Beschlussvorschlag:

  1. Im Rahmen der Umsetzung des Ortsteilentwicklungskonzeptes Südwest prüft der Oberbürgermeister, wo ein zusätzlicher Sportplatz im Bereich Südwest gebaut werden kann.
  2. Des Weiteren prüft der Oberbürgermeister, wie die Situation für Fußgänger/innen im Stadtbezirk spürbar verbessert werden kann. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Schulwegen zur 60. Grundschule und auf Schulwegen für künftige neue Schulen.
  3. Der Oberbürgermeister prüft außerdem, wie und wo die Anzahl an Spielplätzen im Bereich Südwest erhöht werden kann.
  4. Die Thematik „Wohnen im Alter” soll bei der Umsetzung des Ortsteilentwicklungskonzeptes Südwest einen gesonderten Schwerpunkt bilden.

Begründung:

Zu 1. Der Sportplatz des KSC Knauthain in der Albersdorfer Straße soll lediglich um einen weiteren Fußballplatz erweitert werden. Hier sehen wir angesichts der erfreulichen Mitgliederentwicklung im Bereich Sport, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, zusätzlichen Bedarf für einen weiteren Sportplatz. 

Zu 2. Der Fußverkehrsentwicklungsplan (FVEP) wird nach unseren Informationen aktuell final erarbeitet. Mit dem neuen FVEP wird die Grundlage geschaffen, die Fußverkehrsförderung zielorientiert und effizient voranzutreiben. Der FVEP soll für eine erweiterte Planung der Fußverkehrsförderung dienen und bestehende Prozesse ergänzen. Darüber hinaus muss betont werden, dass der FVEP bestehende Strukturen wie bspw. die AG Schulwegsicherheit nicht außer Kraft setzen soll. Das Ortsteilentwicklungskonzept soll daher mit dem FVEP verzahnt werden.

Zu 3. Zwar gibt es im Stadtbezirk Südwest aktuell 29 Spielplätze und damit quantitativ eine zufriedenstellende Anzahl. Einige Spielplätze davon sind jedoch sanierungsbedürftig und damit nicht unbedingt attraktiv für Kinder.

Es gibt nach unseren Recherchen aktuell 11 Ballsportplätze, davon nur zwei in Knautnaundorf, einen für Fußball und einen für Streetball. Hier sehen wir zusätzliche Bedarfe.

Zu 4. Vielen Senioren macht der Gedanke Angst, ihre gewohnte Umgebung zu verlassen oder Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn der Alltag beschwerlicher wird. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, altersgerecht zu wohnen. Angesichts der Bevölkerungsstruktur in Knautkleeberg-Knauthain soll die Verwaltung die Beratungs- und Umbaumöglichkeiten analog vor Ort und natürlich auch digital den Menschen in geeigneter Weise kommunizieren. Darüber hinaus muss von der Verwaltung berücksichtigt werden, dass das Thema „Wohnen im Alter” keineswegs nur im Südwesten der Stadt relevant ist, sondern Eingang in alle Ortsteilentwicklungskonzepte finden sollte.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LVB bis zum Beginn der letzten Phase der Busnetzreform für die Linie 62 in Grünau einen Durchstich der Linienführung durch den WK 8 (Selliner Straße – Krakauer Straße) zu prüfen, welcher ausschließlich der Busnutzung vorbehalten bleiben soll. Ziel soll die bessere Anbindung des Zentrums und restlichen WK 8s sowie die Entschärfung der Engstelle der Zufahrt zur Haltestelle Gesundheitszentrum Selliner Straße sein. Über das Prüfergebnis werden der Stadtrat und SBB Leipzig-West informiert.

Begründung:

Das Gesundheitszentrum Selliner Straße ist eine der am häufigsten genutzten Haltestellen im Wohngebiet. Die Bedeutung wird mit dem Bau des dritten Ärztezentrums noch zunehmen. Um die bisher sehr hakelige Zufahrt zum Gesundheitszentrum zu entschärfen und das Wohngebiet insgesamt besser anzuschließen, soll perspektivisch von Stadtentwicklungsdezernat und LVB eine mögliche Busdurchfahrt durch den WK 8 von der Selliner Straße zur Krakauer Straße mit zentralem Halt im Zentrum von WK 8 geprüft werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Durchfahrt nur für den ÖPNV nutzbar ist. Beispielgebend sei hierzu auch die Linie 89 durch die Innenstadt genannt.

Beschlussvorschlag

Die Beschlusspunkte 1 und 2 des Antrags werden durch die folgenden Beschlusspunkt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2024 den Stand der Umsetzung des am 22. Mai 2019 beschlossenen Antrags  VI-A-06751 (Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!) vorzulegen. Dabei soll auch umrissen werden, ob und wie sich die Berücksichtigung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen seit der Beschlussfassung in der Stadtplanung bzw. Bauleitplanung niedergeschlagen hat. Auf Clubs soll dabei in besonderer Weise eingegangen werden. Außerdem soll dargelegt werden ob und in welcher Weise der Abstimmungsprozess mit der IHK, der IG Livekommbinat und der LTM GmbH stattgefunden hat und bei aktuellen Bauleitplanungen stattfindet.

Begründung

Die Beschlusspunkte 1 und 2 unterscheiden sich allenfalls in der Formulierung vom inhaltlichen Anliegen des bereits im Mai 2019 in geänderter Form beschlossenen Antrags „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“. Da dieser Antrag seinerzeit die Stadtverwaltung damit beauftragt hat, Handlungsleitlinien zu erstellen, wie die Berücksichtigung und Weiterentwicklung kultureller Belange im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere bei städtebaulichen Planungen, in neuen oder bestehenden Quartieren abgesichert werden kann, sind die Beschlusspunkte 1 und 2 obsolet. Intessanter als eine redundante Beschlussfassung ist hingegen, zu erfahren, wie der Stand der Umsetzung des Beschlusses vom Mai 2019 ist und wie der avisierte Abstimmungsprozess vonstattenging.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis 31.03.2024 einen Vorschlag unterbreiten, wie das Internat Hüfferstraße als Standort zur Unterbringung für die Auszubildenden der Gutenbergschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig) langfristig (ab 2027) gesichert werden kann. 
  2. Dabei soll auch geprüft werden, ob durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen die Aufnahmekapazitäten des Standortes vergrößert werden können.

Begründung:

Seit Mitte der 1990er Jahre wird das Internat Hüfferstraße als Standort für die Gutenbergschule genutzt. Der derzeitige Pachtvertrag läuft zum 31.12.2026 aus. 

Der Standort muss dringend gesichert werden, da dieses Internat mindestens 120 Auszubildende der Gutenberg-Berufsschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig für Buch, Büro, Druck, Medien, Sprache und Kunst) beherbergt. Bei dem vorherrschenden Mangel an ausreichenden Unterbringungsangeboten für Auszubildende müssen bestehende Angebote gesichert und ggf. ausgebaut werden.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Die Linke sowie Stadtrat Jens Lehmann

Beschlussvorschlag:

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung:

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.

Die Neufassung des Antrages bezieht sich auf den Kreis der Einreicher (Ergänzung SR Lehmann).

Beschlussvorschlag:

  1. Nach der aktuell stattfindenden Sanierung der Schutzwohnung im kommunalen Gebäude in der Ossietzkystraße 18, 04347 Leipzig stellt die Stadtverwaltung aus dem im Doppelhaushalt 2023/24 bewilligten Budget Mittel bereit, um im Jahr 2024 die Planungen für die Sanierung der restlichen Räume in der 1. Etage im ersten Halbjahr 2025 sicherzustellen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.
  2. Parallel wird bis Ende 2024 eine Bauzustandsanalyse und ein mittelfristiges Konzept zur Sanierung des gesamten Gebäudes inkl. des Gartenhauses (ehemalige Stallungen) erstellt.
  3. Mit dem Nutzer Aidshilfe Leipzig e.V. wird das Objekt parallel zum „Zentrum für sexuelle Gesundheit“ weiterentwickelt. Durch die Nutzbarmachung weiterer Räume könnten auch anderen Vereinen und Projekten Räume für Beratungsangebote im Objekt angeboten werden.

Begründung:

Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ist in Leipzig in den letzten Jahren stetig gestiegen. Allein zwischen 2012 und 2022 gab es ein Zuwachs von ca. 100.000 Personen. Durch das Wachstum der Stadtbevölkerung wächst auch die Nachfrage nach sexualpädagogischen und Testangeboten bei der Aidshilfe Leipzig. Mittlerweile übersteigt die Nachfrage die räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten der Aidshilfe. Eine Ertüchtigung weiterer Räumlichkeiten im Gebäude in der Ossietzkystraße 18 bietet die Möglichkeit, dass zunächst einmal die räumlichen Kapazitäten für Test- und Beratungsangebote erweitert werden, in deren Folge wiederum Räume für Kooperationen mit anderen Vereinen und Einrichtungen entstünden, wodurch die personellen und zeitlichen Kapazitäten erweitert sowie sinnvolle Synergien gehoben würden. Das kommunale Gebäude in dem die Leipziger Aidshilfe ihre Räume hat, weist einen hohen Sanierungsbedarf auf, bietet allerdings viel räumliche Kapazitäten, die für ein Zentrum für sexuelle Gesundheit gut nutzbar sind, sodass eine Ertüchtigung dieses Gebäudes sinnvoll erscheint. Eine perspektivische Sanierung ist zudem für den Erhalt des Gebäudes notwendig. Die Stadt trägt hier auch eine Verantwortung für ihren Gebäudebestand.

Erläuterungen:

Die WHO definiert sexuelle Gesundheit als einen „Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität“, die „eine positive und respektvolle Haltung zu Sexualität und sexuellen Beziehungen […] sowie die Möglichkeit, angenehme und sichere sexuelle Erfahrungen zu machen“ voraussetzt (vgl. WHO 2011, zit. nach Voß und Bardehle 2017, S. 83). Dabei steht sie in Zusammenhang mit dem Wohlbefinden, dem Wahren von Menschenrechten, der Diskriminierungsfreiheit von Individuen, dem Recht auf Informationen sowie der Anerkennung der Lust (vgl. Voß und Bardehle 2017, S. 80; vgl. WHO 2022).

Quellen:

Voß, Heinz-Jürgen; Bardehle, Doris (2017): Zum Begriff ‚Sexuelle Gesundheit‘. In: Stiftung Männergesundheit (Hg.): Sexualität von Männern. Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht. Gießen: Psychosozial-Verlag. S. 79-91.

WHO (2022): https://worldsexualhealth.net/wp-content/uploads/2021/09/WAS-DECLARATION-ON-SEXUAL-PLEASURE-2021-.pdf

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung intensiviert die Planungen für einen Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden, auf dem Gelände des neuen Kraftwerkstandortes auf der Bornaischen Straße. Die Planungen sind dabei soweit voranzutreiben, dass im Jahr 2025 für die Jahre 2026 ff Förderanträge zur Co-Finanzierung des Neubaus durch Land und/oder Bund gestellt werden können. In der Regel muss dazu Leistungsphase 3 erreicht werden.
     
  2. Die entsprechenden Planungsmittel zum Erreichen der Leistungsphase 3 sind in der Entwurfsplanung für den Doppelhaushalt 2025/26  für das Jahr 2025 zu berücksichtigen.
     
  3. In den Planungen wird, in Abstimmung mit den Schwimmverbänden und des Stadtsportbundes, bis Ende 2024 auch geprüft, inwiefern abweichend vom aktuellen Sportprogramm 2024 doch eine 50m Schwimmhalle benötigt wird. Das Prüfergebnis fließt in die Fortschreibung des noch bis Ende 2024 laufenden Sportprogramms ein.

Begründung:

Anders als im Rahmen der Haushaltsverhandlungen mitgeteilt, plant die Stadtverwaltung nicht mehr damit, bis Ende 2024 die Leistungsphase 3 für einen Schwimmhallenneubau im Leipzig Süden zu erreichen. Laut der schriftlichen Antwort zur SPD-Anfrage – VII-F-09176-AW-01 aus dem Oktober 2023 soll diese Leistungsphase sogar erst frühestens 2026 erreicht werden. Angesichts der Beantragung notwendiger Fördermittel hält die SPD-Fraktion dies für deutlich zu spät. Außerdem plant die Stadtverwaltung mit Fertigstellung der Schwimmhalle am Rabet Anfang 2025, so dass die dann freiwerdenden Kapazitäten für die Planung der nächsten Schwimmhalle verwendet werden können. Die Stadtverwaltung ist daher aufgefordert, den Prozess zu beschleunigen und diesen auch im kommenden Haushalt zu untersetzen, so dass 2025, vor Einreichung möglicher Förderanträge, die Leistungsphase erreicht wird. Die notwendigen Planungsmittel dafür müssen im Jahr 2025 zur Verfügung gestellt werden.

In den Schwimmverbänden läuft zudem eine Diskussion über eine zweite kommunale 50-Meter-Schwimmhalle. Im aktuellen Sportprogramm ist jedoch nur eine 25-Meter-Halle geplant. In Vorbereitung auf die Planungen und die Fortschreibung des Sportprogramms muss daher zeitnah geklärt werden, welche Version weiterverfolgt werden soll. Dazu sind die lokalen Schwimmverbände und Vereine einzubinden.