Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig bietet allen Erzieherinnen und Erziehern, die in den Ruhestand treten oder in den vergangenen 12 Monaten bereits in den Ruhestand getreten sind, Arbeitsverträge auf Stundenbasis an.

 

  1. Allen Erzieherinnen und Erziehern in Horten werden 40-Stunden-Verträge angeboten. Insofern diese Stundenzahl nicht im Hort erbracht werden kann, wird den Erzieherinnen und Erziehern die erforderlichen Stunden in einer nahe gelegenen Kindertageseinrichtung angeboten.

 

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Durchlässigkeit der Berufsausbildung zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung erweitert wird, zum Beispiel durch die Anrechnung erworbener Qualifikationen aus einer anderen Ausbildung und spezielle Ausbildungsgänge für Umschülerinnen und Umschüler.

 

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Zulassung zur Arbeit in Kindertagesstätten von Absolventen weiterer berufsnaher Abschlüsse, wie Magister Erziehungswissenschaften und Ergotherapeuten möglich ist.

Begründung:

In den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig fehlen momentan Erzieherinnen und Erzieher. Auch bei den freien Trägern sind etliche Stellen unbesetzt. Um diesen Notstand zu mildern schlagen wir vor, dass die Stadt Leipzig aktiv auf Erzieherinnen und Erzieher zu geht um einzelne Stundenanteile zu erhöhen.

Des Weiteren unterstützen wir Initiativen, die den Zugang des Erzieherberufes vergrößern. Einige Bundesländer haben inzwischen beschlossen, auch Personen mit fachfremden Berufsabschlüssen anzunehmen. Beispielsweise in Berlin können mit Zustimmung der Kitaaufsicht in begründeten Einzelfällen andere Fachkräfte (andere als sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne der Verordnung) beschäftigt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Konzeption, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung, erforderlich ist. Voraussetzung ist die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal. Weiter können Personen auf den Personalschlüssel angerechnet werden, die in die berufsbegleitende Ausbildung gehen oder die sich in der Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung befinden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die über hinreichende pädagogische Fachkenntnisse verfügen, beispielsweise Magister Erziehungswissenschaften, Ergotherapeuten. Die Fachkenntnisse müssen in acht relevanten Feldern nachgewiesen werden. Gegebenenfalls werden Fortbildungsauflagen erlassen. Die zweite Möglichkeit in Berlin, ist der Weg über die Nichtschülerprüfung. Diese Möglichkeit richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen für eine Fachschulausbildung erfüllen und mit der Prüfung die Anerkennung als staatlich anerkannte ErzieherInnen erlangen wollen.

Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 70 Prozent und bis 2050 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden.

Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im November 2016 ein strategisches Maßnahmenpaket beschlossen, welches die Maßnahmen aller relevanten Sektoren für die Umsetzung des 2050-Ziels darlegt. Eine Maßnahme daraus ist die Stärkung und klimafreundliche Gestaltung des Radverkehrs durch die finanzielle Unterstützung integrierter Modellvorhaben.

Ziel des Förderaufrufes ist es, die Anreize zur Erschließung von Minderungspotenzialen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und Treibhausgaseinsparungen durch modellhafte Projekte zu realisieren. Ebenso soll der Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung erhöht werden.

In zwei Einreichungsphasen können bis Ende Oktober 2019 bzw. Ende Oktober 2020 Förderungen beantragt werden.

Wir fragen an:

  1. Ist der Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Stadt Leipzig bekannt?
  2. Wird sich die Stadt Leipzig an dem Aufruf beteiligen?
  3. Wenn ja, welche Projekte/Maßnahmen sollen in der Stadt Leipzig gefördert werden? Wenn nein, warum nicht?

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadtverwaltung legt, basierend auf dem beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplan (Punkt F 8.3.4), bis Ende 2019 die Prüfergebnisse zur Einführung von Fahrradstraßen in den im Entwicklungsplan definierten Straßenzügen vor und bis Ende zweites Quartal 2020 ein umfassendes Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan für die Einrichtung von Fahrradstraßen in Leipzig. Wie bereits im Radverkehrsentwicklungsplan beschrieben, muss die Zielstellung eine gute, schnelle und verkehrssichere Verbindung aus den Stadtbezirken Richtung Innenstadt sein.
  2. Für die Karl-Liebknecht-Straße wird geprüft, ob diese aufgrund ihrer Hauptstraßenfunktion und dem geförderten ÖPNV-Ausbau überhaupt als Fahrradstraße in Betracht kommen kann.

 

Begründung:

Seit mehreren Jahren wird die Ausweisung der Bernhard-Göring-Straße als eine Fahrradstraße kommuniziert. Die B.-Göring-Straße als Parallelstraße zur „KarLi“ könnte mit dieser Umwidmung den erfreulicherweise zunehmenden Radverkehr im Leipziger Süden von und zum Zentrum verstärkt aufnehmen und für Radfahrer/innen eine attraktive Verbindung auf der Nord-Süd-Achse darstellen. Eine Umwandlung der Karl-Liebknecht-Straße in eine Fahrradstraße soll zumindest geprüft werden.

Darüber hinaus sind im Radverkehrsentwicklungsplan bereits folgende Straßenzüge definiert worden, deren Umwandlung in Fahrradstraßen geprüft werden soll:

  • Bernhard-Göring-Straße
  • Gustav-Adolf-Straße / Humboldtstraße
  • Siemeringstraße / Walter-Heinze-Straße / Lauchstädter Straße /
    Alte Straße
  • Wigandstraße / Neue Straße / Klarastraße / Limburgerstraße
  • Kickerlingsberg / Poetenweg /Stallbaumstraße / Heinrothstraße
  • Stahmelner Straße / Friedrich-Bosse-Straße / Knopstraße
  • Sportplatzweg / Alte Dorfstraße / An den Linden / Zum Bahnhof
  • Fockestraße
  • Am Elsterwehr / Mainzer Straße / Aachener Straße / Willmar-
    Schwabe-Straße
  • Alte Salzstraße (zwischen Krakauer Straße und Potschkaustraße)
    / Lobensteiner Straße / Breisgaustraße
  • Plösener Straße / Am Keulenberg / Alte Theklaer Straße
  • Erikenstraße / Seumestraße
  • Buttergasse / Küchenholzallee
  • Prellerstraße / Kanalstraße / Geibelstraße
  • Kochstraße / Biedermannstraße
  • Industriestraße östlich Könneritzstraße
  • Sebastian-Bach-Straße / Schrebergäßchen / Kolonnadenstraße /
    Otto-Schill-Straße
  • Schützenstraße / Littstraße / Dörrienstraße / Kreuzstraße / Comeniusstraße
    / Rabet
  • Ludwigstraße/Kohlweg
  • Kantatenweg
  • Raschwitzer Straße
  • Im Dölitzer Holz
  • Erich-Thiele-Straße
  • Lauerscher Weg
  • Elsterstraße
  • Albrechtshainer Straße / Pommerstraße / Pflaumenallee
    Kärrnerweg / Oberdorfstraße / Oststraße

Da der Radverkehrsentwicklungsplan bereit 2012 beschlossen wurde, müssten die Prüfungen seit Längerem abgeschlossen sein, sodass die Verwaltung dem Stadtrat bis Ende 2019 die Prüfergebnisse und bis Ende des 2. Quartals 2020 einen umfassenden Umsetzungsplan vorlegen können muss.

Die Informationsvorlage zum Gehwegsanierungsprogramm und zur Erarbeitung eines Gehwegesanierungsprogramms wurde im August 2018 vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Die Vorlage dient dazu, die Systematik der Herangehensweise zu erläutern, die Prioritätensetzung darzulegen und den finanziellen Gesamtbedarf für die in der Prioritätenliste enthaltenen Maßnahmen abzuschätzen.

Zur schrittweisen Umsetzung des Gehwegsanierungsprogrammes wurden im Doppelhaushalt 2019/20 folgende Mittel zusätzlich bereitgestellt: Jährlich 400.000 € zusätzlich für Sofortmaßnahmen für den Fußverkehr und jährlich 100.000 € zusätzlich für Planungen für den Fußverkehr.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung des Gehwegesanierungsprogrammes? Wann soll dem Stadtrat eine Vorlage dazu übergeben werden (Zeitplan)?
  2. Wie und wann wurden bzw. werden die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden?
  3. Welche Sofortmaßnahmen wurden in diesem Jahr bereits umgesetzt bzw. sollen in 2019/2020 konkret umgesetzt werden?

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausweitung des Bereichs mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer/Stunde vor der Kurt-Masur-Schule um den Steinplatz zu erweitern. Dass bedeutet, die Einrichtung von Tempo 30 auf der Bernhard-Göring- sowie der Arthur-Hoffmann-Straße im Bereich zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Ausweisung von Tempo-30 vor allen Spielplätzen zu prüfen, wenn diese unmittelbar an Straßen liegen auf denen bislang eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometer/Stunde gilt.

 

Begründung:

Vor der Kurt-Masur-Schule gilt eine Tempo-30-Regelung, allerdings nur auf der Bernhard-Göring-Straße. Dieser Bereich endet allerdings noch vor dem Steinplatz, auf dem sich u.a. im Stadtbezirk Süd beliebter und stark frequentierter Spielplatz befindet. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, soll geprüft werden, sowohl auf der Bernhard-Göring-Straße als auch auf der Arthur-Hoffmann-Straße zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer/Stunde zu reduzieren. Damit wäre neben der Schule auch der Steinplatz (Spielplatz) in diesen Bereich enthalten.

Um diese Thematik generell zu klären, soll auch geprüft werden, ob auch an anderen Stellen, wo sich Spielplätze in unmittelbarer Nähe zu Straßen befinden, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometern/Stunde erlaubt sind, im Bereich dieser Spielplätze die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 gesenkt werden kann.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2019 einen Umsetzungsplan zu erstellen, bis wann alle Lastkraftwagen (ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) der Stadtverwaltung mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden.
  2. Der Oberbürgermeister wirkt ferner bei den kommunalen Beteiligungsunternehmen darauf hin, dass dort zügig Lastkraftwagen(ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) und Busse (mit mehr als 9 Sitzplätzen, inkl. Fahrer) mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Er informiert den Stadtrat bis zum Ende des 4. Quartals 2019 über die diesbezüglichen Umsetzungsplanungen der kommunalen Beteiligungsunternehmen.

Begründung:

In den letzten Wochen und Monaten ist es immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, weil Lkw nicht mit Abbiegeassistenten ausgestattet waren und deshalb Radfahrer oder Fußgänger, die sich im toten Winkel der Fahrzeuge befanden, beim Abbiegen nicht wahrgenommen wurden.

Die Problematik der Nachrüstung von Lkw der Stadtverwaltung und kommunaler Beteiligungsunternehmen mit solchen Assistenzsystemen war bereits öfter Thema im Stadtrat. Uns allen ist bewusst, dass Abbiegeassistenten im Straßenverkehr Leben retten können. Wir wollen deshalb, dass sowohl Stadtverwaltung als auch kommunale Beteiligungsunternehmen bis zum 4. Quartal 2019 Maßnahmepläne vorlegen, die Auskunft darüber geben, in welcher Weise und bis wann die Lkw-Flotten oder auch Busse mit solchen Assistenzsystemen ausgestattet werden sollen. Dabei sollen einerseits Nachrüstungen und andererseits auch geplante Neubeschaffungen berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verschiedene Varianten eines Radschnellwegs für die Verbindung Lindenau – Innenstadt zu prüfen und gegenüber zu stellen. Für die Brücke über das Elsterflutbett sollen mindestens folgende Optionen geprüft oder alternative Lösungsvorschläge angeboten werden:

– Verbreiterung der Brücke an den Seiten (Dresden macht das an der Carolabrücke mit Carbonbeton)

– Bau einer separaten Brücke.

In der Fortsetzung soll – je nach Variante – eine Ertüchtigung der Gustav-Adolf-Straße als echte Fahrradstraße oder eine Ertüchtigung der inneren Jahnallee  geprüft werden.

 

Begründung:

Sicherheit im Radverkehr ist das oberste Ziel. Jede und jeder Verkehrstote oder Verletzte/r ist einer zu viel. Für Engstellen, gefährliche Kreuzungen und konfliktträchtige Straßen gilt es, neue Lösungen zu finden, die die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen. Durch einen sicheren und leistungsfähigen Radschnellweg von Lindenau bis zum Hauptbahnhof kann die Situation insbesondere in der inneren Jahnallee entschärft werden.

An die Machbarkeitsstudien des Freistaates für Radschnellwege soll bei der Prüfung angeknüpft und durch die Stadt unterstützt werden.