Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung legt bis Ende 2015 ein vollständiges Konzept zur Optimierung der Verkehrssteuerung – insbesondere an den Lichtsignalanlagen – und zur weiteren Gestaltung und Verkehrsaufteilung der Georg-Schumann-Straße vor.

Begründung:
Die Verkehrsaufteilung und die künftige Gestaltung in der Georg-Schumann-Straße werden derzeit intensiv diskutiert.
Die einen sehen die Durchlassfähigkeit für Individual- und Wirtschaftsverkehr, sowie ÖPNV auf der Straße gefährdet, die anderen wollen insbesondere den ÖPNV und den Radverkehr stärken und die Aufenthaltsqualität erhöhen und somit die weitere Revitalisierung der G.-Schumann-Straße ermöglichen.
Eine zeitgemäße Verkehrsplanung sollte daher zum einen die Steuerung der Verkehre – insbesondere an den Lichtsignalanlagen – optimieren, zum anderen die künftige Gestaltung und Verkehrsaufteilung konzeptionell darlegen.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass innerhalb der Zielvereinbarung 2016 zwischen Jobcenter und Stadt Leipzig Quoten für die Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung definiert werden.

  2. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sind spätestens im November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren.

  3. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel direkte Ansprechpartner für Flüchtlinge in beiden Einrichtungen zu haben.

  4. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel berufsspezifische Deutschsprachkurse verstärkt anzubieten.

Begründung

Ende 2014 sind für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in Kraft getreten. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich dadurch für beide Gruppen von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Danach besteht für beide Gruppen grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d. h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, dem jedoch auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit zustimmen muss.

Da Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nunmehr deutlich früher am Arbeitsmarkt teilhaben können, sind sie auch frühzeitig von den bestehenden Regelsystemen zur Arbeitsmarktintegration zu erfassen. Um eine bessere Integration von Flüchtlingen zu erreichen und diesen neben einer sinnvollen Beschäftigung auch die damit verbundene Anerkennung der geleisteten Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Wege nutzt, um dieses Ziel zu erreichen. Über das Jobcenter besteht die Möglichkeit, hier effektiv voranzukommen. Wir denken das vor allem direkte Ansprechpartner in den zuständigen Institutionen und neben den allgemeinen Deutschkursen auch berufsspezifische Deutschkurse für eine verbesserte Integration der Flüchtlinge wegweisend sein wird.

Wenn wir auf die aktuellen Daten zum Arbeitsmarkt in Leipzig schauen, sieht man dass der hiesige Arbeitsmarkt weiter Wachstumspotenzial hat. Mit einer Verstärkung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Flüchtlinge kann nicht nur die Integration von Flüchtlingen besser gelingen, sondern auch der Wirtschaftsstandort Leipzig positiv beeinflusst werden.

Beschluss:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 – 2.Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2. Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig – wird für die Jahre 2017 – 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert:
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die geplante Tilgung (netto) in Höhe von 92,8 Mill. EUR wird im Gesamtzeitraum 2017- 2020 um 60 Mill. EUR abgesenkt. In den jeweiligen Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.
3. Die durch die Entschuldung entstandene Zinsersparnis (Zeitraum ab RBV-1276/12) im Ergebnis- und Finanzhaushalt incl. Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für die bauliche Unterhaltung bzw. Investitionen an kommunaler Infrastruktur, vorrangig u. a. für Schulen und Kitas, den öffentlichen Nahverkehr und Straßen/Brücken, eingesetzt und mit ausreichend Personal für die Planung der Maßnahmen untersetzt.
4. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen der „Analyse der Haushaltsdurchführung zum Stichtag 31.12.“ über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption einschließlich der beschlusskonformen Verwendung der Zinsersparnisse für die Infrastruktur der Stadt und ggf. der Rückführung der Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020. Die Vorlage wird gegebenenfalls den aktuellen finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.

Information:
A) In Anlehnung an den RBV-1276/12 sollen die Bürgschaften im laufenden und den folgenden Haushaltsjahren nicht über 300 Mill. EUR steigen.B) Von den vorgegebenen Orientierungswerten für die Entschuldung kann im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung wie folgt abgewichen werden:
1) in Zeiten wirtschaftlicher Depression, d. h. sinkenden Steuereinnahmen und/oder sinkenden Zuweisungen durch Land, Bund und EU und/oder
2) durch steigende Ausgaben aufgrund von zusätzlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben ohne ausgleichende Kofinanzierung von Land, Bund und EU.

Sachverhalt:
Leipzig ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. Sie wird gern als „Boomtown des Ostens“ durch die überregionalen Medien bezeichnet. Zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze und ein vielfältiges kulturelles Angebot stehen dafür.
Für Leipzig heißt dies, dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken und die Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen darf, sondern forciert werden muss.
Doch für diesen Ausbau stehen Leipzig fast keine finanziellen Reserven zur Verfügung. Fast 160 Mill. EUR fehlen allein für die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung, vom Investitionsbedarf in den v. g. Bereichen und des dafür nötigen personellen Aufbaus ganz zu schweigen. Selbst der
Abbau des vorhandenen Investitionsstaus von mehr als einer Milliarde EURO ist u. a. durch sinkende investive Schlüsselzuweisungen in der mittelfristigen Haushaltsplanung gefährdet.
Die bei den Kitainvestitionen überwiegend als Ersatz dienenden „Miet- bzw. privaten Finanzierungsmodelle“ helfen da nur im absoluten Ausnahmefall, da diese in der Regel doppelt so teuer und im Ergebnis künftige Haushalte der Stadt noch mehr einengen. Daher muss die jetzt gültige Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden. Leipzig kann nicht weiter konsolidieren, wie dies schrumpfende Städte zu tun pflegen. Leipzig muss in sein Wachstum
investieren. Daher sollen in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2017 – 2020 60 Mill. EUR weniger in die Entschuldung, sondern zusätzlich in die v. g. Investitionsbedarfe fließen. Zuzüglich Fördermittel stünden dann rund 100 Mill. EUR zusätzlich für die Erweiterung der kommunalen
Infrastruktur zur Verfügung.
Jedes Unternehmen, das wächst und wachsen will, muss investieren. Dies funktioniert in der Regel auch unter Einbeziehung eines Fremdmittelanteils. Leipzig soll und wird sich nicht wie in den neunziger Jahren verschulden. Aber im Angesicht der immensen Investitionsbedarfe einer stark
wachsenden Stadt, im Einklang von „Neuem Kommunalen Finanzmanagement“ und Bilanzierung, einer robusten Eigenkapitalquote I Leipzigs mit 40,8 % (EK II: 63,9 %; siehe S. 151, DS 206/14, „Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 …“ ) muss und kann die Entschuldung zeitlich gestreckt werden. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von zunehmenden Steuereinnahmen profitieren.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der ruhende Verkehr soll im Bau- und Finanzierungsbeschluss detailliert betrachtet werden. Insbesondere prüft die Verwaltung die Einrichtung einer Quartiersgarage.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Im Kurvenbereich der Georg-Schwarz-Straße im Abschnitt zwischen William-Zipperer- (Leutzsch Arkaden) und Hans-Driesch-Straße (Leutzscher Rathaus) sollen Radfahr-Piktogramme zwischen den Gleisen aufgetragen werden (analog Berlin – Kastanienallee, siehe Anlage).
  2. Die Verwaltung prüft den Einsatz von Gummis im Bereich der Straßenbahnschienen am Anfang und am Ende des o.g. Abschnittes, um die Gefahr von Stürzen bei einem Spurwechsel der Fahrradfahrer zu minimieren.

Begründung:
Bei der Sanierung der Georg-Schwarz-Straße gemäß der Variante 1B sollen im Abschnitt Philipp-Reis-Straße bis William-Zipperer-Straße (Leutzsch Arkaden) beidseitig Radverkehrsstreifen angelegt werden. Um den Fahrradfahrern auch im Kurvenbereich zwischen William-Zipperer- (Leutzsch Arkaden) und Hans-Driesch-Straße (Leutzscher Rathaus) ein sicheres Vorankommen zu ermöglichen, sollen o.g. Radfahr-Piktogramme zwischen den Gleisen aufmarkiert werden. In Berlin, im Bereich der Kastanienallee, wurden damit gute Erfahrungen gemacht.

Anfrage zur Ratsversammlung am 17.06.2015

Laut Presseberichten werden ab dem kommenden Jahr 490 Städte Partner bei der Einführung eines neuen Verkehrszeichens für Carsharing-Parkplätze im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wird die Stadt Leipzig Partner dieses Projekts? Wenn nein, warum?

  2. Wenn ja, welche Orte hat die Verwaltung bis dato für die neuen Parkplätze, die kostenloses Parken für Car-Sharing-Kunden ermöglicht, ausgewählt? Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?

  3. Werden die Leipzigerinnen und Leipziger die Möglichkeit erhalten, darüber hinaus Plätze für diese Parkschilder vorzuschlagen?

Anfrage zur Ratsversammlung am 17.06.2015

Die SPD-Fraktion erreichen immer wieder Schreiben von Bürgern die auf Schimmelbefall in Kindertagesstätten und Schulen hinweisen.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Nach Kenntnis der Verwaltung, wie viele Kindertagesstätten und Schulen sind momentan von Schimmelbefall betroffen beziehungsweise wie viele waren es seit Anfang 2015?
  2. Bei welchen Einrichtungen trat Schimmelbildung bisher mehrfach auf? Werden diese Einrichtungen in der Liste Sanierungen priorisiert? Wenn ja, nach welchen Kriterien geschieht das?
  3. Was sind die häufigsten Ursachen der Schimmelbildung?
  4. Welche Maßnahmen plant die Stadt Leipzig um den Schimmelbefall langfristig zu beseitigen? Auf wie hoch werden die Kosten geschätzt und muss hierdurch die Prioritätenliste bauliche Unterhaltung angepasst werden?
  5. Wenn an einer Kindertageseinrichtung oder Schule Schimmelbefall festgestellt wird, an wen soll sich die betroffene Einrichtung wenden und wie schnell wird zu mindestens kurzfristig der Schimmel entfernt?