Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wie unsere Anfrage aus der April-Ratsversammlung zu Tage brachte müsste dieser Antrag eigentlich schon Verwaltungshandeln sein. Ich zitiere kurz aus der Antwort auf unsere Anfrage: „Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH die Möglichkeiten zur Einführung eines vergünstigten Deutschland-Tickets für Leipzig-Pass-Empfänger.“

Gleiches sagt auch der zustimmende Verwaltungsstandpunkt aus. Konsequenterweise wäre hier ein Verwaltungsstandpunkt mit dem Label „Sachstandsbericht“ korrekt gewesen, denn schon im April wurde beschrieben, dass die Verwaltung bereits aktiv geworden ist. Aber sei es drum, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, dieses Thema an sich voranzubringen.

Mobilität ist ein Grundbedürfnis eines jeden von uns. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen kann das Mobilsein durchaus finanziell herausfordernd sein. Das war auch der Grund, weshalb wir als Rat vor mittlerweile 14 Jahren die Leipzig-Pass-Mobilcard eingeführt haben. Ermöglicht das Sozialticket doch seit dem auch den Menschen mit geringem Einkommen oder keinem Einkommen die notwendige Mobilität, um zur Arbeit zu kommen oder Termine wahrnehmen zu können.

Die Idee, ein Sozialticket für das Deutschland-Ticket in Leipzig zu schaffen, baut natürlich darauf auf, dass wir mit dem Deutschland-Ticket eine landesweite Fahrkarte haben, die unbegrenzte Fahrten mit Regionalzügen in ganz Deutschland zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. 49 Euro pro Monat sind allerdings insbesondere für Menschen mit geringen Einkommen und / oder Sozialleistungen viel Geld, deshalb ist es aus unserer Sicht konsequent, für das Deutschland-Ticket eine vergünstigte Variante anzubieten. Wir hatten hier eigentlich auch auf Bund oder Land gehofft. Vielleicht zeigen wir, wie andere Kommunen aber auch, wie es geht und Bund und /oder Land ziehen nach.

Wenn wir uns ansehen, dass wir in Leipzig beim Deutschland-Ticket in der Job-Ticket-Variante bei rund 31 Euro pro Monat landen, kann man es Leuten mit geringem Einkommen kaum erklären, weshalb sie 49 Euro für die gleiche Leistung berappen müssten. Im Sinne des sozialen Zusammenhalts ist es also der richtige Weg, ein Deutschland-Sozialticket in Leipzig einzuführen, um auch den Inhabern des Leipzig-Passes eine Mobilität über die Stadtgrenzen hinaus zu ermöglichen. Wir geben damit gerade Menschen mit geringen Einkommen die Möglichkeit auch den einen oder anderen Ausflug oder sogar Urlaub zu machen, auf den sie sonst verzichten müssten.

Zusammenfassend: Mit Leipzig-Pass-Mobilcard haben wir Mobilität für finanziell Benachteiligte erschwinglich gemacht. Mit der Erweiterung dieses Konzepts durch die Einführung eines Sozialtickets für das Deutschland-Ticket würde die Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und soziale Teilhabe weiter verbessert. Wir stimmen dem Antrag zu.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender und sportpolitischer Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

der SV Automation 61 Leipzig e.V. ist ein Sportverein mit einer stetig wachsenden Leichtathletik-Abteilung, dessen Angebot sich vor allem an Kinder und Jugendliche aus dem Süden und Südosten unserer Stadt richtet. Anders als die anderen Vereine mit großen Leichtathletik-Abteilungen (SC DHfK, Motor Gohlis-Nord und SV Lindenau) hat Automation keinen eigenen, regulären Trainingsplatz, sondern nutzt in der Freiluftsaison den öffentlichen Sportplatz in der Lößniger Kellermann-Straße. Der Verein verfügt dadurch auch über keine Infrastruktur, um beispielsweise Sportgeräte einlagern zu können. In der Neufassung des Antrags fordern wir die Stadtverwaltung deshalb auf, dem Verein auf dem Sportplatz Bernhard-Kellermann-Straße, entweder die Mitnutzung eines dort bereits vorhandenen Containers zur Lagerung von Sportgeräten oder das Stellen eines weiteren Containers auf dem Gelände zu ermöglichen.

Darüber hinaus soll die Stadt prüfen, dem Verein Nutzungszeiten auf der Sportanlage an der Marienbrunner Grundschule zur Verfügung zu stellen, wenn die Anlage saniert ist. Überdies soll der SV Automation bis dahin auf der Nordanlage Nutzungszeiten für Trainings erhalten, die zu Konflikten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern der Anlage in Lößnig führen könnten, wie bspw. Speerwerfen.

Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) und Förderstrategie freie Kunst und Kultur“ wird im Punkt 2 wie folgt ergänzt:

2. Die Förderstrategie Freie Kunst und Kultur in Leipzig wird zur Kenntnis genommen. Die Basisförderung wird ab dem Jahr 2025 mit einem eigenen Budget versehen.

Begründung:

Zur erfolgreichen Umsetzung der in der Anlage 2 „Förderstrategie für die Freie Kunst und Kultur in Leipzig“ Punkt 4 (siehe Seite 6) aufgeführte Basisförderung, muss dem neuen Förderinstrument ein eigenes Budget zugewiesen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig plant und setzt bis 1. Quartal 2024 die Einrichtung eines dauerhaften stadtweiten Lastenradmietsystems um, das u.a. auch zwei E-Rollstuhlfahrräder bereitstellt. Ziel ist es, dass sich Leipzigerinnen und Leipziger bzw. Vereine und Verbände die Rollstuhlfahrräder gegen eine Gebühr ausleihen können, um damit individuell, inklusiv und nachhaltig unterwegs zu sein.
  1. Die Mittel für die beiden E-Rollstuhlfahrräder werden zusätzlich zu den im Haushalt bereitgestellten Mitteln bereitgestellt.
  1. Die Stadt Leipzig prüft in Zusammenarbeit mit der SAH und dem SEB bis zum zweiten Quartal 2024 die Anschaffung von E-Rollstuhlfahrrädern bzw. E-Bike-Rikschas für ihre Einrichtungen, die durch Personal, Gäste und Ehrenamtliche für Ausflüge mit Bewohner/innen in die nähere Umgebung genutzt werden können.

Begründung des Antrags

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Ergänzung in Teil B-D, Anlage 2 – Barrierefreiheit in Schulen und Sporthallen

Es wird bei Neubauten und Sanierungen darauf geachtet, dass barrierefreie Rettungswege, die auch der Eigenrettung mobilitätseingeschränkter und beeinträchtigter Personen dienen sollen, über alle Etagen eines öffentlichen Gebäudes (hier Schule oder Sporthalle), auch ohne bisher vorliegende gesetzliche Verpflichtung, geplant und soweit möglich bautechnisch entsprechend vorbereitet oder gar umgesetzt werden. Entscheidend ist hierbei ein qualifizierter erster Rettungsweg für körperlich eingeschränkte und beeinträchtigte Menschen. Dazu gehört auch, dass die Notfallleitsystem nach dem Zwei-Sinne-Prinzip funktionieren, das heißt, Beschilderungen, Bedienelemente und Kommunikationsanlagen müssen einfach und barrierefrei erkennbar, erreichbar, auffindbar und nutzbar sein.

Begründung

Mobilitätseingeschränkte Personen sind im Brandfall einem höheren Risiko ausgesetzt als nicht beeinträchtige Menschen. Sie sind in Notfällen auf Hilfe anderer angewiesen sind, weil eine Eigenrettung aufgrund der baulichen Gegebenheit aktuell oft nicht möglich ist. Da Inklusion und Teilhabe wichtige Elemente einer offenen Gesellschaft sind, ist es notwendig, die technischen und baulichen Voraussetzungen zu schaffen, dass mobilitätseingeschränkte und beeinträchtigte Menschen die Chance haben, sich auch aus höheren Stockwerken von öffentlichen Gebäuden selbst zu retten. Bislang mangelt es an der gesetzlichen Verpflichtung hierzu, aber dennoch ist das Thema relevant und sollte entsprechend angegangen werden. Da Schulen und Sporthallen künftig stärker multifunktional genutzt werden sollen und dadurch auch die Nutzer, wie Sportvereine und Musikschulen, oder die Nutzungen, bspw. Veranstaltungen in der Aula, OR- oder SBB-Sitzungen usw., immer vielfältiger werden, bekommen barrierefreie Rettungswege  eine immer größere Bedeutung.

In Leipzig sind die zahlreichen Ferienwohnungen, die aus der Umwandlung von Wohnungen
entstanden sind, mitverantwortlich dafür, dass bezahlbarer Wohnraum bzw. Wohnraum an
sich knapp geworden ist.
Die Nutzungsänderungen baulicher Anlagen – zum Beispiel Umnutzung „klassischer“
Wohnungen zu Ferienwohnungen – müssen in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung
bei der Stadt Leipzig beantragt und genehmigt werden.


Wir fragen an:

  1. Wie viele Umnutzungen von Wohnungen wurden bei der Stadt Leipzig seit
    Einführung der sozialen Erhaltungssatzungen im Jahr 2020 beantragt? (Bitte
    aufschlüsseln nach Gebiet und Jahr)
  2. Wie viele Umnutzungen wurden durch die Stadt genehmigt? (Bitte aufschlüsseln
    nach Gebiet und Jahr)
  3. Welche Art der Umnutzung (Ferienwohnung, Büro, etc.) wurden dabei beantragt
    bzw. genehmigt?
  4. Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig die Dunkelziffer von nicht beantragten und
    genehmigten Umnutzungen?
  5. Wie geht die Stadt Leipzig in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung gegen illegale
    Zweckentfremdung vor?
  6. Wie viele Fälle wurden dabei verfolgt?

Das urbane Leben wird von vielfältigen Veränderungen beeinflusst. Aufgrund sich ändernder Bevölkerungsstrukturen wie auch der zunehmenden Verdichtung in der Stadt, ändern sich auch der Bedarf an Grün- und Freiflächen sowie deren Nutzung. Anpassungen bei Zuschnitt, Ausstattung und Struktur bereits vorhandener Grün- und Freiflächen können deshalb für die Stadtverwaltung notwendig werden, um die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu erhöhen. Allerdings sind solche Veränderungen aufgrund von rechtlichen Vorgaben (bspw. Fördermittelbindung oder Urheberrechte nach Architektenwettbewerben) mitunter erst nach vielen Jahren möglich. Im März 2023 wurde der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, der die Verwaltung beauftragte, entsprechende Flexibilisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag, der nicht Inhalt des Ratsbeschlusses geworden ist, legte dar, dass eine entsprechende juristische Prüfung im 2. Quartal abgeschlossen werden würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Wie ist der Stand der Prüfung?
     
  2. Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung hierbei gekommen?
     
  3. Wie werden sich die Ergebnisse auf die künftige Gestaltung von Freiräumen auswirken?
     
  4. Gibt es aus Sicht der Verwaltung bereits bestehende Flächen, die sofern das Prüfergebnis eine zeitnahe Veränderung von gestalteten Freiflächen möglich macht, die in naher Zukunft überarbeitet bzw. umgestaltet werden sollen?