Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

  1. Der noch nicht untersetzte Betrag zur Tourismusförderung i. H. v. 2.127.065,18 EUR wird zur Deckung von voraussichtlichen Mehraufwendungen für die UEFA Euro 2024 vorgehalten. Sollte er nicht in vollständiger Höhe benötigt werden, erfolgt eine Übertragung der verbleibenden Restmittel nach 2025.
  1. Die laufenden Nummern 15 und 16 (Robert-Koch-Park Sitzgelegenheiten und Leitsystem) der Anlage werden bestätigt.
  1. Ldf. Nr. 89 (mehrsprachige Audioguides in städt. Museen) wird erneut als Maßnahme im Umfang von 100 TEuro für 2025 für alle städt. Museen geprüft.
  1. Lfd. Nr. 90 (Leih-Rollstühle und tragbare Sitzgelegenheiten in Museen) wird erneut in Höhe von 100 TEuro für 2025 geprüft und die Stadtverwaltung mit der zwischenzeitlichen Umsetzung und Auswertung des Pilotprojektes beauftragt.

Begründung:

zu 2.: Die Ergänzung aus dem Text der Erläuterung zur Vorlage wird zum Beschluss erhoben.

zu 3.: Das Gesamtkonzept liegt inzwischen vor. Der Park wird im Zuge dessen zu einem tagestouristisch interessanten und anziehenden Ort weiterentwickelt.

zu 4.: Im Rahmen der Vorlage wird ein mehrsprachiger Audioguide im Alten Rathaus (lfd. Nr. 38) realisiert. Das Angebot in den anderen Museen ist dem gegenüber noch offen, wird aber für sinnvoll erachtet.

zu 5.: Nach dem Pilotprojekt sollen Mittel bereitstehen, um dieses ggf. ausweiten zu können.

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Langfristkonzepts Ruhender Verkehr mögliche stadtweite Bedarfe und Potenziale für Quartiersgaragen/Quartiers-Hubs zu untersuchen und die Prüfergebnisse im Langfristkonzept festzuhalten.
     
  2. Folgende Kriterien sollten im Langfristkonzept neben weiteren betrachtet werden: 
  • Auswahl von Gebieten mit hohem Parkdruck 
  • Entfernung zum ÖPNV
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Quartieren
  • Nutzung von Synergien bei Neubau von öffentlicher Infrastruktur (Schulen, Rettungswachen, Bürogebäuden)
  • Einbindung von Dritten bei der Umsetzung (z.B. Supermärkte)
  • Fördermöglichkeiten.
     
  1. Das Langfristkonzept Ruhender Verkehr wird bis zum Ende des 1. Halbjahr 2025 dem Stadtrat vorgelegt. Auf dem Weg dorthin wird der zwA Verkehr und der FA Stadtentwicklung und Bau in die Überlegungen durch regelmäßige Berichterstattung und Diskussion eingebunden. 
    Als erstes Pilotprojekt setzt der Oberbürgermeister eine Quartiersgarage im Stadtteil Anger-Crottendorf auf dem Gelände der neu zu errichtenden Rettungswache in der Theodor-Neubauer-Straße 37 (Flurstücke 25/1;25/2;25/3, Gemarkung Crottendorf) um. Dazu legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat und Stadtbezirksbeirat Ost ein Umsetzungskonzept – basierend auf der bereits erstellten Machbarkeitsstudie – bis zum 31.12.2024 vor.

Begründung:

Die Neufassung nimmt in Teilen den Verwaltungsstandpunkt auf und korrigiert Datumsangaben. Darüber hinaus wird an der Intension des Ursprungsantrags, sich zum Bau einer Quartiersgarage zu bekennen, aufrecht gehalten. 

Im öffentlichen Raum gibt es mehr ruhenden Verkehr als Platz dafür da ist. Eine Möglichkeit, diese Problemlage zu lösen, ist die Errichtung von Quartiersgaragen. Gerade mit Blick auf die wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in der Stadt muss auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Dies ist unkomplizierter an einem Standort möglich als im gesamten Verkehrsraum.

Quartiersgaragen können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren beitragen, weil Straßenraum vom ruhenden Verkehr befreit wird und somit für Schanigärten oder Urban Gardening genutzt werden könnte.

Für das Pilotprojekt gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie von Januar 2023, die die Stadt Leipzig erstellt hat. Nach dieser Studie ist die Umsetzung am genannten Standort möglich. Es fehlt jedoch in der Stadtverwaltung an einer organisatorischen Zuordnung im Fachdezernat. Darüber hinaus kann die Quartiersgarage, die durch den avisierten Schulneubau wegfallenden Stellplätze kompensieren und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhöhen. Dritte, wie Leipziger Verkehrsbetriebe, Stadtwerke Leipzig und private Bauunternehmen können in das Projekt einbezogen werden.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen: 

  • Umsetzung einer Verkehrsberuhigung auf den Durchgangsstraßen Engelsdorfer Straße, Paunsdorfer Straße, Sommerfelder Straße und Zweinaundorfer Straße [gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum 1. Fortschreibung vom 25.02.2015 Punkt 5.4.3, S 73 „… umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für die Wohngebiete zu prüfen” und Lärmaktionsplan] 
  • Herausnahme des Lkw- und Wirtschaftsverkehrs ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen 
  • Optimierung der Ampelschaltung in den Kreuzungsbereichen entlang der o.g. Durchgangsstraßen 
  • Anpassung der Verkehrsleithinweise von/zur Autobahn A14 
  • Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) 
  • Einrichtung von Verkehrsüberwachungssystemen (Blitzer). 

Ein Prüfbericht liegt bis zum Ende des III. Quartals 2024 vor. 

2. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, in der für das Jahr 2025 avisierten Machbarkeitsstudie zur Verkehrskonzeption Mittleren Ring Südost folgende Eckdaten zu berücksichtigen: 

  •        Ertüchtigung aller Durchgangsstraßen in der Ortschaft Mölkau für Rad- und Fußverkehr 
  •        Aufstellung einer Maßnahmenliste mit zeitlicher Einordnung zur Sanierung der Engelsdorfer, Sommerfelder Straße und grundhafte Erneuerung der Zweinaundorfer Straße
  •        Einbindung des ÖPNVs 
  •        Einbindung von Sharing-Angeboten für Fahrrad und MIV 
  •        Einbindung der Akteure vor Ort in die Verkehrskonzeption Mittlerer Ring (Ortschaftsrat, Stadtbezirksbeirat, Bürgervereine und Bürgerinitiativen).

Begründung:

Gemäß den Ausführungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem Jahr 2023 wird für die Verkehrsplanung Mittlerer Ring Südost eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese soll auch neben der Untersuchung zur Umsetzung des Mittleren Rings Maßnahmen für die verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz untersuchen. Es ist zu begrüßen, dass hier alle Verkehrsarten einbezogen werden sollen. Da die Beauftragung der Studie jedoch erst Ende 2024 erfolgen soll und somit erst zum Ende des Jahres 2025 mit einer Ergebnisvorlage zu rechnen ist, wird mit diesem Antrag das Ziel von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und – entlastung für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz verfolgt.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alles Nötige zu tun, um die Bäume entlang der Staatsstraße S 8 im Nordraum zu erhalten.

Dafür werden folgende 3 Punkte umgehend geprüft, dem Stadtrat die Prüfungsergebnisse bis zum 3. Quartal 2024 vorgelegt und in Abstimmung mit dem Stadtrat das beste Konzept umgesetzt.
 

  1. Die Stadt prüft, ob der vierspurige Ausbau der Staatsstraße S 8 wirklich nötig ist oder ob ein Ausbau der Knotenpunkte zur Bundesstraße B 6, zur Hugo-Junkers-Straße und am Kreisverkehr zur Poststraße ausreicht, um den Verkehr zu gewährleisten.
     
  2. Die Stadt prüft, ob und wie ein geeignetes Konzept für den öffentlichen Nahverkehr realisiert werden kann, um Verkehre im Schichtwechsel zu minimieren, um Lieferverkehre aufrechtzuerhalten. Das könnte mit dem Bau von S-Bahn-Haltepunkten plus Bus-Shuttle-Verkehre geplant werden.
     
  3. Die Stadt prüft, ob bei der Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus die Bäume entlang der Radefelder Allee gerettet und umgepflanzt werden können, analog der Bäume in der Gorkistrasse. Dazu nimmt die Stadt sofort Gespräche auf, um die Möglichkeit und die Kosten zu ermitteln. Sie nimmt parallel dazu mit allen Beteiligten, die von einem möglichen Ausbau der S 8 profitieren, Gespräche auf, um sie an den Kosten zu beteilige. Das können die anliegenden Firmen sein, welche ihre Schichtwechselzeiten nicht besser abstimmen, aber Zero impact Versprechen abgeben, die Stadt Schkeuditz mit dem großen Interesse an einer funktionierenden Verbindung zwischen Kernstadt und nördlichen Ortsteilen und mit dem Flughafen/Freistaat, der ein großes Interesse am Ausbau der Gewerbeflächen rund um den Flughafen hat.

Bevor die Stadt Leipzig mit den Planungen für einen möglichen Ausbau beginnt, sind diese Fragen in den Fachausschüssen zu diskutieren und abzuwägen und im Stadtrat zu berichten.

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Begründung

Laut übereinstimmenden Medienberichten und Berichten in den nichtöffentlichen Ausschüssen gibt es die Absicht, im Rahmen des 45 Mio.-Euro-Pakets für die Kommunen, im Umfeld des Flughafens die S 8 vierspurig auszubauen.

Das wird aus unserer Sicht nicht gehen, ohne die Bäume auf mindestens einer Seite der erst kürzlich erbauten Straße zu entfernen. Wir zweifeln aus eigener Betrachtung, ob diese Maßnahme wirklich nötig ist, denn die Straße ist nur wochentags und zwar genau 3-mal zum Schichtwechsel voll und ist den Rest des Tages kaum befahren und steht am Wochenende auch schon mal leer.

Wir wollen überprüfen lassen, ob man den Ausbau umgehen könnte, indem man mit den vorhandenen Straßen und einem Ausbau des ÖPNV arbeiten kann.

Als zweiten Schritt sehen wir den teilweisen Ausbau nur an den Knotenpunkten, damit könnten die meisten Bäume dort erhalten werden und der Verkehr staut sich nicht auf Strecke, sondern nur an den Knotenpunkten, weil der Verkehrsfluss dort nicht optimal passt.

Als dritten Schritt sehen wir die Chance auf Gespräche mit den anliegenden Firmen, die mit “Zero Impact” werben, ob sie ihre Schichtwechselzeiten so abstimmen können, dass nicht alle zur gleichen Zeit die Straße nutzen müssen.

Und als ultimo ratio sehen wir das Retten der Bäume an der ganzen Allee an, was jedoch zeitnah geprüft und geplant werden muss.

Weil die Summe, die der Freistaat der Stadt Leipzig für diesen Ausbau zur Verfügung stellt, nicht ausreichen wird und insbesondere verschiedene Unternehmen in besonderem Maße von dem Ausbau der Straße profitieren werden, wollen wir die Kosten für die Umpflanzaktion, wenn andere Optionen nicht möglich sein sollten, auch auf die Profiteure aufteilen, denn die angebotenen Mittel werden hierfür nicht ausreichen.

Die Reinigung von Schulgebäuden erfolgt nach festen Vorgaben. Trotzdem ist das Thema „unsaubere Schulgebäude“ ein nicht enden wollendes. 

Deshalb fragen wir an:

– Welche Maßnahmen sind notwendig, dass eine effektive und sinnhafte Reinigung von Schulgebäuden erfolgen kann:

  1.    Welche baulichen Maßnahmen (z.B. Abtreter an Schul- und Horteingängen, genügend Abstand von Sandkästen zu Eingangstüren)?

Antwort zu a):

Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

Bauliche Maßnahmen am Objekt:

  •          Steckdosen an zu saugenden Flächen (Sauberlaufzonen) max. auf 7-9 Meter Entfernung (um keine Verlängerungskabel ziehen zu müssen)
  •          pro Etage 1 Putzmittelraum mit Kaltwasseranschluss und Lagermöglichkeiten
  •          Lifte mit Mindestbreite 90 cm, Zugang zu allen Etagen
  •          einfache, einheitliche Zugangsmöglichkeiten zu allen Räumen mittels Transponder oder einheitlichem Schließsystem
  •          keine auf Trittflächen (Treppen) aufgesetzten Geländer, da das Reinigen der Ecken und Versatze schwierig und zeitaufwendig ist
  •          keine verwinkelten Räume
  •          Sandkästen so weit wie möglich von Eingängen entfernt
  •          Eingangsbereiche und starkfrequentierte Bereiche, z. b. stark frequentierte Flure, kein Linoleum-Boden, besser Steinboden mit unruhigem, gesprenkelten Muster
  •          Mülltonnenbereich möglichst nah an Ausgängen, um lange Laufwege zu verkürzen

Glas:

  •          Anzahl an Glasflächen reduzieren (da Glasreinigung nur 1 x im Jahr)
  •          wenig Festverglasung -> bei größerer Festverglasung zwischen öffenbaren Fensterflügeln oder sehr großen und breiten Fensterflügeln sind Anschlagpunkte zur Sicherung in Form von Ösen im Beton zur Sicherung gem. UVV notwendig
  •          beim Einbau von Festverglasung: an den jeweiligen Stellen, wo Festverglasung (außer im EG) verbaut wurde, ist ausreichend Platz für einen Steiger im Außengelände einzuplanen
  •          tiefe Fensterrahmen sind ungeeignet und zeitintensiver in der Reinigung

Einbauten:

  •          Einbauelementelemente (z.B. Spinte nicht höher als 1,60 m, Vorgabe BGV Reinigung Unfallverhütungsvorschriften)
  •          Lampen sollten gut zu reinigen sein, am besten deckenverbaut, keine Hängelampen

Sanitärbereiche:

  •          Seifenspender mit Tropfauffangschalen
  •          effektive Raumanordnung im Objekt: Sanitärbereiche nah an den Horträumen in Grundschulen
  •          rutschfeste Sicherheitsfliesen, aber nicht mit rauer Oberfläche mit Sandpapierprofil

b). Welches Baumaterial muss genutzt werden, dass sich auch bei häufiger Nutzung gut und effizient reinigen lässt und der Dreck sich nicht absetzen kann?

    Antwort zu b.):

    Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

    – keine textilen Bodenbeläge oder schwer zu reinigende Oberflächen, da diese zumeist sehr pflegeintensiv sind

    c). Welche Geräte benötigt es, um Schul- und Hortgebäude effektiv zu reinigen (z.B. I-Mop, Staubsauger auf dem Rücken, tragbar für die Treppenreinigung)?

    Antwort zu c.):

    – I-Mop, Saug- und Wischroboter, Einscheibenmaschine, Osmosesysteme wären nur einsatzbar, wenn die Reinigungsintervalle der Glasreinigung höher wären (derzeit 1x jährlich Glasreinigung -> Verschmutzungsgrad zu hoch, als dass Osmoseverfahren die Reinigung bewältigen können), Scheuer-Saug-Automaten

      Beschlussvorschlag:

      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
      um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Portitz, vor
      allem im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am Künstlerbogen herzustellen.
      Zur Lösungsfindung werden der Elternrat und die Schulleitung der Grundschule Portitz
      einbezogen.
      Die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Jugend, Schule und Demokratie
      werden über die Umsetzung informiert.


      Begründung:

      Bereits mit Anfrage VII-F-10269 hat die SPD-Fraktion auf das Problem einer fehlenden
      sicheren Querung der Tauchaer Straße im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am
      Künstlerbogen hingewiesen. Die umfangreichen Ausführungen der Stadt Leipzig sind
      nachvollziehbar, lassen aber keinen Willen zur Behebung der Problematik erkennen. Ein
      Warten bis 2027 auf den Ausbau des Knotenpunktes durch den vor Ort tätigen Investor ist
      für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht hinnehmbar.
      Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Schreiben der Schulleitung vom 05.08.2024, sowie
      E-Mails der Elternvertreter sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern vom Mai 2024 (siehe
      Anlage).
      Aufgrund der hohen Gefährdungslage ist eine unverzügliche Lösungsfindung geboten. In
      diese sind die Gremien der Grundschule (Schulleitung und Elternvertretung) einzubeziehen.

      Beschlussvorschlag:

      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum Jahreswechsel 2024/25 zu aktualisieren. 

      Gefördert werden sollen künftig auch Balkonsolaranlagen, die das Geländer – komplett oder teilweise – als Solaranlage nutzen. Insbesondere die LWB und Wohnungsgenossenschaften sollen in die Förderung solcher Anlagen einbezogen werden.

      Die Förderung soll bei Sanierung oder bei Neubau der Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

      Begründung: 

      Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu verschiedene Produkte an.

      Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht optimale Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte – insbesondere bei der LWB oder den Genossenschaften – auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen.