1. Wie werden die bereits eröffneten Fitness- und Bewegungsparcours (Streetworkout-Sportanlagen) im Clara-Zetkin-Park, im Rabet und in Grünau angenommen? Gibt es Problemanzeigen (Materialschäden, Lärmstörungen usw.)? Wenn ja, welche und wie geht die Stadt Leipzig damit um?

Die vorhandenen Angebote im Clara-Zetkin-Park, im Rabet, in Grünau aber auch in Schönefeld, im Friedenspark, an der Hanns-Eisler-Straße und am Jugendklub Püchauer Straße werden gut angenommen. Naturgemäß ist die Nutzung nicht ganz so intensiv wie bei den Spiel- und Tobeangeboten oder die Nutzung öffentlicher Grünflächen zum Radfahren und Joggen. Der Verschleiß hält sich angesichts der verwendeten robusten, wenn dadurch auch preisintensiveren Angebote in Grenzen. Lärm entsteht durch die Geräte nicht. Inwieweit Lärm von den sich im Umfeld aufhaltenden Leuten ausgeht, hängt von deren konkretem Verhalten ab.

  1. Gibt es an den bestehenden Fitness- und Bewegungsparcours Trinkbrunnen? Wenn nein, ist dies in der Zukunft geplant, wenn dies technisch möglich ist?

Es gibt in unmittelbarer Nähe keine Trinkbrunnen. Im Rahmen der Neuerrichtung oder grundhaften Sanierung wird auch zukünftig geprüft, ob solche Anlagen technisch möglich und parallel realisierbar sind.

  1. Wie schätzt die Stadt Leipzig den Bedarf an weiteren Fitness- und Bewegungsparcours ein? Gibt es hier bereits Planungen für weitere Standorte?

Im Rahmen der Planungsvorbereitungen für größere öffentliche Grünflächen wird diese Art von Bewegungsangeboten immer im Blick behalten. Aktuell werden solche Ausstattungen für die Aufwertung der Grünfläche am Wasserschloss Leutzsch und des Jugendspielbereiches im Südwestteil des Grünen Bogens Paunsdorf vorbereitet.

  1. Nach unseren Informationen sollte in 2019 auch ein Fitness- und Bewegungsparcours am Cospudner See eröffnet werden. Wann soll dieser eröffnet werden und warum kam es zu der Verzögerung?

Es ist geplant, Fitnessgeräte in die „Erlebnisachse“ am Cospudener See einzuordnen, um deren Attraktivität zu erhöhen. Dort werden sie allen Besuchern des Naherholungsgebietes zur Verfügung stehen. Derzeit laufen die Planungen. Eine Realisierung ist im Frühjahr 2020 vorgesehen.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

mit dem Antrag zum Ausstieg aus der mit Braunkohle erzeugten Fernwärme stehen wir vor der nächsten Entscheidung zum Thema Klimaschutz hier im Stadtrat. Wobei man ehrlich sein muss: Eigentlich sind die Weichen sowohl im Rat, sowie in den Unternehmen LVV und LSW bereits gestellt. Wäre das nicht der Fall, wären die Ziele auch gar nicht mehr erreichbar. Man kann den Antrag daher auch ein Stück weit auch als Wahlkampf-Säbelrasseln bezeichnen. Die Beschlüsse in den Aufsichtsräten sind unumkehrbar und das ist gut so, denn wir müssen den Weg der Energiewende Konsequent beschreiten.

Das Jahr, was sich auch langsam dem Ende zuneigt, hat zu dem gezeigt, dass wir auch aus ganz praktischen Gründen möglichst schnell unabhängig werden müssen vom aktuellen Kraftwerk in Lippendorf. Ein Block, der der EnBW, ist bereits seit Monaten ausgeschaltet – gestern lief er allerdings wieder – und keiner kann sagen wie lange die LEAG ihren Block aktiv hält, denn Braunkohlestrom ist inzwischen schlicht und einfach zu teuer, gegenüber Strom aus erneuerbaren Energien. Das ist im Übrigen kein Phänomen aus Lippendorf, das Abschalten von Blöcken bei Braunkohlekraftwerken ist in ganz Deutschland zu beobachten. Dies liegt auch daran, dass CO2-Zertifikate teurer werden, da die EU sukzessive Emissionsrechte vom Markt nimmt. Dies zeigt, dass wir uns, anders als auch in vielen Medien dargestellt bereits mitten im Ausstiegsprozess befinden.

Eben auch aus diesen Gründen halten wir am Ziel des Ausstiegs aus der Fernwärme aus Braunkohle 2023 fest. Dennoch der Ausstiegsprozess ist mit Risiken und Herausforderungen verbunden, die zu Zeitverzug führen können. Ich habe jedoch ein großes Vertrauen in die Stadtwerke und die L-Gruppe, dass sie das Ziel konsequent verfolgen und auch umsetzen. Ich bin auch guter Dinge, dass der große Baustein, das zusätzliche Gaskraftwerk bis 2022 steht. Dennoch, neben dem Gaskraftwerk gibt es weitere Projekte auf dem Weg zur Umsetzung des Wärmekonzeptes, hierzu gehören Wärmespeicher, Solarthermie, Wärme aus Abwasser und vor allem mindestens ein weiteres Kraftwerk, ein Biomassekraftwerk oder ein Werk zur thermischen Abfallverwertung. Nur dieses Gesamtkonzept sichert die Fernwärmeversorgung in Leipzig, auch wenn es mal mehrere Tage kalt sein sollte.

Genau an diesem Punkt setzt unsere Sorge an, zum einen wird der Genehmigungsprozess für eine Biomassekraftwerke oder eine Kraftwerk zur thermischen Abfallverwertung deutlich aufwendiger und schwieriger. Wenn die Entscheidung auf ein Kraftwerk zur Abfallverwertung fallen sollte, kommt die Herausforderung hinzu, dass die heizstoffreiche Abfallfraktion beim ZAW, also beim Zweckverband Abfallwirtschaft, aktuell bis 2026 vertraglich bereits vergeben ist. Wenn wir also Abfall nicht klimaschädlich „importieren“ wollen, muss das in die Betrachtung mit einfließen. Eben aus diesem Grund haben wir die späteste Frist 2026 gewählt.

Zudem wollen wir, auch im Sinne guter Stadt-Umland-Beziehungen, dass auch mit dem Kraftwerksbetreibern in Lippendorf darüber gesprochen wird, ggf. an dem vorhandenen Standort das Biomassekraftwerk oder das Kraftwerk zur Abfallverwertung zu realisieren. Dies hat zum einem auch etwas mit Respekt gegenüber der Belegschaft zu tun. Ich möchte nicht überheblich über die Sorgen vor einem Jobverlust hinwegsehen, denn dann tragen wir mit der Debatte zur Spaltung bei. Zum anderen gibt es einen ganz praktischen Grund: Genehmigungsrechtlich dürfte ein Kraftwerk an einem etablierten Standort einfach zu realisieren sein, als an einem neuen. Und das sollte wiederum im Interesse derer sein, die einen möglichst schnellen Ausstieg aus der Braunkohle fordern.

Aktuell werden in Leipzig 130.000 Haushalte mit Fernwärme versorgt, das entspricht rund 208.000 Leipzigerinnen und Leipziger. Bei 600.000 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht das 35 Prozent. Zum Vergleich, bundesweit liegt der Fernwärme Anteil bei 9 Prozent. Damit gehört Leipzig zu den Vorreitern, denn hinter Fernwärme steht meistens auch Kraft-Wärme-Kopplung bei der Strom und Wärme zusammen erzeugt werden. Das ist besonders effizient und meist auch umweltfreundlicher als eine getrennte Erzeugung. Wir wollen, dass dieser Anteil mindestens gehalten, besser noch ausgebaut wird und das bei unserem kommunalen Unternehmen. Das setzt voraus, dass die umzusetzenden Maßnahmen nicht nur klimaschonend sind, sondern auch wirtschaftlich, denn wenn die Stadtwerke keine konkurrenzfähigen Preise bieten können, werden, vor allem bei Neubaugeiten die Investoren bzw. Eigentümer andere Versorgungswege suchen und wir verlieren Einfluss.

Lassen sie uns heute einen Beschluss fällen, bei dem es nicht darum geht, dass jemand sein Gesicht wahrt, sondern bei dem es darum geht Klimaschutz durchzusetzen, bezahlbare Fernwärme zu sichern, die Leipziger Unternehmensgruppe wirtschaftlich stabil zu halten und die Region in dem Prozess mitzunehmen.

Redner: Professor Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

den Überlegungen, für Leipzig den Klimanotstand auszurufen, möchte ich mit einer Parallele aus der medizinischen Wissenschaft begegnen, dem Therapienotstand.

Berufsbedingt und als Wissenschaftler spricht man in der Medizin von einem Therapienotstand, wenn mit Blick auf die Gesundheit eines Patienten ernsthaft und akut Gefahr in Verzug ist, Behandlungsmethoden oder wirksame Medikamente zur Behandlung jedoch nicht zugelassen sind.

Wenn wir in Leipzig jetzt den Klimanotstand ausrufen, dann bringen wir damit zum Ausdruck, dass für die Bürger unserer Stadt eine Gefahr besteht, die durch schon bestehende Handlungsoptionen nicht abgewendet werden kann.

Das ist so nicht richtig, meine Damen und Herren, und deshalb hat sich die Mehrheit der SPD-Fraktion auch gegen die Ausrufung eben eines solchen „Klimanotstandes“ ausgesprochen.

Es liegt nämlich zuerst in unserer Hand als Stadträtinnen und Stadträte, Maßnahmen anzuregen, zu fordern und zu beschließen. Wir müssen das aber nicht vor dem Hintergrund der angstmachenden Kulisse eines Ausnahmezustands tun.

Wir brauchen keine höchst medienwirksame, schrille Ausrufung einer Notstandsverordnung – einer Notstandsverordnung übrigens, die, folgt man den Antragsstellern, wenigstens bis 2050 andauern würde –, sondern Bereitschaft zum kontinuierlichen und umweltbewussten Handeln. Daran werden wir als politische Gestalter, wie wir hier zusammensitzen, gemessen.

Wir müssen uns klar machen, was es heißt, einen Notstand auszurufen – welche Situation ihn begründet, welche Konsequenzen er für unsere Stadt, auch sozial und ökonomisch, hat.

Vielleicht erinnern sich einige von Ihnen noch daran, wie es Ende der 1980er-Jahre hier in Leipzig aussah. Ich kam damals in diese Stadt und ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie dicker weißer Chemieteppich auf der Elster schwappte, Smog das Atmen erschwerte, die Luftverpestung trüb und schwer auf der Stadt lag.

Davon sind wir glücklicherweise heute weit entfernt.

Lassen Sie uns deshalb in der Klima-Diskussion gelassen bleiben und kontinuierlich als Rat für das ökologische Bewusstsein in unserer Stadt arbeiten, ohne dabei soziale und wirtschaftliche Interessen zu vergessen oder gar gegeneinander auszuspielen.

Vergessen sollten wir nur eines: Hysterie!

Sie löst keine Probleme, sondern schafft nur neue.

Ohne Not einen „Notstand“ ausrufen, heißt nichts anderes, als im echten Notfall politisch ziemlich nackt dazustehen.

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

mit dem vorliegendem Antrag des Jugendparlaments, der insbesondere durch den Verwaltungsstandpunkt, aber auch durch einige Änderungsanträge eine deutliche Qualifizierung erfahren hat und zu einem inhaltlichen Antrag geworden ist, diskutieren wir eine der global gesehen großen Herausforderung. Wir handeln hier und heute getreu dem Motto: „Think global, act local“.

„Fridays for future“ hat das geschafft, was kaum eine andere soziale Bewegung der letzten Jahre so schnell vermocht hat. Die Bewegung hat Millionen Menschen allein in Deutschland für den Schutz von Umwelt, Klima und Artenvielfalt bewegt. Das Engagement hat schon heute Entscheidendes bewirkt und der Klimapolitik einen gewaltigen Schub gegeben.

Meine Kinder haben von sich aus entschieden, an der großen Demonstration am 20. September teilzunehmen. Ich bin dankbar, dass sie das, ohne Repressalien befürchten zu müssen und ohne Angst, tun konnten. Dies war vor 30 Jahren anders. Die Friedliche Revolution hatte ihren Ursprung unter anderem in der Umweltbewegung. Das spiegelt sich beispielsweise auch im Gründungsaufruf meiner Partei – der SDP – aus dem Juli 1989 wieder, worin als eines der Ziele eine ökologisch orientierte soziale Demokratie formuliert wurde. Für mich gilt das auch heute noch und ich bin froh, dass wir nun leidenschaftlich über Klimaschutz diskutieren.

Der kurze Rückblick auf 1989 ist mir wichtig, denn im Gegensatz zum Gründer von „Extinction Rebellion“, Roger Hallam, der gesagt hat, der Klimawandel sei Größer als Demokratie, bin der Überzeugung, dass es uns nur in demokratischen Gesellschaften gelingen wird, die richtigen Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit zu finden, von denen der Klimawandel neben Kriegen, Armut und Hunger eine der großen ist.

Auf Demonstrationen, wie denen von „Fridays for future“ wird zugespitzt und das muss so sein. Doch gehört Zuspitzung durch Worte, die trennen statt vereinen, nicht in Parlamente oder Stadt- und Gemeinderäte. Die SPD Fraktion hat sich nach langer Diskussion dazu entschieden, bei diesem Thema auch bei Worten darauf zu achten zu vereinen, statt zu trennen. Denn es besteht die Gefahr, dass wir die Möglichkeiten der Demokratie kleinreden, je größer, apokalyptischer wir die Herausforderung beschreiben. Wir hätten jetzt über den Begriff Klimanotstand hinwegsehen und sagen können, das ist doch nur ein Wort. Der Begriff „Klimanotstand“ trennt jedoch, er schürt Ängste und das macht es schwer, viele Menschen mitzunehmen. Obwohl wir alle von den bevorstehenden Veränderungen betroffen sein werden.

Der Begriff des Notstandes ist auch inhaltlich falsch: Notstand im verfassungsrechtlichen Sinne ist eine gefährliche Situation, die durch schnelles Handeln bereinigt werden muss. Doch können wir diese Situation schnell durch Handeln lösen? Ich meine: Nein. Ein Notstand, der Regierungen auch Befugnisse über das Normale hinaus gibt, ist auch etwas, dass wieder beendet werden kann und muss, wenn die gefährliche Situation vorbei ist. Sandsäcke werden nach einem Hochwasser wieder weggeräumt, aber bei Klimaschutzmaßnahmen wäre das unabgebracht bzw. falsch, denn die müssen wir verstetigen oder sogar verstärken, um langfristig Erfolge erzielen zu können.

Wir brauchen Begrifflichkeiten, die nicht als Vorbote der Apokalypse interpretiert werden. Der Begriff des Notstands, der ultima ratio, beim dem eigentlich keine Abwägung mehr stattfinden darf, soziale gegen ökologische Interessen ausgespielt werden müssten, ist dafür ungeeignet.

Wir müssen gemeinsam um die besten Lösungen ringen, leidenschaftlich und entschieden, aber eben auch mit Dialogbereitschaft. Es gibt Regionen oder Berufe, die von dem Strukturwandel besonders betroffen sind, und Menschen die sich um ihre Arbeitsplätze Sorgen machen. Wir dürfen über diese Sorgen auch nicht einfach überheblich hinwegsehen. Wir müssen verhindert, dass das Thema Klimaschutz unsere Gesellschaft weiter spaltet. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dazu gesagt: „Es muss gelingen, dass aus Umwelt- und Klimaschutz keine polarisierende Identitätspolitik wird, keine Spaltung zwischen den Arbeitnehmern der Autoindustrie und den Blockierern von Straßen, zwischen Landwirten und Naturschützern, zwischen denen, die es sich leisten können, und denen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen.“ Wir brauchen den Dialog und entschiedene Maßnahmen auch beim Klimaschutz.

Wir haben in Leipzig gute Grundlagen, um uns verstärkt den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen. Leipzig wurde bereits vor zwei Jahren mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet. 2014 haben wir ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm verabschiedet, das u.a. vorsieht, dass 2020 kommunale Gebäude nur noch mit Strom aus regenerativen Quellen versorgt werden und das Klimaneutralität bis 2050 herstellen soll. Wir haben das Nachhaltigkeitsszenario 2030 für Mobilität beschlossen und setzen damit auf eine Stärkung des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs. Wir haben den Ausstieg aus der durch Braunkohle erzeugten Fernwärme auf den Weg gebracht und das sage ich ganz unabhängig vom nächsten Tagesordnungspunkt.

Lassen sie uns hier intensiv weiterarbeiten und uns die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms mit konkreten Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig greifen auf den Weg bringen. Wir wollen ein Klimaschutzprogramm, das um Maßnahmen zur Klimaanpassung ergänzt wird, denn das Klima wird sich wandeln, wie stark liegt zum Teil auch in unserer Hand. Lassen Sie uns hier die konkrete sektorenübergreifende Maßnahmenplanung auf den Weg bringen. Dazu gehört auch mehr Grün in der Stadt.

Letztendlich werden nur die konkreten Maßnahmen zeigen, ob der vorliegende Antrag in seinen verschiedenen Ausprägungen das Papier bzw. die PDF-Wert ist.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusammen mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung bis Ende des 2. Quartals 2020 ein Konzept für die Einrichtung von „Umweltdetektiven“ zu erstellen, worin sowohl Stellenbedarfe als auch die Abwägung möglicher rechtlicher Risiken bei der Beweissicherung Eingang finden sollen. Die Umweltdetektive sollen im Rahmen einer Kooperation von Umweltamt und Ordnungsamt/Stadtordnungsdienst aktiv werden und bei Ihrer Arbeit von Fachleuten des EB Stadtreinigung unterstützt werden. Folgende Tätigkeitsfelder und Rahmenbedingungen sollen im Konzept berücksichtigt werden:
    • Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um präventiv darauf hinzuwirken, dass Abfall nicht illegal entsorgt wird,
    • zügiges Entfernen von kleineren Ablagerungen, um dadurch ein Ausbreiten illegaler „Müllkippen“ zu vermeiden,
    • Suche nach Hinweisen auf Verursacher der illegalen Entsorgung, rechtssichere Aufnahme und Dokumentation von Beweisen sowie Verursacherermittlung, um dann entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten,
    • Implementierung einer funktionierenden „Dreck-weg-App“, über die Bürgerinnen und Bürger illegal entsorgten Abfall melden können.
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, den rechtlich möglichen Rahmen auszuschöpfen, um drohende Geldbußen bei illegaler Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum sehr deutlich zu erhöhen. Bis Ende des 2. Quartals 2020 legt die Stadtverwaltung hierfür einen Vorschlag vor.

Begründung:

Gesetzlich ist es möglich, die geschätzten Kosten von 1,5 Millionen Euro, die für die Entsorgung illegalen Abfalls entstehen, auf die Leipzigerinnen und Leipziger umzulegen. Dieser Umstand soll allerdings nicht einfach hingenommen werden, weshalb der ernsthafte Versuch unternommen werden soll, illegale Abfallentsorgungen im öffentlichen Raum mittels Präventionsarbeit, der Tätigkeit von Umweltdetektiven und deutlich erhöhten Geldbußen wirksam einzudämmen. Die Finanzierung dieses Vorhabens soll am Anfang mit Mitteln aus dem Haushalt angeschoben werden, sich aber mittelfristig aus den eingenommenen Geldern refinanzieren. Als Beispiel für die beschriebene Vorgehensweise dienen die sogenannten „Mülldetektive“ der Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, die mittlerweile ein Mehrfaches von dem einspielen, was dieses Projekt das städtische Unternehmen kostet.
Illegal im öffentlichen Raum entsorgter Abfall ist und bleibt ein Ärgernis. Dabei geht es einerseits um am Straßenrand oder in Grünanlagen entsorgten Sperrmüll sowie auch um auf Gehwegen, Straßen und Plätzen entsorgte Kaugummis, Zigarettenkippen oder auch liegengelassener Hundekot.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig erstellt ein Konzept zur sozialindizierten Ressourcensteuerung für Schulen und Kitas. Ziel ist es, die Einrichtungen mit vielen sozialen Problemen mit mehr finanziellen und personellen Mitteln auszustatten.

Dabei werden folgende Aspekte einbezogen:

  • Zusammenstellung des Schulbudgets nach Sozialindex
  • Zusammenstellung der Sachkosten für Kitas nach Sozialindex
  • stärkere Unterstützung dieser Schulen bei der Umsetzung der Digitalisierung
  • Unterstützung bei Projekten
  • Prüfung der besseren Ausstattung mit Personal (Erzieher, Schulsachbearbeiter, Hausmeister, Schulbibliothek, …)

Das Konzept soll erstmalig bei der Berechnung der Budgets und Personalstellen zur Haushaltbeschlussfassung 2021/22 Anwendung finden. Vor Beschussfassung wird das Konzept im Fachausschuss für Jugend und Schule und im Jugendhilfeausschuss diskutiert.

Begründung:

Die Vergabe von Mitteln muss sich differenzierter an sozialen Indikatoren orientieren. In Leipzig gibt es einige Schulen und Kitas, die deutlich stärker von der sozialen Segregation betroffen sind als andere. Diese betrifft die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund und Sprachauffälligkeiten, die inklusiv betreuten Kinder und Jugendlichen,  Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Übertrittsquote auf das Gymnasium und die Schulabbrecherquote. (siehe Sozialreport Leipzig 2018)

Bildungserfolg hängt oft stark von der sozialen Herkunft ab. Die Umsetzung von mehr Bildungsgerechtigkeit ist daher eine wichtige Aufgabe. Die Kinder und Jugendlichen müssen unabhängig von ihrer Herkunft besser gefördert und unterstützt werden.

Eine sozialindizierte Ressourcensteuerung verfolgt den Ansatz, Ungleiches ungleich zu behandeln und Schulen und andere Bildungseinrichtungen, die aufgrund ihrer räumlichen Lage und/oder der Zusammensetzung der Gruppen und Klassen besonderen Herausforderungen entgegenblicken, mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten. Nach diesem Grundsatz wird bereits die Ausstattung mit Schulsozialarbeit in Leipzig geregelt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend von den Ergebnissen der im Rahmen der Erhebung im Jahr der Demokratie festgestellten Erfordernisse für die Arbeit der SBBR und OR, bis spätestens zum Ende des 4. Quartals 2019 einen konkreten Maßnahmenkatalog vorzulegen, der eigentlich schon für das zweite Quartal 2019 angekündigt war.
Darin soll insbesondere dargelegt werden:

  • wie die räumliche Situation in Bezug auf öffentliche Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und Arbeitsklima entsprechend einer zu erarbeitenden Prioritätenliste überall verbessert werden soll,
  • wie digitales Arbeiten in jedem Sitzungsraum ermöglicht werden kann, was auch die Ausstattung mit Laptop und Beamer umfasst, um Anliegen bürgerfreundlich, transparent und zügig klären zu können,
  • welche Möglichkeiten der digitalen Ausreichung von Material angeboten werden sollen und wie die Gremien ihre Daten speichern oder sichern können bzw. sollen,
  • wie das Büro für Ratsangelegenheiten aufgrund der im Haushaltsplan beschlossenen Stellen als echter mitdenkender Partner und Lotse für die Gremien der lokalen Demokratie aufgestellt wird,
  • wie sichergestellt wird, dass Fragen an die Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte, die in den Einwohnerfragestunden gestellt werden, so in die Verwaltung transportiert werden, dass den Bürgern in den meisten Fällen zur nachfolgenden Sitzung geantwortet werden kann,
  • wie organisatorisch gewährleistet wird, dass, außer bei eilbedürftigen Vorlagen, keine Vorlage, die eine Ortschaft oder einen Stadtbezirk speziell betrifft, in einem Fachausschuss in zweiter Lesung behandelt wird, ohne dass ein Standpunkt aus dem betreffenden lokalen Gremium vorliegt,
  • wie die Protokollführung, ggf. durch die nötigen Hilfestellungen aus dem BfR, so gestaltet werden kann, dass zeitnah, zumindest zu Anträgen und Vorlagen, ein Votum vorliegt (notfalls im Rahmen eines vorläufigen Protokolls, das nur eingeloggte Nutzer sehen können),
  • wie Ortschaftsräten, bei denen es bei der Protokollführung noch Probleme gibt, Hilfestellung gewährt werden kann, um das Ziel erreichen zu können, dass aus allen SBB und OR Protokolle vorliegen, sodass die Voten und Anliegen aus den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten in den Fachausschüssen behandelt und dort auch eventuell bestehende Problemlagen, wenn möglich, mit anwesenden Vertretern der OR und SBB diskutiert werden können, um so auch die Ratsversammlung zu entlasten.

Begründung:

Um die Beschlüsse zur Stärkung der lokalen Demokratie umsetzen zu können, halten wir einen entsprechenden Maßnahmenkatalog für sinnvoll und zielführend. Da er bereits überfällig ist, halten wir es auch im Sinne der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte für geboten, diesen Katalog zeitnah zur Diskussion in den Stadtrat und die lokalen Gremien zu geben.