[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Kanäle, Tiefgaragen, elektrische Leitungen – solche Elemente der Infrastruktur machen das Gedeihen von Wurzeln in großen Teilen der Stadt unmöglich. In vielen Straßen können nur kleine Bäume gepflanzt werden, die kaum Schatten und Abkühlung spenden. Deshalb beantragen wir, die bereits in Wien und Hannover in Planung befindliche Idee zur platzsparenden Begrünung der Stadt auch für Leipzig zu prüfen. Mit Kletterpflanzen bewachsene Netze sollen ein grünes Blätterdach schaffen, das an Gebäudemauern oder Stahlgerüsten befestigt werden kann.

Wo die Wurzeln der Kletterpflanzen im Untergrund zu wenig Platz finden, können Pflanzentröge verwendet werden. Begrünte Netze sind nicht nur platzsparend, sondern tragen auch deutlich früher zur Kühlung und Beschattung bei als zeitgleich gepflanzte junge Bäume. Kletterpflanzen wachsen bis zu fünfmal schneller als Bäume. Bis die Pflanzen das Netz bedecken, könnten außerdem temporäre Segel zur Beschattung eingesetzt werden.

Anja Feichtinger

Die Idee passt ebenfalls gut in die bereits vorliegenden Konzepte des Hitzeaktionsplanes und des Maßnahmenpakets zur Klimawandelanpassung.

Wir freuen uns deshalb über den Verwaltungsstandpunkt, der unser Anliegen aufgreift. Wir bitten um Ihre Zustimmung zu unserer Neufassung.

Diese ergänzt den Verwaltungsstandpunkt um ein Datum, wann die Prüfung abgeschlossen sein soll. Darüber hinaus möchten wir gern, dass möglichst auch ein Standort in der Innenstadt untersucht wird. Der Vorschlag der Verwaltung im Stadtgebiet zu prüfen, ist uns zu wenig.

Die SPD-Fraktion würde mich sehr freuen, wenn diese Idee auch in Leipzig zur Umsetzung käme.

Vielen Dank!

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste auf der Tribüne und im Livestream,

wir stehen heute hier, um einen Antrag zu beraten, der dringend notwendig ist – für den Schutz der Menschen in unserer Stadt. Es geht um etwas ganz Grundlegendes: das Recht auf bezahlbares Wohnen.

Leipzig wächst. Das ist schön. Aber dieses Wachstum bringt auch Probleme mit sich: steigende Mieten, überhöhte Wohnkosten, ja sogar Mietwucher. Immer mehr Leipzigerinnen und Leipziger wissen nicht mehr, wie sie ihre Miete noch bezahlen sollen. Gleichzeitig sehen wir, dass Wohnraum zweckentfremdet, auf Plattformen wie Airbnb als Ferienwohnung vermarktet oder minimalistisch „möbliert“ mit unrealistischen Preisen belegt wird – oft ohne jede Konsequenz.

Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Als Sozialdemokratin sage ich klar: Wohnen ist keine Ware wie jede andere. Wohnen ist ein Grundrecht!

Unser gemeinsamer Antrag will dieses Grundrecht besser schützen. Wir schaffen damit die Voraussetzungen, um Mietwucher und Zweckentfremdung künftig konsequenter zu verfolgen.

Aber was heißt das konkret?

Erstens: Wir machen es einfacher, Missstände zu melden. Verdachtsanzeigen zu überhöhten Mieten und Zweckentfremdung sollen direkt in der Leipzig-App und im Wohnportal digital möglich sein. Einfach. Niedrigschwellig. Modern.

Zweitens: Wir gehen systematisch gegen Mietwucher vor – indem wir Online-Wohnungsanzeigen regelmäßig prüfen. Wir schauen uns dabei auch an, wie andere Städte, wie Freiburg, das bereits tun. Wir müssen nicht alles neu erfinden – aber wir müssen endlich handeln.

Drittens: Wer einen Verdacht meldet, wird nicht allein gelassen. Beratung und Information sind entscheidend. Deshalb stärken wir die zentrale Anlaufstelle für Mieterinnen und Mieter, informieren in den Bürgerämtern und stellen klar: Die Stadt Leipzig steht auf Seite der Mieterinnen und Mieter!

Viertens: Wir setzen uns für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen ein. Das Wirtschaftsstrafgesetz – also der Paragraf 5, um den es hier geht – ist ein zahnloser Tiger. Die Hürden für die Ahndung von Mietwucher sind viel zu hoch. Wir fordern: Die Beweislast muss sinken, der Bußgeldrahmen steigen. Deshalb wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich auf Bundesebene für eine Reform starkzumachen.

Und zuletzt: Wir schaffen Transparenz. Der Stadtrat wird regelmäßig über die Umsetzung, über die Zahl der Fälle und den notwendigen Ressourceneinsatz informiert.

Pia Heine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieser Antrag ist ein Signal. Und zwar ein Signal an die Vermieterinnen und Vermieter, die sich an Regeln halten: Sie haben nichts zu befürchten. Aber er ist auch ein klares Signal an die schwarzen Schafe auf dem Wohnungsmarkt: Leipzig schaut nicht länger weg, wenn Mieterinnen und Mieter über den Tisch gezogen werden.

Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Nicht aus Prinzip, sondern aus Verantwortung – für eine Stadt, in der alle Menschen gut und bezahlbar wohnen können.

Vielen Dank!

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister beschließt mit der LWB eine Eigentümerzielvereinbarung für eine dauerhafte Nutzung der „Villa Davignon“ (Friedrich-Ebert-Straße 77) durch gemeinnützige Träger aus dem inklusiven Bereich in einem „Haus der Inklusion“. Diese Eigentümerzielvereinbarung muss spätestens zum Ende des 2. Quartals 2025 vorliegen.

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2025 zu prüfen,

a). welche Träger- und Betreiberstrukturen im inklusiven Bereich in der Stadt Leipzig vorhanden sind

b). welche Vereine, die beratend und unterstützend für Menschen mit Behinderung tätig sind, in einem „Haus der Inklusion“ eine neue Wirkungsstätte finden können. Dabei soll auch der bisher im Haus ansässige Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL) mit geprüft werden.

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende des 3. Quartals ein Konzept für die weitere Nutzung der „Villa Davignon“ als „Haus der Inklusion“ vorzulegen. Hier geht es vor allem darum, eine geeignete Träger- und Betreiberstruktur zu definieren, die die Interessen der LWB als Eigentümerin, der Stadt Leipzig sowie der verschiedenen gemeinnützigen Träger als zukünftigen Nutzer hinreichend berücksichtigt und abbildet.

Begründung:

Die „Villa Davignon“ in der Friedrich-Ebert-Straße 77 war bisher der Wirkungsort des Stadtverbandes der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL). Neben der Verbandsarbeit bietet der SVHGL ein umfangreiches Beratungsangebot in Bezug auf Hörschädigungen an. Er betreibt auch das „Haus ohne Barrieren“ in der Friedrich-Ebert-Straße 77 in Leipzig, das speziell für die Bedürfnisse von Menschen mit Hörschädigungen ausgebaut und gleichzeitig barrierefrei gestaltet ist, um auch anderen Nutzergruppen den Zugang zu ermöglichen. Bekanntermaßen musste der SVHGL Insolvenz anmelden.

Entscheidend ist es nun, dass die Immobilie „Villa Davignon“, die sich im Besitz der LWB befindet, auch weiterhin im sozial-caritativen Bereich genutzt wird. Durch die bisherige Nutzung durch den SVHGL ist Barrierefreiheit gegeben. Auch wäre es gerade für Menschen mit Behinderung ein sehr sinnvolles Serviceangebot, an einem gut erreichbaren Ort mehrere Vereine unter einem Dach zu wissen, deren grundlegend wichtiger Arbeitsbereich die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist.

Deshalb muss die LWB diese Immobilie auch weiterhin dafür vorhalten. Ebenso muss zeitnah eine Prüfung der Angebote der Trägerlandschaft im inklusiven Bereich erfolgen, damit zeitnah ein adäquates Konzept für ein „Haus der Inklusion“ erstellt und umgesetzt werden kann.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt erweitert:

Der Oberbürgermeister stellt im Rahmen des Erbbaupachtvertrages sicher, 

  1. dass die zu verpachtende Fläche zur Stärkung des Grünzugs und Biotopverbundes zwischen nördlich und südlichem Auwald barrierefrei herangezogen werden kann 
  2. dass der Vorplatz zwischen Pachtfläche und Jahnallee unter Mitwirkung des Pächters entsiegelt und teilweise begrünt wird, um den Grün- und Biotopverbund zwischen historischer Tankstelle “Herr Kauzig” und Elsterflutbett zu stärken
  3. dass im Umfeld des Pachtgeländes zwischen historischer Tankstelle “Herr Kauzig” bis Motodrom über die Straße Arenablick die Barrierefreiheit (keine Einzäunung) gewährleistet wird, um auch diesen Biotopverbund nicht zu gefährden
  4. die Fuß- und Radwegverbindung zwischen Erich-Köhn-Straße und Cottaweg für die Öffentlichkeit erhalten bleibt und in der im B-Plan angelegten Art barrierefrei her- und fertiggestellt wird. 

und findet dafür geeignete Formulierungen im Vertrag. 

Begründung: 

Entlang des Elsterbeckens ist die Auenlandschaft besonders schmal und durch menschliche Nutzung überprägt. Diese Engstelle schränkt den Biotopverbund des Auwaldes stark ein. Die Wanderung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen ist hier kaum noch möglich. Mit einer veränderten Nutzung des Festplatzes am Cottaweg ab dem Jahr 2032 ergibt sich die einmalige Chance für die Stadt Leipzig, den Auwald als Biotopverbund zu stärken. Die zu verpachtende Fläche bietet am Rand zwischen historischer Tankstelle “Hr. Kauzig” entlang der Capastraße bis zur Erich-Köhn-Straße ideale Voraussetzungen. 

Gemäß Bebauungsplan für das Areal ist die Wegeverbindung zwischen Wohngebiet Lindenau (Erich-Köhn-Straße) und Cottaweg bereits gesichert. Hierauf soll im Vertrag nochmals hingewiesen werden und die barrierefreie Nutzung durch die Öffentlichkeit sichergestellt werden. 

Die aktuelle Verkehrssituation – nicht nur im Berufsverkehr – ringt vielen Leipzigerinnen und Leipzigern, aber auch jenen, die in die Stadt einpendeln, täglich die Geduld ab. Auch wenn die Ursachen für jede einzelne Baumaßnahme begründet sein mögen, wächst die Gleichzeitigkeit vieler paralleler Baustellen zu einem massiven Problem heran.

Die Lösungen dafür sind vielfältig und so verschieden wie die individuellen Situationen der Haushalte in Leipzig auch. Ein Teil der Lösung ist ein breit ausgebautes Carsharing-Angebot. Davon ist auch die SPD-Fraktion überzeugt und hat schon in 2023 einen Antrag gestellt, um ein vernetztes, nachhaltiges Carsharing-Konzept in Leipzig auf den Weg zu bringen, welcher im April 2024 beschlossen wurde.

Darüber hinaus ist in der Presse immer wieder von Verstimmungen zwischen dem lokalen Carsharing-Anbieter teilAuto und der LVB zu lesen[1]. Demnach läuft die Zwischenvereinbarung zur Abdeckung der Mobilitätsstationen mit Carsharing-Fahrzeugen zum 31.05.2025 aus. Und erst im Februar hat das Leipziger Verwaltungsgericht geurteilt[2], dass die Kosten für Carsharing-Stellplätze in Leipzig unverhältnismäßig teuer sind und bis zu vierzigmal[3] mehr kosten als in anderen vergleichbar großen Städten Deutschlands.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

Zum SPD-Antrag VII-A-09060-NF-02 „Fahrzeugsharing-Konzept für Leipzig – vernetzt und nachhaltig“:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des SPD-Antrags?
  2. Wann kann das darin beschlossene Konzept präsentiert werden?
  3. Wann erfolgt der Ausbau der bestehenden Mobilitätsstationen und Mobilpunkte laut Beschlusspunkt 3 des o.g. Antrags und wie wird das Verhältnis zwischen Mobilitätsstationen und Mobilpunkten sein?

Zur Vergabe von Stellplätzen für Carsharing an LVB Mobilitätsstationen:

  • Ist die Stadtverwaltung Leipzig darüber informiert, dass die Zwischenvereinbarung zwischen LVB und teilAuto zum 31.05.2025 endet?
  • Wann ist mit einem Ergebnis der Ausschreibung der Stellplätze an Mobilitätsstationen zu rechnen?
  • Wie wird bis dahin über die Zwischen-/Weiternutzung der Stellplätze an Mobilitätsstationen entschieden?
  • Was hat die Stadt Leipzig unternommen, um eine weitere Nutzung der Stellplätze als Carsharing-Standorte nahtlos zu gewährleisten?

Zur Vergabe von Stellplätzen für Carsharing im Straßenraum abseits von Mobilitätsstationen

  • Wie sind die Abläufe bei der Planung und Ausweisung von Flächen im öffentlichen Straßenraum für Carsharing (abseits von Mobilitätsstationen)?
  • Wie hoch sind aktuell die Kosten für einen Stellplatz im öffentlichen Straßenraum für Carsharing in Leipzig?
  • Wie sind diese Kosten im Vergleich mit anderen Städten einzuschätzen?
  • Ist eine Senkung dieser Kosten in Leipzig geplant? Wenn ja, ab wann und um wie viel? Wenn nein, warum nicht?

Allgemein

  1. An welchen Planungsgrößen bzw. Bedarfen orientiert sich die Stadt Leipzig bei der Genehmigung beantragter Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum?  
  2. Was hat die Stadt Leipzig konkret unternommen, um eine Carsharing-Entwicklung im Sinne der Mobilitätsstrategie der Stadt Leipzig und vorheriger Stadtratsbeschlüsse zu ermöglichen?
  3. Welche Möglichkeiten gibt es darüber hinaus für die Stadt Leipzig, Carsharing stärker als bisher zu fördern?

[1] https://www.lvz.de/lokales/leipzig/stress-zwischen-lvb-und-teilauto-verkehrswende-in-leipzig-QXLPKC2KZNG4NEKFZFH7R3CTEY.html

[2] https://www.lvz.de/lokales/leipzig/carsharing-in-leipzig-erhebt-die-stadt-zu-hohe-gebuehren-4DLKB74SZJCK7DP7BWNCRERV4U.html

[3] Bis zu 405,- € pro Stellplatz pro Monat in Leipzig im Vergleich zu 10,- € pro Fahrzeug pro Monat in Dresden laut Sondernutzungssatzung https://www.dresden.de/media/pdf/verkehr/satzung_sondernutzung.pdf

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Im April 2024 wurde – infolge eines gemeinsamen Prozesses von Zivilgesellschaft, Verwaltung, Stadtbezirksbeirat und Stadtrat – der Teilabschnitt der Merseburger Straße zwischen Karl-Heine- und Aurelienstraße, die sogenannte „kleine, feine Merse“, in eine Fußgängerzone umgewandelt.

Obwohl die kleine, feine Merse nun schon ein Jahr nur noch mit Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr genutzt werden darf, berichten Anwohnende immer wieder von durchfahrendem Verkehr, teils mit überhöhter Geschwindigkeit. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die trotz des geltenden Parkverbots kurz oder auch über Nacht in der Straße abgestellt oder geparkt werden. Auf Hinweise der Anwohnenden, dass eine Durchfahrt in der Straße sowie das Parken dort nicht zulässig ist, wird zum Teil beleidigend reagiert. 

Wir fragen deswegen an:

  1. Welche Kontrollmaßnahmen hat das Ordnungsamt bislang ergriffen, um sicherzustellen, dass die „kleine, feine Merse“ nicht mehr als Durchfahrtsstraße und als Abstellfläche für PKW genutzt wird?
  2. Wurden bauliche Möglichkeiten geprüft, um eine bessere Sichtbarkeit des Einfahrtverbots vonseiten der Karl-Heine-Straße wie auch vonseiten der Aurelienstraße zu gewährleisten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wie wird mit Beschwerden von Anwohnenden umgegangen, die das Ordnungsamt auf die Problemlagen hinweisen?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Die Ratsversammlung hatte im Mai 2024 einen Beschluss gefasst, die Absenkung der Kappungsgrenze weiterhin zu sichern, um Mieterhöhungen zu deckeln. Mit dem Ratsbeschluss wird der Oberbürgermeister aufgefordert, bei der Sächsischen Staatsregierung unverzüglich den Antrag auf Erlass einer zum 30. Juni 2025 in Kraft tretenden Verordnung gemäß § 558 Abs. (3) Satz 3 BGB (Kappungsgrenzenverordnung) zur Fortsetzung der Senkung der Kappungsgrenze zu stellen. Außerdem soll der Oberbürgermeister den Stadtrat im 1. Quartal 2025 zum aktuellen Sachstand informieren. 

Die aktuelle Kappungsgrenzenverordnung regelt die Absenkung der Kappungsgrenzen für die Städte Dresden und Leipzig und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. Die Kappungsgrenze nach §558 Abs. (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass Erhöhungen der Nettokaltmiete von insgesamt über 20 Prozent in drei Jahren unzulässig sind. Mit der Absenkung der Kappungsgrenze wurde bekanntlich die zulässige Erhöhung der Miete für die Dauer der Verordnung auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt. Die Kappungsgrenze ist ein Baustein, um stark steigende Mieten ein Stück einzudämmen.

Die Kappungsgrenze wurde eingeführt, um Mieter vor zu schnell steigenden Mieten zu schützen. Neben dem regionalen Mietspiegel ist die Kappungsgrenze somit eine weitere Regulierung der Miethöhe und eine Einschränkung für Vermieter. Die Kappungsgrenze beugt uneingeschränkten Mieterhöhungen vor.

In den zuständigen Gremien hat die Verwaltung informiert, dass die Stadt Leipzig eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung für die Stadt Leipzig über den 30. Juni 2025 hinaus beim zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung beantragt hat. Anfang Februar 2025 hat die Stadt Leipzig dem zuständigen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) Daten zugearbeitet, die aus Sicht der Stadt Leipzig belegen, dass in Leipzig eine ausreichende Wohnraumversorgung besonders gefährdet ist und ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Die Regierungskoalition hatte sich im Koalitionsvertrag pro Fortsetzung der Kappungsgrenze positioniert, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung vorliegen.

Wir fragen an:

  1. Hat die Stadt Informationen, ob die Kappungsgrenzenverordnung verlängert wird?
  2. Wann erwartet die Stadt Leipzig einen Bescheid vom zuständigen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage