Redner: Prof. Dr. Thomas Fabian, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,
was ist der Sinn und Zweck einer Städtepartnerschaft?
Menschen aus verschiedenen Ländern sollten sich besser kennen und verstehen lernen, das war die ursprüngliche Idee für Städtepartnerschaften, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa entstand. Das klassische Ziel einer Städtepartnerschaft, die Völkerverständigung, sollte durch Kulturaustausch und Kooperation in Wirtschaft und Wissenschaft erreicht werden. Während unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg der Wunsch nach Versöhnung im Vordergrund stand, liegt heute der Sinn der Städtepartnerschaften darin, auf kommunaler Ebene einen Beitrag zum Zusammenwachsen von Europa zu leisten. Sinn und Zweck einer Städtepartnerschaft kann auch die praktische Hilfe für eine andere Stadt sein. Aus diesem Grunde wurden später auch Partnerschaften mit Städten in Entwicklungsländern eingegangen. Heute gewinnt die internationale Vernetzung mit Städten in verschiedenen Kontinenten in der globalisierten Welt zunehmend an Bedeutung. Schon allein aus diesem Grund ist es für Leipzig wichtig, auch mit einer Stadt in Afrika eine Städtepartnerschaft einzugehen und zu pflegen.
Welche Gesichtspunkte können bei der Wahl einer zukünftigen Partnerstadt eine Rolle spielen? Städte ähnlicher Größenordnung mit vergleichbaren wirtschaftlichen Gegebenheiten und historischen Entwicklungen kommen üblicherweise in Europa für eine Partnerschaft in Frage. Während es schon in Europa nicht leicht ist, einfach eine Partnerstadt auszuwählen und die Partnerschaft mit Leben zu füllen, so ist es deutlich schwieriger, eine solche Beziehung mit einer Stadt auf einem anderen Kontinent herzustellen. Aus diesem Grunde bietet es sich an, eine Städtepartnerschaft mit einer Stadt einzugehen, zu der schon Beziehungen auf verschiedenen Ebenen bestehen. Dies ist bei Addis Abeba eindeutig der Fall. Abgesehen von den zahlreichen Studenten aus Äthiopien, die in Leipzig studiert haben, besteht seit genau zwei Jahren in Leipzig ein Verein Städtepartnerschaft Leipzig – Addis Abeba, der bereits etliche Aktivitäten entfaltet hat. Insofern können wir sicher sein, dass diese Städtepartnerschaft nicht nur aus offiziellen Begegnungen und Austauschprogrammen bestehen wird, sondern auch von ehrenamtlichem Engagement Leipziger Bürgerinnen und Bürger getragen wird. Auch das ausdrückliche Interesse der Stadtverwaltung von Addis Abeba, von der ja die Initiative ausgeht, lässt erwarten, dass diese Städtepartnerschaft mit Leben gefüllt werden kann.
Es gibt allerdings auch Gesichtspunkte, die gegen einen Städtepartnerschaft mit einer bestimmten Stadt sprechen können. Abgesehen von den Kosten, wurden in der Diskussion um eine Städtepartnerschaft mit Addis Abeba, Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien als Gegenargumente angeführt. Nun besteht jedoch gerade im Rahmen einer Städtepartnerschaft eher die Chance, auf die Einhaltung der Menschenrechte zu drängen.
Eine Städtepartnerschaft mit Addis Abeba würde nicht nur dem kulturellen Austausch, sondern auch wirtschaftlichen Interessen in Leipzig dienen. Auf jeden Fall würde Leipzig mit dem Eingehen einer Städtepartnerschaft mit der afrikanischen Stadt Addis Abeba ein deutliches Signal gegen Fremdenfeindlichkeit und für Weltoffenheit setzen.
Leipzig hätte damit insgesamt 13 Städtepartnerschaften, was angesichts der internationalen Orientierung dieser Stadt eine angemessene Anzahl wäre.
Die SPD Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

über die Vorlage „Entscheidung zur Stadtgärtnerei“ haben wir in unserer Fraktion mehrmals diskutiert und sind zu keiner einheitlichen Meinung gekommen. Wir werden also unterschiedlich dazu abstimmen.

Wie ist die derzeitige Situation?
Seit 1877 existierend und seit 1911 im Besitz der Stadt wurde die Stadtgärtnerei zwischen 1993 und 1999 in mehreren Stufen modernisiert (Umformer für Fernwärme, neues Gewächshaus, neue Heizleitung). Die Gärtnerei ist Ausbildungsbetrieb mit Schulungsräumen.
Die wichtigsten Leistungen sind die Produktion (Anzucht) von ca. 440.000 Blumen, die Betreuung der Pflanzkübel in der Innenstadt, Dekorationsarbeiten für städtische Veranstaltungen, Tagungen und Messen sowie die Innenraumbepflanzungen in den verschiedenen Ämtern und städtischen Eigenbetrieben. Die erwirtschafteten Erlöse stehen in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen, wobei der Vorlage entnommen werden kann, „dass die erbrachten Leistungen der Stadtgärtnerei gegenüber den Auftraggebern ohne vollständige Kostenerstattung vorgenommen werden“. Das heißt im Klartext: Die in der Vorlage angegebenen Erlöse in Höhe von 55.000 Euro entsprechen in keinem Fall der Realität, sondern müssten bedeutend höher liegen.

Welche Auswirkungen werden sich bei einer Schließung ergeben?
Eine moderne Einrichtung wird stillgelegt. Die Beschäftigten werden zwar über neu angebotene Arbeitsverträge innerhalb der Stadtreinigung eine neue Tätigkeit aufnehmen können, aber es kann für den einzelnen Mitarbeiter zu finanziellen Einbußen kommen. Die Lehrausbildung zum Gärtner für Zierpflanzenbau ist an diesem Standort nicht mehr möglich.
Die Vielzahl der erbrachten Leistungen für die Stadt fallen weg bzw. werden eingeschränkt. Der geplante Zukauf von Pflanzen zu marktüblichen Preisen in Höhe von 200.000 Euro wird bei weitem nicht den Bedarf decken. Das bedeutet – und darüber muss sich jeder im Klaren sein – weniger städtisches „Bunt“. Dies betrifft vor allem die Ämter, die Veranstaltungen und Messen, aber auch die Bepflanzung von Beeten außerhalb der City.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlusstext 1 wird wie folgt ergänzt:
Die Stadt Leipzig schließt mit den sechs Trägervereinen der soziokulturellen Zentren Haus Steinstraße, Frauenkultur, Conne Island, Begegnungsstätte Mühlstraße, Kultur- und Kommunikationszentrum naTo und Stadtteilzentrum Anker per 01.01.2005 Rahmenvereinbarungen im Wortlaut der in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage beigefügten Textfassung mit der Zusicherung der institutionellen Förderung für weitere drei Jahre ab.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Punkt 2 /3. Anstrich:
… in einer geeigneten Pflegestelle oder in einer geeigneten betreuten Wohnform betreut. Elternarbeit mit den Herkunftseltern ist Bestandteil dieser Hilfen und erfolgt nicht nur in den Fällen, in denen eine Rückkehrperspektive als Hilfeziel vereinbart worden ist. Fremdplatzierungen außerhalb der Stadt Leipzig erfolgen nur in besonders begründeten Einzelfällen.

4. Anstrich:
… und sozialem Umfeld sind zu erhalten und zu fördern.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

obwohl im diesjährigen Haushalt Gelder für die Planung eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Mölkau eingestellt worden und es eine Verpflichtungsermächtigung dafür gibt, wurde mit der Planung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht begonnen. Dadurch ist ein Baustart im kommenden Jahr nicht möglich.

Wir fragen daher an:

  1. Warum wurde die Planung des Gebäudes noch nicht in Angriff genommen?
  2. Wie kann gesichert werden, dass die Planung im kommenden Jahr begonnen wird?
  3. Wie sieht der neue Zeitplan bis zur Fertigstellung des Gerätehauses aus? Welche Mittel müssen dafür in den Haushalt eingestellt werden?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der lokalen Presse war zu lesen, dass mehrere Hauseigentümer aus der Georg-Schumann-Straße vier Jahre nach Beendigung des Ausbaus der Trasse jetzt Straßenausbaubeiträge zahlen sollen.
Nach Angaben der Eigentümer sollen diese vorher nie über Ihre anteiligen Kosten informiert wurden sein – auch nicht auf einer Informationsveranstaltung der Stadt im Februar 2000. Weiterhin wird kritisiert, dass Ihnen lediglich drei Wochen Zeit gelassen wurde, um die Rechnung zu begleichen.

Wir fragen daher an:

  1. Sind die Angaben der Hauseigentümer richtig, dass Sie erst jetzt über Ihre Straßenausbaubeiträge informiert wurden?
  2. Was unternimmt die Stadt, damit Eigentümer frühzeitig über die Höhe Ihrer anteiligen Kosten Bescheid wissen?
  3. Wie erklärt sich die kurze Zahlungsfrist zur Begleichung der Rechnung? Ist ein größerer Fälligkeitszeitraum machbar?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am 08.12.04 steht die DS IV/135 Entscheidung zur Stadtgärtnerei.

Wir fragen an:

  1. Was soll nach der geplanten Schließung mit dem Areal und den Anlagen der Stadtgärtnerei geschehen?
  2. Gibt es ein Nachnutzungskonzept für das Gelände? Wenn ja, wie sieht das konkret aus? Wenn nein, wann ist mit einem Konzept zu rechnen?
  3. Gibt es Vorstellungen zur weiteren Beschäftigung der jetzigen Mitarbeiter?