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Konzept zur sozialindizierten Ressourcensteuerung für Schulen und Kitas

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig erstellt ein Konzept zur sozialindizierten Ressourcensteuerung für Schulen und Kitas. Ziel ist es, die Einrichtungen mit vielen sozialen Problemen mit mehr finanziellen und personellen Mitteln auszustatten.

Dabei werden folgende Aspekte einbezogen:

  • Zusammenstellung des Schulbudgets nach Sozialindex
  • Zusammenstellung der Sachkosten für Kitas nach Sozialindex
  • stärkere Unterstützung dieser Schulen bei der Umsetzung der Digitalisierung
  • Unterstützung bei Projekten
  • Prüfung der besseren Ausstattung mit Personal (Erzieher, Schulsachbearbeiter, Hausmeister, Schulbibliothek, …)

Das Konzept soll erstmalig bei der Berechnung der Budgets und Personalstellen zur Haushaltbeschlussfassung 2021/22 Anwendung finden. Vor Beschussfassung wird das Konzept im Fachausschuss für Jugend und Schule und im Jugendhilfeausschuss diskutiert.

Begründung:

Die Vergabe von Mitteln muss sich differenzierter an sozialen Indikatoren orientieren. In Leipzig gibt es einige Schulen und Kitas, die deutlich stärker von der sozialen Segregation betroffen sind als andere. Diese betrifft die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund und Sprachauffälligkeiten, die inklusiv betreuten Kinder und Jugendlichen,  Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Übertrittsquote auf das Gymnasium und die Schulabbrecherquote. (siehe Sozialreport Leipzig 2018)

Bildungserfolg hängt oft stark von der sozialen Herkunft ab. Die Umsetzung von mehr Bildungsgerechtigkeit ist daher eine wichtige Aufgabe. Die Kinder und Jugendlichen müssen unabhängig von ihrer Herkunft besser gefördert und unterstützt werden.

Eine sozialindizierte Ressourcensteuerung verfolgt den Ansatz, Ungleiches ungleich zu behandeln und Schulen und andere Bildungseinrichtungen, die aufgrund ihrer räumlichen Lage und/oder der Zusammensetzung der Gruppen und Klassen besonderen Herausforderungen entgegenblicken, mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten. Nach diesem Grundsatz wird bereits die Ausstattung mit Schulsozialarbeit in Leipzig geregelt.