben im Bereich Unterstützungsangebote. Die erfreulicherweise hohe Zahl ehrenamtlich Hilfe gebender Menschen schafft hier wichtige Unterstützung. Um Ehrenamt gut zu organisieren braucht es aber auch eine hauptamtliche Struktur.

Aus diesem Grund müssen auch die Mittel für Integrationsangebote für Flüchtlinge erhöht werden. Die aufgestockten Mittel sollen für Sprach- und Kulturmittlung, Suche nach Wohnraum, Nachbarschaftsangebote, Bildungsangebote und die dazu nötige Kinderbetreuung eingesetzt werden. Die Vereine und Initiativen in den genannten Aufgabenschwerpunkten benötigen Personal im Hauptamt, was aus den Förderbudgets der Fachämter nach den Haushaltsbeschlüssen 2015 und 2016 nicht abgedeckt werden kann. Somit müssen zusätzliche Mittel für Stellen der Zivilgesellschaft nachträglich berücksichtigt werden, mit gesonderter Antragsfrist und mit einem zusätzlichen Förderverfahren. Wie es geübte Praxis ist, ist der Fachausschuss JSGS bei der Entscheidung über die Fördermittel einzubeziehen.

Die zusätzlichen hauptamtlichen Stellen in der Zivilgesellschaft sind nötig, um das hohe Gut der ehrenamtlichen Hilfe für Flüchtlinge und für ihre Integration zu erhalten und zugleich zu würdigen.

Beschluss:

  1. Die Stadtverwaltung beauftragt die LESG GmbH als 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig mit der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierungen bei Maßnahmen, deren Investitionsvolumen eine Million Euro übersteigt.

  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es dafür ggf. zusätzlicher kommunal- und/oder gesellschaftsrechtlicher Voraussetzungen bedarf. In diesem Fall ist ein Umsetzungsvorschlag bis zum 4. Quartal 2015 vorzulegen.

  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verwaltungsinterne Verfahren und Strukturen so auszurichten, dass sie den oben genannten Zielsetzungen bestmöglich gerecht werden.

Begründung

Inzwischen werden für einen Schulneubau von der Planung bis zur Übergabe mindestens fünf Jahre veranschlagt. Auch Sanierungsarbeiten benötigen lange Vorlaufzeiten. Angesichts der rasanten Bevölkerungsentwicklung und des Sanierungsvolumens ist das zu lange. Durch die Beauftragung der LESG GmbH für ausgewählte Projekte kann die Stadt in Ergänzung zum Amt für Gebäudemanagement weitere Kapazitäten zur Umsetzung der stark gestiegenen Bedarfe aufbauen und profitiert von der Flexibilität einer privatrechtlichen Gesellschaftsform. Insgesamt könnte dadurch eine größere Anzahl von Maßnahmen geplant und umsetzt werden, weil eine parallele Ausführung durch Verwaltung und LESG GmbH möglich ist.

Im Hinblick auf die in BP 3 genannten Verfahren und Strukturen, wäre im Zusammenhang mit planmäßig an die LESG zu vergebenden Aufträgen eine Prüfung denkbar, ob das zuständige Bauherrenamt die LESG GmbH direkt beauftragen könnte, um Doppelprüfungen mit teilweise mehreren Monaten Zeitverlust zu vermeiden.

Den Weg, eine 100-prozentige Tochter der Stadt mit der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu beauftragen um damit das Amt für Gebäudemanagement zu entlasten, sind auch schon andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen gegangen, z.B. Düsseldorf. Anders als Düsseldorf muss in Leipzig keine neue Gesellschaft gegründet werden, sondern kann mit der LESG GmbH auf eine bestehende Gesellschaft zurückgegriffen werden, die bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat. So hat die LESG GmbH bereits Kita-Bauvorhaben realisiert und die neue Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg gebaut.

Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fünf weitere, über das Stadtgebiet verteilte, öffentliche Grillplätze bis zum I. Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen.

Das Projekt soll mit den fünf öffentlichen Grillplätzen getestet werden, um die Akzeptanz zu prüfen ob weitere Grillplätze in Leipzig entstehen können. Hierzu ist eine Evaluation dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2016 vorzulegen.

Die Nutzung der öffentlichen Grillplätze soll kostenlos sein.

Die Stadt prüft weiter, ob die öffentlichen Grillplätze auch für sogenannte Spontanpartys geeignet sind. Hierzu soll dem Stadtrat eine Empfehlung der Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 vorgelegt werden, worin auf geeignete Standorte, vereinfachte Reglungen zur Anmeldung der Partys und Erfahrungen aus anderen Kommunen, wie Halle/Saale, dargestellt werden.

Begründung:

Auf der Leipzig.de Seite werden nur drei öffentliche Grillplätze in Leipzig aufgelistet. Aus unserer Sicht sind dies für eine Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern zu wenig. Dass die Leipziger gerne grillen sieht man in den Sommermonaten überall. Vor allem im Clara-Zetkin-Park stehen im Sommer teilweise Einweg-Grill an Einweg-Grill. Negative Konsequenz hiervon, der viele Abfall und Schädigung der Grünflächen. Öffentliche Grillplätze würden hier eine bessere Alternative schaffen.

Spontanpartys sind vor allem unter jüngeren Leipzigern beliebt. Meist nehmen an den Partys zwischen 50 – 300 Personen teil. Um die Spontanpartys aus der Illegalität herauszuholen, soll die Stadtverwaltung prüfen, ob wie in Halle/Saale, auch die Nutzung von öffentlichen Grillplätzen für die Partys geeignet sind.

Beschluss:

Um die Arbeitsfähigkeit des Offenen Freizeittreffs und der anderen dort tätigen Vereine/Institutionen zu sichern, wird die Stadtverwaltung unter Beteiligung der im Objekt ansässigen Träger ein Entwicklungskonzept erarbeiten. Dabei werden die ggf. bestehenden Bedarfe anderer Leistungsbereiche und Ämter (wie z. B. der Oberschule Portitz, des Sozialamtes, des Kulturamtes, des Amtes für Sport) berücksichtigt.

Als Grundlage für die konzeptionelle Arbeit wird ein bauliches Gutachten in Auftrag gegeben, um Varianten für die bauliche Ertüchtigung und deren Kosten in erster Abschätzung zu erarbeiten.

Sachverhalt:

Im Mai 2014 wurden die Nutzer des Objektes in der Klingenthaler Straße 14 in Thekla vom Amt für Jugend, Familie und Bildung informiert, dass sie in diesem Gebäude aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs keine Perspektive haben. Sie wurden aufgefordert, sich nach anderen Räumlichkeiten umzusehen.

Hauptnutzer des Gebäudes ist der OFT „50° NordOst“ in Trägerschaft des IB. Es ist der einzige Freizeittreff für Kinder und Jugendliche im Planungsraum. Laut Jugendhilfeplan ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Nordost vorzuhalaten. Die Suche nach alternativen Räumlichkeiten hat ergeben, dass es diese zumindest im näheren Umfeld nicht gibt. Das hat die Antragsteller bewogen, zu beantragen, das Objekt in der Klingenthalter Straße so weit zu entwickeln und instandzusetzen, dass die Arbeitsfähigkeit der dort ansässigen Vereine und Institutionen für die nächsten Jahre gesichert ist.

Mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2015/2016 stehen Planungsmittel (2015) und Investitionsmittel (2016) zur Verfügung.

Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich beim Freistaat Sachsen für eine Online-Beantragung von Wohngeld einzusetzen und
  2. zu prüfen ob eine Online-Beantragung auch bei anderen Sozialleistungen, wie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, möglich ist.

Begründung:

Wohngeldanträge können im digitalisierten Zeitalter immer noch nicht online gestellt werden. Zurzeit ist es lediglich möglich die Anträge auf der Homepage herunter zu laden und anschließend ausgefüllt und unterschrieben an die entsprechende Dienststelle postalisch zu versenden oder persönlich abzugeben.

Da die Länder als Vollzugsbehörden für die Auszahlung des Wohngelds, somit auch für alle Anpassungen, Aktualisierungen der Wohngeldbearbeitung, zuständig sind, muss eine Online-Bearbeitung von Sachsen für alle Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet letztlich, dass die Initiative auch vom Freistaat erfolgen muss.