Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie im Zuge der nächsten Überarbeitung der Abfallwirtschafts- u. Abfallwirtschaftsgebührensatzung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung eine bürgerfreundliche Möglichkeit der Reinigung bzw. des Austausches der Biotonne in der Satzung verankert werden kann.

Begründung:

Auf vielen Grundstücken kann bei steigenden Temperaturen in den Frühjahrs- und insbesondere Sommermonaten die gleiche Situation konstatiert werden: Die Biotonne stinkt und die Tonne ist auch mit einer Vielzahl an Maden und Würmern versehen. Vielerorts eine Zumutung, auch für die Hausmeisterdienste und die Mitarbeitenden der Stadtreinigung, die die Tonnen entleeren müssen. Auch die von der Stadtreinigung angebotenen Kreuzbodensäcke verringern das Problem nicht wesentlich. Hilfreich sind hier nur eine Reinigung bzw. der Austausch der Biotonnen.

Der EB Stadtreinigung hält aktuell hierfür als freiwillige Leistung eine einmalige kostenfreie Reinigung/Austausch der Tonne pro Jahr vor. Allerdings muss man in der Regel ca. ein halbes Jahr auf diesen Service warten. Die Terminvergabe zum Austausch bzw. zur Reinigung der Biotonnen ist nicht konkret, in der Regel kann kein Termin benannt werden. Das Management muss noch bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Daher sollte – z.B. analog zum kostenpflichtigen Angebot bzgl. Reinigung/Austausch der Restabfalltonnenn – auch für die Biotonnen ein verbindliches, transparentes und bürgerfreundliches Management eingeführt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Realisierung von Quartiersgaragen zu erstellen und legt dieses bis zum Ende des 4. Quartals 2024 vor.
     
  2. Folgende Kriterien sollte das Konzept beinhalten: 
  • Auswahl von Gebieten mit hohem Parkdruck 
  • Entfernung zum ÖPNV
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Quartieren
  • Nutzung von Synergien bei Neubau von öffentlicher Infrastruktur (Schulen, Rettungswachen, Bürogebäuden)
  • Einbindung von Dritten bei der Umsetzung (z.B. Supermärkte)
  • Fördermöglichkeiten
     
  1. Als erstes Pilotprojekt setzt die Stadt Leipzig eine Quartiersgarage im Stadtteil Anger-Crottendorf auf dem Gelände der neu zu errichtenden Rettungswache in der Theodor-Neubauer-Straße 37 (Flurstücke 25/1;25/2;25/3, Gemarkung Crottendorf) um. Dazu legt die Stadt Leipzig dem Stadtrat ein Umsetzungskonzept – basierend auf der bereits erstellten Machbarkeitsstudie – bis zum 31.12.2024 vor.

Begründung:

Im öffentlichen Raum gibt es mehr ruhenden Verkehr als Platz dafür da ist. Eine Möglichkeit, diese Problemlage zu lösen, ist die Errichtung von Quartiersgaragen. Gerade mit Blick auf die wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in der Stadt muss auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Dies ist unkomplizierter an einem Standort möglich als im gesamten Verkehrsraum.

Quartiersgaragen können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren beitragen, weil Straßenraum vom ruhenden Verkehr befreit wird und somit für Schanigärten oder Urban Gardening genutzt werden könnte.

Für das Pilotprojekt gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie von Januar 2023, die die Stadt Leipzig erstellt hat. Nach dieser Studie ist die Umsetzung am genannten Standort möglich. Es fehlt jedoch in der Stadtverwaltung an einer organisatorischen Zuordnung im Fachdezernat. Darüber hinaus kann die Quartiersgarage, die durch den avisierten Schulneubau wegfallenden Stellplätze kompensieren und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhöhen. Dritte, wie Leipziger Verkehrsbetriebe, Stadtwerke Leipzig und private Bauunternehmen können in das Projekt einbezogen werden.

Bei Spaziergängen oder ähnlichen Ausflügen innerstädtisch oder außerhalb kommt es immer mal wieder vor, dass man auf wilde, verletzte, anscheinend hilflose Tiere trifft. Häufig fühlt sich der eine oder andere umsichtige Naturfreund dann geneigt, das Tier aufzunehmen und beim nächsten Tierheim abzugeben. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. In unserer Stadt gibt es auch viele Wildtiere, die hilflos, verletzt sind und die von Tierfreunden gefunden werden.

Wir stellen uns jedoch die Fragen:

1) Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

2) Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

3) Wer übernimmt die Kosten?

4) Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

5) Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Antwort der Verwaltung

  1. Wohin können sich Bürger, die verletzte Wildtiere aufgefunden haben, wenden?

Der Wildpark Leipzig ist die nach § 45 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für Leipzig bestimmte Stelle, bei welcher im Stadtgebiet von Leipzig aufgefundene heimische Wildtiere bzw. Wildtiere besonders geschützter Arten, welche dem Naturschutzgesetz unterstellt sind, abgegeben werden können, sofern sie verletzt, krank oder hilflos sind.

Eine Pflicht zum Retten eines verletzten Wildtieres existiert mangels Rechtsgrundlage weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Stadtverwaltung, weshalb die Abgabe im Wildpark freiwillig ist. Aufgrund der Freiwilligkeit und der limitierten Aufnahmekapazitäten sind die Möglichkeiten zur Betreuung dieser Wildtiere begrenzt.

Der Rufbereitschaftsdienst des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes (VLA) steht aus veterinärrechtlichen Hintergründen ausschließlich für verletzte, kranke oder hilflose Haustiere zur Verfügung. Der Transport und die Versorgung von Wildtieren sind im Regelfall nicht möglich.

Diesbezüglich wurde durch die Stadtverwaltung für die interessierte Bürgerschaft auch ein Merkblatt herausgegeben: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/formulare/formular/merkblatt-fundtiere/download.

  1. Gibt es ein Informationssystem, wie, wo man sich melden kann?

Die Möglichkeit zur telefonischen Rücksprache mit dem tierärztlichen Notdienst des VLA besteht über die Telefonnummer 0341 55004-4000 der Integrierten Rettungsleitstelle, allerdings ausschließlich zu Haustieren. Zum Umgang mit Wildtieren können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des tierärztlichen Notdienstes in der Regel keine Auskunft erteilen.

Informationen zu Wildtieren erhalten Bürgerinnen und Bürger während der Geschäftszeiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wildparks Leipzig. Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Der Wildpark Leipzig befindet sich in der Koburger Straße 12a in Leipzig. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erreicht man über den Wirtschaftshof.

Für eine Kontaktaufnahme wenden sich die Anfragenden an das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, Wildpark:

Tel.: 0341 3913623, 0152 22989201
Fax: 0341 3913623
E-Mail: wildpark@leipzig.de.

Nimmt eine Finderin oder ein Finder telefonischen Kontakt auf, wird der allgemeine Zustand des Tieres erfragt und eine fernmündliche Ersteinschätzung vorgenommen. In tiermedizinischen Notfällen verweist der Wildpark die Finderin oder den Finder an praktizierende Tierärzte, da keine tiermedizinische Akutversorgung vor Ort ermöglicht werden kann. Befindet sich die Finderin oder der Finder mit dem Wildtier bereits im Wildpark, wird der Zustand des Tieres durch das Fachpersonal eingeschätzt und es wird entsprechend weiter versorgt (Verweis an Tierarzt oder Aufnahme in der Auffangstation im Wildpark).

  1. Wer übernimmt die Kosten?

Im Falle von hilfsbedürftigen Wildtieren, die dem Wildpark übergeben werden, übernimmt die Stadtverwaltung Leipzig die anfallenden Kosten. Hierfür finanziert der Wildpark Medikamente, Futter sowie Pflegeutensilien auch aus Spenden. Anfallende Personalkosten trägt die Stadtverwaltung Leipzig vollumfänglich.

Wenden sich Bürgerinnen und Bürger an Tierärzte ihrer Wahl, tragen diese die jeweils anfallenden Kosten selbst.

  1. Welche Kosten entstehen für die Stadt, die durch die Versorgung verletzter Wildtiere pro Jahr verursacht werden?

Die Aufgaben der Wildtierauffangstation beanspruchen im durchschnittlichen Jahresverlauf eine Vollzeitstelle, wobei die Aufgaben anteilig auf mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt werden. Im Jahr 2023 fielen rechnerisch Personalkosten i. H. v. rund 43 TEUR an.

Die für die Auffangstation eingesetzten Spendengelder beliefen sich auf rund 6 TEUR.

Darüber hinaus hat das Amt für Umweltschutz im Jahr 2023 im Rahmen der Versorgung von Wildtieren für vertragsgebundene Tierärzte und Pflegeleistungen Gesamtkosten in Höhe von 27.926,01 EUR aufgewandt.

  1. Verfügt die Stadt über ausreichend Kapazitäten (Personal und Budget) um eine Aufrechterhaltung der notwendigen Mindestanforderung für eine tierschutz-, und naturschutzgerechte Versorgung der Tiere zu gewährleisten?

Hinsichtlich der Notwendigkeit zur Vorhaltung einer kommunalen Einrichtung wird auf die Antwort zu Frage 1 verweisen. Der Wildpark der Stadt Leipzig nimmt nur so viele Wildtiere auf, dass deren tierschutzgerechte Versorgung sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederauswilderung gewährleistet sind.

Die Tierpflegerinnen und Tierpfleger des Wildparkes Leipzig übernehmen zu gleichen Teilen die Pflege der Tiere in der Auffangstation sowie die organisatorische Betreuung der Einrichtung. In Zeiten erhöhten saisonalen Anfrageaufkommens (Mauersegler, Turmfalken, Eichhörnchen, Igel usw.) ist die gleichzeitige Organisation der Auffangstation mit dem Tagesgeschäft im Wildpark eine stetige Herausforderung.

Der Einsatz in der Wildtierauffangstation beschränkt sich auf die Dienstzeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Darüber hinaus ist der wöchentlich rotierende Leiterdienst des Wildparkes im Winter bis 17:00 Uhr und im Sommer bis 19:00 Uhr telefonisch erreichbar und kann eine Tierannahme oder Weitervermittlung koordinieren. Außerhalb o. a. Zeiten ist seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer keine Erreichbarkeit gewährleistet.

Die vorgehaltene Infrastruktur zur Versorgung von Wildtieren (Quarantäne, Aufenthalt, Auswilderung) ist einfach. Erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen werden priorisiert. Es zeichnet sich ab, dass die finanziellen Mittel, die im Haushalt 2023/2024 eingeplant werden konnten, nicht ausreichen und das Defizit über das Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer auszugleichen ist. Ähnlich verhält es sich infolge stark gestiegener Fallzahlen mit dem Budgetansatz des Amtes für Umweltschutz.

Den Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Versorgung von Wildtieren kann nicht bedarfsdeckend nachgekommen werden, was in manchen Fällen dazu führt, dass Bürgerinnen und Bürger teils fragwürdige private Hilfe in Anspruch nehmen.

Erfahrungen größerer Wildtierauffangstationen zeigen allerdings auch, dass die Nachfrage nach Unterstützung niemals völlig gedeckt werden kann. Erhöht man die Aufnahmekapazität, steigen gleichermaßen die Anfragen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit die bestehenden Angebote für Familien, unabhängig von der konkreten Bedarfslage, verstärkt und ausgebaut werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie betroffene Familien frühzeitiger identifiziert und die vorhandene Angebotslandschaft transparenter kommuniziert werden können. Das Prüfergebnis ist bis zum Ende des I. Quartals 2024 mitzuteilen.
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Kooperation und Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteuren zu intensivieren.
  3. Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
  4. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt aus dem Gesundheitsamt heraus am Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) ab 1. Januar 2025 einen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zu etablieren, der insbesondere die Aufgaben zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Familienverbünden mit komplexem Hilfe- und ggf. Behandlungsbedarf – analog der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Erwachsenenbereich – wahrnimmt. Damit werden die im Zweiten Kommunalen Psychiatrieplan (VII-DS-0500) verankerten gemeindepsychiatrischen Versorgungsziele auch für den Kinder und Jugendbereich umgesetzt.

Begründung:

Die Zahl der Familien mit einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung steigt kontinuierlich an. Die betroffenen Familien haben oftmals hochkomplexe Bedarfslagen und müssen sich gleichzeitig mit unterschiedlichen Leistungssystemen auseinandersetzen, deren Zugänge an vielen Stellen intransparent erscheinen. Des Weiteren fehlen in der Stadt Leipzig Strukturen, die eine Steuerung, Entwicklung und Planung zwischen diesen Bereichen ermöglicht. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass die Suche und der Zugang zu Unterstützung und Begleitung für diese Familien eine kaum zu bewältigende Herausforderung darstellen. Infolgedessen kommt es häufig dazu, dass die Familien trotz vorhandener Angebote nicht die benötigten Hilfen erhalten bzw. besteht das Risiko, das Hilfeprozesse frühzeitig abgebrochen werden. Des Weiteren lässt sich in diesem Kontext auch ein deutlicher Anstieg der Inobhutnahmen konstatieren, welche das System Familie in eine weitere Krise stürzt. Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden, denn nur so können wir den Familien ein individuelles und vor allem bedarfsgerechtes Angebot zuteilwerden lassen, welches langfristig eine stabilisierende Wirkung erzielen kann. Das gesamte Familiensystem muss hierfür in den Blick genommen werden. Um den betroffenen Familien verlässliche Hilfen anbieten zu können und sicherzustellen, dass vor allem Kinder und Jugendliche die notwendige Unterstützung erhalten, müssen die bestehenden Hilfesysteme untereinander vernetzt und verbindliche Verfahrensweisen vereinbart werden. An dieser Stelle sind gerade präventive und komplexe Hilfen für Familien unerlässlich. Ein zentraler Baustein stellt an dieser Stelle auch ein sinnstiftendes Beschäftigungsangebot dar, welches es den Betroffenen ermöglicht ihre Selbstwirksamkeit wiederzuerlangen und ein wirkungsvolles Instrument zur Hilfe zur Selbsthilfe offeriert. Dadurch kann das Familiensystem langfristig gestärkt werden und der professionelle Unterstützungsbedarf sukzessive abgebaut werden. Dieser Ansatz könnte dazu beitragen, dass das Rückführungskonzept der Stadt Leipzig eine ganz andere Wirkung entfalten könnte. Zudem muss das kommunale Gesamtkonzept zu einer Entstigmatisierung der betroffenen Familien beitragen (Maßnahmen: Öffentlichkeitsarbeit, kontinuierliche Weiterqualifizierung der Fachkräfte, etc.). Dadurch könnte es zudem gelingen, dass sich über die Zeit bei allen Akteurinnen und Akteuren eine gewisse Handlungssicherheit und damit auch Transparenz einstellen kann. Darüber hinaus sollte die Verwaltung Kontakt zur Auridis-Stiftung aufnehmen, um die Anlauffinanzierung ermöglichen zu können.

Weiterführende Informationen: Kinder psychisch kranker Eltern | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (fruehehilfen.de) Praxis & Hilfe – Kommune für Familien (kommune-fuer-familien.de) Seelische Gesundheit und Gesundheitsverhalten von Kindern und Eltern während der COVID-19-Pandemie (aerzteblatt.de)

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. In das Programm werden weitere Umsetzungskategorien aufgenommen:

– Kurzfristumbau/-gestaltung (Umsetzung innerhalb eines Jahres)

– Pop-up-Plätze (Umsetzung innerhalb eines Jahres).

Die Stadtverwaltung untersetzt diese Umsetzungskategorien mit Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung innerhalb eines Jahres und ordnet die bereits aufgeführten Dorf- und Gartenplätze entsprechend zu.

Darüber hinaus wird die Priorisierung in der Umsetzung dahingehend geändert, dass mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden.

Die Ergebnisse sind im FA Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt/Ordnung/Klima bis zum 30.06.2024 vorzulegen.

2. Die Verwaltung erstellt eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen, damit ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.

Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA S+B, sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Die Vorlage eines Stadtplatzprogrammes begrüßt die SPD-Fraktion sehr. Die Priorisierung der Plätze nach Komplett- und Teilumbaumaßnahmen ist nachvollziehbar, lässt aber gerade die Garten- und Dorfplätze – die oft nicht im Innenstadtbereich liegen – in der Gestaltung außen vor. Oftmals sind hier mit kleinen Maßnahmen ohne Ausschreibung und komplexer Vorplanung Aufwertungen möglich.

Die Neuaufnahme von Pop-up-Plätzen in die Umsetzung versetzt die Stadt Leipzig in die Lage, kurzfristig in Quartieren neue Formen der Straßenraumgestaltung durch Aufbringen von Farbe und Möblierungen auszuprobieren, Flächen an den Klimawandel anzupassen und somit schnell nutzbar zu machen.

Beschlussvorschlag:

Änderung und Ergänzung des Beschlusspunktes 2 (fett gedruckt):

Jeder Stadtbezirk, für den die Stadtbezirksverfassung gemäß § 29 Abs. 1 der Hauptsatzung eingeführt ist, erhält ein pauschales Budget pro Haushaltsjahr in Höhe von 55.000 Euro. Mit Beschluss jedes Doppelhauhalts wird über eine mögliche Inflationsanpassung entschieden.

Begründung:

Durch eine allmähliche Inflation würden die Möglichkeiten der SBBe stetig kleiner werden. Deshalb soll bewusst im Rahmen der Abwägung innerhalb des zur Verfügung stehenden Stadthaushalts über Anpassungen entschieden werden. Für den Doppelhaushalt 2025/26 schlägt die SPD-Fraktion eine Erhöhung auf 55.000 Euro je SBB vor, um die letzte Teuerungswelle auszugleichen.

Link zur Vorlage

Das Polizeirevier in der Ratzelstraße ist für die Bereiche Lausen-Grünau und Großzschocher

zuständig. Am Standort arbeiten ca. 240 Mitarbeiter im Schichtdienst. Der Ausblick für den Standort ist jedoch problematisch. So informierten im letzten Jahr Herr Polizeipräsident Demmler und Revierleiter Herr Krauß im Rahmen einer SPD-Veranstaltung in Grünau darüber, dass die Räumlichkeiten am aktuellen Standort erhebliche Mängel aufweisen und die Polizei mittel- bis langfristig nach einer neuen Unterkunft in der Umgebung Ausschau halte. (siehe u.a. Berichterstattung Grün-As Nr. 3/2023)

Das Revier ist für die Sicherheit in Grünau und Leipzig-Südwest von erheblicher Bedeutung. Aus Sicht des Anfragestellers ist gerade im Zentrum Grünaus (Umfeld Stuttgarter Allee) eine sichtbare Polizeipräsenz angezeigt. Der aktuelle Stadtratsbeschluss zu Verhandlungen zum Grundstückstausch für die Alte Post in der Stuttgarter Allee und die Überlegungen zur möglichen Nutzung des Gebäudes geben die Gelegenheit, auch eine Nutzung als zukünftiges, langfristiges Polizeirevier im Zentrum Grünaus zu prüfen.

Hieraus ergeben sich mehrere Fragen:

1. Inwieweit kennt die Stadtverwaltung den Bedarf der Polizei nach einem zukunftsfähigen Standort für das gegenwärtige Revier in der Ratzelstraße?

2. Gibt es hier ggf. bereits Unterstützung bei der Suche? Falls ja, wie sieht diese mit ggf. welchen Zwischenergebnissen aus?

3. Spielt im Rahmen der Arbeit an einem Nutzungskonzept für das alte Postgebäude in der Stuttgarter Allee eine Prüfung der Nutzung als Polizeistandort (neben anderen, parallelen Nutzungen natürlich) bereits eine Rolle? Welche Informationen für notwendige Voraussetzungen für einen Standort als Polizeirevier sind der Stadtverwaltung bereits bekannt? Was lässt sich hieraus für den konkreten Standort ggf. bereits ableiten? Welche weiteren Informationen sind darüber hinaus für eine sachgerechte Prüfung des Standortes als Polizeirevier einzuholen? Wann könnte ggf. mit einem entsprechenden Prüfergebnis gerechnet werden?

Antwort der Verwaltung

1. Inwieweit kennt die Stadtverwaltung den Bedarf der Polizei nach einem zukunftsfähigen Standort für das gegenwärtige Revier in der Ratzelstraße?

Die Polizei ist zunächst nicht Teil der Stadtverwaltung, sondern eine Angelegenheit des Freistaates Sachsen. Für die Unterbringung von Einrichtungen des Freistaates Sachsen ist das Zentrale Flächenmanagements Sachsen (ZFM) zuständig. Die Stadtverwaltung hat im Auftrag des ZFM im Zeitraum Juli 2021 – Januar 2022 eine Suche nach einer geeigneten kommunalen Liegenschaft für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest innerhalb eines fest vorgegebenen Radius durchgeführt.

2.  Gibt es hier ggf. bereits Unterstützung bei der Suche? Falls ja, wie sieht diese mit ggf. welchen Zwischenergebnissen aus?

Ja, das ZFM erhielt die gewünschte Unterstützung bei der Standortsuche. Aufgrund der sehr stark eingrenzenden Anforderungen an die Lage, Erschließung und Bebaubarkeit des gesuchten Standortes mit einer Größe von ca. 6.000 m² konnten keine uneingeschränkt geeigneten kommunalen Bestandsgrundstücke angeboten werden.

3.  Spielt im Rahmen der Arbeit an einem Nutzungskonzept für das alte Postgebäude in der Stuttgarter Allee eine Prüfung der Nutzung als Polizeistandort (neben anderen, parallelen Nutzungen natürlich) bereits eine Rolle?

Die betreffende Immobilie befindet sich aktuell nicht im Eigentum der Stadt Leipzig. Wie dem Stadtrat im Rahmen anderer Anfragen bereits berichtet, konnten im Rahmen der kommunalen Bedarfsprüfung bisher weder konkrete städtische Bedarfe noch Nutzungskonzepte für das Objekt ermittelt werden. Laut Informationen der Eigentümerin wurde das Objekt unabhängig davon bereits einer Eignungsprüfung für die Unterbringung des Polizeireviers Südwest unterzogen und als ungeeignet verworfen.

Welche Informationen für notwendige Voraussetzungen für einen Standort als Polizeirevier sind der Stadtverwaltung bereits bekannt?

Das Anforderungsprofil für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest enthält konkrete Vorgaben zu Lage, Flächenbedarf, Bebaubarkeit, Erschließung, Erreichbarkeit und Ausfallsicherheit, die im Detail vertraulich zu behandeln sind.

Was lässt sich hieraus für den konkreten Standort ggf. bereits ableiten?

Es lässt sich ableiten, dass für einen neuen Standort für das Polizeirevier Südwest durch den Freistaat ein zweckmäßiger Neubau angestrebt wird. Altlastensituationen und Denkmalschutz sollen bspw. explizit vermieden werden.

Welche weiteren Informationen sind darüber hinaus für eine sachgerechte Prüfung des Standortes als Polizeirevier einzuholen? Wann könnte ggf. mit einem entsprechenden Prüfergebnis gerechnet werden?

Eine fachkundige Eignungsprüfung zum Zwecke der Einrichtung eines Polizeireviers im betreffenden Objekt wurde zuständigkeitshalber bereits durch die Polizeidirektion bzw. das ZFM durchgeführt. Das Prüfergebnis liegt der Stadt Leipzig im Detail nicht vor.