Inklusion spielt auf dem ersten Arbeitsmarkt eine immer größere Rolle. Etwa 1,3 Mio Menschen mit Behinderung arbeiten im ersten Arbeitsmarkt und decken dabei auch wichtige Fachkräftebedarfe ab. Dennoch sind Menschen mit Behinderung, trotz einer oft überdurchschnittlichen Qualifikation, häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen.  Gerade bei der Gewinnung von Fachkräften findet diese Gruppe häufig zu wenig Beachtung.

Wie die Situation in der Stadtverwaltung ist fragen wir hiermit ab: 

  1. Wie viele Stellen waren bzw. sind in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und aktuell mit Menschen mit Behinderung besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gesamt und Ämtern)

     
  2. Wie viele Stellen sind bzw. waren explizit für Menschen mit Behinderung vorgesehen, aber nicht besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren 2019-2023, Gesamt und Ämtern)

     
  3. Welche Projekte in Zusammenarbeit mit Werkstätten für Behinderung bzw. Inklusionsbetrieben gibt es?

     
  4. Gibt es Wünsche aus diesen Werkstätten heraus, einzelne Personen von einem sogenannten Außenarbeitsplatz in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Stadt Leipzig bzw. deren Eigenbetrieben umzuwandeln?
    • Wenn ja: Wird diesem Wunsch nachgekommen?
    • Wenn nein: Was sind die Gründe, dass dem nicht nachgekommen wird?

Bei der Schuleingangsuntersuchung 2022 wurde 507 Kindern durch das Gesundheitsamt eine sonderpädagogische Zurückstellung empfohlen, d.h. das so genannte Vorschuljahr soll in der Kita wiederholt werden. 2021 wurde diese Empfehlung für 579 Kinder ausgesprochen. Damit die Kinder, bei denen diese sonderpädagogische Zurückstellung ausgesprochen wird, tatsächlich kompetent für den Schuleintritt werden, braucht es gezielte Förderung.  

Wir fragen an:

1. Welche Qualitätsstandards werden bei der Wiederholung des Vorschuljahres festgelegt:

a) für das Personal?

b) für das Konzept? 

c) an Kitas in freier Trägerschaft?

2. Durch wen werden die Kitas beraten, dass Kinder mit sonderpädagogischer Zurückstellung eine gezielte Förderung erhalten können?

3. Werden für die Förderung zusätzliche Personalstunden bereitgestellt?

4. Was unternehmen die Träger von Einrichtungen, um sicherzustellen, dass möglichst alle Kinder am Vorschuljahr teilnehmen?

5. Was unternehmen die Träger, wenn Kinder nur sehr unregelmäßig am Vorschuljahr teilnehmen?

In den Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Kinder- und Familienzentren sind zwei Programme des Jugendamtes und des Referates für Migration und Integration im Einsatz: Sprach- und Kulturmittler/-innen (SKM) und Sprach- und Integrationsmittler/-innen (Sprint). Diese sollen unterstützend für Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund wirken.

Wir fragen an:

1.  Wie viele Fachkräfte sind im Jahr 2023 für SKM und Sprint in wie vielen Einrichtungen im Einsatz? 

2. Wie viele Kinder können dadurch betreut werden?

3. Bis wann werden diese Programme verbindlich fortgeführt?

4. Welche konkreten Förderpläne werden für Kinder mit Migrationshintergrund umgesetzt?

5. Wenn Kinder mit Migrationshintergrund im Vorschuljahr der Kita, aufgrund von mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache, das Wiederholen des Kindergartenjahres vor Eintritt in die Grundschule empfohlen wird:

  • Welche Inhalte von Förderplänen werden dann konkret in dem zusätzlichen Kindergartenjahr umgesetzt?
  • Wer erstellt diese Förderpläne?

6. An welchen Kindertagesstätten sind Sprach- und Kulturmittler/-innen bzw. Sprach- und Integrationsmittler/-innen eingesetzt und nach welchen Kriterien wurden die Einrichtungen hierfür ausgewählt?

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH zu verhandeln, in der Gerberstraße 14/16 30 Prozent der Wohnungen für die Unterbringung von Auszubildenden zu nutzen. Die Betreuung ist durch einen geeigneten Partner oder die LWB selbst sicherzustellen.
     
  2. Zudem werden weitere 20 Prozent der Wohnungen im Objekt Gerberstraße 14/16 dem Sozialamt, über die bisher auf der Basis von Kooperationsverträgen oder Stadtratsbeschlüssen hinaus zugesicherte Anzahl von Wohnungen, als Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt.
     
  3.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bedarf an Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung des Freistaates Sachsen darzulegen, um eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zu erreichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber Bundesregierung und Staatsregierung sowie innerhalb des Deutschen Städtetages und Sächsischen Städte- und Gemeindetages dafür einzusetzen, dass das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt wird.

Begründung:

Die Neufassung ergänzt den Ursprungsantrag um die Beschlusspunkte 3 und 4 (u.a. Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“).

In Leipzig gibt es mehrere Wohnheime für Studierende, jedoch keine für Auszubildende.  Insbesondere Auszubildenden von außerhalb Leipzigs oder aus dem Ausland soll damit ein schnelles Ankommen ermöglicht werden. Auszubildende aus Drittstatten bekommen zum Beispiel ohne Wohnung kein Visum.

Zuletzt schickte der SEB deshalb einen Hilferuf an seine Mitarbeitenden bei der Suche nach zwei Wohnungen für zwei Auszubildende für die Pflege zu unterstützen. Auch andere Unternehmen, z.B. der Pflegebranche, werden vor ähnlichen Situationen stehen. Unternehmen in Leipzig sind zunehmend auf Fachkräfte aus dem In- und Ausland angewiesen. Eine Unterbringungsmöglichkeit, in der die Auszubildenden insbesondere für die ersten Monate einen Platz finden, um in Leipzig anzukommen und sich dann in Ruhe um eine eigene Wohnung zu suchen, ist daher dringend notwendig. Vergleichbar wie in Wohnheimen für Studierende wird mit den Nutzenden ein Mietvertrag geschlossen.

Die LWB Objekte in der Gerberstraße würden sich besonders für ein Wohnheim für auszubildende eignen, da es sich vorrangig um Mikroapartments mit etwa 30 bis 40 m² Wohnraum handelt. Insgesamt entstehen dort 274 Wohnungen.

Das Sozialamt benötigt regelmäßig Wohnungen für Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt keine oder nur sehr schwer eigene Wohnungen finden. Diese Personen sind dadurch unter Umständen von Wohnungslosigkeit bedroht. Zuletzt ist der Bedarf an Gewährleistungswohnungen gestiegen bei gleichzeitigem Rückgang des vorhandenen Wohnraums.

Bund und Länder haben in der Zwischenzeit die „Verwaltungsvereinbarung  über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für  studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus  im Programmjahr 2023“ (VV Junges Wohnen 2023) unterzeichnet. Damit stehen zusätzlich 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau für junge Menschen, insbesondere Studierende und Auszubildende, bereit. Nach derzeitiger Erkenntnis sollen diese Mittel in Sachsen prioritär für Studierendenwohnheime eingesetzt werden, da der Staatsregierung keine Bedarfe im Bereich des Azubi-Wohnens bekannt sind. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, den bestehenden Bedarf an (betreuten) Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung, insbesondere dem Staatsministerium für Regionalentwicklung, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Staatsministerium für Kultus, darzulegen und auf diesem Weg um Förderung des sozialen Wohnungsbaus mittels des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ zu bitten.

Da das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zeitlich befristet ist, gilt es zudem, um Fortsetzung zu werben. Mit Blick auf die sächsischen Bedarfe sollte auch über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) in Kooperation mit dem Sächsischen Landkreistag ein Austausch und sachsenweite Bedarfsermittlung erfolgen.

In der Antwort auf die Anfrage VII-F-08284-AW-01 hat die Stadtverwaltung ausgeführt, dass sogenannte Schanigärten und Stellflächen für Nachbarschaften und Kultur beantragt werden können und auch bearbeitet werden.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Schanigärten und Stellflächen für Nachbarschaften und Kultur wurden seit Anfang des Jahres beantragt?
  2. Wie viele wurden davon genehmigt?
  3. Wie viele der Anträge kamen von Gastronomen?
  4. Wie viele davon wurden abgelehnt?
  5. Was waren die Gründe für eine Ablehnung?
  6. Gab es Anträge, bei denen das Ordnungsamt genehmigt hätte, aber das Verkehrs- und Tiefbauamt abgelehnt hat (und umgekehrt)? Wenn ja, was waren hierfür die Gründe?
     
  7. Welche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit wurden ergriffen? Wurde gemeinsam mit der DEHOGA die Leipziger Gastronomie über die Möglichkeit informiert? Gibt es die Informationen auch mehrsprachig? Wenn nein, wieso wurde der Beschluss nicht umgesetzt?

In der bayrischen Landeshauptstadt München ist es ab September 2023 möglich, den Preis für eine Taxifahrt vorher mit dem Taxiunternehmen zu vereinbaren. Damit sind Umleitungen oder Staus zumindest beim Fahrpreis kein Thema mehr. Die Möglichkeit, einen Festpreis zu vereinbaren, haben die Fahrgäste in München, wenn sie ihre Fahrt per App oder telefonisch vereinbaren.

Auch Taxiunternehmen in Leipzig haben durch Carsharing-Apps oder Leihwagenanbieter zusätzliche Konkurrenz bekommen, bei denen der Kunde oder die Kundin schon bei der Buchung der Fahrt wissen, was die Tour schlussendlich kosten wird. Taxis als Teil des ÖPNV müssen konkurrenzfähig bleiben sowie für jüngere Kundengruppen und durch ein modernes Buchungsverhalten attraktiv bleiben.

Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit bestehen, den Festpreis abzuwählen und weiter nach Taxameter zu fahren und zu bezahlen.

 Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Gibt es auch in Leipzig Überlegungen, eine Festpreisoption für Taxis einzuführen?
  2. Wenn ja: Wann ist mit der Einführung zu rechnen und sind zunächst nur einzelne Routen als Testlauf für Festpreisfahrten vorgesehen?
  3. Wenn nein: Gibt es rechtliche Schwierigkeiten, die die Einführung erschweren oder welche Hürden gibt es, die beseitigt werden müssten?
  4. Welche Preisspanne im Rahmen der Gebührenordnung sieht die Stadt Leipzig als realistisch an, um Stabilität und Vertrauen aufzubauen, und zu verhindern, dass besonders zu Stoßzeiten oder in der Rushhour Preissprünge stattfinden?
  5. Welche Möglichkeiten für Festpreise sieht die Stadt Leipzig, wenn Fahrten in Kommunen der benachbarten Landkreise gehen sollen?

Im Zuge des Antrags – VII-A-01862 hat die Stadtverwaltung ausgeführt, dass bis 2024 ein dauerhaftes Lastenradverleihsystem aufgebaut werden soll. 

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden dafür jeweils 60.000 Euro für die HH-Jahre 2023 und 2024 zusätzlich bereitgestellt (insgesamt 100.000 Euro pro HH-Jahr).

Wir fragen an:

  1. Wie sind die Planungen für das Konzept?
  2. Wofür die die Verwendung der durch den Stadtrat beschlossenen 200.000 Euro zum Ausbau des Lastenradverleihsystems geplant?
  3. Ist eine öffentliche Ausschreibung geplant?
  4. Wie ist der konkrete Zeitplan für eine ggf. notwendige Ausschreibung und Umsetzung, da die Stadtverwaltung eine Umsetzung ab 1. Quartal 2024 plant?
  5. Welche Parameter werden an eine Ausschreibung gelegt? (Anzahl der Stationen, Anzahl der Räder, stadtweite Abdeckung, Spezialfahrzeuge [Tandems, Rollstuhllastenfahrräder…], Ermäßigungen)
  6. Wie viele Standorte zum Ausleihen von Lastenrädern sind in der Umsetzung ab 1. Quartal 2024 geplant? Wie viele bis Ende 2024?