Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Ortschaften den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, welche Fest- oder Marktplätze der eingemeindeten Ortsteile überarbeitet, entsprechend saniert und damit an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden müssen. Von diesem Bedarf werden die Umsetzungsschritte abgeleitet. Die Ortschaftsräte werden aktiv in den Prozess einbezogen. Eine Konzeption soll bis Ende 2023 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung:

Mit dieser NF wird der VSP übernommen mit den o.g. Ergänzungen hinsichtlich Einbeziehung Ortschaftsräte und Erstellung Konzeption.

22 Jahre nach der Eingemeindung sind viele Markt- und Festplätze in den früher eigenständigen Kommunen nicht mehr zeitgemäß. Um die Lebensqualität in den Ortsteilen am Rand der Stadt zu erhöhen, sollen diese Flächen perspektivisch saniert werden, um sie technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Über ein gesondertes Programm soll hierbei sichergestellt werden, dass mindestens ein Fest- oder Marktplatz in einem der Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre eingemeindeten Ortsteile pro Jahr saniert wird. Die Ausstattung der Plätze soll möglichst vergleichbar sein, um den künftigen Wartung- und Pflegeaufwand zu verringern.

Ferner soll darauf geachtet werden, dass für die Umgestaltung der Fest- und Marktplätze keine Architekten eingebunden oder die Verträge so gestaltet werden, dass Anpassungen an sicher verändernde Bedürfnisse zeitnah möglich wären.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
 

BP 1: Der SBB Nordwest wird zusätzlich am Runden Tisch beteiligt, da Konzerte im Haus Auensee – genauso wie Veranstaltungen im Stadion und in der Arena – regelmäßig überregionalen Besucherverkehr anziehen.
 

Neuer BP 7: Über die Zwischenstände und Ergebnisse des Runden Tisches wird regelmäßig im FA UKO informiert.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktionen von Die Linke.

Beschlussvorschlag:

Die tarifliche Bindung der sechs Träger der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig ist in den Versorgungsverträgen zwingend zu verankern.  Hierzu wird der Passus im § 7 (3) Absatz 3 des aktuellen Vertragsentwurfs lt. Vorlage wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

Die unter diesem Vertrag vereinbarten Finanzierung der Personalstellen lt. § 3 errechnet sich entsprechend dem beim Träger geltenden Tarif.  Tariferhöhungen sind mit Inkrafttreten zu kalkulieren. Hinweis zu Kalkulation: Das Inkrafttreten eines neu geschlossenen Tarifvertrags (Lohn- und Gehaltstarifvertrag / Entgelt-Tarifvertrag, Rahmentarifvertrag, gesetzl. Mindestlohn, Firmentarifvertrag o. a.) sowie die Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen ist vom Träger unter Vorlage der entsprechenden Nachweise der Stadt unverzüglich anzuzeigen.  Die Stadt bestätigt die Übernahme der erhöhten Personalkosten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Nachweises und weist zusätzlich den Differenzbetrag zur darauffolgenden Quartalszahlung ff. mit an.“

Begründung:

Tarifverträge bis zur Höhe des TVÖD sind nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftlich und sparsam. Nebst dem Deckel des TVÖD ist vor diesem Hintergrund die Anerkennung aller beim Träger geltenden Tarife im Vertrag zu verankern. 

Die Versortungsverträge mit den sechs Trägern lt. Vorlage geben einen Umfang an personeller Ausstattung für die Leistungserbringung vor. Diese Personalstellen sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich. Es hat in den zurückliegenden Jahren bereits Abbau in der personellen Untersetzung der Angebote gegeben, was wiederum zu Leistungskürzung geführt hat. Eine weitere Leistungskürzung bei Angeboten für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe ist unbedingt zu vermeiden. Folglich muss die tarifliche Bindung der Träger die Grundlage der Finanzierung bilden.

Dies bisher angewandte Vorgehensweise (zzgl. 2 % zu den bisherigen Personalkosten) berücksichtigt nicht die Tarife der Träger. Sie beruht auf von der Stadtverwaltung festgelegten Kostenpunkten. Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen die Stellen voll finanziert werden. Die Eigenanteile der Träger decken Teile der Sachkosten. 

Wir beantragen diese Anpassung, damit die Leistungsangebote der in der Vorlage genannten sechs freien Träger der gemeindepsychiatrischen Zentren und die bisher schon anerkannten Personalstellen (Versorgungsumfang) sichergestellt sind.

Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag:

Die tarifliche Bindung der sechs Träger der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig ist in den Versorgungsverträgen zwingend zu verankern.  Hierzu wird der Passus im § 7 (3) Absatz 3 des aktuellen Vertragsentwurfs lt. Vorlage wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

Die unter diesem Vertrag vereinbarten Finanzierung der Personalstellen lt. § 3 errechnet sich entsprechend dem beim Träger geltenden Tarif.  Tariferhöhungen sind mit Inkrafttreten zu kalkulieren. Hinweis zu Kalkulation: Das Inkrafttreten eines neu geschlossenen Tarifvertrags (Lohn- und Gehaltstarifvertrag / Entgelt-Tarifvertrag, Rahmentarifvertrag, gesetzl. Mindestlohn, Firmentarifvertrag o. a.) sowie die Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen ist vom Träger unter Vorlage der entsprechenden Nachweise der Stadt unverzüglich anzuzeigen.  Die Stadt bestätigt die Übernahme der erhöhten Personalkosten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Nachweises und weist zusätzlich den Differenzbetrag zur darauffolgenden Quartalszahlung ff. mit an.“

Begründung:

Tarifverträge bis zur Höhe des TVÖD sind nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftlich und sparsam. Nebst dem Deckel des TVÖD ist vor diesem Hintergrund die Anerkennung aller beim Träger geltenden Tarife im Vertrag zu verankern. 

Die Versortungsverträge mit den sechs Trägern lt. Vorlage geben einen Umfang an personeller Ausstattung für die Leistungserbringung vor. Diese Personalstellen sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich. Es hat in den zurückliegenden Jahren bereits Abbau in der personellen Untersetzung der Angebote gegeben, was wiederum zu Leistungskürzung geführt hat. Eine weitere Leistungskürzung bei Angeboten für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe ist unbedingt zu vermeiden. Folglich muss die tarifliche Bindung der Träger die Grundlage der Finanzierung bilden.

Dies bisher angewandte Vorgehensweise (zzgl. 2 % zu den bisherigen Personalkosten) berücksichtigt nicht die Tarife der Träger. Sie beruht auf von der Stadtverwaltung festgelegten Kostenpunkten. Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen die Stellen voll finanziert werden. Die Eigenanteile der Träger decken Teile der Sachkosten. 

Wir beantragen diese Anpassung, damit die Leistungsangebote der in der Vorlage genannten sechs freien Träger der gemeindepsychiatrischen Zentren und die bisher schon anerkannten Personalstellen (Versorgungsumfang) sichergestellt sind.

Sozialer Zusammenhalt

Schulsozialarbeit
KiFaz und Kitasozialarbeit
Erhöhung Medienetat der Schulbibliotheken und Leseräume
Sonderdynamisierung Förderung Vereine/Verbände Kinder- und Jugendförderung
Sonderdynamisierung Fördermittel Vereine und Verbände im Sozialamt
Sonderdynamisierung Förderung von Vereinen und Verbänden im Kulturbereich
Sonderdynamisierung Fördermittel Vereine und Verbände Gesundheitsamt
(Sonder-)Dynamisierung Fördermittel Referat Integration und Migration
(Sonder-)Dynamisierung Fördermittel Referat Gleichstellung von Mann und Frau
Notfallfonds für die Förderung von Vereinen und Verbänden
Neuer Jüdischer Friedhof
Förderung CABL e.V.
Förderung SAIDA e.V.
Förderung Suchtzentrum Leipzig e.V.
Förderung Fachberatungsstelle Leila
Kostenfreie ÖPNV-Tickets für obdachlose Menschen
Quartiersmanagement für Aufmerksamkeitsgebiete
Stellen Ausländerbehörde
Sportinvestitionsförderung
Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportpachtanlagen
Machbarkeitsstudie Wackerbad
Digitale Schulungen u.a. zu IT-Sicherheit und Datenschutz
Bürgerservice stärken – digitale Angebote weiterentwickeln
Risikovorsorge zur Erfüllung von Pflichtaufgaben
Stärkung von Personalbetreuung und -entwicklung

Wirtschaft stärken

Digitale Schnittstellen für BürgerInnen, Unternehmen und Vereine
Weiterentwicklung und Pflege der Leipzig-App

Klima und Verkehr

Begrünung von Innenhöfen
Mittel für Baumpflanzungen
Wasserbauhof
Forstbauhof
Stellen Stadtgrün und Auwald für Biotoppflege
Unterhaltung Wege in Parkanlagen
Dynamisierung Förderung von Vereinen und Verbänden im Umweltbereich
Mittel für Mobilitätspunkte
Mittel für Lastenradverleihsystem
Bessere Unterhaltung des Radwegenetzes
Ausbau Parkraumbewirtschaftung


Finanzierungsvorschläge

Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer


gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, schrittweise in jedem Stadtbezirk Jugendwohnangebote für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII zu realisieren, welche in begründeten Fällen auch auf 16- bis 27jährige ausgeweitet werden können. Dazu sollen geeignete Objekte bei unterschiedlichen Wohnungsvermietern identifiziert, angemietet und eingerichtet werden und für eine Betreibung durch VKKJ und freie Träger der Jugendhilfe adäquat zum bereits etablierten Projekt des Jugendhaus e. V. entsprechende Ausschreibungen erfolgen.
  2. Die Finanzierung dieses Teilleistungsbereiches soll entweder außerhalb der Kinder- und Jugendförderung möglichst institutionell durch die Erarbeitung einer separaten Fachförderrichtlinie erfolgen oder aber durch ein für diesen Zweck zusätzlich zur Verfügung gestelltes Budget innerhalb der Kinder- und Jugendförderung, über die letztlich der Jugendhilfeausschuss entscheidet, sichergestellt werden.
     
  3. Der Jugendhilfeausschuss ist über die Realisierungsschritte halbjährlich einzubeziehen.
     
  4. Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird als erster Schritt die Anzahl der Plätze für das Jugendwohnprojekt Bornaische Straße verdoppelt. Mit der LWB werden zeitnah Verhandlungen über die Bereitstellung eines weiteren Objekts geführt

Begründung:

Die Zahl der wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Jugendlichen steigt. Der Bedarf an jungen Careleavern, die das Hilfesystem mit Ablauf des 18. Lebensjahres verlassen und übergangsweise auf weitere Hilfe, insbesondere Wohnraum und selbstbestimmtes Wohnen, angewiesen sind, wächst seit Jahren. Dieser Bedarf kann durch das einzige, bislang über das Budget der Kinder- und Jugendförderung des Jugendhilfeausschusses geförderte Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ des Trägers Jugendhaus Leipzig e. V. mit zwei Häusern bei Weitem nicht gedeckt werden. Bei dem Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Trägers Jugendhaus Leipzig und der LWB. Die teilsanierten Häuser befinden sich im Stadtteil Connewitz und umfassen drei Ein-, zwölf Zwei-, drei Dreiraumwohnungen und eine Dreiraumwohngemeinschaft für junge Familien. „Mit dem Jugendwohnprojekt sollen junge Menschen befähigt werden, einen eigenen Mietbereich zu führen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Im geschützten Rahmen des Jugendwohnens werden die Jugendlichen von SozialpädagogInnen begleitet und unterstützt. Sie arbeiten dabei vor allem an Themen wie Haushaltsführung, Finanzeinteilung, Integration in Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt und dem friedlichen Miteinander der HausbewohnerInnen“, beschreibt der Träger das Angebot. Denn mit einer Wohnung steht und fällt die Verselbständigung junger Menschen, wenn sie dabei Verantwortung  tragen. Das Projekt bietet daher für seine Zielgruppe Chancen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt, denn ohne eine geeignete Unterstützung droht den Betroffenen erneute oder neue Obdachlosigkeit, Schulden und oft auch Straffälligkeit.

In Juni 2022 wurde das Jugendhilfegesetz im § 41 SGB VIII geändert (siehe hervorgehoben unten). Nunmehr sind Hilfen auch jungen Volljährigen zu gewährleisten. Die Stadt Leipzig ist daher gefordert, eine unverzügliche Implementierung des Gesetzes in Leipzig zu leisten und auch entsprechende Unterkünfte für wohnungslose Jugendliche vorzuhalten. Daher fordern wir den sukzessiven Aufbau von Einrichtungen, welche schrittweise in jedem Stadtbezirk angeboten werden sollen.

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.

gemeinsame Anträge mit anderen Fraktionen

Änderungsantrag 1 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)

Beschlussvorschlag:

§ 3 – Fraktionen

(2) wird wie folgt geändert:

Die Bildung, Veränderung und Auflösung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Vorsitzenden, der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter sowie die Namen der Mitglieder sind der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister schriftlich mitzuteilen.
Der Mitteilung ist eine Mehrfertigung der Fraktionsvereinbarung beizufügen. Sofern die Mitglieder einer Fraktion nicht auf Grundlage desselben Wahlvorschlages in die Ratsversammlung gewählt worden sind und die Fraktionsvereinbarung darüber keine Angaben enthält, ist der Mitteilung zusätzlich eine von allen Mitgliedern des Zusammenschlusses unterzeichnete Erklärung über die gemeinsam angestrebten kommunalpolitischen Ziele beizufügen.

(3) wird wie folgt geändert:

Das Ausscheiden aus einer Fraktion ist durch das scheidende Mitglied oder die Fraktion der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister unverzüglich in Textform bekannt zu geben.

Begründung:

Die Streichung unter (2) begründet sich aus unserer Sicht darin, dass eine Fraktionsvereinbarung ein internes vertrauliches Dokument darstellt, welches auch in der Vergangenheit dem Oberbürgermeister nicht zur Verfügung gestellt werden musste. Eine Erklärung über die gemeinsam angestrebten kommunalpolitischen Ziele soll zwar zum Ziel haben, reine Zählgemeinschaften zu verhindern, jedoch verfehlt eine solche Regelung trotzdem dieses Ziel, da sich keinerlei Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit ableiten. Insofern ist eine Streichung konsequent.

Die Ergänzung unter (3) ist notwendig, da das Ausscheiden eines Fraktionsmitgliedes auch oder stattdessen durch die betreffende Fraktion angezeigt werden sollte.

Änderungsantrag 3 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)

Beschlussvorschlag:

§ 42 – Geschäftsgang

(3) Satz wird wie folgt ergänzt:


Die Sitzungen finden in der Regel in kommunalen Liegenschaften im Stadtbezirk statt. Die Sitzungsräume müssen öffentlich und grundsätzlich barrierearm zugänglich seindie erforderliche technische Ausstattung besitzen und ausreichend Platz für Besucher bieten.

Begründung:

Die Stadtbezirksbeiräte brauchen für ihre Sitzungen Räumlichkeiten, welche über Internetzugang, Strom und die Möglichkeit zur Nutzung von Präsentationen verfügen und zumindest barrierarm – im besten Fall sogar barrierefrei – zugänglich sein. Dies zu gewährleisten ist auch erklärtes Ziel der Verwaltung und laufende Anstrengung. Insofern sollte dieses Ziel auch festgeschrieben sein, auch wenn es im Einzelfall noch nicht gänzlich erreicht ist.

Änderungsantrag 4 (mit Grünen)

Beschlussvorschlag:

§ 19 – Änderungsanträge

(2) wird wie folgt geändert:

Änderungsanträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlusstext enthalten und sollen der bzw. dem Vorsitzenden in der Regel eine Woche vor der Sitzung schriftlich vorliegen. Die bzw. der Vorsitzende macht einen Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise. Dazu gibt die Verwaltung bis 2 Tage vor der Ratsversammlung eine angemessene Stellungnahme ab.

Begründung:

Damit zu Änderungsanträgen in der Ratsversammlung eine entsprechende Abwägung in der Entscheidungsfindung vorgenommen werden kann, ist eine Einschätzung der Verwaltung wichtig. Diese soll bis zwei Tage vor der Ratsversammlung vorliegen, um durch die Fraktionen bewertet werden zu können und so unnötige Debatten in der Ratsversammlung zu vermeiden.

Änderungsantrag 5 (mit CDU und Grünen)

Beschlussvorschlag:

§ 24 – Anfragen der Fraktionen

(4) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
 

Anfragen werden in der Regel schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen bis einen Tag vor der Sitzung vor. In der Sitzung erfolgt eine einminütige mündliche Antwort, sofern die Beantwortung nicht bis zum Tag vor der Sitzung schriftlich vorliegt. Wurde eine schriftliche Beantwortung vereinbart, reicht eine Einstellung am Tag der Sitzung.

Begründung:

Diese Vorgehensweise wird seit Monaten geprobt und hat sich bewährt. Da in Einzelfällen die Antwort nicht bis zum Beginn der Sitzung vorgelegen hat, schlagen wir mit einem Tag vor der Sitzung eine klare Frist vor, bis wann die Antwort im Allris öffentlich auffindbar sein muss.

Änderungsantrag 6 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)

Beschlussvorschlag:

§ 11 – Öffentlichkeit der Sitzungen, Schutzwürdige Interessen

(8) wird wie folgt geändert:

Die Sitzungen der Ratsversammlung werden in der Regel in Bild und Ton live im Internet nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen übertragen (Live-Stream) und sind in einem Archiv rechtskonform bis zum Ende der Wahlperiode öffentlich verfügbar. Die Aufzeichnung ist in der Regel bis zur nächsten Sitzung auf der Internetseite der Stadt Leipzig online verfügbar. Hierfür bedarf es der schriftlichen Einwilligung und -teilnehmer. Sitzungsteilnehmerinnen und –teilnehmer können gegenüber der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister einer grundsätzlichen Übertragung ihrer Redebeiträge schriftlich widersprechen oder im Einzelfall zu Beginn eines Redebeitrages mündlich die Unterbrechung der Übertragung für die Dauer ihres Redebeitrages verlangen. In beiden Fällen ist die Bild- und Tonübertragung vorübergehend abzuschalten.

Begründung:

Die Formulierung „nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen“ soll helfen, dass die GO nicht immer wieder den sich wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden muss.

Außerdem wünschen wir, dass die Sitzungen der Ratsversammlung künftig nicht nur als Wortprotokolle dauerhaft zur Verfügung stehen, sondern ebenso die mühevoll erstellten Videoübertragungen. Es erschließt sich uns nicht, warum dieser Service gegenüber interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch künftig eingespart werden soll.

Änderungsantrag 7 (mit CDU und Grünen)

Begründung:

§ 30- Niederschrift über die Sitzungen der Ratsversammlung

(6) wird gestrichen.

Personen, die in der Ratsversammlung ständiges Rederecht besitzen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstellen haben das Recht, Mitschnitte der Ratsversammlungen der letzten sechs Monate im Büro für Ratsangelegenheiten anzuhören und sich davon entsprechende Notizen zu machen.

Begründung:

Mit dem beantragten öffentlich zugänglichen Archiv (§11 (8)) ist dieser Absatz überflüssig.