Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Beschlusspunkte ergänzt:

2. Der Oberbürgermeister veranlasst, dass durch die Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer das Totholz- und Biotopbaumkonzept sowie die Starkbaumkartierung im Jahr 2020 so aufzuarbeiten sind, dass diese Teil des nächsten Forstwirtschaftsplans werden.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass ab dem Doppelhaushalt 2021/22 die ökologische Forstbegleitung dauerhaft mit einer Gutachterstelle abgesichert wird.

4. Dem Forstwirtschaftsplan 2019 wird die Maßnahmeliste zur Herstellung der Schutzgebietsverträglichkeit angefügt, die bereits 2018 in Zusammenarbeit zwischen derAbteilung Stadtforsten und dem Umweltverband „Ökolöwe“ erarbeitet worden ist.

5. Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass durch das Dezernat Umwelt,Ordnung und Sport künftig eine vorausschauenden Öffentlichkeitsarbeit bzgl. der Thematik des Waldumbaus durchgeführt wird.

Sachverhalt:

Zu BP 2: Die grundlegenden Daten zum Totholz- und Biotopbaumkonzept sowie zur Starkbaumkartierung liegen der Abteilung Stadtforsten vor. Es erscheint sinnvoll, diese Themen auch in künftigen Forstwirtschaftsplänen aufzugreifen.
Zu BP 3: Eine gutachterliche, ökologische Forstbegleitung ist aktuell nur für ein halbes Jahr gesichert, es ist allerdings sinnvoll dies langfristig abzusichern, weshalb die notwendigen Personalmittel ab dem Doppelhaushalt 2021/22 bereitgestellt werden sollen.
Zu BP 4: Um den Forstwirtschaftsplan zu vervollständigen soll auch die 2018 erarbeitete Maßnahmeliste zur Herstellung der Schutzgebietsverträglichkeit ergänzt werden.
Zu BP 5: Die Situation, die in den vergangenen Wochen zu erleben war, dass die Stadträte und auch die Verwaltung hunderte E-Mails bekommen haben, die inhaltlich oft auch falsch waren, ist ein Auffluss dessen, dass eine vorausschauende Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Auwald nicht gemacht wurde. Die Verwaltung ist deshalb dazu angehalten, hier den Kommunikationsmechanismus zu überdenken.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch nachfolgende Punkte ergänzt:

3. Eine Evaluation des Verfahrens und des Kriteriensets wird dem Stadtrat inklusive ggf. notwendiger Lösungsvorschläge frühzeitig bzw. bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2020 vorgelegt.

4. Im Zuge der Evaluation wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen für eine Absenkung des Erbbauzinses auf 2,1 % des Bodenwertes p. a. einzusetzen.

5. Außerdem soll im Rahmen der Evaluation die Konzeptvergabe, in der die Anhandgabe zum Zuge kommt, geprüft und umgesetzt werden.

Begründung:

Zu BP 3: Das aktuelle Konzeptvergabeverfahren sowie das Kriterienset sollen nach einem Jahr evaluiert werden, um nach ersten Erfahrungen mit den Verfahren möglicherweise nachsteuern zu können.

Zu BP 4: Der Oberbürgermeister soll sich gegenüber dem Freistaat dafür einsetzen, dass eine Absenkung des Erbbauzinses auf 2,1 Prozent des Bodenwerts möglich wird, um so die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zusätzlich zu befördern.

Zu BP 5: Da gemeinschaftliche Wohngruppen Zeit brauchen, um die Finanzierung, Planung und Mitgliederstruktur abschließend vorzuhalten, kann in einer Konzeptvergabe beispielsweise nur das Konzept abgefragt werden, in dem die Nutzungen und erste Ideen zur Gestaltung skizziert werden. Erfolgt der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft, erhält diese per Anhandgabe einen zeitlich befristeten Rahmen – in der Regel ein Jahr -, um die Themen Finanzierung, Planung und Mitgliederstruktur abschließend zu bearbeiten und der Kommune darzulegen. Meistens gewähren die Kommunen die Anhandgabe kostenlos, mittlerweile gibt es aber auch Regelungen, dass ein bestimmter Prozentsatz des Kaufpreises bzw. der Pacht zu zahlen ist, der bzw. die dann im Falle des Grundstückserwerbs auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass im Rahmen des Ausbaus des Streckenabschnitts von Geithain über Bad Lausick nach Leipzig an der Strecke liegende, sanierungsbedürftige Bauwerke durch die Deutsche Bahn AG in dem im Bundesverkehrswegeplan avisierten Planungshorizont saniert werden. Die Stadt Leipzig nimmt deshalb Verhandlungen mit der Deutschen Bahn auf, um insbesondere die Geithainer Brücke zum frühest möglichen Zeitpunkt zu sanieren. Dies soll inklusive Planung und Umsetzung bis spätestens 2025 erfolgen.
  2. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich gegenüber dem Freistaat Sachsen und der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass im Planungshorizont der Elektrifizierung der v. g. Strecke das S-Bahn-Netz schrittweise ausgebaut wird. Dazu gehört der zweigleisige Ausbau der Strecke sowie das Schaffen von neuen Haltepunkten, vor allem im Stadtgebiet von Leipzig.
  3. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis Ende 2020 eine Liste von Brücken vor, die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG in nächsten 10 Jahren saniert werden sollen. Hierbei soll auch aufgeführt werden, wo es zwischen der Deutschen Bahn und der Stadtverwaltung unterschiedliche Auffassungen bei Fragen der Finanzierung und des Umsetzungshorizontes gibt.

Begründung:

Mit dem Ausbau des Streckenabschnitts besteht für die Stadt Leipzig die Chance, das bereits erfolgreich funktionierende S-Bahn-Netz schrittweise entlang dieser Strecke in Richtung Chemnitz, aber auch Richtung Zeitz, Merseburg und Grimma zu erweitern. Gleichzeitig werden die Stadt-Umland-Beziehungen gestärkt und bestehende Verkehrsströme im motorisierten Individualverkehr, die durch Ein- und Auspendler entstehen, können reduziert werden.
Weil das Strukturstärkungsgesetz, das vor allem den bisherigen Kohleregionen beim Sturkturwandel helfen soll, in dem Infrastrukturprojekte auch direkt vom Bund gefördert werden sollen, bislang noch nicht verabschiedet worden ist, besteht momentan keine Finanzierungssicherheit für entsprechende Projekte. Als Zieltermin für die Verabschiedung dieses Gesetzes ist das 1. Quartal 2020 (jedoch nicht vor Februar 2020) avisiert. Vor diesem Hintergrund erscheint es zum aktuellen Zeitpunkt nicht sinnvoll, Entscheidungs- und Finanzierungsvorbehalte durch die Stadt Leipzig einzufordern.
Durch die Priorisierung im Bundesverkehrswegeplan sind Bund und Deutsche Bahn bereits gefordert, die Schieneninfrastruktur bedarfsgerecht auszubauen. Durch das Strukturstärkungsgesetz wiederum bietet sich die Möglichkeit, auch Strecken auszubauen, die zwar nicht im Verkehrswegeplan priorisiert sind, aber in den Kohleregionen zu einer Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur führen und dadurch helfen, die wirtschaftliche Entwicklung dort zu forcieren. Mit Blick auf die Strecke zwischen Leipzig und Geithain ließe sich deren Ausbau beschleunigen.
Parallel hierzu wird derzeit eine Novellierung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und der bisher darin enthaltenen Kostenteilung verhandelt. Es ist zu vermuten, dass sich die Kostenteilung zumindest zugunsten der Kommunen verschieben wird. Ein Vorziehen der Sanierung der Geithainer Brücke auf Kosten der Kommune wäre somit nicht sinnvoll, weil sich dies negativ auf den Finanzierungsanteil der Stadt Leipzig auswirken kann und dieses Geld bei anderen Projekten fehlen würde. Zudem ist es unrealistisch, dass der Bau auch bei der Stadt vor 2025 realisiert werden kann, da der Bau mit der Bahn koordiniert werden muss und auch bei der Stadt Leipzig die Planungshorizonte nicht deutlich vor 2025 liegen dürften.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

mit dem Radverkehrsentwicklungplan, den der Rat 2012 beschlossen hat, wurde auch beschlossen, die Ausweisung mehrerer Fahrradstraßen zu prüfen. 26 Straßen waren es, deren vollständige oder teilweise Umwandlung in Fahrradstraßen ab 2012 geprüft werden sollte. Seitdem sind sieben Jahre vergangen, aber die Zahl der aus der Liste tatsächlich umgesetzten Umwandlungen ist sehr überschaubar: Es sind zwei Straßen, die Industriestraße und Albrechtshainer Straße, wenn ich das recht überblicke.

Insbesondere bei der Berhard-Göring-Straße hat sich hierbei, auch nach jahrelangen Ankündigungen, nichts getan, denn die würde sich, wie im Übrigen auch die Kochstraße, die  ebenfalls in der 2012er Liste enthalten ist, als Parallelstraße zur Karli sehr gut eignen, um den Radverkehr zwischen Innenstadt und Leipziger Süden aufzunehmen und damit eine für Radfahrer attraktive Nord-Süd-Achse zu bilden.

In unserem Änderungsantrag fordern wir deshalb die Verwaltung auf, bis Ende dieses Jahres endlich die Ergebnisse der 2012 beschlossenen Prüfungen vorzulegen und bis zum Ende des 2. Quartals 2020 ein entsprechendes Umsetzungskonzept mit einer Zeitplanung zuerstellen und im Stadtrat zur Abstimmung zu stellen. Desweiteren halten wir die im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag des Jugendparlaments dargelegten Gründe für etwas schwammig und wollen deshalb, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Karl-Lieberknecht-Straße aufgrund ihrer Hauptstraßenfunktion und dem geförderten ÖPNV-Ausbau überhaupt als Fahrradstraße (ganz oder teilweise) in Betracht gezogen werden kann.

Ich möchte auch kurz auf den Änderungsantrag eingehen, den ich als Einzelstadtrat gestellt habe: Ich gebe zu, er ist sehr kurzfristig ins Verfahren gegangen, was aber auch der Tatsache geschuldet ist, dass ich mich damit auf die Antwort zu einer Anfrage der Grünen beziehe, die erst in der letzten Ratsversammlung beantwortet wurde. Worum geht es? Es geht um Markierungen, also Piktogramme, die am Beginn und am Ende einer Fahrradstraße auf die Fahrbahn aufgebracht werden sollen, um damit alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar auf die Fahrradstraße hinzuweisen und so für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Denn, wie die Verwaltung in ihrer Antwort selbst ausführt, sind die nach StVO vorgeschriebenen Schilder vielen Menschen nicht geläufig. Nun möchte die Stadt erst frühestens im 2. Quartal damit beginnen ein entsprechendes Piktogramm zu entwickeln, was ich als Zeithorizont für zu vage halte. Ich gehe davon aus, dass für ein Piktogramm nicht erst ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt werden muss und das Ganze deutlich schneller gehen kann. Deshalb soll das Piktogramm im 2. Quartal 2020 erarbeitet werden, um dann bis Ende 2020 alle ausgewiesenen Fahrradstraßen entsprechend zu markieren.

Ich bitte um ihre Zustimmung zu meinem Änderungsvorschlag.

Redner: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

seit Beginn des Schuljahres arbeiten die neu ausgeschriebenen Dienstleister an den Schulen.

Dort gab und gibt es immer wieder Probleme mit der Reinigung. Das hat verschiedene Gründe:

Zum einen werden nur die absoluten Mindeststandards nach DIN ausgeschrieben. Schwerpunkt der Norm bleibt die Vereinbarung von Mindeststandards, die bei optimalen baulichen und organisatorischen Voraussetzungen eine ausreichende Reinigung in Schulgebäuden gewährleisten.

Auf welche Schulgebäude trifft das wohl in Leipzig zu- optimale bauliche und organisatorische Voraussetzung?

In Zeiten der regelhaften Überbelegung der Schulen ist auch eine überdurchschnittliche Reinigung erforderlich, mal ganz abgesehen von Baumaßnahmen, die eine Sonderreinigung erfordern.

Eine weitere Schwierigkeit ist die Kontrolle und das Beschwerdemanagement. Die Hausmeister sind für die Kontrolle der zu erbringenden Reinigungsleistungen zuständig. Die Beschwerdeführung mit der Firma und die Mitteilung an das AGM liegen dann wieder in der Hand der Schulleiter. Manche mussten sich immer die erste Stunde des Tages freihalten, um die Mängel zu erfassen und diese an die Firma durchzustellen. Die Unterstützung bei Problemen durch das Amt war eher mangelhaft. Die Schulleiter mussten die erbosten Schüler, Eltern und Lehrer aushalten, ohne grundlegend etwas an der Situation ändern zu können.

Nun erfolgte die neue Ausschreibung. Im VSP heißt es: „Besondere Bedarfe werden jedoch im Rahmen individueller Absprachen mit den Dienstleistern vor Ort in den objektkonkreten Reinigungsplänen berücksichtigt. Darunter zählen vor allem Doppelnutzung durch Hort bzw. Drittnutzer (VHS und Musikschule). Falls sich Raumnutzungen ändern, werden diese in den individuellen Reinigungsplan eingearbeitet und durch den Dienstleister umgesetzt.“

Die nächste Ausschreibung soll erst 2026 erfolgen.

Daher werden wir unseren Antrag zurückziehen, uns jedoch weiterhin mit diesem Thema befassen. In den Fachausschüssen werden wir regelmäßig nachfragen und Schulen unterstützen, bei denen es massive Probleme gibt. Wir erwarten, dass das AGM die Schulen aktiv unterstützt, wenn es um das Beschwerdemanagement geht und notfalls auch Verträge kündigt.

Wir erwarten ebenfalls vom Amt, dass es überprüft, ob die angebotenen Leistungen auch in der vorgegeben Zeit erbracht werden können. Zu den Plausibilitätsprüfungen erwarten wir auch regelmäßige Berichte im Fachausschuss.

Vielen Dank!

Die Rödelstraße im Stadtbezirk Südwest ist seit Jahren eine neuralgische Stelle hinsichtlich der Verkehrsorganisation. Aktuell gibt es eine Open-Petition, die sich für eine Verbesserung des Schulweges und für eine sichere Radverkehrsführung einsetzt.

Wir fragen daher an:

  1. Gibt es aktuelle Belegungszahlen (Individualverkehr, Bus, Radfahrende, Fußgänger) für den Bereich der Rödelstraße? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, ist eine Erhebung zeitnah möglich?

Die Rödelstraße bildet zusammen mit der Antonienstraße und dem Schleußiger Weg eine der zentralen Ost-West-Achsen für den Kfz-Verkehr. Das Verkehrsaufkommen ist, abgesehen von beeinflussenden Baumaßnahmen, in den letzten Jahren relativ konstant geblieben.

Es liegen Zahlen für den motorisierten Individual- und Radverkehr vor, danach verkehren innerhalb von 24 h auf der Rödelstraße 32.200 Fahrzeuge, davon 1670 Fahrräder. Der ÖPNV (Bus) verkehrt entsprechend des Fahrplans.

  1. Gibt es aktuelle Zahlen hinsichtlich Unfälle bzw. Erhebungen über Konfliktsituationen für die Rödelstraße?

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 21 Unfälle erfasst, wovon neun mit leichtverletzten Personen und ein Unfall mit einer schwerverletzten Person einhergingen. Es handelt sich dabei um keine Unfallhäufungsstelle, es liegen für den Straßenabschnitt auch keine Hinweise der Polizeidirektion zu einer erhöhten Unfallentwicklung vor.

  1. Wie ist die aktuelle Führung des Schulweges von und zur Schule am Auwald für die Schüler aus dem Wohngebiet südlich der Rödelstraße?

Der aktuelle Schulwegplan ist (wie für alle Schulen) über die Webseite der Stadt Leipzig digital abrufbar.

Der empfohlene Weg zur Schule am Auwald für Kinder aus dem Wohngebiet südlich der Rödelstraße führt über die Ampeln am Knoten mit der Könneritzstraße oder mit der Schnorrstraße. Je nachdem welche Lichtsignalanlage zum queren genutzt wird, erfolgt die Führung entlang des stadtauswärtigen und stadteinwärtigen Gehweges. Der gesamte Abschnitt der Rödelstraße ist somit ein empfohlener Schulweg.

  1. Welche Überlegungen/Planungen gibt es seitens der Verwaltung für einen Umbau/Sanierung der Rödelstraße, um eine sichere Verkehrsführung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer in beide Fahrtrichtungen zu ermöglichen – bei gleichzeitigem Erhalt der Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsteilnehmer (z. B. separate Fahrradanlagen, ggf. durch Abpollerung oder gemeinsame Fahrspur für Radfahrende und Bus – Umweltspur oder Führung des Radverkehrs über die Oeserstraße)?

Eine Nutzung der Busspuren durch den Radverkehr ist entsprechend der aktuellen Beschilderung und Markierung bereits umgesetzt. Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit aller Verkehrsarten wären andere Lösungen erst bei einer grundsätzlichen Umgestaltung des Straßenabschnitts vorstellbar. Eine Planung gibt es dafür bisher nicht.

  1. Für welchen Zeithorizont ist ein Umbau/Sanierung der gesamten Trasse, also Schleußiger Weg – Rödelstraße – Antonienstraße nach jetzigem Stand angedacht?
  2. Wann ist eine Entscheidung über die Wahl der künftigen ÖPNV-Bedienung auf dieser wichtigen Ost-West-Verbindung (autonom fahrende Busse, Tram-Verbindung) zu erwarten?

Der Stadtrat hat Ende 2018 das Nachhaltigkeits-Szenario für die Mobilitätsstrategie der Stadt beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Zeit- und Maßnahmenplan für die Umsetzung des Szenarios zu erarbeiten. Dieser wird auch Vorschläge zu Netzerweiterungen und der künftigen Bedienung im ÖPNV enthalten, kann jedoch weder einem Beschluss des Stadtrates, noch den Investitionsentscheidungen der Leipziger Verkehrsbetriebe vorgreifen. Aktuell sind daher noch keine Aussagen zu diesen Fragen möglich.

Unsere letzte Anfrage vom Sommer 2018 erbrachte folgenden Arbeitsstand: Im Juli 2017 hat die Ratsversammlung beschlossen, den Oberbürgermeister aufzufordern, ein Maßnahmepaket zur Verbesserung der Einhaltung der Verschwiegenheit, zur Dokumentensicherheit sowie einen Konzeptvorschlag für mehr Transparenz in der Stadtratsarbeit vorzulegen (Vorlage VI-A-02118-NF-02-Beschlüsse). Dazu sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden: 1. Wie ist der Bearbeitungsstand der jeweiligen Maßnahmepakete und Konzeptvorschläge? 2. Wann kann mit einer Vorlage dazu gerechnet werden? Wir dürfen die Anfrage wie folgt beantworten: Zu 1.: In Abstimmung zwischen Dezernat Allgemeine Verwaltung, Büro für Ratsangelegenheiten und Referat Kommunikation wurden Vorschläge erörtert. Die Konzepte befinden sich in Erarbeitung.
Zu 2.: Da u. a. im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates Vorschläge mit eingearbeitet werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die Vorlage nach der Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht wird. Nunmehr fragen wir erneut an:

  1. Wie ist der Bearbeitungsstand der jeweiligen Maßnahmepakete und Konzeptvorschläge?
  2. Wann kann mit einer Vorlage dazu gerechnet werden?