Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham

dass Menschen unabhängig ihres Geldbeutels in Leipzig leben können, weil Wohnraum bezahlbar bleibt, ist – glaube ich – sozialer (eher: politischer Konsens?) Konsens auch hier im Rat.

Zumindest stütze ich meine Annahme auf den Plakate-Wald und die Kilometer bedruckten Papiers in den Wahlprogrammen aller hier vertretenen Parteien und Wahlvereinigungen zur letzten Kommunalwahl, die bezahlbarem Wohnen besonderen Platz eingeräumt haben. Korrigieren Sie mich ruhig, wenn ich falsch liege!

Unsere Stadt profitiert davon, dass Menschen unterschiedlicher Einkommensklassen, Religionen und Berufe, Herkunftsgeschichten, unterschiedlichem Aussehens und Denkens zusammenleben.

Sie profitiert aber noch mehr davon, wenn sie Impulse setzt, auch wirklich zusammenleben zu wollen – und Ansätze bietet, dass sich die Leipzigerinnen und Leipziger in ihrer ganzen Unterschiedlichkeit auch zusammenraufen. Dass sie gerne Nachbarschaften erweitern und neu knüpfen.

Eine soziale Erhaltungssatzung kann hier als ein Instrument – ich hebe es noch einmal hervor: EIN Instrument – verstanden werden.

Aber – und das bringt zum Kern meines Beitrages: Stadtentwicklung eignet sich nicht zum „Klassenkampf“!

Wir setzen keine Impulse und bieten keine Ansätze für ein lebendiges, vielfältiges Miteinander, wenn wir Erhaltungssatzungen in Leipzig auf Ecken beschränken, die wir entweder als sozialräumlich problematisch stigmatisieren oder deren „Kiez“-Klientel wir mit Entscheidungen im Sinne der Gesamtstadt lieber nicht verärgern wollen.

Wir setzen keine ehrlichen Impulse, für ein gedeihliches Zusammenleben, wenn wir der ganzen Debatte aus ideologischer Selbstverliebtheit einen diffusen Luxus-Begriff zugrunde legen, Drohbilder von Mietexplosionen entwerfen und darüber aus dem Blick verlieren, dass die bauliche Instandsetzung im status quo verharrt. Ich weiß nicht, wie sie das sehen, aber ich bin der Meinung, dass nicht jede verputzte Ziegelwand oder funktionierende Wasserspülung Luxus ist.

Wer Durchmischung will, muss auch der Vielfalt der Leipziger Bevölkerung Rechnung tragen können. Es ist daher ratsam, nicht im Fünf-Jahres-Abstand auf die Evaluierung zu warten, sondern noch während des derzeit für das Eisenbahnstraßen-Quartier geplanten Verfahrens, gleiche oder ähnliche Prozesse in Stadtteilen zu beginnen, die den Anschein erwecken, schlecht durchmischt zu sein.

Und lassen Sie uns hier im Rat – unabhängig unserer parteipolitischen Ausrichtung, verbunden aber durch die Frage, wie Zusammenleben und bezahlbares Wohnen in einer wachsenden Stadt wie Leipzig gelingen kann –, lassen Sie uns hier im Rat gemeinsam und ernsthaft daran arbeiten,

  • dass Quartiere aufzuwerten nicht automatisch heißen muss, Anwohnerinnen und Anwohner zu verdrängen.
  • und: Dass Milieuschutz nicht bedeutet, sich mit städtischem Freibrief gegen Stadtentwicklung und Gemeinwohl abzuschotten.

Wir möchten den Oberbürgermeister zu einer Protokollnotiz bewegen, dass er sich gegenüber Bund, Land und Deutschem Städtetag dafür einsetzt, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die es möglich macht, auch das gewachsene Gewerbe in den Gebieten zu schützen, in denen entsprechende soziale Erhaltungssatzungen gelten. Wir würden vor diesem Hintergrund unseren Änderungsantrag zum gewerblichen Milieuschutz heute zurückziehen.

Hier, meine Damen und Herren, sind wir für Leipzig in der Pflicht. Vielen Dank.

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

ich weiß ja nicht, wie Sie das sehen, aber ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass das Tauziehen in Sachen Parken im Waldstraßenviertel das schafft, was der Lindenstraße verwehrt blieb: Verlängerung bis in alle Ewigkeit.

Spaß beiseite: In zahlreichen Städten – ich habe mir mal erlaubt, das zu recherchieren –, in Städten wie Berlin, Köln, Fürth oder auch Duisburg   besitzt einen Anspruch auf Erteilung einer Parkerlaubnis, wer in dem bekanntgegebenen und angeführten Bereich der jeweiligen Straßen meldebehördlich registriert ist und dort auch tatsächlich wohnt. Ob es sich um eine Hauptwohnung oder eine Zweitwohnung mit Steuernachweis handelt, ist dabei unerheblich.

Zur Wiederholung: Berlin, Köln, Fürth und Duisburg    kommen heute schon ihren Bürgerinnen und Bürgern in einer Weise entgegen, die Leipzig den rund 160 Bewohnerinnen und Bewohnern mit Zweitwohnsitz im Waldstraßenviertel verwehrt.

Wir erleben darüber hinaus, wie mit dem Bürgerverein Waldstraßenviertel ein engagierter Quartiersverein voll und ganz auch hinter diesen Bewohnerinnen und Bewohnern steht – die Stadtverwaltung will aber (übrigens aus kaum überzeugenden Gründen) „Nein“ sagen und diese Menschen im schlechten Sinne NICHT auf der Straße stehen lassen.

Auch die Bewohnerinnen und Bewohner mit einem verbürgten Zweitwohnsitz sind Bewohnerinnen und Bewohner des Waldstraßenviertels. Im Sinne der Gleichbehandlung appelliere ich deshalb an unsere Versammlung auch ihnen den Weg zum Bewohnerparken zu öffnen und dem Antrag des Stadtbezirksbeirates Mitte zu folgen.

Vielen Dank.

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

ohne Licht kein Leben. Eine einfache Formel, die von der biblischen Schöpfungsgeschichte bis zum modernen Wissen über die Photosynthese funktioniert. Ohne Licht kein Leben.

Und ohne Zweifel: Es ist an uns allen, verantwortungsvoll mit Licht und dessen Folgen umzugehen. Besonders in einer Stadt wie Leipzig, die wie keine andere in Sachsen häufig einem Lichtermeer gleicht und damit ihren ganz eigenen Beitrag auch zur „Lichtverschmutzung“ leistet.

Denn oft genug stellen wir unsere ureigenen (und durchaus legitimen) Bedürfnisse nach Sicherheit, Unterhaltung, Dauererreichbarkeit über das gesundheitliche Wohl der Allgemeinheit. Lichtverschmutzung – also Dauerbeleuchtung – stört nicht nur Ökosysteme, sie macht Menschen krank. Und Tiere. Sie stört in erheblichem Maß den „natürlichen“ Tag-Nacht-Rhythmus.

Meine Damen und Herren, ich will hier keinen Teufel an die Wand malen, sondern Sie viel mehr dafür sensibilisieren, dass ein Lichtkonzept oder Lichtmasterplan ein wertvolles Werkzeug sein kann, Interessensausgleiche zu schaffen:

Aktuell reden wir – und das auch aus verständlichen Gründen – zuerst über Instrumente, die die Wirtschaftskraft in unserer Stadt wieder beleben. Schaufenster und Werbebeleuchtungen sind Visitenkarten des Einzelhandels, können als dessen „Bühne“ verstanden werden. Die rein pragmatische Ausleuchtung im funktionalen oder technischen Sinn nach Licht-Kenngrößen tritt dabei zugunsten der Präsentationsatmosphäre zurück. Trotzdem können wir hierauf nicht verzichten.

Gewerbe braucht Werbung. Ohne Werbung kein Gewerbe. Und Leipzig ohne Gewerbe – ich denke, hier sind wir uns einig – funktioniert nicht. Aber nicht nur Handel und Gewerbe benötigen Beleuchtung. Auch Apotheken, Kliniken, Tierkliniken, oder Schlüsseldienste sollten von weitem sichtbar sein.

Werbeanlagen sind notwendig. Aber wir brauchen Vereinbarungen, die von allen Beteiligten mitgetragen werden. Nur dann können wir auch davon sprechen, dass sie zu neuer Qualität im abendlichen Stadtraum beitragen können. Kommerzielle Beleuchtung muss sich deshalb in die öffentliche einfügen.

Und das nicht zum Selbstzweck, denn, um zum Ausgangsgedanken meiner Rede zurückzukehren: Mit Blick auf das Gemeinwohl ist ein Lichtkonzept geeignet, sorgsam mit Licht umzugehen, Lichtverschmutzung zu vermeiden, kurzum: Regeln zu schaffen, dass neue Lichtquellen sich nicht in den Vordergrund spielen, sondern die bereits existierenden behutsam unterstützen.

Pflanzen, Tiere und Menschen werden es uns danken.

Vielen Dank.

Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, machten uns auf Umstände mangelnder Hygiene an Trinkwasser-Entnahmestellen in Leipziger Schulen aufmerksam, daher begehren wir Auskunft zu folgenden Fragen:

  1. An welchen Schulen (bitte tabellarisch auflisten) darf nach Informationen der Stadt kein Trinkwasser aus den Wasserhähnen, bspw. zur Umfüllung in Trinkflaschen, entnommen werden?
  2. An welchen Schulen kann nicht ganztägig aus der Trinkwasser-Entnahmestelle Wasser entnommen werden
    (z.B. weil diese in der Mensa ist und diese nicht ganztägig geöffnet ist)?
  3. Wie kommuniziert die Stadt den Schulen bzw. die Schulen intern, dass das Wasser in den Toiletten und Wasserentnahmestellen der Schulen nicht als Trinkwasser geeignet ist?
  4. Wie wurde die Stadt darauf aufmerksam, dass es entsprechende Probleme an den Schulen gibt?
  5. Wie gedenkt die Stadt die Mängel zeitnah abzustellen um eine sichere und saubere Trinkwasserversorgung für Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten?
  6. Sind die betroffenen Schulen nach Ansicht der Verwaltung prioritär zu behandeln im Sinne der Trinkbrunnen Errichtung (vgl. dazu: A-00778-NF-02)? Wenn ja, bis wann erhalten die betroffenen Schulen Trinkwasserbrunnen?
(c) Pixabay

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Andreas Geisler

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

Wasser ist Grundrecht für alle, gerade bei immer heißeren Sommern. Wir möchten überall dort, wo es keine Teeküchen gibt, Zugang zu Trinkwasser für Besucher und Mitarbeiter sicherstellen und prüfen wo Trinkbrunnen installiert werden können. Für die Umsetzung dieses Vorhabens möchten wir ein Konzept vorgelegt bekommen.

Wasser ist mir, einige werden es bei meiner Themenauswahl bemerkt haben, besonders wichtig, wahrscheinlich auch, weil ich vom Sternzeichen Fische bin und genau dort hoffe ich auf ihre Unterstützung, Herr Oberbürgermeister.

Ich habe immer ein Störgefühl, wenn Wasserkaraffen auf Toiletten gefüllt oder Kaffeewasser aus Toiletten geholt werden. Ich glaube eine andere Lösung für Zugang zu frischem Trinkwasser wäre besser, denn ich würde auch nicht auf die Idee kommen, mit Wasser aus dem Toilettenwaschbecken zu backen. Auch wenn ich weiß, es ist dasselbe hervorragende Wasser der Leipziger Wasserwerke.
Ich bitte um Zustimmung zu unserer Neufassung, also dem Verwaltungsstandpunkt mit dem Wort „Mitarbeiter“.

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

in und um Leipzig hat sich in den letzten 20 Jahren eine Seenlandschaft entwickelt, die nicht zur für die Region zum beliebten Ausflugsziel geworden ist. Es ist daher auch an der Zeit zu prüfen wie wir zumindest an den beliebtesten Stränden absichern können, dass in der Badesaison Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer vor Ort sind. Da die meisten Strände jedoch nicht auf Leipziger Flur sind ist eine gemeinsames Sicherheitskonzept mit den benachbarten Landkreisen zu entwickeln. Vor allem im Süden, aber auch im für den Norden.

Durch den vor einigen Wochen beschlossen CDU-Antrag sind wir einen ersten Schritt gegangen, was die Prüfung von zu sichernden Badestränden auf dem Leipziger Gebiet betrifft. Mit unserem Antrag wollen wir die nächsten Schritte zu mehr Badesicherheit gehen. Wir sind überzeugt davon, dass auch die Landkreise bzw. die betreffenden Gemeinden an den Seen ein Interesse daran haben. Wir bedanken uns daher für den Verwaltungsstandpunkt, der unsere Punkte aufgreift.

Lassen sie mich zum Schluss noch etwas zur Endschädigung der Rettungsschwimmer am bisher in Leipzig einzigen bewachten Strand am Kulkwitzer See sagen: Ich bin zunächst froh, dass mit Unterstützung der Stadt ein neuer Standort für die DLRG gefunden wurde, die ihr „Lager“ am Eutritzscher Freiladebahnhof aufgeben mussten. Was jedoch die Vergütung der Rettungsschwimmer angeht sind wir am unteren Ende angekommen. Die Stadt kalkuliert mit den 10 Euro pro Stunde und Rettungsschwimmer, davon kommen beim Rettungsschwimmer letztendlich nur knapp fünf Euro an. Wir reden hier also von einem Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung. Von dem Bewachungskonzept erwarten wir also auch – und das bitte ich zu Protokoll zu nehmen -, dass die Entschädigungen überprüft und angepasst werden, damit auch zukünftig ausreichend Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern gefunden werden.

Vielen Dank, auch wir lassen zum Verwaltungsstandpunkt abstimmen.

Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)

Im Jahr 2018 wurden Bauliche Standards für Schulgebäude beschlossen, welche auch Standards zur Ausstattung mit Sanitäranlagen beinhalten. Die Standards gelten für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen und sind in der Anlage zusammengefasst aufgeführt.

Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)

Ein Vergleich der Standards für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen mit allen Bestandsbauten ist nicht kurzfristig erstellbar. Schrittweise soll jedoch eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Sanitäreinrichtungen und Handwaschbecken in Unterrichtsräumen erstellt werden. Dazu wurde kürzlich in der stadtweit zum Einsatz kommenden Software FAMOS die Möglichkeit geschaffen, am Raum direkt die jeweiligen Sanitärobjekte zahlenmäßig zu erfassen.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass die hygienischen Standards an einzelnen Schulen nicht eingehalten werden können, werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Schulleitung abgestimmt und umgesetzt.

Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?

Sofern im Einzelfall an Standorten Handtuch- bzw. Seifenspender fehlen, werden diese bedarfsweise nachgerüstet. An zwei Schulen wurde ein Sanitär- bzw. Waschcontainer zur Verfügung gestellt, um die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kinderbetreuung und von Schulen einhalten zu können.

Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?

In allen Schulen wird ein restriktiver Spülplan für Kaltwasser eingehalten und dokumentiert. Sofern eine öffentliche Einrichtung über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung in Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verfügt und es zu aerosolbildenden Maßnahmen kommt, werden zuzüglich zu den Spülungen im jährlichen Zyklus Legionellenuntersuchungen gemäß den geltenden Regelwerken durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) veranlasst.

Zusätzlich werden im Abstand von drei Jahren bakteriologische Trinkwasseruntersuchungen (Kaltwasser) an repräsentativen Bereichen der Ausgabeküchen durchgeführt. Damit werden über den gesetzlichen Vorgaben zur Eigenkontrolle der Trinkwasserqualität hinaus Maßnahmen zur Gütekontrolle geleistet.

Losgelöst von den Eigenkontrollen werden durch das Gesundheitsamt Leipzig hoheitliche Trinkwasseruntersuchungen und auch andere Hygienekontrollen durchgeführt.

In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)

Die 2018 beschlossenen Standards kommen bei allen Neubauvorhaben und Komplexsanierungen zur Anwendung.

Darüber hinaus unternimmt die Stadt Leipzig kontinuierliche Anstrengungen zur Instandsetzung und Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen. Über die Umsetzung solcher Maßnahmen im Rahmen des Jahresvorhabenplans wird der Stadtrat regelmäßig durch den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen informiert.

Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt besteht kein Erfordernis zur Anpassung der Schulhausbaustandards in Bezug auf die Ausstattung von Waschbecken und Toiletten.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden alle Handwaschbecken mit Seifenspendern und Papierhandtüchern ausgestattet, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Diese Maßnahme erfolgt schrittweise. Zusätzlich soll die Verwaltung und Verantwortung für die Verbrauchsmaterialien zentralisiert werden, um einen einheitlichen Standard an den Schulen zu schaffen. Die Finanzierung wird haushaltsneutral aus dem Schulbudget in ein zentrales Budget überführt.