Christina März

Rednerin: Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

ich rede in Vertretung meines Kollegen Christian Schulze, der die Sitzung leider schon verlassen musste.

Wir haben uns in den vergangenen Jahren immer mal wieder mit Eintrittspreisen in den städtischen Einrichtungen bis hin zur Entgeltfreiheit befasst. Unter anderem auch mit den Fragen, welche Bevölkerungsgruppen Ermäßigungen haben sollen. Da wurde diskutiert, wann ist eine Familie eine Familie, wie viele Kinder dürfen auf einem Familienticket Nutzer von Leistungen sein, sind Großeltern mit Enkelkindern auch Familie etc. pp.

Heute geht es uns um eine Gruppe i.d.R. jüngerer Menschen. Sie sind keine Azubis, oder auch Leipzig-Pass Inhaber, sondern Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten. Für diese wichtigen Freiwilligendienste im Pflege- und Betreuungsbereich, im Umweltschutz und weiteren unterstützenswerten Bereichen in Vereinen und Verbänden gibt es i.d.R. ein kleines Taschengeld zwischen 200,00 und 400,00 € je nach Träger.

Bei Durchsicht unserer diversen Gebührenordnungen ist uns und nun auch der Verwaltung eine gewisse Unordnung aufgefallen. Von keiner Ermäßigung bis hin zur immer noch vorhandenen Ermäßigung für Zivildienstleistende ist alles dabei.

Im Verwaltungsstandpunkt wird nun eine gewisse Tiefenprüfung in Aussicht gestellt und ein Bericht mit entsprechenden Ergebnissen und Empfehlungen für das 4. Quartal 2020 angezeigt.

Den wollen wir nun abwarten, um dann im Nachgang hoffentlich einvernehmlich Änderungen der Gebührenordnungen der städtischen Einrichtungen von Museen über Theater bis hin zu den Sportbädern zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beschließen . Wir lassen also unseren Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes abstimmen und bitten um Ihre Zustimmung.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

bis 2024 sollen, wie in unserem aktuellen Sportprogramm vorgesehen, zwei neue Schwimmhallen entstehen. Für die eine haben wir den Standort Otto-Runki-Platz bereits festgelegt und es hätte dieses Jahr losgehen soll, wenn die notwendigen Fördermittel des Freistaats gekommen wären. Es ist ärgerlich, dass die Mittel dieses Jahr nicht kommen, wir hoffen nun, dass es zumindest nächstes Jahre losgehen kann, schließlich benötigen wir dringend Wasserflächen für Schul- und Vereinssport, sowie das öffentliches Baden.

Neben dem Leipziger Osten gehört ist insbesondere der Leipziger Süden zu den mit Schwimmflächen unterversorgten Gebieten. Eine neue Schwimmhalle für den Leipziger Süden wurde daher nicht nur im Sportprogramm 2024, sondern auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verankert. Konkret haben wir mit dem INSEK sogar ein Zielgebiet beschlossen. Laut INSEK soll die Schwimmhalle im Stadtteil Lößnig entstehen.

Auf diese Beschlusslage wollen wir aufsatteln und dabei wertvolle Synergien nutzen: Die Stadtwerke Leipzig bauen an der Bornaischen Straße in Lößnig ein neues Gas-Heizkraftwerk und in dem Zusammenhang bietet es sich an, dort auch eine Schwimmhalle zu errichten, da Kraftwerke, anders als in der Vergangenheit nicht mehr so viel Platz fressen. Die Vorstellung des Kraftwerkprojektes in einer Bürgerversammlung hat deutlich gezeigt, dass ausreichend Platz vorhanden ist. Es sollte doch möglich sein, dort ein Schwimmbad zu bauen, wenn es in Dänemark beispielsweise möglich ist, eine Sommerskibahn auf einer Müllverbrennungsanlage zu errichten.

Wir würden damit Synergien heben und die Akzeptanz des Kraftwerkes an dem Standtort erhöhen. Synergien insbesondere deshalb, weil die niedertemperaturige Abwärme des Kraftwerks, nicht ins Fernwärmenetz eingespeist und deshalb nur an die Umwelt abgegeben werden kann, zum Beheizen des Schwimmbades genutzt werden kann. Dies erhöht den Wirkungsgrad des Kraftwerkes, macht es klimafreundlicher und wirtschaftlicher.

Darüber wäre auch die Lage gut. Gute Anbindung an den ÖPNV und SPNV und im Umfeld gibt es mehrere Schulen.

Wir begrüßen den Verwaltungsstandpunkt und stellen diesen heute zur Abstimmung, da wir selbstverständlich wollen, dass der Bau des Kraftwerkes unvermindert weitergehen kann und wir aber dennoch dem Verwaltungsstandpunkt entnehmen, dass auch die Stadtverwaltung sowie die Stadtwerke Leipzig diesen Standort favorisieren. Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion bitten wir, abzulehnen. Nicht, weil wir den Standort für völlig ungeeignet halten, sondern weil wir der Auffassung sind, dass der Standort in der Bornaischen Straße besser geeignet ist, sowohl wirtschaftlich, ökologisch als auch sozial-räumlich. Hinzu kommt, dass der von der CDU zusätzlich vorgeschlagene Standort räumlich relativ dicht an der Schwimmhalle in der Tarostraße liegt. Dennoch, sollte ein Schwimmhallenbau in der Bornaischen Straße nicht möglich sein, muss auch die Arno-Nitzsche-Straße als Standort geprüft werden, jetzt sollte man sich aber erst einmal fokussieren, denn jede Prüfung kostet Zeit und Geld.

Inwiefern sind die gesundheitlichen Beratungen nach § 10 ProstSchG geeignet, um Situationen von Zwang oder Gewalt zu äußern? In wie vielen Beratungen wurden diese Themen benannt?  

Laut § 10 ProstSchG soll die zu beratende Person im Rahmen der gesundheitlichen Beratung die Gelegenheit erhalten, „eine etwaig bestehende Zwangslage und Notlage zu offenbaren“. In der Arbeitspraxis hat sich jedoch gezeigt, dass Themen wie Zwang oder Gewalterfahrungen in diesem Kontext sehr selten geäußert werden. Die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG ist eine Pflichtberatung. Sexarbeitende kommen in diese Beratung mit der Erwartung, die für die Anmeldung nach § 3 ProstSchG benötigte Bescheinigung zu erhalten um in der Sexarbeit tätig sein zu dürfen.
Von Oktober bis Dezember 2018 wurden keine Gewalterfahrungen bzw. Zwang bekannt. 2019 wurde Zwang bzw. Zuhälterei in drei Fällen thematisiert. In weiteren sechs Fällen wurden Gewalterfahrungen benannt. Im ersten Quartal 2020 haben vier Sexarbeiterinnen in den Sozialberatungen Zwang bzw. Zuhälterei angesprochen, drei Personen haben von Gewalterfahrungen berichtet.  

Konnten Ausstiege aus der Sexarbeiter*innenszene durch weiterführende Angebote realisiert werden? Wenn ja, wie viele seit Umsetzung des Gesetzes in Leipzig?  

Ja, bisher wurden sieben Ausstiege in Leipzig begleitet. Vier erfolgten in Zusammenarbeit mit KOBRAnet (Sächsische Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel) und der Polizei, ein Ausstieg erfolgte in Kooperation mit einer Migrationsberatungsstelle. Zwei Sexarbeiterinnen konnten ohne weiterführende Angebote ihren Ausstieg realisieren. Alle diese Ausstiege erfolgten im Kontext der Beratungen nach § 9 ProstSchG.  

Welche Maßnahmen wurden durch die Behörden getroffen, um dem Schutzauftrag zu entsprechen?  

Um dem Schutzauftrag nach §§ 9 und 10 ProstSchG nachzukommen, hat das Gesundheitsamt folgende Maßnahmen getroffen:

  • Beratungen werden durch die Sozialarbeiterinnen in den Sprachen Deutsch, Englisch und Rumänisch angeboten. Alle weiteren Sprachen werden durch Sprachmittlung (Videodolmetschen) kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Im Zeitraum September 2018 bis März 2020 haben 615Sozialberatungen nach § 9 ProstSchG stattgefunden.
  • Seit Mai 2019 findet an den Arbeitsorten der Sexarbeitenden aufsuchende Sozialarbeit nach § 24 Abs. 3 ProstSchG statt. Im Zeitraum Mai 2019 bis Anfang April 2020 wurden 773 Kontakte im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit dokumentiert.
  • Seit 2018 wurden durch die Sozialarbeiterinnen 19 Begleitungen zu Ärzten durchgeführt.
  • Kooperationen zu Netzwerkpartner/-innen sind für die Vermittlung von Klient/-innen zu weiterführenden Angeboten von besonderer Bedeutung. Diese sind bei erhöhtem Hilfebedarf aufgrund sozialer oder gesundheitlicher Notlagen bei einzelnen Sexarbeitenden erforderlich. Neben der Erweiterung des Unterstützungsangebotes konnten auf diesem Wege unter anderem Zugänge zu medizinischer Versorgung, sicherer Unterkunft oder mehr Information geschaffen werden. Die Hauptkooperationspartner/-innen sind Schwangerenberatungsstellen, KOBRAnet, Arztpraxen (hauptsächlich Gynäkologie und Zahnheilkunde), Migrationsberatungsstellen, Polizei (Kommissariat 24), Fachberatung Sexarbeit Leila (aidshilfe leipzig), Sachgebiet Straßensozialarbeit, Frauenhaus, CABL e.V. und Medinetz Leipzig, Rosa Linde, das Ordnungsamt und das Finanzamt.
  • Kriseninterventionen wurden in drei Fällen erforderlich. Eine der betreuten Personen wurde intensiv über mehrere Wochen vom Gesundheitsamt begleitet.  

Das Ordnungsamt erfüllt den Schutzauftrag entsprechend § 7 ProstSchG und berät vor Anmeldung insbesondere zur Rechtslage im Kontext Prostitutionsausübung, zu Absicherung im Krankheitsfall bzw. soziale Absicherung, zu Beratungsangeboten (gesundheitliche/soziale Angebote und Beratungsangebote zur Schwangerschaft), zu Hilfe in Notsituationen und zur Steuerpflicht. Diese Beratungen werden für Personen, die kein Deutsch sprechen über Videodolmetschen in der jeweiligen Muttersprache geführt.

Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig den Beratungsbedarf ein?

Mit den Beratungen nach § 10 ProstSchG wird lediglich ein Teil der Sexarbeitenden erreicht. Bei Sexarbeitenden, die folgenden Gruppen angehören, geht die Stadt Leipzig ebenfalls von Beratungsbedarf aus. Nicht über das ProstSchG erreicht werden Sexarbeitende bei denen es sich um Geflüchtete, Personen mit fehlender Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis, männliche Sexarbeiter, Sexarbeiter/-innen aus Asien und Personen, die aufgrund von Drogenkonsum Sexarbeit anbieten, handelt. Zusätzlich stellt die Angst, dass durch die Anmeldung nach ProstSchG die Tätigkeit in der Sexarbeit bekannt wird, eine große Hemmschwelle dar, die Beratung aufzusuchen.  

Wie viele Beratungen wurden seit 2018 durchgeführt (bitte in Jahresscheiben)?

Gesundheitliche Beratungen nach § 10 ProstSchG:
– 2018 (Sep. bis Dez.):  176 Beratungen
– 2019:     510 Beratungen
– 2020 (1. Quartal):   120 Beratungen  

Die Zahl der angefragten Termine ist deutlich höher. Trotz sehr kurzfristiger Terminierung (häufig am nächsten Tag) wurden insgesamt 559 vereinbarte Termine nicht wahrgenommen.  

Vorgehaltene und nicht wahrgenommene Termine:
– 2018 (Sep. bis Dez.):  254 Termine
– 2019:     241 Termine
– 2020 (1. Quartal):    64 Termine  

Zusätzlich zu den gesundheitlichen Beratungen nach § 10 ProstSchG werden bei Bedarf gemäß § 9 ProstSchG Sozialberatungen und Vermittlungen zu weiteren Hilfsangeboten durchgeführt. Der Bedarf an diesen Beratungen ergibt sich aus den Pflichtberatungen (Erst- bzw. Folgeberatungen). Die Sozialberatungen nach § 9 ProstSchG dienen der Bearbeitung von Themen wie Zwang, Gewalt und anderen persönlichen Problemen. Sie sind freiwillig und anonym.  

Sozialberatungen nach § 9 ProstSchG:
– 2018 (Sep. bis Dez.):  keine Beratungen
– 2019:     508 Beratungen
– 2020 (1. Quartal):   106 Beratungen

2018 fanden aufgrund von fehlender Nachfrage keine Sozialberatungen statt.  

Wie viele Beratungen sind das im Vergleich zu anderen sächsischen Städten?

Sexarbeit in Sachsen ist in folgenden Städten erlaubt: Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Görlitz. Laut Statistischem Bundesamt waren am 31.12.2018 in Sachsen 666 Sexarbeitende angemeldet (Stand 26.11.2019). Aktuellere Zahlen liegen derzeit nicht vor. Auch eine Aufschlüsselung nach Städten steht nicht zur Verfügung.  

Wie oft wurden Unterstützungsangebote in Anspruch genommen, kam es hierbei auch zur Verweigerung von Unterstützung seitens Behörden?

Die Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote (z.B. Begleitung bei Schwangerschaftsabbruch, Adoption, Vermittlung an Frauenhäuser, Organisation für Rückfahrten in Heimatländer, Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten gestrandeter Prostituierten) wird nicht statistisch erfasst. Es sind keine Fälle bekannt, in denen andere Behörden (z.B. Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt) die Unterstützung verweigert hätten.

Welche Erkenntnisse aus den Beratungsgesprächen mit Sexarbeiter*innen sind bisher zur Verbesserung der Unterstützungsmaßnahmen genutzt worden? Sind überhaupt Erkenntnisse in Verbesserungsmaßnahmen genutzt worden?

Neben den vorgeschriebenen Inhalten der gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG (Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung und Schwangerschaft, Risiken des Alkohol-  und Drogengebrauchs), werden unter anderem Fragen der Intimhygiene, Gewaltprävention, Arbeitsrecht, Steuern, Umgang mit Freiern, sowie KO-Tropfen angesprochen. Die Schwerpunkte im Gespräch werden den jeweiligen individuellen Bedürfnissen angepasst. Belange und Anliegen der Sexarbeiter/-innen werden ernst genommen. Wenn Themen der Sexarbeitenden (die von Seiten der Sexarbeitenden in das Beratungsgespräch eingebracht werden) für die gesamte Gruppe von Bedeutung sind, werden diese in die Beratungsinhalte für alle aufgenommen. Aktuelle Informationen aus der Sexarbeitsszene von allgemeiner Relevanz werden ebenfalls in den Beratungen weitergegeben. So wurden zum Beispiel im Sommer 2019 viele Sexarbeitende mit Falschgeld bezahlt. Als Reaktion darauf wurden die Sexarbeiter/-innen und Betreiber/-innen über diese Vorfälle informiert und in den Beratungen das Erkennen von Falschgeld thematisiert.   Eine Verbesserung der Unterstützungsmaßnahmen konnte mit Beginn der aufsuchenden Sozialarbeit nach § 24 Abs. 3 ProstSchG im Mai 2019 erreicht werden. Einmal pro Woche werden Sexarbeitende an ihrem Arbeitsort (Terminwohnung, Bordell, Laufhaus, FKK Saunaclub) aufgesucht und über Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Die Beraterinnen stehen für Fragen zur Verfügung, verteilen Hygieneartikel und knüpfen bzw. festigen bereits bestehende Kontakte. Als unmittelbaren Effekt der aufsuchenden Sozialarbeit zeigte sich zum Beispiel, dass die Anzahl der nicht wahrgenommenen Beratungstermine rückläufig war. Die persönlichen Kontakte helfen beim Abbau von Ängsten und erleichtern insgesamt den Zugang zur Behörde. Die aufsuchende Arbeit ermöglicht zudem einen direkten und zeitnahen Zugang zu aktuellen Informationen und Geschehen in der Sexarbeitsszene, die wiederum in nachfolgenden Beratungen Berücksichtigung finden (können).

Mit wie vielen Stellen, bitte als VZÄ aufschlüsseln, in welchen Behörden und welcher Funktion nimmt die Stadt Leipzig den Auftrag zur Umsetzung desProstSchG wahr?

Ausgehend von den Schätzungen des Freistaates Sachsen bezüglich der zu erwartenden Fallzahlen bei der Umsetzung des ProstSchG wurden im Stellenplan 2019/2020 folgende Stellen befristet bis 31.12.2020 eingerichtet:

– 3,6 VzÄ Sozialarbeiter/in Gesundheitsamt  
– 0,9 VzÄ Bürokraft  Gesundheitsamt  
– 2,1 VzÄ Sachbearbeiter/in Ordnungsamt  

Die Stellen wurden auf Grund der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der zu erwartenden Fallzahlen anteilig besetzt:

– 1,6 VzÄ Sozialarbeiter/in ab 01.09.2018  
– 0,9 VzÄ Bürokraft  ab 01.09.2018  
– 1,0 VzÄ Sachbearbeiter/in ab 01.10.2018  

Mit welchen Stellenplanungen geht die Stadt Leipzig in den nächsten Haushalt und wie ist die Finanzierung abgesichert?

Auf der Grundlage der in der zurückliegenden Zeit gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen sollen für den Entwurf des Stellenplans 2021/2022 angemeldet werden:

2,0 VzÄ Sozialarbeiter/in Gesundheitsamt
1,0 VzÄ Sachbearbeiter/in  Ordnungsamt  

Die Finanzierung erfolgt entsprechend § 5 SächsProstSchGAG über einen Mehrbe-lastungsausgleich durch den Freistaat Sachsen.  

Ist das Beratungsangebot im Gesundheitsamt inzwischen über das Jahr 2020 hinaus abgesichert? Wenn nein, wie sehen die konkreten Planungen aus?  

Der Fortbestand des Beratungsangebotes ist seit Vorliegen des Zuweisungsbescheides der Landesdirektion für 2020 vom 05.05.2020 nicht vollständig gesichert. Für die derzeitige Besetzung der Beratungsstellen in Ordnungsamt und Gesundheitsamt belaufen sich die Kosten in 2020 auf 353.000 Euro. Laut Zuweisungsbescheid erhält die Stadt Leipzig für 2020 nur 110.000 Euro. Damit kann Arbeitsfähigkeit nicht gewährleistet werden. Die Stadt Leipzig zweifelt die Berechnungsgrundlagen des SMS an und beabsichtigt deshalb Widerspruch einzulegen. Über das Jahr 2020 hinaus kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.

Zusatzfragen zur aktuellen Corona-Krise

Welchen Zugang haben Sexarbeiter*innen in Leipzig aktuell zur Gesundheitsversorgung im Allgemeinen?

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist abhängig vom Krankenver­sicherungs­status. Ein Teil dieser Sexarbeitenden aus dem Ausland (ca. 70% der Sexarbeitenden) ist im EU-Herkunftsland krankenversichert, allerdings fehlt häufig die europäische Krankenversicherungskarte, welche Voraussetzung für die Kostenübernahme einer medizinischen Behandlung ist. Ein weiterer Teil der Sexarbeitenden hat keine Krankenversicherung. In beiden Fällen besteht kein regulärer Zugang zur medizinischen Versorgung, außer in lebensbedrohlichen Situationen.   Personen mit einer in Deutschland gültigen Krankenversicherung haben Zugang zum Gesundheitssystem, allerdings können sie aufgrund ihrer Tätigkeit von Stigmatisierung und Diskriminierung betroffen sein. In diesem Zusammenhang sind die kostenfreien und anonymen Angebote nach §19 Infektionsschutzgesetz des Gesundheitsamtes besonders relevant.   Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Beratungsstellen für sexuell übertragbare Krankheiten und AIDS (nach § 19 Infektionsschutzgesetz) sowie die Beratungsstelle für Sexarbeiter/-innen nach §10 ProstSchG derzeit geschlossen. Beratungen bzw. Untersuchungen nach § 19 Infektionsschutzgesetz sind ab Juni 2020 mit vorheriger Terminabsprache und unter den geltenden Hygieneauflagen wieder vor Ort möglich. Beratungen für Sexarbeiter/-innen nach § 10 ProstSchG werden wieder angeboten, sobald das Verbot von Prostitution durch den Freistaat aufgehoben wird. Alle unaufschiebbaren Beratungen wurden bei Bedarf bereits in den letzten Wochen durchgeführt.  

Im Falle einer COVID-19-Erkrankung:

Das Vorgehen bei einer COVID-19-Erkrankung bei Sexarbeitenden unterscheidet sich nicht vom Vorgehen bei anderen Personen mit einer COVID-19-Erkrankung. Für nicht versicherte Personen muss für die Klärung der Kostenübernahme der Verein CABL e. V. einbezogen werden (Clearing­stelle und anonymer Behandlungsschein Leipzig e.V.).  

Welchen Einfluss haben die §§ 4 und 8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 17.04.2020 (Schließung von Prostitutionsstätten, Untersagung von Veranstaltungen und Vermittlung von Prostitution) auf die aktuelle Situation der Sexarbeitenden in Leipzig?

Nach § 5 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 12.05.2020 bleibt der Betrieb von Prostitutionsstätten, -veranstaltungen und -vermittlung weiterhin untersagt, so wie bereits in den §§ 4 und 8 SächsCoronaSchVO vom 17.04.2020 und in § 5 der SächsCoronaSchVO vom 04.05.2020 angeordnet.   Eine derzeit illegale Ausübung von Sexarbeit ist wahrscheinlich, da Foreneinträge der Freier und Werbeanzeigen der Sexarbeiter/-innen im Internet weiter geschaltet sind. Im Kontext von Illegalität finden auch Gewalt, Ausbeutung, Zwang und fehlende Bezahlung statt, diesbezügliche Erfahrungen wurden dem Gesundheitsamt aber während der Aussetzung der Gesundheitsberatungen nach §10 ProstSchG nicht bekannt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die historischen Orte an denen 1933 in Leipzig Bücherverbrennungen stattfanden (bspw. Volkshaus und Am Sportforum) im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Das Kulturamt erarbeitet in Kooperation mit dem stadtgeschichtlichen Museum einen Vorschlag. Sollte dies nicht auf öffentlichen Flächen oder an öffentlichen Gebäuden möglich sein, nimmt die Stadtverwaltung mit den Eigentümern der Gebäude Kontakt auf. Die Finanzierung der Gedenktafeln bzw. anderen Formen der Erinnerung soll mittels Spenden realisiert werden. Die Einweihung soll am 10. Mai 2023, dem zentralem Gedenktag in Deutschland, oder alternativ im Umfeld der Buchmesse 2023 stattfinden.

Sachverhalt:

Auch in der Buchstadt Leipzig wurden nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten im Jahr 1933 Bücher missliebiger Autoren verbrannt. Anders als bei der reichsweiten, von der Deutschen Studentenschaft und der Hitler-Jugend organisierten Verbrennungsaktion am 10. Mai 1933 wurde in Leipzig bereits einige Tage zuvor, nach der Stürmung des Volkshauses durch die SA am 2. Mai, Teile der dortigen Bibliothek auf dem Hof des Volkshauses verbrannt. Am 10. Mai 1933 wurden dann auf dem Messplatz (heute Am Sportforum) weitere Bücher, die unter anderem auch der Stadtbibliothek kamen, verbrannt. Ziel der Nationalsozialisten war es, Bücher von Autoren zu vernichten, die aufgrund ihrer politischer Gesinnung und/oder ihrer jüdischen Abstammung nicht ins Weltbild des NS-Regimes passten. Zu ihnen gehörten unter anderem Anna Seghers, Kurt Tucholsky, Heinrich Mann und Thomas Mann sowie Joachim Ringelnatz, Erich Maria Remarque und Ludwig Renn. Die Bücherverbrennungen bildeten den Auftakt zur Verfolgung Andersdenkender und Menschen, die aufgrund verschiedener willkürlicher Maßstäbe als minderwertig eingestuft wurden. Anlässlich des 90 Jahrestags der konzertierten Bücherverbrennungen sollen 2023 an den historischen Orten im Leipziger Stadtgebiet Gedenktafeln an die Bücherverbrennungen erinnern.


Nicht erst seit Corona sind die hygienischen Bedingungen ein immer wiederkehrendes Thema an Leipzigs Schulen. So setzte sich die SPD-Fraktion in den Haushaltsverhandlungen für ein höheres Budget zur Ausstattung und Sanierung von Schultoiletten ein, um die Missstände schnell zu beseitigen. Angesichts der neuen Situation durch Corona fragen wir daher nach den aktuellen Standards. Wir bitten um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)
  2. Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)
  3. Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?
  4. Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?
  5. In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)
  6. Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen hinsichtlich der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Leipzig:

  1. Inwiefern sind die gesundheitlichen Beratungen nach § 10 ProstSchG
    geeignet, um Situationen von Zwang oder Gewalt zu äußern?
    In wie vielen Beratungen wurden diese Themen benannt?
  2. Konnten Ausstiege aus der Sexarbeiter*innenszene durch weiterführende Angebote realisiert werden?
    Wenn ja, wie viele seit Umsetzung des Gesetztes in Leipzig?
  3. Welche Maßnahmen wurden durch die Behörden getroffen, um dem Schutzauftrag zu entsprechen?
  4. Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig den Beratungsbedarf ein?
  5. Wie viele Beratungen wurden seit 2018 durchgeführt (bitte in Jahresscheiben)?
  6. Wie viele Beratungen sind das im Vergleich zu anderen sächsischen Städten?
  7. Wie oft wurden Unterstützungsangebote in Anspruch genommen, kam es hierbei auch zur Verweigerung von Unterstützung seitens Behörden?
  8. Welche Erkenntnisse aus den Beratungsgesprächen mit Sexarbeiter*innen sind bisher zur Verbesserung der Unterstützungsmaßnahmen genutzt wurden?
  9. Sind überhaupt Erkenntnisse in Verbesserungsmaßnahmen genutzt worden?
  10. Mit wie vielen Stellen, bitte als VZÄ aufschlüsseln, in welchen Behörden und welcher Funktion nimmt die Stadt Leipzig den Auftrag zur Umsetzung des ProstSchG war?
  11. Mit welchen Stellenplanungen geht die Stadt Leipzig in den nächsten Haushalt und wie ist die Finanzierung abgesichert?
    Ist das Beratungsangebot im Gesundheitsamt inzwischen über das Jahr 2020 hinaus abgesichert? Wenn nein, wie sehen die konkreten Planungen aus?
  12. Außerdem haben wir folgende Fragen aufgrund der aktuellen Corona-Krise
  13. Welchen Zugang haben Sexarbeiter*innen in Leipzig aktuell zur Gesundheitsversorgung, im Allgemeinen und im Falle einer COVID-19-Erkrankung?
  14. Welchen Einfluss haben die §§ 4 und 8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 17.04.2020 (Schließung von Prostitutionsstätten, Untersagung von Veranstaltungen und Vermittlung von Prostitution) auf die aktuelle Situation der Sexarbeitenden in Leipzig?

Christopher Zenker

 Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste,

bevor ich auf die Vorlage im Speziellen eingehe, möchte ich einige grundsätzliche Worte verlieren: Mit der Corona-Krise steht Leipzig vor der größten Herausforderung der letzten Jahrzehnte. Unser gewohntes Leben und der gesamte Alltag haben sich drastisch verändert. Wir erleben gerade, wie selbstverständliche Freiheiten eingeschränkt werden mussten, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und dadurch Menschenleben zu schützen. In Deutschland ist das bisher gut gelungen.

Diese Maßnahmen haben jedoch massive Auswirkungen auf unser privates Leben, aber auch auf unzählige Unternehmen, Einzelhändler und Gewerbetreibende, wie zum Beispiel auch Gastronomen, Reiseunternehmen, Hoteliers, Clubs und Künstler. Sie alle stehen momentan vor fast unlösbaren Problemen – es geht um Ihre Existenz. In dieser für meine Generation beispiellosen Krise zeigen Bund, Land und Kommune, dass wir in einem handlungsfähigen, handlungswilligen, starken Staat leben. Es wurde gehandelt, mit Unterstützung der meisten Oppositionsparteien wurden umfangreiche Programme zur Unterstützung in Form des Kurzarbeitergelds, zinsloser Darlehen und finanzieller Zuschüsse ohne Verpflichtung zur Rückzahlung aufgelegt. Die Demokraten/-innen im Parlament haben erkannt, wenn Selbstprofilierung hintenangestellt werden sollte.

Mein aufrichtiger Dank geht in dieser schwierigen Zeit an all jene Menschen, die oft unbeachtet im Hintergrund das tägliche Leben einer Stadt erst möglich machen – vor allem auch in Krisensituationen. Jedem von uns wird jetzt ganz deutlich, welche umfangreichen Aufgaben medizinisches Personal, Pflegekräfte, Erzieher/-innen, Feuerwehr, Polizei, Verkäufer/-innen und die Beschäftigten der Ver- und Entsorgungsunternehmen übernehmen.

Wir sind aufgefordert, physischen Abstand zu halten. Die Stadt Leipzig erlebt jedoch in dieser schwierigen Zeit eine andere Art von Nähe, die sich in einer Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft unter ihren Bürgern zeigt. Für mich ist das ein Signal dafür, dass wir auch aus dieser Situation die Kraft ziehen, um geschlossener, freier und stärker als Gemeinschaft aus dieser schweren Krise hervorzugehen.

Ich bin den Leipzigerinnen und Leipziger dankbar, dass sich die meisten an die aufgelegten Regeln halten und nicht irgendwelchen Verschwörungstheoretikern und Hobbyvirologen auf den Leim gehen. Weitere Lockerungen sind um so eher möglich, je disziplinierter wir uns an die Regeln halten.

Als Vater zweier Grundschulkinder kann ich dennoch nachvollziehen, wie schwierig es jetzt ist,nicht nur Job und Familie zu koordinieren, sondern auch noch Lehrer und Trainer zu sein. Ich muss mir aktuell keine Sorge um meinen Job machen und kann dennoch nachfühlen wie es Betroffenen geht, denn viele meiner Freunde arbeiten in Branchen die vom Lockdown besonders betroffen sind.

Einer kleinen Gruppe Betroffener wollen wir heute mit einem kommunalen Förderprogramm helfen, weil wir hier eine Lücke in den Programmen von Bund und Land sehen. Es geht um die Soloselbständige bzw. Kleinstunternehmen.

Natürlich helfen die Programme von Bund und Land auch Kleinunternehmen, die wegen eines oft sehr geringen finanziellen Polsters von der aktuellen Krise besonders betroffen sind. Allerdings fallen Soloselbständige hierbei ein stückweit durchs Netz, wenn sie keine gesonderten Betriebsstätten, wie Büro oder Werkstätten, für die sie Miete zahlen müssen, oder Leasingraten für Maschinen oder Fahrzeuge, die bedient werden müssen, vorweisen können, weil sie meist von zu Hause arbeiten. Das trifft insbesondere Freiberufler, Teile der Kreativwirtschaft und freischaffende Künstler.

Wie komplex allein dieses Thema ist, zeigt auch die bundesweite Diskussion dazu. Denn Länder wie Hamburg oder Baden-Württemberg haben bereits entsprechende Programme für Soloselbstständige aufgelegt. Bremen hat hierzu eine Bundesratsinitiative gestartet. In Hamburg und Baden-Württemberg wird bereits ein Beitrag zu den Lebenshaltungskosten als Zuschuss gezahlt, so wie auch wir das vorhaben.

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass wir mit der heutigen Entscheidung nur einen kleinen Beitrag leisten und auch nur einer kleinen Gruppe Selbstständiger helfen, zunächst nicht in die Grundsicherung gehen zu müssen. Die Soloselbständigen sollen die Wahl haben, Hilfen zu beantragen, die sie über zwei Monate bringen sollen. Wir schütten hier also kein Vermögen aus, sondern helfen dabei, über die Runden zu kommen. Wir können mit dieser Maßnahme noch nicht mal ausschließen, dass die Betroffenen nach wenigen Monaten nicht doch Grundsicherung beantragen müssen, da der Lockdown weiter anhält.

Wir öffnen mit dem Programm auch nicht einfach das Portmonee, denn jeder der es nutzen will, kann eben keine anderen Leistungen beantragen, wozu auch die Kosten der Unterkunft gehören, die aktuell die Kommunen tragen.

Nicht alle der über 11.000 Soloselbstständigen in Leipzig sind vom Lockdown betroffen. Dennoch viele sind Soloselbstständige aus der Kreativwirtschaft, Musiker und/oder Künstler besonders vom Lockdown betroffen. Zudem ist es eben in diesen Bereichen oft schwierig Rücklagen zu bilden. Wir wollen mit diesem Programm zeigen, dass wir sie nicht vergessen haben, auch wenn das Programm nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Zudem lassen sich leider auch nicht alle Ungerechtigkeiten verhindern. Wir schaffen gefühlt vielleicht neue, da auch Unternehmer um die Beantragung einer Grundsicherung nicht herumkommen. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass diese Hilfen ein wichtigstes Signal sind. Schließlich machen Kreativwirtschaft und Kultur nicht nur einen wichtigen Teil der Leipziger Wirtschaft aus, sondern sie sind auch ein Stück Identität unserer Stadt.

Wir werden der Vorlage zustimmen, hoffen jedoch, dass Bund oder Land noch eine Regelung finden, die, ähnlich dem Programm für Auszubildende, unser Programm dann doch noch ablösen kann. Ich bin daher auch der Landesregierung dankbar, die heute im Parlament eine bundeseinheitliche Regelung eingefordert haben.