Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig erarbeitet bist zum 30. Jahrestag der Wiedervereinigung am 3.10.2020 ein Konzept, wie sich die Stadt Leipzig an der vom Land Schleswig-Holstein ins Leben gerufenen Aktion „#Einheitsbuddeln“ beteiligt. Der Startschuss der Aktion in Schleswig-Holstein ist der 3.10.2019.

  1. Die Stadt Leipzig weist für die Kampagne zusätzliche Flächen und Standorte für Bäume bzw. Baumsetzlinge aus.
  2. Die Stadt Leipzig erarbeitet mit zivilgesellschaftlichen Akteuren der Umweltpolitik ein Konzept zur Umsetzung der Kampagne „#Einheitsbuddeln“.
  3. Die Aktion „#Einheitsbuddel“ soll versteitgt und neben dem Programm „Baumstarke Stadt“ langfristig als anlassbezogene Baumpflanzaktion etabliert werden.

Begründung:

Das Land Schleswig-Holstein hat anlässlich des Tags der deutschen Einheit eine Baumpflanzaktion ins Leben gerufen, die darauf abzielt, einerseits der Überwindung der deutschen Teilung zu gedenken und andererseits gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Eine Beteiligung der Stadt Leipzig an dieser Aktion wäre begrüßenswert.

In Leipzig sind beispielsweise viele Bäume aufgrund von Baumaßnahmen verschwunden, auch die zunehmende Versiegelung von Flächen und die steigenden Emissionen, beispielsweise durch den Verkehr, wirken sich negativ auf unser Stadtklima aus. Nicht ohne Grund sind Baumpflanzungen seit Längerem ein Thema in der Verwaltung und im Stadtrat, zuletzt bei den Diskussionen zum Doppelhaushalt 2019/20. Bäume sind wahre Wunderwaffen für ein besseres Stadtklima und eine sauberere Luft. Sie reduzieren bzw. binden Feinstaub, Stickoxide und Kohlendioxid, können damit helfen, Fahrverbote in Leipzig zu verhindern, und im Sommer sorgen sie für Abkühlung.

Laut einer Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) ist Aufforsten eine der wichtigsten Maßnahmen, um Treibhausgase zu begrenzen. Neue Wälder können jede Menge CO2-Emissionen binden. Sogar das 1,5-Grad-Ziel des Weltklimarats (IPCC) wäre erreichbar, wenn weltweit in großem Stil aufgeforstet werden würde. Die Aktion „#Einheitsbuddeln“ ist ein zumindest kleiner Beitrag dazu.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beaufragt, sich dafür einzusetzen, dass die Stadt Leipzig eines der 10 zusätzlichen Modellprojekte wird, durch die die Bundesregierung die Stärkung des ÖPNV (u.a. durch die Einführung von 365-Euro-Jahrestickets) unterstützen möchte.

 

Sachverhalt:

In ihrem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung am 20. September 2019 vorgestellt hat, ist bei den sektorbezogenen Maßnahmen unter dem Sektor Verkehr folgender Passus zu finden:

Modellprojekte für ÖPNV-Jahrestickets: Die Bundesregierung wird zusätzlich 10 Modellprojekte zur Stärkung der ÖPNV unterstützen, zum Beispiel die Einführung von 365-Euro-Jahrestickets.“

Da die Ratsversammlung die Stadtverwaltung mit Beschluss des Antrags „Finanzierung der Leipziger Mobilitätsstrategie und Einführung eines 365 Euro Tickets“ (VI-A-7130-NF-02) vom 15. Mai 2019 beauftragt hat, die Einführung eines 365-Euro-Jahrestickets zu verschiedenen Zeitpunkten zu prüfen und bis Ende des 1 Quartals 2020 ein entsprechendes Konzept vorzulegen, ist es sinnvoll, wenn sich die Stadt Leipzig darum bemüht, eines der durch die Bundesregierung geförderten Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV in Leipzig umzusetzen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen mit dem Vorhabenträger abgestimmten Rahmenterminplan mit Terminen bis zum Bauende des Gesamtprojektes dem Stadtrat zusammen mit dem Ergebnis zu VI-DS-06768-NF-01, Beschlusspunkte 5 und 6 vorzulegen. Bei Nichteinhaltung wesentlicher Meilensteine der Terminschiene sollen Vertragsstrafen vorgesehen werden. Der Städtebauliche Vertrag vom 26.4.2017 ist entsprechend fortzuschreiben und zusammen mit den Ergebnissen zu VI-DS-06768-NF-01 zu beschließen.
  2. Im fortgeschriebenen Städtebaulichen Vertrag soll für den Fall eines Wiederverkaufs des Gesamtgrundstückes bzw. von Teilgrundstücken eine Teilkündigungs- bzw. Gesamtkündigungsrechtsklausel für die Stadt Leipzig verankert werden.
  3. Die Bürgerbeteiligung soll weiterhin als ein wesentlicher Baustein bei der Entwicklung des Areals Freiladebahnhof Eutritzsch in hoher Qualität fortgeführt werden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister veranlasst, dass dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zeitnah darüber berichtet wird, welchen Kenntnisstand die Verwaltung hat, was die Prüfung mehrerer Radschnellwege durch den Freistaat Sachsen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig betrifft. Der Bericht soll sich insb. auf mögliche Streckenführungen beziehen und aufzeigen, wie die Radschnellwege in das bestehende Radwegenetz der Stadt Leipzig eingebunden werden können.
  2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Stadtrat bis Ende des 4. Quartals 2019, bzw. schnellst möglich nachdem der Freistaat seine Prüfungen abgeschlossen hat, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Radschnellwege hochwertig in das Leipziger Radwegenetz integriert werden können. Dabei sollen hochwertige Verbindungen entstehen, die möglichst auf eigenen Strecken oder abseits der Hauptstraßen auf ertüchtigten Nebenstraßen verlaufen. Das Konzept soll Vorschläge für die fahrradfreundliche Umgestaltung von Nebenstraßen enthalten, die ein Qualitätsniveau oberhalb der bisher bestehenden Fahrradstraßen bieten. Dabei ist unter Anderem zu prüfen:
    • Die Möglichkeit Radwege aus Sicherheitsgründen längsseitig abzupollern, sofern sie, wenn auch nur teilweise, auf Hauptverkehrsstraßen entlanggeführt werden müssen.
    • Die Möglichkeit, Vorfahrtsregelungen auf Nebenstraßen so anzupassen, dass die Radroute Vorfahrt hat, wobei darauf hinzuwirken ist, dass die Vorfahrtsregelungen keine attraktive Alternativroute für den MIV darstellen (bspw. durch Einbahnstraßenregelungen).
    • Die Möglichkeit an Kreuzungen mit Hauptstraßen Ampeln einzurichten, die eine sichere Überquerung dieser Straßen ermöglichen und so gesteuert werden, dass eine grüne Welle für Radfahrende entsteht.
    • Die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für Parkplätze so zu organisieren, dass für Radfahrende ein möglichst geringes Sicherheitsrisiko durch ein- und ausparkende Autos entsteht.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass hochwertige Radverbindungen wie unter Punkt 2 beschrieben in das Förderprogramm des Freistaats aufgenommen werden.
  2. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, Planungen für eine Aktiv-Achse Süd, die vom Bayrischen Bahnhof zum rund 7 Kilometer entfernten Markkleeberger See führen soll, zu veranlassen. Dabei ist insb. eine Route entlang der S-Bahn-Strecke zu prüfen und die Zusammenarbeit mit der Stadt Markleeberg zu suchen.

 

Begründung:

Für den Raum Leipzig gibt es fünf Verbindungen, die von Seiten des Freistaats potenziell als überörtliche Radschnellwege in Betracht kommen sollen. Dies betrifft Strecken von Schkeuditz, Markranstädt, Markkleeberg, Naunhof und Taucha nach Leipzig. Strecken also, auf denen Pendler ihren Arbeitsweg zwischen Leipzig und den umliegenden Gemeinden auch mit dem Fahrrad zurücklegen können. Unter anderem auch dadurch, dass Elektro-Fahrräder eine immer weitere Verbreitung finden, nimmt auch die Zahl der Menschen zu, die weitere Strecken zwischen Wohn- und Arbeitsort mit dem Fahrrad zurücklegen. Es erscheint jedoch wenig sinnvoll, wenn diese Verbindungen um die Stadt herumgeführt werden, denn Sinn und Zweck sollte sein, neben der Innenstadt auch auf dem Weg liegende Wohnquartiere entsprechend anzubinden, um für möglichst viele Menschen diese neuen Verbindungen aus dem Umland und ins Umland hinein attraktiv zu gestalten.

Als Ergänzung zu bereits in Planung befindlichen Radwegen, wie beispielsweise den Bahnbogen Gohlis und den Parkbogen Ost, oder der schon vorhandenen Verbindung im Leipziger Westen entlang des Karl-Heine-Kanals, die abseits des regulären Straßennetzes in Leipzig verlaufen sollen,  soll auch die Planung für die Aktiv-Achse Süd in Angriff genommen werden. Der Ökolöwe hat hierzu entsprechende Vorschläge unterbreitet, indem diese Route vom Bayrischen Bahnhof Richtung Markkleeberger See verlaufen und damit die Stadtteile Connewitz, Lößnig, Marienbrunn sowie Dölitz-Dösen noch besser an die Innenstadt anbinden soll.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig bietet allen Erzieherinnen und Erziehern, die in den Ruhestand treten oder in den vergangenen 12 Monaten bereits in den Ruhestand getreten sind, Arbeitsverträge auf Stundenbasis an.

 

  1. Allen Erzieherinnen und Erziehern in Horten werden 40-Stunden-Verträge angeboten. Insofern diese Stundenzahl nicht im Hort erbracht werden kann, wird den Erzieherinnen und Erziehern die erforderlichen Stunden in einer nahe gelegenen Kindertageseinrichtung angeboten.

 

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Durchlässigkeit der Berufsausbildung zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung erweitert wird, zum Beispiel durch die Anrechnung erworbener Qualifikationen aus einer anderen Ausbildung und spezielle Ausbildungsgänge für Umschülerinnen und Umschüler.

 

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen ein, dass die Zulassung zur Arbeit in Kindertagesstätten von Absolventen weiterer berufsnaher Abschlüsse, wie Magister Erziehungswissenschaften und Ergotherapeuten möglich ist.

Begründung:

In den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig fehlen momentan Erzieherinnen und Erzieher. Auch bei den freien Trägern sind etliche Stellen unbesetzt. Um diesen Notstand zu mildern schlagen wir vor, dass die Stadt Leipzig aktiv auf Erzieherinnen und Erzieher zu geht um einzelne Stundenanteile zu erhöhen.

Des Weiteren unterstützen wir Initiativen, die den Zugang des Erzieherberufes vergrößern. Einige Bundesländer haben inzwischen beschlossen, auch Personen mit fachfremden Berufsabschlüssen anzunehmen. Beispielsweise in Berlin können mit Zustimmung der Kitaaufsicht in begründeten Einzelfällen andere Fachkräfte (andere als sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne der Verordnung) beschäftigt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Konzeption, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung, erforderlich ist. Voraussetzung ist die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal. Weiter können Personen auf den Personalschlüssel angerechnet werden, die in die berufsbegleitende Ausbildung gehen oder die sich in der Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung befinden. Diese Regelung gilt auch für Personen, die über hinreichende pädagogische Fachkenntnisse verfügen, beispielsweise Magister Erziehungswissenschaften, Ergotherapeuten. Die Fachkenntnisse müssen in acht relevanten Feldern nachgewiesen werden. Gegebenenfalls werden Fortbildungsauflagen erlassen. Die zweite Möglichkeit in Berlin, ist der Weg über die Nichtschülerprüfung. Diese Möglichkeit richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen für eine Fachschulausbildung erfüllen und mit der Prüfung die Anerkennung als staatlich anerkannte ErzieherInnen erlangen wollen.

Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 70 Prozent und bis 2050 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden.

Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im November 2016 ein strategisches Maßnahmenpaket beschlossen, welches die Maßnahmen aller relevanten Sektoren für die Umsetzung des 2050-Ziels darlegt. Eine Maßnahme daraus ist die Stärkung und klimafreundliche Gestaltung des Radverkehrs durch die finanzielle Unterstützung integrierter Modellvorhaben.

Ziel des Förderaufrufes ist es, die Anreize zur Erschließung von Minderungspotenzialen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und Treibhausgaseinsparungen durch modellhafte Projekte zu realisieren. Ebenso soll der Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung erhöht werden.

In zwei Einreichungsphasen können bis Ende Oktober 2019 bzw. Ende Oktober 2020 Förderungen beantragt werden.

Wir fragen an:

  1. Ist der Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Stadt Leipzig bekannt?
  2. Wird sich die Stadt Leipzig an dem Aufruf beteiligen?
  3. Wenn ja, welche Projekte/Maßnahmen sollen in der Stadt Leipzig gefördert werden? Wenn nein, warum nicht?

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadtverwaltung legt, basierend auf dem beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplan (Punkt F 8.3.4), bis Ende 2019 die Prüfergebnisse zur Einführung von Fahrradstraßen in den im Entwicklungsplan definierten Straßenzügen vor und bis Ende zweites Quartal 2020 ein umfassendes Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan für die Einrichtung von Fahrradstraßen in Leipzig. Wie bereits im Radverkehrsentwicklungsplan beschrieben, muss die Zielstellung eine gute, schnelle und verkehrssichere Verbindung aus den Stadtbezirken Richtung Innenstadt sein.
  2. Für die Karl-Liebknecht-Straße wird geprüft, ob diese aufgrund ihrer Hauptstraßenfunktion und dem geförderten ÖPNV-Ausbau überhaupt als Fahrradstraße in Betracht kommen kann.

 

Begründung:

Seit mehreren Jahren wird die Ausweisung der Bernhard-Göring-Straße als eine Fahrradstraße kommuniziert. Die B.-Göring-Straße als Parallelstraße zur „KarLi“ könnte mit dieser Umwidmung den erfreulicherweise zunehmenden Radverkehr im Leipziger Süden von und zum Zentrum verstärkt aufnehmen und für Radfahrer/innen eine attraktive Verbindung auf der Nord-Süd-Achse darstellen. Eine Umwandlung der Karl-Liebknecht-Straße in eine Fahrradstraße soll zumindest geprüft werden.

Darüber hinaus sind im Radverkehrsentwicklungsplan bereits folgende Straßenzüge definiert worden, deren Umwandlung in Fahrradstraßen geprüft werden soll:

  • Bernhard-Göring-Straße
  • Gustav-Adolf-Straße / Humboldtstraße
  • Siemeringstraße / Walter-Heinze-Straße / Lauchstädter Straße /
    Alte Straße
  • Wigandstraße / Neue Straße / Klarastraße / Limburgerstraße
  • Kickerlingsberg / Poetenweg /Stallbaumstraße / Heinrothstraße
  • Stahmelner Straße / Friedrich-Bosse-Straße / Knopstraße
  • Sportplatzweg / Alte Dorfstraße / An den Linden / Zum Bahnhof
  • Fockestraße
  • Am Elsterwehr / Mainzer Straße / Aachener Straße / Willmar-
    Schwabe-Straße
  • Alte Salzstraße (zwischen Krakauer Straße und Potschkaustraße)
    / Lobensteiner Straße / Breisgaustraße
  • Plösener Straße / Am Keulenberg / Alte Theklaer Straße
  • Erikenstraße / Seumestraße
  • Buttergasse / Küchenholzallee
  • Prellerstraße / Kanalstraße / Geibelstraße
  • Kochstraße / Biedermannstraße
  • Industriestraße östlich Könneritzstraße
  • Sebastian-Bach-Straße / Schrebergäßchen / Kolonnadenstraße /
    Otto-Schill-Straße
  • Schützenstraße / Littstraße / Dörrienstraße / Kreuzstraße / Comeniusstraße
    / Rabet
  • Ludwigstraße/Kohlweg
  • Kantatenweg
  • Raschwitzer Straße
  • Im Dölitzer Holz
  • Erich-Thiele-Straße
  • Lauerscher Weg
  • Elsterstraße
  • Albrechtshainer Straße / Pommerstraße / Pflaumenallee
    Kärrnerweg / Oberdorfstraße / Oststraße

Da der Radverkehrsentwicklungsplan bereit 2012 beschlossen wurde, müssten die Prüfungen seit Längerem abgeschlossen sein, sodass die Verwaltung dem Stadtrat bis Ende 2019 die Prüfergebnisse und bis Ende des 2. Quartals 2020 einen umfassenden Umsetzungsplan vorlegen können muss.