Die Stadt Leipzig versteht sich als weltoffene und vielfältige Stadt. Alle Menschen sollen hier anerkannt und geachtet miteinander leben können. Menschen mit Behinderungen sind genauso ein Teil dieser Stadt. Doch Menschen mit Behinderungen sind noch oft Benachteiligungen ausgesetzt. Sie finden noch oft Barrieren vor. Die Stadt Leipzig möchte das Schritt für Schritt ändern.

Um die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention größtmöglich zu gewährleisten, gehören auch barrierefreie Badestege an den Badeseen dazu.

Wir möchten anfragen:

1. An welchen Badeseen sind aktuell barrierefreie Badestege vorhanden?

2. Für welche Badeseen gibt es perspektivisch eine Planung?

3. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Landkreisen im Bereich des Leipziger Neuseenlandes zu dieser Thematik?

Antwort der Verwaltung

zu Frage 1 – „An welchen Badeseen sind aktuell barrierefreie Badestege vorhanden?“:

Am Naherholungsgebiet Cospudener See, am Nordstrand, in der Nähe der Servicestation 6 befindet sich ein barrierefreier Badesteg aus einer Stahlkonstruktion mit einer etwa 47 Meter langen und zweieinhalb Meter breiten Stahlgitterrampe.

Mit geeignetem Rollstuhl ist es trotz eingeschränkter Mobilität möglich, bis etwa einen Meter unter die Wasseroberfläche zu gelangen und dann durch den Auftrieb des Wassers schwimmen zu können.

zu Frage 2 – „Für welche Badeseen gibt es perspektivisch eine Planung?“

Derzeit sind keine weiteren barrierefreien Badestege an anderen Badeseen in Planung.

Zu Frage 3 – „Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Landkreisen im Bereich des Leipziger Neuseenlandes zu dieser Thematik?“

In einem mehrjährigen Beteiligungsprozess haben neben einer Vielzahl regionaler Akteure auch die Städte Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen die „Charta Leipziger Neuseenland 2030“ als Zukunftsstrategie für die Entwicklung des LNL bis 2030 erarbeitet. Hierin wird die barrierefreie Gestaltung des LNL im Sinne der Integration, Inklusion und Teilhabe aller Menschen ausdrücklich als gemeinsames Ziel benannt.

Die Charta wurde 2015 durch den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen, die Landkreise Leipzig und Nordsachsen, den ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig, die Städte Leipzig und Markkleeberg sowie die Gemeinde Großpösna per Beschluss als Handlungsrahmen festgelegt. Insofern wurde sich durch die regionalen Akteure auf die barrierefreie Entwicklung des LNL als Ziel verständigt bzw. verpflichtet.

Als Gremium für regelmäßige Abstimmungen zur Entwicklung des LNL und den dazugehörigen Vorhaben dient die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland unter Vorsitz des Landrates des Landkreises Leipzig, Herrn Graichen. Die Stadt Leipzig ist hier ebenfalls Mitglied.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Ergebnisse der HOAI-Leistungsphase 2 werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung des Antrags

Die Begründung erfolgt mündlich.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

wir wollen, dass die Nutzerinnen und Nutzer, Mitarbeiter und Elternvertreter immer bei der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen beteiligt werden.

Die Verwaltung führt im VSP aus, dass es schon viele Beispiele gibt, bei denen dies gelingt.

Im Fachausschuss diskutieren wir aber doch immer mal wieder darüber, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer mehr Beteiligung und Kommunikation bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen wünschen. Meiner Fraktion geht es dabei nicht nur um die Großprojekte, sondern auch die vielen kleinen Baumaßnahmen. Bevor ein Entwurf vorgelegt wird, müssen die Nutzer angehört werden.

Wir freuen uns, dass die Verwaltung im Verwaltungsstandpunkt verspricht, ein entsprechendes Konzept zu erstellen, um mehr Beteiligung zu ermöglichen. Wir freuen uns auf das Konzept und bitten um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

der Verwaltungsstandpunkt verweist auf zwei Internetseiten.

Damit geben wir uns nicht zufrieden.

Die Angebote der angegebenen Homepages sind sehr allgemein gehalten und überfordern die Nutzer durch eine Vielzahl unspezifischer Angebote aus ganz Sachsen.

Wir wollen mit unserem Antrag erreichen,

  • dass alle Angebote der Stadt gebündelt werden, d.h. dass auch Angebote freier Träger aufgelistet werden
  • dass die Angebote zielgenau den Ausbau der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen im Fokus haben
  • dass alle Angebote in der Stadt Leipzig (und der von ihr finanzierten Freien Trägern) aufgeschlüsselt nach Nutzergruppen in übersichtlicher Form dargestellt werden. Die angegeben Seiten können dort zusätzlich verlinkt werden.

Damit wäre es auch leichter, die Angebotsvielfalt zu evaluieren. Die digitale Welt ändert sich schnell, daher müssen die Angebote auch schnell angepasst werden. (schließlich passen die Jugendlichen ihren Medienumgang nicht dem Tempo der Digitalisierung in den Schulen an)

Der Punkt 3 unseres Antrags wird im Verwaltungsstandpunkt vollständig ignoriert.

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, unterschreitet der VSP unsere Erwartungen deutlich. Daher bitten wir um Abstimmung zu unserem Originalantrag.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir müssen heute leider eine wegweisende Entscheidung treffen. Dieses Mal geht es weniger um Investitionen in die Zukunft, sondern vielmehr um eine Reaktion auf aktuelle Gegebenheiten.

Insbesondere aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die Energiemärkte in Aufruhr geraten und Strom- und Gaspreise sind sprunghaft angestiegen. Putin und sein Umfeld setzen Energie, allen voran Gas als Waffe ein, um Europa zu spalten. Ich hoffe es gelingt ihm nicht.

Dennoch hat es Auswirkungen auf jeden Einzelnen von uns, weil wir alle mit deutlich höheren Energiepreisen rechnen müssen. Und es betrifft die L-Gruppe, deshalb müssen wir für unsere Stadtwerke den Weg freimachen, weiterhin an der Europäischen Energiebörse Strom verkaufen und kaufen zu können.

Warum? Die Mechanik der Energiebörse sieht vor, dass zur Absicherung von Energiegeschäften Kautionen hinterlegt werden müssen. Durch den enormen Anstieg der Energiepreise müssen auch deutlich höhere Summen für die notwendigen Sicherheitseinlagen aufgebracht werden. Weder die LVV noch die Stadtwerke selbst haben so viele liquide Mittel, um diese Kautionen aus eigener Kraft hinterlegen zu können. Auch wenn diese Gelder zurückfließen, muss man es zunächst aufbringen, denn: Keine Sicherheitseinlage, keine Energiegeschäfte.

Um zu verhindern, dass die Stadtwerke mangels Sicherheitseinlagen als Marktteilnehmer ausscheiden, springt die Stadt ein und stellt den Stadtwerken eine Summe von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Quasi ihren gesamten Kreditrahmen an Kassenkrediten. Damit können die Stadtwerke am Markt aktiv bleiben und die Versorgungssicherheit der Leipzigerinnen und Leipziger sichern. Dieses Gesellschafterdarlehen löst die Regelung von Ende August ab, mit der den Stadtwerken 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden. Zum Glück sind die Energiepreise inkl. der Gaspreise zuletzt gefallen.

Um es deutlich zu sagen: Die Stadtwerke und auch die LVV sind nicht pleite und sind nicht durch Missmanagement in einer Schieflage. Die Stadtwerke sind ein solides Unternehmen unserer Daseinsvorsorge und sollen mit dieser Unterstützung weiterhin das machen können, wofür sie da sind: Leipzig mit Energie zu versorgen.

Darüber hinaus stimmen wir über eine Bareinlage der Stadt in Höhe von 25 Millionen Euro ab. Dadurch soll die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft eine höhere Eigenkapitalbasis erhalten. Bei der LVB werden Mindereinnahmen kompensiert, die pandemiebedingt angefallen sind, aber eben nicht von Bund und Land ausgeglichen wurden. Hierfür sollen 30 Millionen Euro in die Kapitalrücklage der LVV fließen. Zudem müssen die Verkehrsbetriebe 1,7 Millionen nicht an die Stadt auszahlen, die für nicht verkaufte Leipzig-Pass-Mobilcars eigentlich hätten erstattet werden müssen, um auch damit Mindereinnahmen aus der Pandemie zu kompensieren.

Es sind keine Geldgeschenke. Die L-Gruppe ihrerseits muss konzerninterne Optimierungsmaßnahmen umsetzen und Investitionen schieben, um auch selbst Beiträge zur Sicherung der Konzernfinanzen zu leisten. Es ist eine gemeinsame Anstrengung von Stadt und L-Gruppe zur Sicherung der Daseinsvorsorge.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden den Vorlagen zustimmen. Wir sehen aber auch Bund und Land in der Pflicht zu unterstützen. Es wird nämlich ungemütlich werden, weil wir zumindest temporär auf einige Annehmlichkeiten werden verzichten und zudem höhere Preise in Kauf nehmen müssen.

Ein Großteil der Menschen kann die steigenden Energie- und Verbraucherpreise noch abfedern, sei durch weitere Einsparungen oder weil das Einkommen es zulässt. Es gibt auch Menschen, die schon sämtlich Einsparoptionen ausgeschöpft haben und bei denen es dennoch nicht reichen wird, die Strom- und Gasrechnungen zu zahlen. In Leipzig haben wir, das ist uns allen bewusst, im Mittel keine rosige Einkommenssituation, auch wenn sich diese in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Es wird dennoch viele Menschen spürbar treffen. Die die es am dringendsten nötig haben benötigen einen Rettungsschirm mit zur Not gedeckelten Energiepreisen, seien es Privatpersonen oder Unternehmen.

Ich erwarte deshalb von der Bundesregierung, sich intensiv auf europäischer oder auch nationaler Ebene dafür einzusetzen, die Energiepreisentwicklung zu beeinflussen und die Mechanik der Energiebörse zu ändern, sei es bei notwendigen Sicherungseinlagen oder bei der Energiepreisentstehung. Schließlich bestimmt der am teuersten produzierte Strom den gesamten Strompreis. Das kann keine Lösung sein.

In diesem Zusammenhang benötigen wir auch einen Schutzschirm für kommunale Energieversorger und Förderungen des ÖPNV damit die Verkehrswende gelingen. Es darf nicht sein, dass wir Energiekonzerne wie Uniper retten, aber die kommunalen Versorger vergessen. Außerdem dürfen wir die Verkehrsunternehmen nicht mit den massiv steigenden Energiekosten alleine lassen. Hier muss das Bundeswirtschafts- und das Verkehrsministerium liefern, denn ohne Stadtwerke keine Energiewende und keine energiepolitische Unabhängigkeit unseres Landes. Und ohne starke und gesunde Verkehrsunternehmen keine Verkehrswende. Vielen Dank!

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist.
     
  2. Die betreffende Organisationseinheit der Ausländerbehörde wird bis Mitte 2023 personell und technisch so ausgestattet, dass Einbürgerungsgesuche durchschnittlich binnen sechs Monaten bearbeitet werden können. Die Mitarbeiter sollen räumlich so untergebracht werden, dass Abstimmung und Kommunikation innerhalb der Organisationseinheit unkompliziert möglich sind.
     
  3. Darüber hinaus werden dem aktuellen Sachgebiet„Asyl / aufenthaltsbeendende Maßnahmen / Einbürgerung“ (OE 32.72) temporär so viele VZÄ zugeführt, dass der Antragsstau der letzten Jahre innerhalb des Jahres 2023 abgearbeitet und die vorliegenden Altfälle entschieden werden können.
     
  4. Der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung wird halbjährlich über den Stand bei der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen informiert.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind in Leipzig über 3000 Einbürgerungsgesuche noch nicht bearbeitet und entschieden worden. Jährlich werden in Leipzig etwa 500-600 Menschen eingebürgert, wie den Statistiken entnommen werden kann. Rein rechnerisch würde es also über fünf Jahre dauern, die noch offenen Einbürgerungsgesuche abzuarbeiten. Dabei sind regelmäßig neu hinzukommende Anträge nicht berücksichtigt.

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. In Anbetracht des Wachstums der Stadt auch durch Zuwanderung inkl. der Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre, werden in den nächsten Jahren deutlich mehr Menschen die zeitlichen Kriterien erfüllen, um eine Einbürgerung beantragen zu können. Zu den Kriterien gehören unter anderem:

  • Ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
  • eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit,
  • das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes,
  • grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit,
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
  • ein Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest),
  • die Fähigkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen,
  • die Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten sowie
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat.

Für die Ausländerbehörde, die neben neuen Einbürgerungsanträgen schon jetzt eine hohe Zahl von Altfällen bearbeiten muss, heißt das, dass Einbürgerungswillige über Jahre vertröstet werden, weil die personellen Ressourcen fehlen, die Menschen im Vorfeld zu beraten, geschweige denn die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Viele Betroffene warten bereits jetzt schon mindestens ein Jahr, um nach einer Antragstellung einen Termin für ein Beratungsgespräch zu bekommen. Bei weiter steigenden Fallzahlen werden die Wartezeiten weiter steigen, wenn nicht gegengesteuert wird. Allerdings war der Wille zum Gegensteuern und zur besseren personellen Ausstattung der Ausländerbehörde in den vergangenen Jahren nicht zu erkennen. Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, die Ausländerbehörde personell zu stärken und bestenfalls eine eigene Organisationseinheit zur Bearbeitung von Einbürgerungen einzurichten. Aus unserer Sicht ist das Teil der Willkommenskultur in Deutschland und entspricht den strategischen Zielen der Stadt, wie „Leipzig stärkt seine Internationalität“ und „Leipzig besteht im Wettbewerb“, weil sich durch zügige Einbürgerungen auch Perspektiven für die Fachkräftesicherung und die Fachkräftegewinnung ergeben. Durch die lange Bearbeitungszeit von Einbürgerungen verlieren wir Fachkräfte in Richtung anderer Kommunen, in denen das deutlich schneller und zielgerichteter läuft.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Strategie- und Maßnahmenplan zu entwickeln, wie mit Neobiota (Neozoen, Neophyten und Neomyzeten), also Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten, die sich aufgrund menschlicher Einflussnahme in Gebieten etabliert haben, in denen sie vorher nicht heimisch waren, umgegangen werden soll. Dies soll vor allem für Tier- und Pflanzenarten geschehen, die nach 1492 hierher kamen, wobei die sich ändernden klimatischen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden sollen.

  1. Es sollen Maßnahmen abgeleitet werden, wie mit invasiven Tierarten umgegangen werden soll, die in Obhut von Menschen bzw. von Tierheimen gelangen oder dort gehalten werden oder die einen Einfluss auf die heimische Tierwelt hier vor Ort haben und von denen durch den Klimawandel eine Gefährdung ausgehen könnte.
     
  2. Insbesondere sollen Maßnahmen entwickelt werden, wie mit invasiven Pflanzenarten umgegangen werden soll, die potenziell gefährlich für Menschen sind oder wichtige Arten der Vegetation oder Tierwelt verdrängen.
     
  3. Es ist ein Managementplan für invasive Arten zu erarbeiten und umzusetzen, der folgende Themen enthalten soll:
    • Vorsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit und Prävention,
    • Monitoring, Früherkennung sowie Sofortmaßnahmen bei angezeigten oder selbst entdeckten Problemen,
    • Akzeptanz, Kontrolle aber auch Informationen zu Beseitigung und Bekämpfung,
    • Ermittlung des Aufwandes und der daraus resultierenden Bedarfe, beispielsweise an Biotoppflegern, Umwelt-, Wasserwirtschafts- oder Gärtnerpersonal im Verhältnis zu den vorhandenen Möglichkeiten der Fachgebiete und Bauhöfe.

Ein erster Maßnahmenplan wird bis Ende 2022 vorgelegt.

Begründung:

Einige invasive Arten, die hier ohne natürliche Feinde aufwachsen, gefährden unsere natürliche Vielfalt bei Pflanzen und Tieren. Rund 10-20 % der invasiven Arten stellen eine tatsächliche Gefährdung für die heimische Flora und Fauna dar, aber der Klimawandel könnte hierbei problematische Prozesse beschleunigen und verstärken.

Aktuell scheint es bei der Stadt keine Richtlinien zu geben, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden auf europäischer und Bundesebene zahlreiche Verordnungen verabschiedet, die sich mit der Problematik befassen. Die Stadtverwaltung muss klären, wie hier vor Ort diese Verordnungen umgesetzt werden können.

Folgende Beispiele (nicht abschließend, denn die Liste der EU umfasst deutlich mehr Neobiota) zeigen den mitunter negativen Einfluss von Neobionten auf die heimische Flora und Fauna:

  • Riesenbärenklau oder Beifussblättrige Ambrosie: Beide Pflanzen können heftige allergische Reaktionen bei Menschen und Tieren auslösen. Hier muss entschieden werden, ob und wo solche Pflanzen wachsen dürfen bzw. wann sie zu beseitigen sind und was für Mittel oder Maßnahmen eingesetzt werden.
  • Japanischen Knöterich: Durch ihre schnelle Ausbreitung stellt diese Pflanze eine Gefahr für heimische Gewächse dar und deshalb muss beispielsweise auch hierbei geklärt werden, wie damit umgegangen werden soll. Vor allem durch bei der Beseitigung übersehene oder beim Abtransport gar breit gestreute Pflanzenteile kann eine massive Ausbreitung befördert werden. In Uferbereichen, wo der Japanische Knöterich optimale Bedingungen findet, ist er dann unter anderem ausschlaggebend für die Vertreibung von Bruttieren, besonders von im Schilf brütenden Vögeln. Deshalb müssen beispielsweise Bauhöfe oder die Stadtreinigung Handreichungen bekommen, wie mit diesen Pflanzen umgegangen werden soll.
  • Gemeiner Sonnenbarsch: In sehr vielen privaten Teichen oder Schwimmteichen ist der Gemeine Sonnenbarsch zu finden und wurde bewusst eingesetzt. In natürlichen Gewässern ist er praktisch ohne Fressfeinde, sodass er sich ungehindert vermehren kann und heimische Arten verdrängt. Hier ist zu klären, wie verhindert werden kann, dass der Gemeine Sonnenbarsch in öffentlichen Gewässer ausgesetzt wird.
  • Waschbär: Die Population der Waschbären wächst immer stärker an, deshalb fallen ihm immer mehr brütende Vögel und andere Tiere zum Opfer. Hier ist unter anderem zu klären, wie mit dem Waschbären umgegangen werden soll. Reicht es, ihn zu bejagen oder wird die dadurch entstandene „Lücke“ von anderen Waschbärenfamilien zügig gefüllt? Sollte es ein Kastrationsprogramm, ähnlich wie bei streunenden Katzen, geben, damit die Tiere in ihrem Revier verbleiben und langsam weniger werden.

Potenzielle Fragen wären hier zum Beispiel auch, welche Insekten eine potenzielle Gefahr durch eine Vernässung des Auenwaldes im Zusammenspiel mit der Klimaerwärmung darstellen.