Der sächsische Landtag hat Ende Januar 2024 der Vorlage der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines sächsischen Zweckentfremdungsverbots zugestimmt. Damit gibt es nun auch in Sachsen die gesetzliche Grundlage für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt, eigene Zweckentfremdungsverbotssatzungen zu erlassen. Die Datengrundlage, auf deren Basis eine solche Satzung gerechtfertigt werden kann, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses vom Juni 2018 bereits erhoben. Die Ergebnisse der Untersuchung sind bemerkenswert, denn in Leipzig werden insgesamt rund 20.000 Wohnungen (Stand 2020) anderweitig genutzt, wovon rund 600 Wohnungen, Tendenz deutlich steigend, dauerhaft in Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Auf unsere Anfrage zur Ratsversammlung im Juni 2023 hin wurde uns mitgeteilt, dass die Stadt von den Plänen der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines Zweckentfremdungsverbotsgesetzes aus der Presse erfahren und deshalb zum damaligen Zeitpunkt auch noch kein Satzungsentwurf vorgelegen habe. Seitdem sind rund acht Monate vergangen und der Landtag hat mittlerweile die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?
  1. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?
  1. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?
  1. Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020  weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?
  1. Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?
  1. Zur Eindämmung der illegalen Zeckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Antwort der Verwaltung

Frage 1: Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?

a. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?

b. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?

Die Stadt arbeitet bereits an einer entsprechenden Satzung. Ziel ist es, die Satzung am 19. Juni 2024 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Frage 2: Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020 weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?

Nein, die Daten wurden nicht fortgeschrieben. Bis Sommer 2023 gab es keine verbindlichen Aussagen des Freistaates, ob und wann ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf der Grundlage des Koalitionsvertrages erlassen wird.

Frage 3: Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?

Geplant ist, die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen. Der angespannte Wohnungsmarkt betrifft die gesamte Stadt Leipzig. Damit sollen alle Wohnungen stadtweit erhalten bleiben.

Frage 4: Zur Eindämmung der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Die Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde wird geprüft. Die Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass die Auskünfte der häufig im Ausland ansässigen Unternehmen oft nicht sehr hilfreich sind. In anderen Städten wird primär auf Hinweise aus der Bevölkerung reagiert.

1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

2. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

3. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

Antwort der Verwaltung:

Die Antwort wurde mit einer Zuarbeit des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr erstellt.

  1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus, keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

Nein, das ist so pauschal nicht zu verstehen. Entsprechend der sich über die Jahre ändernden Rechtsprechung und Vorschriften zur Vergabe sowie der bei den Auftraggebern (AT) gesammelten Erfahrungen, gibt es Unterschiede zwischen den Verträgen. Je nach Sachlage gibt es über die Nichtbezahlung für nicht erbrachte Leistungen hinaus, auch zusätzliche Vertragsstrafen für die Eisenbahnverkehrs-unternehmen (EVU). Bei der Vertragsgestaltung muss aber darauf geachtet werden, dass die Höhe aller Vertragsstrafen gesetzlich gedeckelt ist und auch nicht durch vertragliche Regelungen zwischen den AT und EVU überschritten werden darf. Somit ist eine extensive Ausdehnung der Vertragsstrafen nicht möglich. Davon unberührt ist die Nichtbezahlung nicht erbrachter Leistungen.

  1. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

Der ZVNL reizt die Möglichkeiten aus. Das wird auch daraus deutlich, dass von den EVU regelmäßig die Reduzierung der Minderungen und Vertragsstrafen gefordert wird, diese Strafen also bereits entsprechend belastend sind. Der in diesem Punkt genannte Schadensausgleich setzt jedoch eine gerichtsfeste Beweislage für die Höhe des eingetretenen Schadens voraus. Das wird für die genannten Fallbeispiele nicht umsetzbar sein und ist auch aus diesem Grund so nicht in den Verkehrsverträgen vorgesehen.

Weiterhin gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Qualitätsminderungen, die sich aus Infrastrukturmängeln ergeben. Hier kommen die „Nutzungsbedingungen Netz (NBN)“ als Vertragsgrundlage für Trasse und Serviceeinrichtungen zum Tragen, die durch die Bundesnetzagentur bestätigt sind. Die AT bedauern, dass es hier nicht zu restriktiveren Strafen bei Qualitätsmängeln kommt. Es ist jedoch außerhalb des direkten Einflussbereichs, diese Bedingungen zu ändern. Über den Branchenverband SchienenNahverkehr e.V. (BSN) wird versucht entsprechenden Einfluss zu nehmen. Zu beachten ist, dass es sich bei der DB InfraGO AG um ein Unternehmen des Bundes handelt, dass nicht den Beschlüssen kommunaler Gremien untersteht.

  1. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

Für folgende Maßnahmen der LVB der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm erfolgte eine entsprechende Mitfinanzierung:

  • Planung für barrierefreie Bushaltestellen,
  • Erneuerung und Neubau verschiedenster Bahnstromtrassen,
  • Betriebswerkstatt Heiterblick (Lph. 5-6),
  • Abstellerweiterung /-halle Heiterblick,
  • Hauptbahnhof 3. BA; Abzweig Goethestraße und Westseite – Realisierung Gleisbau,
  • Neuanschaffung transportables Gleichrichterunterwerk,
  • Beschaffung und Einbau von Fahrgastzählsystemen,
  • Machbarkeitsstudie Straßenbahnverlängerung,
  • Erneuerung/Modernisierung Infotainmentanlagen (Fahrgast TV-Anzeige),
  • Fahrschulsimulator NGT+ mit Software für Simulation Streckennetz.
Christina März

Rednerin: Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste,

die aktuelle Jugendstudie liegt vor und hält einige Befragungsergebnisse vor, die uns zum Handeln bringen müssen. Die letzte Befragung liegt leider coronabedingt lange zurück und wir müssen erkennen, dass die heutige junge Generation eine andere ist, als die junge Generation im Jahr 2015.

Die Ergebnisse der Studie, die meisten von ihnen werden sie kennen, sind zum Teil ernüchternd. Die Lebenszufriedenheit hat nachgelassen, vor allem bei jungen Mädchen. Woran das im Einzelnen liegt, ist durch diesen Bericht schwer auszumachen. Wichtig aber ist, wie wir mit dieser gestiegenen Lebensunzufriedenheit umgehen. Einen Großteil ihrer Zeit halten sich Jugendliche in ihrer Schule auf. Bei der Gestaltung dieser Lebensorte hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. In einer übervollen, unsanierten Schule zu lernen, ist eine Belastung. Die Umsetzung der geplanten Schulbaumaßnahmen gehen voran, sicher könnte manches zügiger gehen, aber der Stadtrat wird darüber mit dem Sachstandsbericht, wie auch in dieser Ratsversammlung, quartalsweise informiert. Dem Ziel unserer Fraktion, den Bau von Gemeinschaftsschulen noch stringenter zu fokussieren und umzusetzen, wird verstärkt nachgegangen, aber da ist noch Luft nach oben. Es ist bekannt, dass die Trennung nach der vierten Klasse für eine Vielzahl der Kinder eine große Belastung ist. Eine Auswirkung auf die gesamte Schullaufbahn lässt sich da nicht ausschließen. Die Schulform der Gemeinschaftsschule und des sozial integrierenden Lernens muss stärker gefördert werden.

Wie wichtig unser Antrag ist, in allen Schulen Schulsozialarbeit fest zu etablieren, zeigt dann eben auch die Zusammenfassung dieser Jugendstudie, die Dezernat I und VII vorgestellt haben: Die zentralen Herausforderungen seien die hohen psychischen Belastungen unter den Jugendlichen mit der bereits erwähnten gesunkenen Lebenszufriedenheit, gestiegenen schulischen Überforderungen und Ängsten, psychischen Problemen und Zukunftssorgen. Hier braucht es Schulsozialarbeit in jeder Schule, denn jungen Menschen muss Hilfe und Unterstützung angeboten werden. Ich möchte hier auch nochmal an den Brief verschiedener Schuleiter und Schulleiterinnen Leipziger Gymnasien erinnern, die eben dieses fordern. Ein hochaktuelles Thema mit raschem Handlungsbedarf!

Der im Jugendhilfeausschuss kontrovers diskutierte und im Frühjahr 2024 ausstehende Beschluss, Offene Freizeittreffs zu schließen bzw. nach Bedarfen in den Planungsräumen zu öffnen, scheint der richtige zu sein, den Nutzungszahlen junger Menschen in OFTs nach zu urteilen. Diese sind zurückgegangen. Aber Flächen und Möglichkeiten, wo junge Menschen ihre Freizeit nach ihren Maßstäben gestalten können, sind gefragt. Wir unterstützen deshalb die Öffnung von Schulhöfen nach Schulschluss und an den Wochenenden, wir setzen uns für den Neubau von Schwimmhallen nicht nur am Runki-Platz ein, wir fördern Sportvereine und für junge Menschen müssen innerstädtische Freiräume freigehalten werden, die nach ihren Vorstellungen und Wünschen gestaltet sind. All das haben wir durch Anträge der SPD-Fraktion initiiert.

Wichtig ist uns, dass das Wissen um politische Mitbeteiligung von Jugendlichen bei diesen ausgebaut werden muss – Stichwort: Jugendparlament. Hier kann nur über und muss verstärkt mit den weiterführenden Schulen zusammengearbeitet werden, um diese Formen der politischen Mitbeteiligung zu etablieren.

Letztendlich: Die Ergebnisse bzw. Herausforderungen dieser Jugendstudie müssen in den kommenden Doppelhaushalt einfließen, in der entsprechenden finanziellen Stärkung und dem Ausbau jugendspezifischer Angebote, neben den bereits aufgezählten Bereichen vor allem auch in die Beratung bei Schulproblemen und Drogenkonsum.

Danke für ihre Aufmerksamkeit.

Beschlussvorschlag:

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsvorschlag wird wie folgt (fettgedruckt) ergänzt:

Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 1. Quartals 2024 Handlungsoptionen zur nachhaltigen Stärkung der Leipziger Wirtschaft, und zwar in einer Größenordnung in Höhe der Hälfte der Nettoinvestitionsmittel des Jahres 2023 (d.h. Cash-Flow lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. ordentliche Tilgung einschließlich Tilgungsanteil für kreditähnliche Rechtsgeschäfte).

Begründung

Die Handlungsoptionen sollen sich dabei auf langfristige, strukturelle Standortverbesserungen konzentrieren, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Infrastruktur sowie verbesserte Finanzierungsangebote für lokale Unternehmen. Dabei sind auch bereits vorgestellte und geplante Projekte der Wirtschaftsförderung, wie die EnergyCity, die Wasserstoffringleitung und die Empfehlungen der kurzfristig erwarteten Evaluation der Clusterförderung besonders zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen.

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Ausenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  • Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  • Wie ist der Stand beim der Erarbeitung des Konzepts zu Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  • Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  • Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  • Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fälle wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Veringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  • Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  • Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln?
  • Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  • Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz aktut gefährdet ist?