Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem vergangenen Jahr betreibt das private Bahnunternehmen Connex die Strecke Rostock-Gera mit Halt in Leipzig. In Hessen können Reisende des Inter-Connex Köln-Rostock in den Verkehrsverbünden RMV und NVV seit kurzem mit ihrem Zugticket in Busse, Straßenbahnen und Regionalzüge im Stadtgebiet des Ankunftsbahnhofs kostenlos umsteigen. Um die Attraktivität des Bahnverkehrs in unserer Stadt zu erhöhen, wäre eine entsprechende Lösung für Reisende nach Leipzig wünschenswert. Auch der Fernverkehr der Deutschen Bahn AG sollte in dieses Modell einbezogen werden.

Wir fragen daher an:

  1. Ist im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) eine solche Umsteigemöglichkeit angedacht?
  2. Wenn ja, ab wann könnte diese wirksam werden – wenn nein, warum nicht?

Kontra Babyklappe: Ingrid Doctor

Dieses Thema bewegt uns Stadträte nicht erst, seitdem der Antrag der PDS Fraktion aus dem Jahre 2002 ins Verfahren gebracht wurde. Die Medien haben dieses hoch sensible Thema lange Zeit benutzt um „Schlagzeilen“ zu machen. Die Entscheidung „Pro“ oder „Kontra“ Babyklappe kann unseres Erachtens keine politische Entscheidung sein. Jede Person muss diese Entscheidung mit seinem Gewissen vereinbaren. Die Meinung in der SPD-Fraktion ist geteilt und ich kann nur für mich sprechen.

Es gibt bei diesem Thema viele Argumente, die für die Errichtung einer Babyklappe sprechen, aber mindestens genau so viele Argumente, die dagegen sprechen. Mir persönlich fällt es nicht leicht, eine Entscheidung zu treffen. Könnte es doch sein, dass mit einer derartigen Einrichtung das Leben eines Neugeborenen gerettet werden kann. Ich habe mich in der Literatur, in den Medien und nicht zuletzt durch das von der Stadt Leipzig initiierte „Expertenhearing“ „schlau gemacht“, aber keine neuen Erkenntnisse für meine persönliche Einstellung zur Babyklappe gewonnen. Außer, dass sich die Stadt Leipzig auf ein rechtlich sehr wackliges Unternehmen einlassen würde, wenn sie eine Babyklappe in ihrem Auftrag installieren lässt. In den Städten Chemnitz und Dresden haben aus diesem Grund die Stadträte keinen Beschluß herbeigeführt, sondern freie Träger haben dieses Angebot von sich aus übernommen.

Eins steht für mich fest, wenn eine werdende Mutter die ihr vielerorts gebotene Hilfe nicht annimmt, wird sie auch nicht den beschwerlichen Weg gehen, ihr Neugeborenes in solch eine Einrichtung zu bringen, die möglicherweise noch sehr weit weg von ihrem derzeitigen Zuhause ist. Sie wird es entweder an einer günstigen Stelle ablegen, wenn sie will, das es gefunden wird oder aber sie ist so gegen das in ihr wachsende neue Leben eingestellt, dass sie es einfach nicht akzeptiert und tötet. Die Ursachen einer solchen Einstellung sind sicher komplexester Natur. Ich sehe es als dringend erforderlich an, frühzeitige Aufklärung für werdende Mütter und Hilfsangebote für Notsituationen bekannt zu machen. Eine normale Entbindung unter ärztlicher oder anderer medizinische Hilfe ist für die Gebärende und das Kind in jedem Fall die beste Lösung.

Anonyme Entbindungen, wie sie in Hamburg und verschiedenen anderen Städten scheinbar problemlos möglich sind, sollten endlich per Gesetz erlaubt werden. Dabei wird den Frauen die Möglichkeit eingeräumt, über ihre derzeitige Situation in Ruhe nachzudenken und erst dann sollte ihr Baby zur Adoption freigegeben werden. Es ist bekannt, dass sich dann viele Frauen für ihr Baby entscheiden.

Bei der Abwägung aller Fakten „Pro und Kontra Babyklappe“ steht die Gesundheit im körperlichen – wie auch im seelischen Sinne – für Mutter und Kind im Vordergrund. Ich fordere die Verwaltung auf, alles zu tun, um den werdenden Müttern in Notsituationen schnellstens die komplett nötige Hilfe und Unterstützungen aufzuzeigen, die in Leipzig vorhanden sind. Persönlich habe ich mich gegen die Einrichtung einer „Babyklappe“ oder „Babynest“ entschieden und lehne somit den PDS-Antrag ab.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Beschlusspunkt 2: Als allgemeine Planungsgrundsätze werden beschlossen:

  • Die Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität und persönliche Freiheit für alle Bewohner der Stadt Leipzig. Grundsätzlich dienen alle Verkehrsplanungen im öffentlichen Raum diesem Ziel. Dabei sind möglichst alle Verkehrsmittel auch für behinderte Bürger nutzbar zu machen.
  • Das Verkehrsnetz der Stadt Leipzig, bestehend aus Straßen, Bahnanlagen und Flughafen, soll künftig so leistungsfähig sein, das sowohl der umgebende Wirtschaftsraum, als auch das gesamte Bundesgebiet und darüber hinaus alle Teile Europas gut zu erreichen sind.
  • Stadt- und umweltverträgliche Verkehrsmittel, wie der öffentliche Personennahverkehr sind besonders zu fördern. Die Rahmenbedingungen für Fußgänger und Radfahrer sind attraktiv zu gestalten. Es ist ein durchgängiges Radverkehrssystem zu schaffen.
  • Im Vordergrund aller Verkehrsplanungen steht das Bestreben, den öffentlichen Raum schonend und sparsam zu nutzen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer als oberstes Gebot zu betrachten und die Anwohner soweit wie möglich vor größeren Belastungen zu schützen.
  • Um unnötige Verkehrsbewegungen weitgehend zu vermeiden, sind zielführende Leiteinrichtungen zu entwickeln, die bereits auf Stadtplänen erkennbar werden und sich im Stadtbild wiederfinden. Auf diese Weise sind attraktive Ziele ohne Umwege zu erreichen und es können nahe gelegene Parkmöglichkeiten benutzt werden.
  • Die Leipziger Innenstadt sollte weitgehend von Individualverkehr entlastet werden und nur zeitlich begrenztem Wirtschaftsverkehr vorbehalten bleiben. Busparkplätze für Besuchergruppen sind auszubauen und in der Nähe des Promenadenringes bereitzuhalten.
  • Der begonnene Aufbau leistungsfähiger Ringsysteme – des Tangentenvierecks und des Mittleren Rings – zur Entlastung städtischer Wohngebiete vom durchgehenden Kfz-Verkehr, ist in Abhängigkeit vom Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt schrittweise fortzusetzen.
  • Bei allen Verkehrsplanungen sind die Bürger rechtzeitig zu beteiligen. Ihre Wünsche und Hinweise werden in die Überlegungen der Planer aufgenommen. Es sind konsensorientierte Lösungen anzustreben.

Redner: SPD-Stadtrat Helmut Voß

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

die Ortschaftsräte, die bei den Eingemeindungen der einzelnen Ortschaften in die Stadt Leipzig enstanden, haben eine zweifache Funktion. Einmal sollen sie das oft über Jahrhunderte gewachsene Eigenleben ihrer Orte ein Stück weit bewahren, zum anderen die Einbindung in die Stadt, in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Verwaltungsstellen begleiten. Um dieser Funktion gerecht zu werden, wurden die Mitglieder in diese Gremien gewählt. Ihr Vorteil ist, dass sie über eine sehr genaue Ortskenntnis verfügen, ihren Mitbürgern weithin bekannt sind und die bestehenden Verhältnisse überschauen können. Diese Voraussetzungen sollen sie dazu befähigen, auf vielleicht notwendige Veränderungen, bei der Stadtverwaltung hinwirken zu können.

Sicherlich waren es ähnliche Beweggründe, die dazu geführt haben, Stadtbezirksbeiräte zu berufen. Allerdings in einem ungleich anders beschaffenen Territorium. Durch die Verwaltung wurden Teile der Stadt in bestimmte Bezirke zusammengefasst, die zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Ausprägungen in die Stadt eingegliedert wurden. Diese Tatsache hat zu Folge, dass für die Stadtbezirksbeiräte grundlegend andere Voraussetzungen bestehen. Für beide Gremien ist jedoch gleich, dass ihre Entscheidungen grundsätzlich empfehlenden Charakter haben. Sie sollen aus ihrer Sicht die beste Lösung für Probleme des Stadtbezirkes oder für die Ortschaft vorschlagen. Je überzeugender und leidenschaftlicher dies geschieht, um so besser werden sie das zuweilen sehr ausgeprägte Verwaltungsdickicht durchdringen. Wobei Leidenschaftlichkeit nicht mit Besserwisserei zu verwechseln ist. Beiden Gremien ist die Verantwortung für das Wohl des Ganzen auferlegt. Die größeren Befugnisse eines Ortschaftsrates basieren auf der jüngsten Entwicklung einer vollzogenen Verwaltungsreform, die bei vielen Bürgern in den eingemeindeten Orten auch heute noch auf Ablehnung stößt. Hier wird der Zeitablauf wahrscheinlich Früchte tragen.

Der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion möchte ähnliche Voraussetzungen für die vorhandenen Beratungsgremien der Stadt schaffen, obwohl die Gegebenheiten nicht die gleichen sind. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, der Regierung das Freistaates Sachsen gegenüber initiativ zu werden, mit dem Ziel, die Sächsische Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass die Arbeit der Stadtbezirksbeiräte mit mehr Verantwortung ausgestattet wird. Dabei ist zu prüfen, ob den Stadtbezirksbeiräten ein Antragsrecht gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt werden kann. Außerdem ist zu untersuchen, ob in bestimmten Fällen auch Entscheidungen zu übertragen sind. Dazu müsste die Gemeindeordnung verändert werden. Sicherlich sind auch noch andere Verfahren vorstellbar, um die Stadtbezirksbeiräte aufzuwerten und ihre Ideen in das Leben der Stadt einzubeziehen, ohne die Bürokratie weiter aufzublähen. Wir bitten, unserem Antrag zuzustimmen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Gesetzgeber gegenüber initiativ zu werden mit dem Ziel, die Sächsische Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass die Arbeit der Stadtbezirksbeiräte (SBB) mit mehr Verantwortung ausgestattet wird. So soll beispielsweise geprüft werden, ob den SBB ein Anhörungs- bzw. Antragsrecht gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt und ob Entscheidungen übertragen werden können.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Zwischen den Wahlkreisen 7 West und 8 Alt-West erfolgt ein Tausch der Ortsteile Schönau und Miltitz. Der Ortsteil 66 Miltitz wird dem Wahlkreis 8 und der Ortsteil 60 Schönau wird dem Wahlkreis 7 zugeordnet.

Begründung:

erfolgt mündlich

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in den neuen Ortsteilen Leipzigs müssen die Eigentümer entsprechend der Straßenreinigungsgebührensatzung, zuletzt geändert am 11.12.2002, Gebühren bezahlen. Da die Gebühren entsprechend der Größe des Grundstückes anfallen, müssen aufgrund der großen Flächen hohe Beiträge gezahlt werden. So soll beispielsweise die Kirchgemeinde Rückmarsdorf/Burghausen für ein Grundstück entlang der Miltitzer Straße über 400 Euro jährlich bezahlen.

Wir fragen daher an:

  1. Inwieweit kann und wird die finanzielle Situation der Grundstückseigentümer bei der Gebührenermittlung berücksichtigt?
  2. Wird die Reinigungshäufigkeit auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft? Sind Änderungen bei den Reinigungsklassen zu erwarten?