Beschlussvorschlag: 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, um die Nikolaisäule auf dem Nikolaikirchhof herum Erläuterungstafeln zu realisieren.  

Die Tafeln sollen: 
– verständlich und möglichst barrierefrei über zentrale Daten, Fakten und Hintergründe informieren, 
– die Bedeutung der Friedlichen Revolution für Leipzig, Deutschland und Europa vermitteln, 
– aus demselben Material gefertigt sein wie die bestehende Bodenplatte mit der Aufschrift „9. Oktober 1989“, um gestalterisch ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen, 
– sich gestalterisch dezent in das Umfeld des Kirchhofes einfügen 

Die notwendigen Mittel für Planung und Umsetzung sind in den kommenden Haushaltsverhandlungen entsprechend einzuplanen. Die Tafeln sollen zum Lichtfest 2029 fertiggestellt sein. 

Begründung: 

Die Nikolaisäule wurde 1999 als Symbol der Friedlichen Revolution errichtet und erinnert an die Bedeutung der Nikolaikirche bei den Ereignissen des Jahres 1989 in unserer Stadt. Das Projekt des Leipziger Künstlers Andreas Stötzner vermittelt die Entwicklung der Friedensgebete in der Nikolaikirche zu Montagsdemonstrationen im öffentlichen Raum. Die Idee, dafür eine Kopie der Säulen des Sakralbaus zu errichten, ist so zeitlos wie ästhetisch. 

Dieses zu zwei Dritteln durch Spenden finanzierte Kunstwerk und Denkmal erfährt in der Stadtbevölkerung eine hohe Akzeptanz. 

Aktuell fehlt jedoch eine begleitende Erläuterung an der Säule vor Ort, die die historische und künstlerische Bedeutung dieses Denkmals nachvollziehbar vermittelt. Die bisher vorhandene Bodenplatte mit dem Datum „9. Oktober 1989“ und den Fußspuren bietet allein keine ausreichende Information, um die Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere den Gästen der Stadt und jungen Generationen, die Bedeutung der Säule und der Ereignisse zu erschließen. Das erinnerungspolitische Potenzial der Nikolaisäule wird dadurch nicht ausgeschöpft. 
 
Durch die Anbringung von Erläuterungstafeln, die bereits vor 20 Jahren im Rat thematisiert worden ist, wird der historische Kontext dieses wichtigen Erinnerungsorts für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht und die Bildungs- und Gedenkkultur der Stadt Leipzig gestärkt. Gleichzeitig wird mit dieser Maßnahme dem zunehmenden Bedürfnis nach verständlicher historischer Einordnung im öffentlichen Raum Rechnung getragen. 

Die im Boden eingelassenen Tafeln sollen insbesondere auf die zentralen Ereignisse des Jahres 1989 in Leipzig eingehen. Der Schwerpunkt sollte hierbei ortsgerecht auf den Montagsdemonstrationen und den Ereignissen des 9. Oktober 1989 liegen. Damit soll dieses wichtige Denkmal für die Öffentlichkeit künstlerisch und historisch verständlicher gemacht werden. 

Im Hinblick auf die Neugestaltung des Nikolaikirchhofes und die Errichtung des neuen Freiheits- und Einheitsdenkmals auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz ist auch die Pflege der bestehenden Erinnerungsorte notwendig. 

Beschlussvorschlag: 

  1. Zum Abschluss des Sportjahres wertet die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ausrichter/-innen der Breitensportgroßveranstaltungen diese mit Blick auf folgende Fragestellung aus: 
  • Genehmigungsprozess 
  • Attraktivität der Streckenführung 
  • Entwicklung der Anzahl der Teilnehmenden und Potenzial für weitere Steigerungen 
  • Überregionales Potenzial 
  • Unterstützungsmöglichkeiten durch die LTM. 
  • Weitere kurz- und mittelfristige Verbesserungsmöglichkeiten 

Folgende Veranstaltungen werden mindestens ausgewertet: Leipzig Marathon, Leipziger Triathlon, Leipzig Run, Firmenlauf, Frauenlauf, Nachtlauf, Neuseen-Classics und Karli-Krit 

Ziel sollte es sein, Verbesserungsmöglichkeiten beim Genehmigungsprozess zu identifizieren und die Streckenführungen für Teilnehmende und Zuschauer/-innen attraktiver zu gestalten. Durch die Attraktivitätssteigerung sollen insbesondere überregional mehr Teilnehmende gewonnen werden. In Zusammenarbeit mit der LTM soll deshalb geprüft werden, wie diese bei der überregionalen Vermarktung unterstützen kann.  

Im Rahmen der Auswertung werden insbesondere auch die Kosten für die notwendigen Streckensperrungen beleuchtet.  

  1. Zudem fragt die Stadtverwaltung bei den Veranstalter/-innen rein ehrenamtlich organisierter Wettkämpfe im öffentlichen Raum ab, welche Hindernisse sich für sie im Genehmigungsprozess ergeben haben und welche Verbesserungswünsche sie haben.  
  1. Die Anregungen und deren Umfang aus den Beschlusspunkten Punkt 1 und 2 werden im ersten Quartal 2026 im Sportausschuss vorgestellt und bei der Fortschreibung des Sportprogramms berücksichtigt.  

Begründung: 

Die Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie Großsportveranstaltungen sowohl im Profi- als auch im Breitensport erfolgreich durchführen kann. Zu den vergangenen Veranstaltungen zählen beispielsweise die Fußball-EM der Männer und die Turn-EM im Profisport sowie das Turnfest 2025 im Breitensport. Die Stadt unterstützt auch die meisten der im Beschlusspunkt 1 des Antrags beispielhaft aufgeführten Veranstaltungen finanziell. Sei es aus der Sport- und/oder Tourismusförderung. 

Zu Punkt 1: Gerade Lauf- und Radsportveranstaltungen sowie Triathlon erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, was sich auch in den Teilnehmerzahlen widerspiegelt. Diese Entwicklung sollte Leipzig nutzen, um über die Breitensportgroßveranstaltungen auch touristische Effekte für die Stadt Leipzig und die Region zu erzielen. Dass die Stadtverwaltung darin selbst Potenzial für den Tourismus sieht, zeigt sich am Ziel, Leipzigs Sportveranstaltungslandschaft ab nächsten Jahr mit einem Ironman 70.3 zu bereichern. 

Auch das Wachstum des Leipziger Marathons oder des Leipzig Runs zeigt das enorme Potenzial von Laufsportveranstaltungen. Beim Leipziger Marathon wird beispielsweise schon sehr lange darüber diskutiert, ob und wie eine attraktivere Streckenführung an mehr Leipziger Sehenswürdigkeiten, durch dichter bewohntes Gebiet und entlang unserer Flüsse vorbeiführt oder ob eine Marathonrunde statt zweier Halbmarathonrunden die Attraktivität steigern könnte. Eine gemeinsame Zielstellung von Stadt und Ausrichter könnte sein, den Leipzig-Marathon in die Top 5 der deutschen Städtemarathons zu heben. Beim Leipziger Triathlon musste in diesem Jahr der Kindertriathlon gestrichen werden. Stadt und Veranstalter könnten prüfen, was notwendig ist, damit dieser zukünftig wieder stattfinden kann. 

Im Rahmen des sportpolitischen Frühstücks der LTM kam zudem die Frage auf, wie die LTM ihre ohnehin vorhandenen Marketingaktivitäten auch für die Bewerbung der Sportveranstaltungen nutzen kann und wie Pakete geschnürt werden können, die die Teilnehmenden animieren, neben dem Lauf zum Beispiel auch ein Konzertticket zu buchen. 

Zu Punkt 2: Vor eineinhalb bis zwei Jahren hat die Stadtverwaltung ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für bestehende kleinere Laufveranstaltungen eingeführt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Erfahrungen auszuwerten und mögliche Verbesserungsvorschläge zu prüfen und umzusetzen. 

Das LVB-Angebot Flexa ist besonders an den Stadträndern Leipzigs eine Mobilitätslösung und eine Alternative für alle, die ohne eigenes Auto von A nach B kommen wollen. 2019 startete Flexa als Pilotprojekt im Leipziger Norden. Seitdem sind viele Stadtteile dazugekommen. Aktuell wird das Angebot neben dem Nordbereich auch in Südwest, Südost und im Leipziger Westen angeboten. 

In den letzten Wochen und Monaten haben uns einige Beschwerden von Fahrgästen zum Flexa-Angebot erreicht, insbesondere zu Buchungsproblemen. Weil nichts von Anfang an perfekt ist, arbeiten die LVB nach eigenem Bekunden fleißig an weiteren Verbesserungen.   

Wir fragen an:  

  1. Wie viele Fahrgäste haben im letzten Jahr das Flexa-Angebot der LVB genutzt (Bitte Aufteilung nach den Flexa-Gebieten)? 
  1. Gibt es eine positive Entwicklung bei den Fahrgästen? 
  1. Wie gestaltet sich die Wirtschaftlichkeit? In welchen Gebieten wird das Flexa-Angebot gut angenommen? 
  1. Wie viele Buchungsprobleme gab es im letzten Jahr? 
  1. Wie viele Beschwerden gab es in Bezug auf das Flexa-Angebot im letzten Jahr? 
  1. Wohin können sich Fahrgäste wenden, wenn Sie Probleme mit der Buchung haben oder Beschwerden äußern wollen? 

Ein wesentliches wohnungspolitisches Ziel der Stadt Leipzig ist die Sicherung und Steigerung des Anteils von bezahlbaren Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte in Leipzig z.B. durch die Schaffung von belegungsgebundenen Wohnraum. 

Wir fragen an: 

  1. Wie hoch ist der aktuelle Bestand an belegungsgebundenem Wohnraum in Leipzig? 
  1. Wie stellt sich für die Leipziger Stadtbezirke der Bestand an Sozialwohnungen in welcher Eigentumsform (LWB, genossenschaftlich, privater Sektor) dar? 
  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den Bedarf an Sozialwohnungen in der Stadt Leipzig? 
  1. Wie viele Sozialwohnungen sind für die kommenden Jahre in Leipzig geplant?  
  1. Welche Höhe an Fördermittel wäre seitens des Freistaates für eine bedarfsdeckende Förderung für die Errichtung von Sozialwohnungen in Leipzig notwendig und wie hoch ist die tatsächliche Förderung? 
  1. Wann wird der Monitoringbericht Wohnen 2023/2024 veröffentlich? 

Beschlussvorschlag:

Im Abschnitt:

6.3.3 Eingliederungshilfen im Kontext von Schule nach SGB VIII und SGB IX (S. 207f)

wird folgende Maßnahme ergänzt:

Das Pooling bei Schulbegleitung wird auf alle Schulen ausgeweitet, besonders auf Einrichtungen mit vielen Schulbegleitern.

Begründung:

Durch Pooling von Schulbegleiter*innen – als übergreifende Unterstützung – kann flexibel und schnell auf die unterschiedlichen Bedarfe der Schüler*innen reagiert werden. Durch das Pooling wird eine stabile Unterstützungsstruktur an der Schule etabliert, die schnell, unbürokratisch und sehr flexibel auf individuelle Bedürfnisse eingehen kann. Ebenso gehört die Unterstützung durch ein/e Schulbegleiter/in dann grundsätzlich zum Schulalltag und Schüler/innen werden durch eine ausschließliche 1:1-Betreuung weniger stigmatisiert. 

Das Pooling von Schulbegleitung wird in Leipzig ab dem Schuljahr 2025/26 mit drei Trägern erprobt und soll Ende 2025 evaluiert werden. Mit den Erkenntnissen aus der Erprobungsphase soll das Pooling von Schulbegleitung an allen Leipziger Schulen umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Im nächsten Schulentwicklungsplan werden jeder Schule die genutzten Sportflächen (Sporthallen, Außensportanlagen) zugeordnet.
  2. Auch werden im nächsten Schulentwicklungsplan stadtweit alle Fahrradübungsplätze den jeweiligen Grundschulen zugeordnet.
  3. Ebenso wird jeder Schule (auch den weiterführenden Schulen) eine Schwimmhalle zugeordnet, so dass jede/r Schüler:in an weiterführenden Schulen ein halbes Jahr Schwimmunterricht erhält. 

Begründung:

Schulsport, Schwimmunterricht und eine Fahrradausbildung sind feste Bestandteile des Lehrplans. Deshalb sollen die Bedarfe an Sportflächen, Schwimmhallen und Fahrradübungsplätzen flächendeckend auch im Schulentwicklungsplan dargestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Im nächsten Schulentwicklungsplan werden bei der Berechnung der Richtkapazität die Raumvorgaben aus dem “Musterraumprogramm” bei grundsätzlich allen Schulen konsequent angewandt. Dazu werden vergleichend die Kapazitäten dargestellt, mit welchen alle Schulen derzeit ausgelastet sind und mit welchen sie nach einer Sanierung noch ausgelastet sein können.

Begründung:

Im vorliegenden Schulentwicklungsplan wurden bei der Berechnung der Richtkapazität bei neu gebauten und komplex sanierten Schulen die Raumvorgaben des “Musterraumprogramms” angewandt. Nach der Umsetzung des “Musterraumprogrammes” erhöhen sich – im Vergleich zu unsanierten Schulen – die Raumbedarfe pro Klasse. Dadurch kann die Schule weniger Schüler*innen aufnehmen, was Auswirkungen auf die Anzahl der Klassenzüge hat. 

Da vor allem unsanierte Schulen in Leipzig an chronischer Überbelegung leiden, sollten im vorliegenden SEP vergleichend beide Werte pro Schule angezeigt werden: die Auslastungskapazität, die in der unsanierten Schule zur Verfügung steht und die Kapazität, die bei Anwendung des Musterraumprogrammes nach der Sanierung zur Verfügung stände.