Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des III. Quartals 2022 zu prüfen:

– Welche beheizbare Halle in der Stadt als Übungshalle für die Radfahrausbildung von Grundschülern dauerhaft zur Verfügung stehen kann?

– Sollte keine Halle zur Verfügung stehen: Wo und Wann mit dem Bau einer beheizbaren Halle für die Radfahrausbildung für Grundschüler begonnen werden kann?

– Welche Freiflächen für die Herrichtung zweier Fahrradübungsplätze zur Verfügung stehen? Dabei ist darauf zu achten, dass diese Fahrradübungsplätze die bisherigen zwei frei verfügbaren Plätze im Leipziger Norden (Diderotstraße) und im Südosten (Kolmstraße) strategisch ergänzen.

– Wann mit der Herrichtung der Fahrradübungsplätze begonnen werden kann?

– Welche öffentlich zugängliche und zentral gelegene Flächen in einer Grünfläche so gestaltet werden kann, dass Kinder aller Altersstufen das Fahren im Straßenverkehr im geschützten Raum üben können?

Begründung

2023 ist Leipzig Ausrichter des internationalen Weltradgipfels Velo-City. Wer sich mit offenen Augen durch die Stadt bewegt, sieht, dass im täglichen Stadtverkehr das Fahrrad als eines der häufigsten Fortbewegungsmittel genutzt wird. Schon jetzt liegt Leipzig auf dem dritten Platz unter den fahrradfreundlichsten Städten Deutschlands (ADFC-Ranking, Stand: April 2019, Kategorie: Städte über 500.000 Einwohner).

Umso frappierender ist es, dass in den vergangenen Jahren bei einer stetig wachsenden Anzahl der Grundschulkinder nicht kontinuierlich in die räumlichen Voraussetzungen für eine für alle ViertklässlerInnen verfügbare Radfahrausbildung investiert wurde.

Derzeit stehen für GrundschülerInnen der Stadt Leipzig zwei frei verfügbare Fahrradübungsplätze zur Verfügung (Franz-Mehring-Grundschule in der Kolmstraße, Wilhelm-Hauff-Grundschule in der Diderot-Straße). Vier weitere Fahrradübungsplätze an verschiedenen Grundschulen können ausschließlich nur schulintern genutzt werden, da sie zugleich als Schulhof für Unterrichtspausen dienen. Ist ein Fahrradübungsplatz Teil eines Schulhofes, muss die Verkehrsausbildung während der Unterrichtspausen unterbrochen werden, was für die zu prüfenden Kinder äußerst demotivierend wirkt.

Die genannten Fahrradübungsplätze im Freien sind ausschließlich von März bis November nutzbar, ggf. müssen Fahrradprüfungen während dieser Monate bei Schlechtwetter abgesagt werden. Mit diesen Voraussetzungen werden am Ende des Schuljahres 2021/22 voraussichtlich nur die Hälfte der Leipziger ViertklässlerInnen die Grundschule mit einer absolvierten Fahrradprüfung verlassen. Es ist also davon auszugehen, dass rund 50% der FünftklässlerInnen in Leipzig zum neuen Schuljahr 2022/23 keine Möglichkeit hatten, ihr im Sachunterricht erworbenes theoretisches Wissen zum Thema Fahrrad und Verkehrserziehung in der Praxis zu erproben und professionell durch Fachkräfte der Polizei prüfen zu lassen.

Um eine Fahrradausbildung für alle GrundschülerInnen in Leipzig anbieten zu können, braucht es zu den zwei frei verfügbaren Fahrradplätzen an der Mehring- und an der Hauff-Grundschule zwei weitere Fahrradübungsplätze sowie eine Halle, die zur ganzjährigen Nutzung beheizt werden kann.

Fahrradübungsplätze müssen besonderen Anforderungen genügen: Das Gelände sollte 30×40 qm groß sein, damit die Schulkinder auf einer mittig gelegenen Kreuzung das Links-Abbiegen üben können. Der Platz muss separat gelegen sowie abgezäunt sein, damit er ganztägig nutzbar ist und nicht verschmutzt wird (z.B. durch zerbrochene Glasscherben). Zudem müssen in unmittelbarer Nähe des Übungsplatzes Gebäude zur Verfügung stehen, in denen sanitäre Anlagen untergebracht sind sowie ausreichend Räumlichkeiten, um einen Teil der zu prüfenden Klasse zu beherbergen. Die Klassen werden während der Prüfung geteilt, da die Anzahl der zu prüfenden SchülerInnen auf dem Platz sonst zu hoch ist. Zudem wird in dem Gebäude genügend Platz benötigt, um die durch die Polizei gestellten Fahrräder sowie Zubehör unterzustellen.

Auch benötigt es eine saisonal angepasste Pflege der Fahrradplätze, damit der Laubabwurf durch in der Nähe stehende Bäume im Herbst nicht zu einem Unfallrisiko für SchülerInnen wird oder im Sommer überwuchernde Büsche am Fahrbahnrand das Radfahren der Kinder beeinträchtigt.

Damit das Thema Verkehrserziehung auch außerschulisch durch Eltern und bereits vor Schulbeginn spielerisch bedient werden kann, ist ein entsprechender Platz, der den Anforderungen der StVO entspricht, in einer öffentlichen Grünanlage wünschenswert.

Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein digitales Grünflächenkataster sowie dazugehöriges Grünfächenpflegekataster zu erstellen. Hierbei sollen alle Flächen städtischen Grüns einbezogen werden, um unkompliziert einen Gesamtüberblick über den Bestand und die turnusmäßigen Pflegearbeiten zu erhalten sowie auf dieser Grundlage weitere Planungen vornehmen zu können. Ergebnis soll ein vollständiges Baum-, Spielplatz-, Grünflächenkataster sein und abgeleitet ein Konzept zur Pflege was Klimawandel, Biodiversität genauso in den Blick nimmt wie ökonomische Abläufe und Nachvollziehbarkeit vor Ort .

2. Der Auftrag wird um ein Kataster für Gewässer zweiter Ordnung für ganz Leipzig ergänzt bzw. mit dem Material, was aus der Wasserkonzeption vorhanden ist, erweitert und komplett digitalisiert. Ergebnis soll hier die Möglichkeit sein, einzelne Gebiete genauso zu beleuchten wie die Auswirkungen von Bächen, Gräben und Gewässern auf Bebauungsplanungen, aber auch über deren Grenzen hinweg.

3. Dafür wird die Einrichtung einer Stelle, die im Grünflächenamt diese beiden Dinge digitalisiert, bzw. das Team der Digitalisierung erweitert, geprüft. Sofern ein erhöhter Mitarbeiterbedarf besteht, soll ebenfalls geprüft werden, diesen Bereich mit einer weiteren, temporär eingerichteten Stelle zu verstärken.

4. Die Stadträte und Ortschafts- sowie Stadtbezirksbeiräte erhalten nach Abschluss in geeigneter Form Zugang zu den Daten für das Gebiet ihrer Zuständigkeit.

Begründung

Die Schaffung eines digitalen Grünflächen- sowie eines Grünflächenpflegekatasters wird langfristig mehr Übersicht über die in der Stadt vorhandenen Grünflächen sowie mehr Transparenz bei den Zuständigkeiten für die Pflege dieser Flächen bieten. Zudem stellt ein solches System eine gute Grundlage für die Planung, Entwicklung und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen.

Um Grünflächen naturnah, biodiversitätsfördernd und klimaangepasst zu gestalten, gilt es zunächst Arten und Flächen zu identifizieren, die für die Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel besonders wertvoll sind. Das Projekt soll Leipzig darin unterstützen, diesen Wert abzuschätzen und sichtbar zu machen. So ermöglicht die Verbindung einzelner Grünflächen den Erhalt der Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel durch urbane Grünzüge. In jedem Fall sollen lokale Gegebenheiten, Vulnerabilitäten und die zu erwartende klimatische Entwicklung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gelten grundsätzliche Prinzipien wie standortgerechte Pflanzung, Verwendung heimischer Arten, Verzicht auf Pestizide und chemische Dünger, die Vermeidung von Versiegelung und das Ergreifen von Entsiegelungsmaßnahmen sowie Einsatz gegen invasive Pflanzenarten.

Solche Informationen sollen über das Kataster abrufbar sein, um weitere Planungen und Pflegearbeiten effektiver und effizienter abwickeln zu können.

photo of person s hand submerged in water

Am 16.3.2022 erfolgte der erste Spatenstich für die Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz, damit wird in naher Zukunft bei den Schwimmhallenkapazitäten einer Versorgungslücke im Leipziger Osten geschlossen. Es freut uns sehr, dass es hier vorangeht.

Auch der Leipziger Süden ist, was Schwimmhallenflächen angeht, unterversorgt. Aus diesem Grund wurde am 21.05.2020 vom Stadtrat einstimmig beschlossen zwei potenzielle Standort im Leipziger Süden, an Arno-Nitzsche-Straße bzw. auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd, auf die Eignung als Schwimmhallenstandort zu prüfen.

In der Ratsversammlung am 13.10.2021 haben wir gemeinsam mit der Fraktion Die Linke angefragt, für welchen Standort sich die Stadt und die L-Gruppe entschieden haben. In der Antwort der Verwaltung wurden zwar die Vorzüge des Standorts im Umfeld des Heizkraftwerks, auch wegen der energetischen Synergien, hervorgehoben, aber ebenfalls mitgeteilt, dass eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen sei. Nun, ein halbes Jahr später fragen wir deshalb an:

  1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung zum Standort der vorgesehenen Schwimmhalle für den Leipziger Süden oder zumindest eine klare Standortpräferenz der L-Gruppe?
     
  2. Wenn ja: Wie sieht diese aus und wird sich die Stadtverwaltung dem auch anschließen?
     
  3. Wenn nein: Wann wird die Stadtverwaltung über die Standortentscheidung im Rat bzw. den Ausschüssen für Sport sowie Stadtentwicklung und Bau informieren?

Antwort der Verwaltung:

1. Gibt es mittlerweile eine Entscheidung zum Standort der vorgesehenen Schwimmhalle für den Leipziger Süden oder zumindest eine klare Standortpräferenz der L-Gruppe?

Um den weiteren im Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig festgeschriebenen Standort für einen Schwimmhallenneubau (im Leipziger Süden) zu realisieren, wurde in diesem Zusammenhang auch die Stadtwerke Leipzig GmbH angefragt.

Seitens der Stadtwerke Leipzig GmbH wurde abschließend mitgeteilt, dass ausschließlich der Unternehmensstandort in der Bornaischen Straße 120 bestens geeignet ist und dort bereits entsprechende technische Voraussetzungen vorbereitet werden.

Im Ergebnis der Standortprüfung der Stadtwerke Leipzig GmbH ist der Standort in der Bornaischen Straße 120 zwischen dem neuen Heizkraftwerk Süd und der Straße gut für einen Schwimmhallenneubau mit einer Bahnenlänge von bis zu 50 m geeignet. Die Fläche wird seitens der Stadtwerke Leipzig GmbH gegenüber anderen Standorten präferiert und bis auf weiteres für die Nutzung durch eine Schwimmhalle vorgesehen.

2. Wenn ja: Wie sieht diese aus und wird sich die Stadtverwaltung dem auch anschließen?

Noch im II. Quartal 2022 wird innerhalb der Stadtverwaltung eine finale Positionierung dazu angestoßen und dem Stadtrat zur Information gegeben.

3. Wenn nein: Wann wird die Stadtverwaltung über die Standortentscheidung im Rat bzw. den Ausschüssen für Sport sowie Stadtentwicklung und Bau informieren?

Entfallen.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein 365-Euro-Jahresticket für alle Leipzigerinnen und Leipziger bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres einzuführen. Dafür wird das personengebundene Jahres-Abo (Abo light) auf 365 Euro pro Jahr für diese Personengruppe abgesenkt. Die Einführung dieses 365-Euro-Jahrestickets soll mit dem Fahrplanwechsel am 1. August 2022 erfolgen.
     
  2. Dazu prüft der Oberbürgermeister die Sicherstellung der notwendigen Finanzierung auch vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise im Jahr 2022, die Auswirkungen auf die L-Gruppe haben kann, und legt dieses Prüfergebnis bis zum 30.05.2022 dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung über den Einführungszeitpunkt vor.
     
  3. Eine Fortführung dieses Projekts wird für die Jahre 2023 und 2024 angestrebt und entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant. Dabei sind die Entwicklungen am Energiemarkt zu berücksichtigen.
     
  4. Im Jahr 2024 wird die Neuregelung dahingehend evaluiert, wie das Angebot angenommen wurde und wie eine Weiterfinanzierung – auch mit Hilfe von Förderprogrammen des Bundes und des Landes – ermöglicht werden kann. Über die Ergebnisse der Evaluation sowie einen Ausblick auf eine mögliche Fortführung des 365-Euro-Tickets wird dem Stadtrat bis zum 3. Quartal 2024 in geeigneter Form informiert.

Begründung

Die aktuelle Kostenexplosion bei den Energiekosten, vor allem bei den Spritpreisen, zeigt erneut die Notwendigkeit eines finanzierbaren öffentlichen Personennahverkehrs. Allen voran Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen müssen einen überdurchschnittlichen Anteil ihres Einkommens für Energie und Mobilität ausgeben. Die hohen Spritpreise können daher dazu führen, dass deutlich mehr Menschen auf den ÖPNV angewiesen sind.

Das 365-Euro-Ticket soll ein Beitrag dafür sein, den ÖPNV attraktiver zu machen und den urbanen Verkehr entsprechend der beschlossenen Mobilitätsstrategie neu zu strukturieren. Mit Blick auf die Verkehrswende und unsere beschlossenen Klimaschutzziele, die wir schaffen müssen und schaffen wollen, halten wir es für sinnvoll, das 365-Euro-Ticket für erste Nutzergruppen einzuführen. Eine Einführung für alle Nutzergruppen ist aktuell finanziell nicht darstellbar. Grundsätzlich ist jedoch wichtig, das die Preise für Abo-Tickets möglichst stabil gehalten werden und Jobticketangebote ausgebaut werden.

Speziell soll sich das Angebot zunächst an jungen Leipzigerinnen und Leipziger unter 27 Jahren richten, um ihnen für den Einstieg in oder Umstieg auf den ÖPNV ein attraktives Angebot zu machen. Gerade bei Berufseinsteigern ist ein preiswertes Angebot sinnvoll, da diese noch nicht auf ein bestimmtes Verkehrsmittel festgelegt sind und somit eine Kundenbindung über das Studium bzw. die Ausbildung hinaus möglich ist. Zudem ist die Kaufkraft vieler junger Menschen nach Studium oder Ausbildung noch nicht so ausgeprägt (z.B. durch eine neue Wohnung oder Familiengründung), weshalb es sinnvoll ist, die Differenz zwischen dem günstigen Azubi/Semesterticket und dem Normaltarif zu verringern.

Die Finanzierung des 365-Euro-Tickets für Unter-27-Jährige soll im Jahr 2022 über Haushaltsausgabereste erfolgen und für die Jahre 2023 und 2024 sollen im Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Im Jahr 2024 wird das Projekt evaluiert und bis zum 3. Quartal 2024 wird der Stadtrat in geeigneter Weise über die Ergebnisse und mögliche Fortführungsszenarien informiert.

Angesichts der noch nicht abschätzbaren Herausforderungen für die Stadt Leipzig aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekostensteigerung ist es wichtig, dass der Oberbürgermeister genau prüft, wie das Ticket sozialverträglich finanziert werden kann. Mit einem Prüfergebnis bis 30.05.2022 entscheidet dann der Stadtrat über den Zeitpunkt der Einführung eines solchen Tickets. 

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

sehr geehrter Herr Leisner, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BfR,

wie konnte denn das nun wieder passieren? Offenbar sind im ALLRIS einige alte und neue Datenbanken durcheinandergeraten. Ich habe die Vorlage zur Shakespeare-Straße mehrfach neu geladen, aber leider wird mir bis heute der aktuelle Text mit einer Planung, die offensichtlich aus dem Jahr 1992 stammt angezeigt.

Als Stadtrat, der nun schon in der vierten Wahlperiode hier an Bord ist, ist es tatsächlich spannend zu sehen, wie man in den 1990ern Stadtplanung gedacht hat. Damals ging ich noch zur Schule, auf den Straßen fuhren neu gekaufte alte Westautos und schicke Mantas mit Fuchsschwänzen an den Antennen. Plötzlich wurde überall in der Stadt wild geparkt, das neue schicke Westauto brauchte Platz. Verkehrsregeln galten eher erstmal weniger. Damals hat sich für uns als Kinder viel geändert, plötzlich konnten wir nicht mehr auf Nebenstraßen in den Wohngebieten spielen, die mit Kreide auf die Straße gemalten Himmelhöllen verschwanden und zum Radfahren mussten wir in den Park. Ja, so war das und so hat sich das in den letzten 30 Jahren leider verfestigt.

Wenn ich jetzt diese alte Planung sehe, verstehe ich auch, wie es soweit kommen konnte, dass heute eben in Wohngebieten keine Kinder mehr allein auf dem Fußweg, den Plätzen spielen können oder um die Häuser ziehen und Vermieter auch in Nebenstraßen Schallschutzfenster einbauen müssen.

Diese Planung ist ein einziger Flashback in die 1990er Jahre.

Herr Leisner, ich weiß natürlich, dass das BfR nicht verantwortlich ist. Das macht die Situation aber leider nicht besser, ganz im Gegenteil: Diese Vorlage macht mich sprachlos und ratlos!

Ich zitiere aus den strategischen Zielen aus der Vorlage:  „Eine qualitätsvolle, ausgewogene Innenentwicklung umfasst die Sicherung, Entwicklung und Qualifizierung der öffentlichen Räume, um die Lebensqualität in den bestehenden Quartieren zu erhalten und weiter zu verbessern. Ziel ist die Umweltqualität in Leipzig zu verbessern, indem u.a. Lärmbelastung, Schadstoffemissionen sowie gesundheitliche Belastung durch Überwärmung reduziert werden und ein nachhaltiger Beitrag zur notwendigen Anpassung an den Klimawandel geleistet wird.“

Soweit so gut, das klingt sehr vielversprechend, genau das verlangen wir auch von Investoren, die neue Quartiere entwickeln: Sie sollen verkehrsberuhigt, mit viel Grün und hoher Aufenthaltsqualität bauen.

Liest man die Vorlage weiter wird aber schon bei der Beschreibung der Maßnahme deutlich, dass hier zwischen Anspruch und Wirklichkeit gewaltige Lücken klaffen: „Bei der Shakespearestraße handelt es sich um eine Straße innerhalb von Tempo-30-Zonen. Radabstellanlagen und Straßenbäume sind bisher nicht vorhanden. Die Shakespearestraße besitzt im Straßennetz der Stadt Leipzig eine untergeordnete Funktion als Anliegerstraße. Die baulichen und ausstattungstechnischen Bedingungen lassen Mängel bezüglich der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Verkehrsqualität erkennen.“

Herr Dienberg ich habe viele Frage und bin sehr unzufrieden.

Warum bitte muss eine Anliegerstraße mit untergeordneter Funktion mitten in einem dicht bebauten Wohngebiet zweispurig ausgeführt werden?

Warum ist mitten im Wohngebiet eine Straßenbreite von über 4,75m notwendig?

Warum wird eine Anliegerstraße mit untergeordneter Funktion in einer Tempo-30-Zone nicht als Einbahnstraße angelegt?

Ich lebe seit über 40 Jahren in diesem Viertel – niemand muss mit dem Auto oder gar LKW mitten durch das Wohngebiet von der Bernhard-Göring-Straße zur Karl-Liebknecht-Straße fahren.

Warum kann die Aufenthaltsqualität mitten im Wohngebiet nicht als verkehrsberuhigte Zone erhöht werden?

Warum kann nicht ein Spielplatz oder eine wenigstens eine Spielfläche gebaut werden – Platz ist genug?

Warum werden nicht Freiflächen auch für Gastronomie mit eingeplant?

Wo sind die öffentlichen Fahrradgaragen?

Warum wird nicht eine Fahrspur zur Grünfläche mit Sitzbänken und Beeten umgebaut?

Ich könnte jetzt noch lange weitere Fragen stellen. Diese Vorlage ist nicht nur nicht entscheidungsreif, sie ist nicht mal entscheidungswürdig. Statt wirklich einen Schritt zu mehr Aufenthaltsqualität in einem beliebten Wohngebiet zu machen liegt hier nur die Planung für eine neu gepflasterte breite Straße mit etwas Kosmetik vor.

Richtig dreist ist es, diese Vorlage auch noch eilbedürftig vorzulegen. Bitte welche Eile gibt es denn? Diese Planung fällt doch nicht zufällig vom Himmel? Hier wurde doch mit Sicherheit seit Jahren geplant. Diese – in meinen Augen schlechte Planung – sollen wir jetzt mal eben eilbedürftig durchwinken?  Nein!

Herr Dienberg, so geht das nicht. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie uns eine Planung vorlegen, die in das Jahr 2022 passt. Die die Menschen im Wohnviertel in den Mittelpunkt stellt, die unnötigen Verkehr aus Wohnvierteln heraushält, die den Willen zur Mobilitätswende wenigstens erkennen lässt. Ich möchte eine Planung sehen und diskutieren, in der Anwohner vor ihren Häusern auf dem Freisitz oder auf einer Bank sitzen können, wo Kinder auf der Straße Roller und Rad fahren lernen können, wo Blumenbeete den Straßenrand säumen, wo man nachts das Fenster offen lassen kann und kein Verkehr durch das Wohngebiet rast und und und… Leider ist es Verwaltung mal wieder gelungen, uns vor vollendete Tatsachen zu stellen und, uns mit dem Verweis auf die nur jetzt zur Verfügung stehenden Mittel, diese Planung überzuhelfen und Änderungen nicht mehr zuzulassen. Dem Grünen-Antrag werde ich persönlich zustimmen, auch wenn er nur Kosmetik auf Grundlage der bestehenden Planung ist. Zur Vorlage werde ich mich, wenn dieser durchgeht, enthalten und, wenn der Änderungsantrag nicht durchgeht, werde ich die Vorlage ablehnen.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir erreichen, dass ein Teil des Geländes der Pachtfläche des Schützenhofes früher an die Stadt Leipzig zurückfällt. Der aktuelle Pachtvertrag läuft bis 2045. Unser Ziel ist es, durch Investitionen im rechts der kleinen Luppe liegenden Teil und damit auch Konzentration des Vereinslebens auf dieser Seite, den links liegende Teil vorzeitig aus dem Pachtvertrag herauszulösen, damit dort eine Renaturierung, gegebenenfalls mit Auwald verträglicher Nutzung, stattfinden kann. Den Antrag der Grünen halten wir leider für Kontraproduktiv, denn er zementiert den aktuellen Zustand und verursacht beim Verein Ängste.

Ein solcher Prozess geht aber nur gemeinsam mit dem Verein „Leipziger Schützengesellschaft“, der Stadt und dem Land. Ohne Investitionen, darunter auch wichtige in den Lärmschutz, wird es keine vorfristige Herauslösung geben und es kann dadurch bis frühestens 2045 nichts renaturiert werden. Die Kosten für die Sanierung hat der Verein in seiner Entwicklungskonzeption auf knapp eine Million Euro beziffert. Das heißt nach unserer aktuellen Sportförderrichtlinie muss der Verein etwa 100.000 Euro tragen, die Stadt 400.000 Euro und das Land 500.000 Euro. Bisher gehen die Investitionen nur schleppend voran.

Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass das Konzept bis spätestens 2030 umgesetzt wird, um den Pachtvertrag für das Gelände links der Kleinen Luppe aufzulösen zu können. Dabei ist unser Antrag nicht als Deadline zu verstehen, sondern als Zielstellung, als Arbeitsauftrag an die Stadt und ein Stück weit auch an das Land, schließlich nutzt auch die Polizei das Gelände. Sollte es etwas länger dauern, steht die Zeit natürlich zur Verfügung, wir wollen jedoch den Druck erhöhen, schließlich kann dort dem Auwald ein Stück Natur zurückgegeben werden.

Damit wäre die Möglichkeit gegeben, der Kleinen Luppe einen natürlicheren Flußlauf zu geben, was sich positiv auf den angrenzenden Auwald auswirkt. Die Stadtverwaltung soll deshalb mit dem Pächterverein über eine vorzeitige Auflösung des Pachtvertrags verhandeln und das Gelände wieder an die Stadt übergeben wird, sobald die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und der Schießstand nicht mehr genutzt wird. Das Ganze soll möglichst bis 2030 realisiert werden und damit hoffentlich 15 Jahre eher als bisher geplant. Sollte dies gelingen, wäre es ein Win-Win-Situation – für den Sportverein und für den Auwald.

Ich bitte Sie statt dessen natürlich um Zustimmung zu unserer Neufassung.

Vielen Dank!

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
lieber Bernd Stracke, lieber Sven Wetzig, lieber Olaf Schubert, liebe Anke Hoffmann,
werte Gäste,

Bernd Stracke sitzt heute hier oben auf der Gästetribüne und vertritt damit auch die anderen Genannten. Das sind die Freundinnen und Freunde von vor fast 40 Jahren, die den Mut hatten vor der Weltöffentlichkeit zur Eröffnung der DOK Film Woche am Kino – Capitol Kerzen zu entzünden und damit für den Frieden zu demonstrieren. Wie wichtig Frieden zwischen den Völkern ist, wird uns gerade jetzt 1000 km östlich vor Augen geführt.  

Ich kam 1981 nach Leipzig und hatte schnell Kontakt zu diesen und anderen jungen Leuten meines Alters in Lindenau und Leutzsch aber auch im Waldstraßenviertel wie auch im besetzten Haus in der Brüderstr. 39, wo wir nach dem montäglichen Friedensgebet in der Nikolaikirche noch zum Tee oder Rotwein zusammenkamen und überlegt haben „wie wir die Welt verändern können“.

Das war die Zeit wo ich mir den Aufnäher „Schwerter zu Pflugscharen“ auf die Jacke nähte und natürlich hoppgenommen wurde, zum Glück nur für drei Stunden.

Die Kerzendemonstranten vorm Capitol hatten dieses Glück nicht. Sie bekamen bis zu zwei Jahre Haft aufgebrummt. Mit etwa 20 Freundinnen und Freunden ließen wir es uns nicht nehmen zum Prozess zu erscheinen. Wir wurden allerding nur zur Urteilsverkündung zugelassen und dann wieder rausgeschickt. Im Anschluss mussten wir erleben, wie Sven, Olaf und die anderen an Knebelketten an uns vorbeigezerrt wurden, so dass kaum eine Verabschiedung von Eltern und Großeltern möglich war. Dieses Bild hat sich mir tief eingebrannt.

An dieser Stelle Dank an Mandy Gehrt und Thomas Kumbernuss für die Antragsidee. Die bisherige öffentliche Berichterstattung allerdings, hat nicht nur die Akteure von damals sondern auch mich geärgert.

Die Erinnerung an die Kerzendemo, die seit 1983 zur DNA der Dokfilm-Woche gehört, aber auch als wichtige Vorläuferin von Rosa-Luxemburg-Demo, Straßenmusikfestival, Pleißepilgerweg, Stattkirchentag (mit Doppel-T) gelten muss, ist wichtig. Wichtig bei der Erinnerung ist aber auch, die Namen der Akteure zu benennen, die für diese Aktion in jungen Jahren mit Gefängnis bezahlt haben.   

Das war der LVZ Anfang März leider nicht gelungen. Mit Foto und permanenter wörtlicher Rede kam in dem Artikel nur der Museumsleiter der Runden Ecke zu Wort. Er mag seine Verdienste haben, aber das stieß mir sauer auf, zumal Akteure von damals ja befragt werden könnten.

Ich freue mich auf eine übergroße Mehrheit für diesen Antrag und auf Ideen für die Umsetzung.  An dieser Umsetzung müssen die Akteure von damals und natürlich auch die heutigen Akteure der Dokfilm-Woche unbedingt beteiligt werden.

Vielen Dank für´s Zuhören.