Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender
Es gilt das gesprochen Wort!
Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die AfD fordert in ihrem Antrag ein „würdiges Gedenken an die deutsche Reichsgründung 1871“. Wie sie dies umgesetzt wissen will, lässt sie zwar offen, wird aber nicht müde, die Errungenschaften des Kaiserreichs zu betonen. Mich beschleicht nur das dumpfe Gefühl, dass sie bei der Einreichung des Antrags immer noch beeindruckt waren von den Reichskriegsflaggen bei der zum Glück letztendlich vehinderten Erstürmung des Bundestages durch ihre ideologischen Unterstützer:innen und es ihnen letztendlich nur darum geht, dass vor dem Rathaus die Reichflagge gehisst wird. Soweit vorab, ein unreflektiertes Geschichtsverklärendes Gedenken wird es mit uns nicht geben.

Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass die Gründung des Deutschen Reiches 1871 selbstverständlich eine Zäsur in unserer nationalen wie auch regionalen und lokalen Geschichte darstellte; dass sie natürlich auch verbunden war mit wegweisenden Neuerungen in Wissenschaft, Technik und anderen Bereichen, wie dies auch ausdrücklich im Verwaltungsstandpunkt noch einmal dargelegt wird.

Nichtsdestotrotz sollten wir hier aber nicht außen vorlassen, dass das Deutsche Reich aus drei blutigen Kriegen – 1864, 1866 und nicht zuletzt 1870/71 – hervorging, und mit seinem Weltmachtstreben, seinem vollkommen übersteigerten Nationalismus und seiner regelrechten Kriegseuphorie den ersten Weltkrieg maßgeblich mitverantwortete und dadurch zahllose Menschen ins Unglück stürzte.

Einige Punkte aus Ihrem Antrag möchte ich deswegen nochmal kurz näher beleuchten:

  1. Sie schreiben, trotz seiner Gründung „von oben“ sei das Kaiserreich ein moderner Rechtsstaat mit einer modernen Verfassung gewesen.

Was die Verfassung des Kaiserreichs betrifft: Zum Einen wäre diese ohne den Entwurf der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 nicht denkbar gewesen – diese wiederum lehnte Bismarck aber ab –, zum anderen fußt unser bundesdeutsches Grundgesetz zurecht auf den Erfahrungen der Weimarer Verfassung von 1919, die die Republik und eben nicht wie 1871 die konstitutionelle Monarchie zur Staatsform etablierte. Es wäre hier also sinnstiftender, eine Linie von 1848/49 – 1919 – 1949 zu ziehen. Und machen wir uns nichts vor: Bismarck hätte den Parlamentarismus, den Sie in Ihrem Antrag loben, doch am liebsten mithilfe desselben wieder abgeschafft.

2. Gelobt wird ferner das Wahlrecht, auch, „wenn es auch zunächst nur für Männer galt“.

Im Vergleich zum vorherigen Drei-Stände-Wahlrecht war das Wahlrecht 1871 sicherlich fortschrittlich. Es war aber eben trotzdem nur für die halbe Gesellschaft gedacht, denn es galt eben nicht nur „zunächst“ nur für Männer, sondern ausschließlich – und das bis zum Ende des Kaiserreichs. Das Frauenwahlrecht wurde u.a. durch die europäische Suffragettenbewegung mühevoll erkämpft, erst Ende 1918 schlussendlich durchgesetzt und in der Weimarer Verfassung verankert.

3. Bismarck wird uns hier als arbeitnehmerfreundlicher Menschenfreund verkauft, seine Bekämpfung des pluralistischen Parteiensystems aber geflissentlich ignoriert.

Ich möchte hier nicht in Abrede stellen, dass die damalige Sozialgesetzgebung Voraussetzung für unser heutiges Sozialversicherungswesen ist. Insbesondere als Sozialdemokrat kann ich hier das Bild vom „Arbeiterfreund“ Bismarck so aber nicht stehen lassen. Immerhin ging es bei der Sozialgesetzgebung einzig und allein darum, das Machtmonopol des Staates zu stärken und die Bevölkerung weg von den Parteien zu bringen. Warum sonst arbeitete sich Bismarck zunächst an linken Arbeiterbewegungen ab, erließ das Sozialistengesetz und setzte sich nach seiner Kampagne gegen die Sozialdemokraten plötzlich für Arbeitnehmerrechte ein? Das Ganze finden Sie übrigens in jedem gängigen Geschichtsbuch unter dem Begriffspaar „Zuckerbrot und Peitsche“, falls Sie es nochmal nachschlagen wollen. Es macht also wenig Sinn, hier nur die halbe Geschichte zu erzählen.

4. Und zu guter Letzt die „Blütezeit im Handel“.

Was meinen Sie damit? Hoffentlich nicht die sogenannten „Entdeckungsfahrten“, die Kolonialisierung und damit verbundene Unterwerfung, Ausbeutung und Zurschaustellung von Menschen aus Übersee?

Die AfD täte gut daran, sich stärker mit der Demokratiegeschichte unseres Landes auseinanderzusetzen, statt rückwärtsgewandt auf großdeutsche Machtphantasien à la Kaiserreich zurückzublicken.

Natürlich kann man der Gründung des Kaiserreichs gedenken – aber bitte in Form einer kritischen Auseinandersetzung mit Militarismus, Nationalismus und Kolonialismus.

Wir schließen uns deswegen dem Verwaltungsstandpunkt an. Uns ist vor allem daran gelegen, den ambivalenten Charakter der Reichsgründung herauszuarbeiten. Wir begrüßen dabei insbesondere die vorgeschlagene Zusammenarbeit mit Akteuren wie dem Institut Francais, um vor allem auch die europäische Dimension mit in die öffentliche Wahrnehmung einfließen zu lassen. Denn schließlich wurde das Deutsche Kaiserreich nach dem Sieg im deutsch-französischen Krieg im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen. Natürlich: Ein Affront gegen Frankreich, der aber gleichzeitig die europäische Dimension dieses Ereignisses untermalt.

Um noch kurz auf den Änderungsantrag der CDU einzugehen: Ich bin der Auffassung, dass ihr Änderungsantrag vor allem als Ergänzung zum Verwaltungsstandpunkt Sinn machen würde, indem vor allem die demokratische Tradition, die unser heutiges Deutschland auch aus der für unsere Stadt so prägenden Friedlichen Revolution zieht. Meine Fraktion würde vor diesem Hintergrund ihrem Vorschlag folgen wollen, wenn er denn als Ergänzung des Verwaltungsstandpunktes für Sie denkbar wäre.

Und erlauben Sie mir zum Schluss noch eine kurze Bemerkung, insbesondere an die Kollegen der AfD-Fraktion: Es war natürlich nicht alles schlecht im Kaiserreich – die Einführung der Pflicht zur Impfung gegen Pocken zum Beispiel rettet bis heute Leben.

1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Home-Office (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?

Antwort:

a)      Stadtverwaltung Leipzig

Im Zeitraum 19.10.2020 bis 13.12.2020 (= 8 KW) waren 704 Beschäftigte mindestens an einem Tag ganztägig oder stundenweise im Home-Office tätig. Exemplarisch sind nachfolgend die Daten für die einzelnen Dezernate bezogen auf die 48. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.

DezernatZahl der Beschäftigten*Davon ganztägig oder stundenweise in Home-Office** Anteil in Prozent
Geschäftsbereich OBM 13132,3
Dezernat für Allgemeine Verwaltung 563335,9
Dezernat für Finanzen 2575019,4
Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport 1.712321,9
Dezernat für Kultur 407194,6
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Vielfalt 86981,0
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau 1.303312,4
Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie 3.153160,5
Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales 64710,3
Stadt Leipzig gesamt 8.4591992,3
* inkl. Tarifbeschäftigte und Beamte, keine Auszubildenden/Studenten, keine Praktikanten/Volontäre/Bundesfreiwillige** basierend auf der teilweise unzureichenden Datenübermittlung der Ämter und Dezernate an das Personalamt

b)     Eigenbetriebe

EigenbetriebZahl der BeschäftigtenDavon ganz oder teilweise in Home-OfficeAnteil in Prozent
Schauspiel191105,2
StadtreinigungCa. 80033ca. 4,1
Klinikum St. Georg2902 – 50,7 – 1,7
VKKJ23520,9
Gewandhaus90 (nur Verwaltung/Technik)4550,0
OperCa. 70080ca. 8,9
Theater der Jungen Welt57 (davon 27 Computerarbeitsplätze)1526,3 (55,6)
Musikschule11620 17,2
SEB60081,3
KEE187 (ohne Arbeitsgelegenheiten)bis zu 40bis zu 21,4

2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?

Antwort:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur Zahl der Home-Office-geeigneten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung getroffen werden. So ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder computergestützte Arbeitsplatz die Eignungskriterien für Heimarbeit erfüllt. Weitere Arbeitsplätze sind unabhängig von mobiler Technik heimarbeitsgeeignet. Derzeit erstellt das Personalamt in Abstimmung mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung, welche die technischen, dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung mobiler Arbeit/Home-Office regelt.

Zum Jahresende waren ca. 5.000 Arbeitsplätze der Stadtverwaltung computergestützt. Es waren 1.578 mobile Geräte im Einsatz, mit welchen mobiles Arbeiten/Home-Office möglich ist. Die entsprechend nach Dezernaten/GB aufgeschlüsselten Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ihnen liegt abrechnungsbedingt noch die alte Dezernatsstruktur zugrunde. Die mobilen Endgeräte werden teilweise von verschiedenen Beschäftigten im Rahmen eines Wechselmodells genutzt. Weitere Geräte werden laufend beschafft.

Dezernat/GBZahl der mobilen Endgeräte
GB OBM83
I226
II132
III287
IV116
V316
VI332
VII66
Beauftragte/Vertretungen20
Summe1.578

Für die Eigenbetriebe können die folgenden Aussagen getroffen werden.

a) Schauspiel

Sechs Mitarbeiter verfügen über betriebliche Endgeräte und können auf die Server des Schauspiel Leipzig zugreifen. Mails können von allen Mitarbeitern, welche über PC-Arbeitsplätze verfügen, durch externes Einloggen, auch über private Endgeräte, gelesen und beantwortet werden.

b) Stadtreinigung

Die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit sind an 38 Arbeitsplätzen gegeben.

c) Klinikum St. Georg

Für alle Mitarbeiter, denen Home-Office gewährt werden kann, sind die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben.

d) VKKJ

Die technischen Voraussetzungen sind an zwei Arbeitsplätzen gegeben.

e) Gewandhaus

Von den ca. 90 Arbeitsplätzen im Bereich Verwaltung/Technik sind in unterschiedlichem Umfang ca. 40 – 50 Prozent für mobiles Arbeiten geeignet.

f) Oper

Für 80 Mitarbeiter sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

g) Musikschule

Heimarbeit findet nahezu ausschließlich unter Nutzung privater Technik statt.

h) KEE

Es steht mobile Technik für 40 Beschäftigte zur Verfügung.

i) SEB

Für 15 Beschäftigte sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?

Antwort:

Die Voraussetzungen für das mobile Arbeiten, bzw. Home-Office sind für die Stadtverwaltung sowie teilweise auch die Eigenbetriebe in Richtlinien bzw. Dienstanweisungen geregelt. Den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe wird Heimarbeit ermöglicht sofern keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Insbesondere muss die Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs gewährleistet sein sowie die Beschäftigten auch in Home-Office mit Aufgaben versorgt werden können.

Für die Stadtverwaltung ist die Richtlinie zur Heimarbeit maßgeblich. Die Genehmigung von Home-Office erfolgt demnach durch die Amts- und Referatsleiter in eigener Verantwortung für ihren Fachbereich unter Berücksichtigung der individuellen, organisatorischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Controlling der Genehmigungspraxis in den Fachämtern findet nicht statt. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden.

Freigestellten Personalratsmitgliedern des SEB, die über Einzelbüros verfügen, wird keine Heimarbeit gewährt, um ihre Ansprechbarkeit im Betrieb auch weiterhin zu gewährleisten.

4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Home-Office ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit für den Bereich der Stadtverwaltung derzeit ausgeschlossen. Um die Arbeit im Home-Office kurzfristig zu ermöglichen, wird gegenwärtig die Verlagerung von Arbeitsplatz-PCs in das häusliche Arbeitsumfeld der Beschäftigten erprobt und es werden schrittweise weitere mobile Endgeräte an die Beschäftigten der Stadtverwaltung ausgerollt.

Auch in den meisten Eigenbetrieben ist ein Ausbau von Home-Office geplant oder in Umsetzung. Der Bestand mobiler Technik mit sicherer Zugriffsmöglichkeit auf dienstliche Daten soll weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Eigenart der Leistungserbringung gilt dies nicht für das Klinikum St. Georg. Auch der VKKJ plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Ausbau von Heimarbeit. Grund ist neben der Art der Leistungserbringung vor allem die besondere Datensensibilität im Verwaltungsbereich.

Die Nutzung privater Endgeräte wird in den Eigenbetrieben aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auch für die Zukunft generell kritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Gemeinschaftslaufwerke. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails von privaten Endgeräten ist in einigen Eigenbetrieben hingegen schon jetzt möglich. Einen Sonderfall stellt der KEE dar. Hier ist es für alle Beschäftigten in Home-Office möglich, mittels VPN und Mitarbeiter-App über private Endgeräte auf die KEE-eigenen Server zuzugreifen.

5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Home-Office nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Antwort:

Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 wurde bereits ersichtlich, dass die Instrumente Home-Office und mobile Arbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark nachgefragt werden und einen wesentlichen Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeitgeberattraktivität darstellen. Es ist zu erwarten, dass diese Instrumente auch nach der Pandemie weiter nachgefragt werden. Die Dienststelle befindet sich daher bereits in konstruktiven Gesprächen mit der Personalvertretung, um eine dauerhafte Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit in der Stadtverwaltung Leipzig in Form einer Dienstvereinbarung zu implementieren. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres zum Abschluss zu bringen.

Ebenso wollen jene Eigenbetriebe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Heimarbeit ermöglichen, dies auch nach Ende der Pandemie beibehalten. Für solche Bereiche, in denen Home-Office aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. medizinisches Personal, Erzieher/-innen) gibt es hingegen keine entsprechenden Planungen.

Die Anfrage dazu finden Sie hier.

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden im Rahmen von Tele- oder Heimarbeit recht schnell und weitgehend unkompliziert Lösungen gefunden, die vor einigen Jahren noch völlig undenkbar waren. Nach der ersten Pandemiewelle im 1. Halbjahr 2020 ging die Zahl derer wieder zurück, die im Homeoffice tätig waren. Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Homeoffice (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
  2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
  3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
  4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Homeoffice ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
  5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Homeoffice nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

  1. Zur Sicherung und Stärkung der Investitionskraft der L-Gruppe gewährt die Stadt Leipzig der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) im Jahr 2020 eine einmalige Kapitaleinlage in Höhe von 20 Mio. Euro. Die daraus resultierenden finanziellen Spielräume sind, zusammen mit dadurch akquirierbaren Fördermitteln, ausschließlich zu nutzen für Investitionen in klimaschutzrelevante Schwerpunktbereiche der Daseinsvorsorge, wie Angebotsverbesserungen in den ÖPNV, Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energien oder die Realisierung wassersensibler Infrastrukturen. 
  2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der LVV mbH alle mit der Umsetzung des Beschlusses verbundenen Handlungen vorzunehmen, sowie einschlägige Beschlüsse zu fassen. Dies umfasst insbesondere auch die Bestätigung eines Wirtschaftsplanes der LVV mbH und Konzernwirtschaftsplanes für 2021, der dem Beschlusspunkt 1 entsprechend Rechnung trägt.
  3. Der Verwaltungsausschuss ist über die entsprechende Umsetzung im 1. Quartal 2021 zu informieren.

Begründung:

Aus der von der Verwaltung eingereichten Informationsvorlage Nr. VII-Ifo-01795 zur Umsetzung des Beschlusses, dass Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig an die LVV GmbH i.H.v. 227,8 Mio. EUR vollständig zum 31.12.2020 in Eigenkapital umzuwandeln, geht hervor, dass die Investitionskraft des Unternehmens aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen nicht ausreicht, alle aktuellen Beschlüsse des Stadtrates umzusetzen. So hatte auch die Geschäftsleitung der LVV GmbH in verschiedenen Gremien angezeigt, dass Investitionen, die durch Maßnahmen des Klimaschutzprogramm notwendig werden, wie zusätzliche Kapazitäten bei erneuerbaren Energien oder die Umsetzung der Anpassungsstrategien der wassersensible Infrastrukturen sowie die  zusätzlich beschlossenen Maßnahmen zum Nahverkehrsplan, wie eine bessere Anbindung der äußeren Stadtteile, eine Taktverdichtung oder die Neuerschließung von Fahrstrecken, nicht kurzfristig aus eigener Kraft umgesetzt werden können. Mit einer Kapitaleinlage von 20 Millionen Euro könnten zusätzliche Fördermittel und Darlehensaufnahmen generiert werden, womit eine Steigerung der Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2025 um 100 Millionen Euro möglich wäre.

Die Einlegung der Kapitaleinlage i.H.v. 20 Millionen Euro würde somit eine zeitnahe Umsetzung der durch den Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zu Mobilitäts-, Energie- und Klimapolitischen Zielsetzungen gewährleisten.

Redner: Professor Dr. Getu Abraham

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Rates der Stadt Leipzig, meine Damen und Herren,

momentan verbinde ich den Eutritzscher Freiladebahnhof eigentlich nur mit dem TV-Club – der mir übrigens sehr am Herzen liegt, weil ihn meine Kommilitoninnen und Kommilitonen von der „Tierproduktion“ (T!) und der „Veterinärmedizin“ (V!) seinerzeit gegründet haben.

Damals in der Johannisallee, gut gelegen in der Nähe des Friedensparks. Ich kann Ihnen sagen: Das waren dunkle Zeiten!

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Aber Spaß beiseite: Die Entwicklung des öffentlichen Raums ist die vornehmste Aufgabe der öffentlichen Hand. Sie ist es, weil Sie hier in außerordentlicher und in unmittelbarer Weise Lebensumfelder und damit Lebenssituationen von Menschen beeinflussen kann.

Die Entwicklung des öffentlichen Raums ist deshalb nicht vordergründig eine Frage bloßer Verkehrs- oder Transportinfrastruktur, wie sie sich beispielsweise aus der Schaffung von Flughäfen, Bahnhöfen oder Straßennetzen ergibt.

Die Entwicklung des öffentlichen Raums denkt ganzheitlich und plant vorausschauend. Es geht daher nie allein um das Platzieren öffentlicher Gebäude, die – so wichtig das auch sein mag – lediglich der kulturellen oder sozialen Infrastruktur dienen oder Gebäude, an denen allein die öffentliche Hand – ob nun als Kommune oder durch ihre Gesellschaften – eine Aktie hat und deren Nutzung bestimmt.

Öffentlicher Raum kann nur gelingen, wenn er die Balance zwischen kulturellen, bildungsspezifischen und sozialen Bedürfnissen vermittelt, ohne wirtschaftliche – und das schließt ausdrücklich auch privatwirtschaftliche ein – Interessen zu vernachlässigen. Denken Sie gerne an Ihren Bäcker um die Ecke, Ihren Bioladen des Vertrauens oder den Kiosk, der Ihnen immer das neueste Sudoku-Heft zuschanzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wollen eine Stadt, die lebenswert ist. Eine Stadt, die trotz ihrer Großstädtigkeit nicht in der Anonymität versinkt. Wo es nicht nur möglich, sondern selbstverständlich ist, durchs Wohnviertel zu gehen, Nachbarn zu grüßen, einzukaufen, die Kinder in die Kita oder die Schule zu bringen und schnell – ob nun zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus, Tram oder S-Bahn – in die City oder zur Arbeit zu düsen.

Für das Quartier, das mit und um den Eutritzscher Freiladebahnhof entstehen soll, kann ich mir solch eine Entwicklung des öffentlichen Raums gut vorstellen – und mit ihrem Entwurf des Masterplans stellt die Verwaltung die Weichen dazu richtig:

Es sollen Kitas und Schulen entstehen, es wird an generationenübergreifendes und bezahlbares Wohnen gedacht – ebenso an die Alltagsversorgung.

Vermutlich wir alle – zumindest für die SPD kann ich das bestätigen -, die wir hier sitzen, haben genau das in unseren Wahlprogrammen gefordert und wollen dafür einstehen. Zum Wohl aller Leipzigerinnen und Leipziger.

Lassen Sie uns deshalb bei allem gebührenden Respekt gegenüber der bisher geführten intensiven und sachlichen Debatte nicht mehr nur reden, sondern auch entscheiden.

Der vorliegende Entwurf zum Masterplan ist ein belastbarer Startpunkt für die weitere Projektentwicklung – und über deren Verlauf, dazu kenne ich uns alle inzwischen gut genug, werden wir noch oft genug diskutieren. Wir sollten nur endlich mit der Entwicklung des Areals beginnen.

Der Rest – und das haben wir aus den Bauarbeiten zum BER gelernt – dauert sowieso noch lang genug.

Vielen Dank!

Beschlussvorschlag:

1. Das 365-Euro-Jahresticket soll zunächst stufenweise für ausgewählte Gruppen ab dem 01.08.2021 eingeführt werden. In einem ersten Schritt wird

a) der Preis für die LeipzigPass-MobilCard im Jahresabo auf 365 Euro reduziert,

b) für alle Leipziger bis 27 Jahre das personengebundene Jahres-Abo (Abo light) auf 365 Euro abgesenkt,

c) ein 365-Euro-Jobticket für Angestellte der Stadtverwaltung eingeführt. Auf dieser Grundlage werden in der Folge auch mit anderen Unternehmen entsprechende Vereinbarungen angestrebt.

d) Die Finanzierung der Angebote aus 1a bis c soll aus Mitteln des Bundes für Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV erfolgen, die ausdrücklich zur Entwicklung attraktiver Fahrpreistarife, wie Job-Tickets, Angebote für Berufseinsteiger etc., vorgesehen sind.

e) Zum 30. Juni 2022 erfolgt ein erster Bericht zur Umsetzung und Annahme der Modelle des 365 Euro-Tickets

2. Die Cross-Selling-Strategie in der L-Gruppe wird durch die Entwicklung weiterer bzw. die Weiterentwicklung bestehender Angebote ausgebaut, um die Nachfrage zu verbessern.

3. Die Stadtverwaltung erstellt, basierend auf dem Beschluss des Antrags VII-A-01471 (Park&Ride schaffen – Umstieg auf den ÖPNV erleichtern) vom 11. November 2020 bis Ende des 2. Quartals 2021 ein entsprechendes Umsetzungskonzept. Neben dem Park-&-Ride-Konzept sind auch klimafreundliche Car-Sharing-Optionen unter Einbindung des Umlandes und Einbezug von Flächen Privater zu prüfen.

Begründung:

Das 365-Euro-Ticket soll ein Beitrag dafür sein, den ÖPNV attraktiver zu machen und den urbanen Verkehr entsprechend der beschlossenen Mobilitätsstrategie neu zu strukturieren. Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte- insbesondere des städtischen Haushaltes – wegen der Corona Pandemie ist eine zeitnahe Einführung des Tickets für alle leider nicht machbar. Wir halten es jedoch mit Blick auf die Verkehrswende und unsere beschlossenen Klimaschutzziele, die wir schaffen müssen und schaffen wollen, für sinnvoll, mit der schrittweisen Einführung des Tickets zu beginnen. In einem ersten Schritt sollen – unter Einbeziehung der 100-prozentigen finanziellen Einbeziehung des Bundes – vor allem im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, das „Sozialticket“ für Menschen mit geringem Einkommen gestärkt werden.

Weiterhin sollen jungen Leipzigerinnen und Leipziger unter 28 Jahren profitieren, um diesen für den Einstieg in oder Umstieg auf den ÖPNV ein attraktives Angebot zu machen. Gerade bei Berufseinsteigern ist ein preiswertes Angebot sinnvoll, da diese noch nicht auf ein bestimmtes Verkehrsmittel festgelegt sind und somit eine Kundenbindung über das Studium bzw. die Ausbildung hinaus möglich ist. Außerdem ist die Kaufkraft vieler junger Menschen nach Studium oder Ausbildung noch nicht so ausgeprägt (z.B. durch eine neue Wohnung oder Familiengründung), deshalb wollen wir die Differenz zwischen dem günstigen Azubi/Semesterticket und dem Normaltarif verringern. Darüber hinaus wollen wir unter partnerschaftlicher Beteiligung von Unternehmen und LVB Jobticketangebote auf 365-Euro-Basis realisieren. Die Stadt soll bei der Neustrukturierung des Jobtickets vorangehen, hierfür wird mit Mehrkosten von rund 150.000 Euro gerechnet. Für solche innovativeren Tarifangebote stehen voraussichtlich Fördermittel des Bundes aus dem Klimaschutzprogramm 2030 (siehe Beschlusspunkte 1a bis c) ab dem kommenden Jahr zur Verfügung. Die Einführung der Tarife entsprechend der Punkte 1a und 1b würden jährlich etwa 2,3 Mio. Euro Mehraufwendungen verursachen, also deutlich weniger als die prognostizierten 30 Mio. Euro p.a. für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für alle Monatskarten und Abo-Nutzer der LVB.

Aus Sicht der Kunden der Leipziger Gruppe und eben zur verbesserten Kundenbindung, vorrangig bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben, sind Cross-Sellings-Strategien sinnvoll. Bislang wird davon in nicht ausreichendem Maße Gebrauch gemacht, obwohl das die Angebote der Unternehmen der L-Gruppe noch attraktiver machen könnte. Gerade im Zusammenhang mit der Sportbäder GmbH und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bieten sich hier Rabattlösungen für Kunden der Stadtwerke an.

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Matthäikirchhof hat in vielerlei Hinsicht eine historische Bedeutung für Leipzig.  Einerseits als Keimzelle unserer schönen Stadt als dort die urbs lipzi entstand. Andererseits – mit Blick auf die jüngere Geschichte – als Standort der Bezirksverwaltung der Staatssicherheit.

Das auf dem Matthäikirchhof geplante „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ bildet den richtigen Kontrast zum Haus der Tausend Ohren, der Stasizentrale.

Denn dort entsteht ein zentraler Ort des Gedenkens und des gesellschaftlichen Diskurses über Diktaturen. Wie könnte man dieses Areal besser mit einer neuen Bedeutung aufladen?

Das Positionspapier umreißt hierbei gut, was dort geschehen soll, ohne, dass hier bereits alles festgezurrt ist. Es macht aus unserer Sicht durchaus Sinn, dort neben dem „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ auch Bildung, Kultur und Wissenschaft unterzubringen. Damit entsteht eine gute Komplettlösung.

Uns ist dabei auch wichtig, dass bei der Entwicklung des Geländes der Bürgerbeteiligung ein größeres Gewicht gegeben wird. Denn was wäre es für ein „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“, wenn sich die Bürger nicht in ausreichendem Maße beteiligen können?

Die beiden vorliegenden Änderungsanträge werden wir ablehnen, einerseits, weil wir die vorgesehene Menge an Wohnungen auf dem Gelände für ausreichend halten, und andererseits, weil es keinen Sinn macht, elementare Teile des Beschlussvorschlags zu streichen. Wozu hätte ein Positionspapier als Arbeitsprogramm erarbeitet werden sollen, wenn wir hier nichts von alle dem als Wegmarken nutzen würden? Vielen Dank!