Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

die SPD Fraktion begrüßt zunächst den ersten Teil des Verwaltungsstandpunkts, da dieser unsere Intention aufgreift und unser Anliegen unterstützt, die im Bundesverkehrswegeplan enthaltene Autobahn A 72 im Abschnitt AK A 38/A72 bis AS Leipzig/Connewitz als „Neues Vorhaben mit Planungsrecht“ im Weiteren Bedarf zu streichen.  Stattdessen soll dieser Bereich weiterhin durch eine vierspurige Bundesstraße als B 2 bedient werden. Eine Bedienung als Bundesstraße kann einen Beitrag dazu leisten, dass nicht noch mehr Verkehr in die Stadt bis zum Innenstadtring hineingezogen wird.
Eine weitere Verkehrzunahme in diesem Abschnitt, sollte auch vor dem Hintergrund der Situation in der Harkortstraße, verbunden mit der aktuellen Diskussion zum Schwerlasttransport im Musikviertel, vermieden werden.
Durch den Ausbau der Bundesstraße auf Autobahn-Standard würden darüber hinaus viel größere Auf- und Abfahrten und damit deutlich mehr Flächen benötigt und versiegelt. Außerdem fände damit ein erheblicher Eingriff in die Landschafts- und Naturschutzgebiete des Auenwaldes statt.

Da Sie, Herr zur Nedden, in ihrem Verwaltungsstandpunkt auf die dringend nötige Lärmschutzwand in Höhe Teichstraße/Mühlholzgasse/Roßmäßlerstraße eingegangen sind, möchte ich Sie an dieser Stelle noch einmal darum bitten, die Realisierung dieser Maßnahme nach Möglichkeit zu forcieren. Darüber hinaus sollte als Zwischenlösung die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich mit einem Hinweisschild bspw. Lärmschutz versehen werden, da es sich für die meisten Nutzer nicht erschließt, warum es an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

Nachdem ich die Stadtverwaltung zum ersten Teil des Verwaltungsstandpunkts gelobt habe, möchte ich nicht verhehlen, dass ich mir etwas mehr Mut beziehungsweise vor allem eine eigene Position bezüglich des zweiten Beschlusspunktes gewünscht hätte. Stattdessen liefert die Verwaltung lediglich eine Abwägung und zieht sich auf das Planfeststellungsverfahren zurück.
Die SPD-Fraktion steht weiter zu ihrem Antrag, der die Stadtverwaltung dazu auffordert, sich gegenüber dem Straßenbauamt Leipzig für eine Alternativplanung zu der derzeitigen Aus- und Umbauplanung einzusetzen. Ziel einer Alternativplanung sollte die Tieferlegung der Bundesstraße B 2 im Bereich des AGRA-Parkes im Zuge des Neubaus dieser Bundesstraße sein.
 

Diese Tunnel-Lösung, welche genau genommen ein Trog mit Deckel ist, schneidet  unter fiskalischen Gesichtspunkten schlechter ab als die Brückenlösung. Diese sensible Stelle sollten wir jedoch nicht ausschließlich unter fiskalischen Gesichtspunkten betrachten.
Ein Tunnel bietet den Vorteil, dass er das Landschaftsbild wesentlich geringer beeinträchtigt als eine Brücke. Gleichzeitig vermeidet er eine Zerschneidung des AGRA-Parks und fördert eine ganzheitliche Nutzung des Parks – mit oder ohne Landesgartenschau. Hinzu kommt eine deutlich geringere Lärmbelastung der angrenzenden Bereiche.

Die Stadt Leipzig ist zwar nicht Baulastträger, dennoch sollten wir noch vor dem durchzuführenden Planfeststellungsverfahren ein klares Signal Richtung Straßenbauamt abgeben. Hierbei ist auch die Unterstützung der örtlichen Mandatsträger aus Bund und Freistaat unabhängig vom Parteibuch gefragt. Auch wenn wir uns heute mit der Tunnel-Lösung für die vermeintlich teuere Version aussprechen, so sparen wir mit Streichung der Autobahn an anderer Stelle Millionen. Einen Teil davon in die Tunnellösung zu investieren, halten wir für sehr gut angelegtes Geld.

Die SPD-Fraktion wird zum Antrag abstimmen lassen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Im Zuge der Beratungen im Rat und in den Ausschüssen hat dieser Antrag an zusätzlicher Bedeutung gewonnen, denn zum Zeitpunkt, als die SPD-Fraktion diesen Antrag eingereicht hat, war noch nicht bekannt, dass in dem Schulgebäude des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft und Verwaltung an der Bornaischen Straße zukünftig wieder ein Gymnasium beheimatet sein wird. Damit spielt der genannte Straßenabschnitt eine noch wichtigere Rolle als Schulweg als bisher bekannt.
Dies vor allem deshalb, da insbesondere mit den Schülerinnen und Schüler der unteren Klassenstufen jüngere Kinder und Jugendliche den Bereich als Schulweg nutzen werden. Hinzu kommt der S-Bahn-Haltepunkt Connewitz, der nach Fertigstellung des City-Tunnels an Bedeutung gewinnen wird.

Die SPD-Fraktion begrüßt es daher ausdrücklich, dass auch die Stadtverwaltung die Notwendigkeit von Querungshilfen auf der Bornaischen Straße in Höhe Prinz-Eugen-Straße und Höhe Liechtensteinstraße  sieht und in die Planungen zum Neubau der Bornaischen Brücke aufgenommen hat.

An dieser Stelle ein ausdrückliches Lob an die Stadtverwaltung und in diesem Fall vor allem an das Verkehrs- und Tiefbauamt, welches mit seinem Verwaltungsstandpunkt nicht nur den Antrag vollumfänglich unterstützt, sondern mit der Einordnung von Radverkehrsanlagen sogar noch darüber hinaus geht und damit weitere Aspekte der Verkehrsicherheit aufgreift.

Wenn jetzt noch die Errichtung von Hinweisschildern für den oben genannten Abschnitt positiv geprüft werden, würde damit ein wichtiger Beitrag zur Schulwegsicherheit in diesem Straßenabschnitt geleistet werden.
Die SPD-Fraktion wird dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

Um ein Gebäude für ein Gymnasium frei zu lenken, schaffen wir das größte Berufsschulzentrum in Sachsen – nicht, wie es so schön in der Begründung heißt, um der demografischen Prognose der Bevölkerungsentwicklung entgegenzuwirken.

Viele Leipziger verstehen nicht, warum die Stadt vor wenigen Jahren das Mommsen-Gymnasium geschlossen hat, obwohl die Kinder, die es ab dem nächsten Schuljahr wieder besuchen sollen, schon im Kindergarten waren.
Zu dieser Zeit entzog das Kultusministerium noch die Mitarbeit, wenn nicht die geforderte Klassenstärke erreicht wurde, d. h. es wurden keine Lehrer bereitgestellt.
Heute „darf“ eine Kommune entscheiden, welche Schule geschlossen wird. Das Ministerium entscheidet mit der Vergabe der Fördermittel, ob die Schullandschaft deren Vorstellungen entspricht oder nicht.

Im nächsten Schuljahr sollen im neuen BSZ 1 über 3.600 Schüler lernen. Diese sind nicht alle täglich anwesend, müssen aber dennoch verwaltet werden.
Wir Stadträte können nicht heute der Vorlage zustimmen und dann zusehen, wie die Entwicklung weitergeht.
Im Sozialausschuss haben wir festgelegt, dass wir die Zusammenlegung begleiten. Es wird ein Konzept zur Fusion unter Beteiligung der Schulleiter, der Lehrer, der Schülervertretung, der Stadt und der Bildungsagentur erarbeitet. Wir Ausschussmitglieder erwarten regelmäßige Berichte, nicht nur bis die Fusion erfolgte, sondern auch in den ersten Jahren danach.
Es wurde uns zugesichert, dass bei den Sachbearbeiterstellen und bei den Hausmeistern keine Stellenstreichungen stattfinden.

In meiner Fraktion wurde auch diskutiert, ob mit einer Reduzierung der Ausbildungsberufe Entlastung geschaffen werden kann. Wir sind jedoch der Meinung, dass wir für die Leipziger Jugend eine große Auswahl an Ausbildungsberufen vorhalten sollen.

Der Großteil der SPD-Fraktion wird dieser Vorlage aus purer Einsicht in die Notwendigkeit zustimmen. Wir brauchen im nächsten Schuljahr mehr Plätze an Gymnasien, das Geld für einen Neubau haben wir nicht, einen vernünftigen Platz dafür auch nicht.
Es kann uns in den nächsten Jahren immer wieder passieren, dass wir die Schulgebäude für andere Schularten umnutzen müssen. Spätestens, wenn die geburtenstarken Jahrgänge, für die wir jetzt die neuen Grundschulen schaffen, eine Ausbildung beginnen, dann müssen wir die Berufsschulzentren wieder erweitern.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ergänzungsvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Es wird die Errichtung einer Bedarfslichtsignalanlage in der Lützner Straße  in Höhe Josephstraße/Odermannstraße geprüft.

Begründung:
Mit durchschnittlich 24.000 Kraftfahrzeugen pro Tag liegt die Lützner Straße deutlich im oberen Drittel der stark befahrenen Straßen in Leipzig. Neben den hier nicht weiter ausgeführten Belastungen durch Emissionen stellt die Lützner Straße darüber hinaus für den nicht motorisierten Querungsverkehr eine Barriere zwischen den Quartieren und den öffentlichen Einrichtungen dar. Die oben dargestellte Maßnahme würde die Durchlässigkeit der Lützner Straße in Richtung Norden wie dem Lindenauer Markt als C-Zentrum oder der Nachbarschaftsschule und in Richtung Süden wie dem Plagwitzer C- Zentrum (u.a. Karl-Heine-Str. mit dem Quartiersmanagement) oder dem zukünftigen Buchkindergarten signifikant erhöhen.
Da genau in diesem baulichen Bereich wie auf Seite 4 der Vorlage beschrieben, bereits eine Lichtsignalanlage für den ÖPNV geplant ist, ließen sich Synergieeffekte nutzen und in der Folge Kosten für eine solche Maßnahme reduzieren.   

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,
a) inwieweit die vollumfängliche Erfüllung der Aufgaben, in deren Wahrnehmung Wehrersatzdienstleistende in Einrichtungen der Stadt Leipzig involviert sind, auch nach Aussetzung des Wehrersatzdienstes durch personelle Umstrukturierung stattfinden kann.
b) welcher Bedarf ggf. an zusätzlichem Personal besteht, um diese Aufgaben auch weiterhin zu erledigen, ohne, dass dies mit Einbußen bei Qualität und/oder Quan-tität verbunden ist.
c) inwieweit das unter (b) erwähnte zusätzliche Personal durch geförderte Beschäftigung kompensiert werden könnte.
d) ob die Notwendigkeit der Schaffung dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse für die Erfüllung der unter (a) erwähnten Aufgaben besteht und wenn ja, in welchem Maße.
2. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Stadtrat in Kenntnis gesetzt.

Begründung:
Eine Aussetzung des Wehrdienstes, wie von der Bundesregierung im Dezember 2010 im Entwurf bestätigt, hätte auch eine rückläufige Zahl von Wehrersatzdienstleistenden zur Folge. Die Auswirkungen auf Einrichtungen der Stadt Leipzig träfen mit 25 von insgesamt 51 Plätzen die Schulverwaltung und mit 21 Plätzen das Hauptamt. Die Auswirkungen bestünden hier in einer Reduzierung von Standards sowie Qualitätsverlusten bzw. im Notwendigwerden von Aufgabenverringerungen. Insbesondere mit Blick auf die Schulverwaltung muss die Stadt Leipzig den drohenden Folgen einer rückläufigen Zahl von Wehrersatzdienstleistenden wirksam begegnen und Alternativen zum Rückzug aus der jeweils spezifischen Aufgabenwahrnehmung bzw. dem Absenken von Standards finden.

Ansprechpartner: Sebastian Walther (Kontakt: 0173-4648946)

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Der Neubau der Sporthalle Rabet (ehemals Sporthalle Konradstraße) soll mit dem Haushaltsansatz 2.981.450 Euro im Haushalt 2011 eingestellt werden, wenn die vom Freistaat avisierten Fördermittel zur Verfügung stehen.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag „Absenkung der Nettokredittilgung auf das Niveau des Planansatzes 2010“

Begründung:

Der Neubau der als Dreifelderhalle konzipierten Sporthalle Rabet dient zum einen als Ersatzneubau für die abgebrannte ehemalige Sporthalle Konradstraße. Zum anderen kann mit der Dreifelderhalle der laut Sportprogramm 2015 bestehende Hallenflächenbedarf im Leipziger Osten ein gutes Stück befriedigt werden.
Für die Maßnahme stehen Versicherungsgelder in Höhe von 809.000 Euro zur Verfügung, die Anfang 2012 verfallen.
Der städtische Anteil an der Gesamtmaßnahme in Höhe von 4.470.000 Euro beträgt laut RB vom 16.09.2009 (BS/RBIV-1718/09) rund 721.000 Euro.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

  1. Zur vollständigen Abrufung der Bundesmittel zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsausbau werden zusätzlich 237.000 Euro in den Vermögenshaushalt des Jugendamtes eingestellt.
  2. Für Sanierungsmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften, die als Kindertagesstätten genutzt werden, werden zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 0,5 Millionen Euro in den Vermögenshaushalt eingestellt. (Siehe Liste Vermögenshaushalt mittelfristig für 2011 Kategorie I-II Jugendamt).

Deckungsvorschlag: Einsparungen aus HH-Stelle 3.334/940/001/9 (aus Differenz HH-Stelle zum BS/ RBV-461/10)

Begründung:

Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel zum Kinderbetreuungsausbau der unter 3jährigen müssen dringend abgerufen werden, um den notwendigen weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter gewährleisten zu können.

Für die Kindertagesstätten in kommunalen Liegenschaften besteht ein hoher Sanierungsbedarf. Für diesen Bereich gibt es keine Fachfördermittel des Freistaates mehr. Das Einsetzen der zusätzlichen Investitionspauschale des Freistaates für diese Sanierungsmaßnahmen ist deshalb notwendig.