Ergebnis der SPD-Klausurtagung

Als erstes Ergebnis der heutigen Klausurtagung der SPD-Fraktion zum Haushaltsplan 2004 wurde vereinbart, dass die Hortbetreuung für Schüler der 3. und 4. Klasse wie bisher ohne Voraussetzung möglich sein soll. „Besondere Betreuungsvoraussetzungen sind inhaltlich nicht zu verantworten“ sagt Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender der SPD. Im Zuge der schlechten Ergebnisse für Deutschland bei der PISA-Studie ist es kontraproduktiv, die Hortbetreuung einzuschränken. Forderung der SPD im Bund, wie auch in Leipzig, ist der Ausbau der Gesamtschulen. Die Hortbetreuung bildet dabei eine wichtige Komponente. An der Klausurtagung nahm auch der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Wolfgang Tiefensee, teil. Auch er unterstützt trotz angespannter Haushaltslage nunmehr eine Hortbetreuung ohne besondere Voraussetzungen. Damit wird die größtmögliche Betreuung der Kinder in Leipzig im Alter von 18 Monaten bis 10 Jahre angeboten.

Die Regelung im Kinderkrippenbereich, besondere Betreuungsvoraussetzungen einzuführen, wurden von der Mehrzahl der SPD-Stadträte ebenfalls kritisch gesehen. Wir werden in den nächsten Wochen prüfen, welche Lösung möglich ist. Insbesondere die Verantwortung des Freistaates muss diskutiert werden. Wir fordern erneut eine bedarfsgerechte Finanzierung bei der Kinderbetreuung. Die SPD-Fraktion wird eine Verschiebung der Beschlussfassung zur Kindertagesstättenplanung 2003/2004 von der Ratsversammlung im November auf einen späteren Zeitpunkt beantragen, damit mehr Platz für eine sachliche Diskussion vorhanden ist und ein tragbares Ergebnis entsteht. Wir appellieren an die anderen Stadtratsfraktionen praktikable Lösungen einzubringen, damit das Defizit von über fünf Millionen Euro gedeckt werden kann.

SPD kritisiert Kürzungspläne der Staatsregierung

Die SPD-Fraktion kritisiert die geplante Änderung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes durch den Freistaat in Höhe von 155 Millionen Euro im kommenden Jahr. Dies betrifft vor allem Investitionsmittel, insbesondere im Bereich Straßenbau.

„Wir protestieren gegen den erneuten Griff in die Kassen der Städte und Gemeinden. Der Freistaat soll seine Hausaufgaben machen und seine Finanzprobleme nicht auf dem Rücken der Kommunen beheben“ äußert Christian Schulze, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Die Begründung des sächsischen Finanzministers, die Steuerausfälle seien 2002 im Land wesentlich höher als bei den Städten und Gemeinden zeigt, dass der Minister eine unseriöse Haushaltsaufstellung betrieben hat. Dass der Finanzausgleich 2002 bis 2004 nach Meinung der Staatsregierung erheblich überdotiert sei, ist eigentlich eine Farce. Nur durch intensive Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände konnte ein Erstattungsbetrag in Höhe von 650 Millionen Euro zunächst abgewendet werden. Der Freistaat plant jedoch, sich auch die restliche Summe von den Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 zu holen.

Nachdem das Volumen des Vermögenshaushaltes der Stadt Leipzig – hauptsächlich infolge geringerer investiver Schlüselzuweisungen der Staatsregierung – in diesem Jahr bereits um ca. 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr reduziert werden musste, sieht die Haushaltsplanung für 2004 einen erneuten Rückgang um 50 Millionen Euro vor. Dies bedeutet eine enorme Abnahme der städtischen Investitionstätigkeit. Damit verbunden sind weniger Aufträge an klein- und mittelständische Unternehmen, was wiederum negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben wird. Die SPD-Stadtratsfraktion wird die geplanten städtischen Investitionen auf ihrer Haushaltsklausur am kommenden Samstag, den 11.10.2003, intensiv beraten. Dabei müssen wir angesichts der schwierigen Finanzsituation schauen, welche Projekte besonders wichtig sind und welche eventuell verschoben werden können. Die Situation der Gewerbesteuereinnahmen und die Auswirkungen der verringerten kommunalen Finanzzuweisungen für Leipzig werden wir durch eine Anfrage zur Ratsversammlung am 20.11.2003 beleuchten.

SPD: Freistaat finanziert unzureichend

Die SPD-Fraktion fordert die sächsische Staatsregierung auf, eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Kinderbetreuung einzuführen.

„Die Betreuung in Kindergärten ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, bei Krippen und Horten ist eine bedarfsgerechte Betreuung vorgeschrieben. Da die Geburtenzahlen in den letzten Jahren erfreulicherweise wieder angestiegen sind, gibt es einen Mehrbedarf an Kindertagesstättenplätzen. Um Einschnitte bei der Betreuung von Jungen und Mädchen zu verhindern, muss der Freistaat mehr Mittel im kommenden Jahr einplanen. Dabei ist eine Differenzierung der Gelder notwendig“ erklärt Jürgen Wesser, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Jugend, Soziales/Gesundheit und Schule der Stadt Leipzig.

Die Betreuung im Kinderkrippen- und Hortbereich ist für die Stadt Leipzig wesentlich kostenintensiver, da der Betreuungsschlüssel – Kinder pro Betreuer – geringer ist als in Kindergärten. So ist ein Krippenplatz etwa doppelt so teuer wie ein Kindergartenkind. Der Freistaat stellt derzeit jedoch eine einheitliche Summe pro Mädchen oder Junge zur Verfügung, egal ob es sich um ein Kindergarten-, Krippen- oder Hortkind handelt. Bereits die reduzierte Übernahme der Personalkosten – von 52 auf 45 Prozent – durch das Land stellte eine Belastung der sächsischen Kommunen und damit auch für Leipzig dar. Die danach von der Staatsregierung eingeführte Pauschalfinanzierung muss den Kosten angepasst werden, wie zum Beispiel im Deregulierungsmodell der Stadt Leipzig. Nur bei einer bedarfsgerechten Finanzierung kann die Stadt bedarfsgerecht versorgen. Wir brauchen keine Überprüfung der Zugangskriterien durch ein Rechtsgutachten, sondern eine Gesetzesänderung, die eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kinderbetreuung beinhaltet. Die Definition des Begriffes Bedarf muss dabei klar und plausibel erfolgen.

Die SPD-Fraktion wird sich mit der Vorlage der Stadtverwaltung zur Kindertagesstättenplanung 2003/2004 in den nächsten Wochen intensiv beschäftigen. Da die Vorlage erst am 22.09.2003 den Stadträten vorgelegt wurde – also vier Tage nach Presseveröffentlichung – ist eine Meinungsäußerung unserer Fraktion im Moment noch nicht möglich.

SPD fordert Überprüfung der Vergabegesetze

Die SPD-Fraktion fordert die Handwerks-, die Industrie- und Handelskammer und die Verbände auf, bei Ihren Mitgliedern für die Teilnahme an Wettbewerben bei öffentlichen Ausschreibungen zu werben. Hintergrund sind die geringe Anzahl an Bietern bei vielen Bauprojekten seit einiger Zeit. Damit ist die Grundlage für einen Wettbewerb erheblich eingeschränkt.

„Ursache ist offensichtlich der von den Unternehmen befürchtete hohe Aufwand. Dieser schreckt viele Unternehmen ab, sich überhaupt zu bewerben, obwohl die Losgrößen eigentlich attraktiv sind“ erklärt Wolfgang Haupt, SPD-Stadtrat und Mitglied des Vergabegremiums für Bauleistungen der Stadt Leipzig. „Wir fordern daher die Gesetzgeber auf, die rechtlichen Grundlagen der Vergabegesetze zu überprüfen.“

Der inzwischen veröffentlichte neunte Vergabebericht der Stadt Leipzig dokumentiert die Ergebnisse der Ausschreibungen des Jahres 2002. Darin spiegelt sich die trotz schwieriger Finanzsituation nach wie vor große Anzahl an Aufträgen der Stadt sowie ihrer Beteiligungsgesellschaften an die Wirtschaft wider. Dies begrüßt die SPD-Fraktion ausdrücklich. Auch zukünftig wird eine hohe Investitionstätigkeit ein wichtiger Inhalt unserer Stadtpolitik sein. Positiv ist auch festzuhalten, dass über zwei Drittel des Auftragsvolumens an regionale Firmen vergeben wurde. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Aufträge für rund 321 Millionen Euro vergeben und zwar für Bauleistungen (VOB), für Lieferungen und Leistungen (VOL), sowie im freiberuflichen Sektor erbrachte Planungsleistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die großen städtischen Beteiligungsgesellschaften – u.a. Stadtwerke, Kommunale Wasserwerke, Flughafen Leipzig-Halle, Messe, LWB und LVB – haben 2002 Aufträge für über 350 Millionen Euro vergeben. Das waren € 17,2 Mio. mehr als im Jahr zuvor.

Die SPD-Fraktion befürwortet die Übergabe der städtischen Schwangerschaftskonflikt- und Familienberatungsstelle an freie Träger zum 1. Januar 2004.

„Dieser Schritt ist vertretbar, da auch ein freier Träger die Beibehaltung der Beratungsqualität erwarten lässt und durch das Aufbringen eigener Mittel oder Drittmittel für eine Kostenentlastung des städtischen Haushalts sorgt“, erklärt Jürgen Wesser, Stadtrat der SPD-Fraktion und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschuss Jugend, Soziales / Gesundheit und Schule. Die finanzielle Situation der Stadt Leipzig macht auch im Gesundheits- und Sozialbereich Einsparungen notwendig. Grund sind vor allem die ansteigenden Kosten bei der Sozialhilfe, einer Pflichtaufgabe der Kommune. Jürgen Wesser kritisiert, dass Bund und Freistaat der Stadt immer mehr Aufgaben übertragen, ohne ausreichend Mittel bereitstellen. „So bleibt nur der Weg, durch Übertragung bei freiwilligen Aufgaben Kosten zu reduzieren, da die Erfüllung hoheitlich-obrigkeitlicher Aufgaben keine Einsparungen zulassen. In der schwierigen Haushaltssituation sollten deshalb städtische Leistungen nicht mehr angeboten werden, wenn entsprechende Angebote Dritter zur Verfügung stehen und diese den Bedarf decken können.“

Die Äußerungen einer einzelnen CDU-Stadträtin in den vergangenen Wochen zu diesem Thema sind emotional gefärbt und sachlich falsch. Die Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Leipzig ist nicht, wie behauptet, die einzige nicht konfessionelle Beratungsstelle in Leipzig. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz und Pro Familia sind ebenfalls nicht kirchlich gebunden und bieten diese Beratungen mit Erfolg an. Eine Trägervielfalt ist und bleibt somit gewährleistet. Da der Bedarf an Betreuung durchaus von den Beratungsstellen in freier Trägerschaft abgesichert werden kann, ist es durchaus vernünftig dieses Geld anderen sozialen Projekten zur Verfügung zu stellen, die auf Grund der angespannten finanziellen Situation der Stadt Leipzig von Kürzungen betroffen sind. Hier hält sich das Engagement der CDU-Stadträtin in deutlich engeren Grenzen.

SPD kritisiert Verwaltungsvorschrift des Freistaates

Die SPD-Fraktion hat mit Unverständnis die Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsregierung zur Beurteilung von Cross-Border-Leasing-Transaktionen aufgenommen.

„Die Anweisung zur Verwendung des Barwertvorteils ist nicht hinnehmbar“ erklärt Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender der SPD. „Dass künftig nur noch maximal 50 Prozent des Geldes für Investitionen verwendet werden kann, stellt notwendige Investitionsprojekte in Frage.“ Hintergrund ist die Regelung, dass der Barwertvorteil mindestens zur Hälfte in eine Rücklage einzustellen oder alternativ zur außerplanmäßigen Schuldentilgung zu verwenden ist. Dr. Fischer kritisiert weiter die Vorschrift zur Zinsersparnis. Diese soll im Fall einer Schuldentilgung über den gesamten Zeitraum der Transaktion zweckgebunden einer Rücklage zugeführt werden. „Dies nützt den Kommunen angesichts der momentanen Finanznot überhaupt nichts.“ Durch US-Leasing-Transaktionen konnten in der Vergangenheit wichtige Investitionen bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig, den Leipziger Verkehrsbetrieben, beim städtischen Klinikum St. Georg und beim Neubau des Leipziger Messegeländes vorgenommen werden.

Nachdem der Freistaat in diesem Jahr bereits die investiven Schlüsselzuweisungen massiv gekürzt hat – für die Stadt Leipzig um ca. 31 Millionen Euro – stellt sich nunmehr die Frage, ob die Staatsregierung Zukunftsinvestitionen in Straßen, Kindertagesstätten oder Schulen nicht mehr als Priorität betrachtet. Dies hätte einen Rückgang bei den Aufträgen für Unternehmen zur Folge, würde die Wirtschaft der Region schwächen und zum Arbeitsplatzabbau führen. Die Erklärung des sächsischen Finanzministers, er wisse um die Probleme der Städte und Landkreise und habe Verständnis dafür, dass sich die Kommunen wegen ihrer schwierigen Finanzlage um innovative Finanzierungsinstrumente bemühen, steht im Widerspruch zum Handeln der Staatsregierung. Die SPD-Stadtratsfraktion mahnt daher eine dringende Verbesserung der Finanzausstattung für Investitionsmaßnahmen durch den Freistaat an.

SPD erleichtert über erneute Ausschreibung

Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Erleichterung und Genugtuung die neue Ausschreibung für die Umgestaltung der Universität Leipzig am Augustusplatz aufgenommen.

„Damit ist die Forderung der SPD-Fraktion und der Beschluss des Stadtrates vom April diesen Jahres erfüllt. Wir hoffen, dass der zweite Architektenwettbewerb nun einen Entwurf präsentiert, mit dem die Universität und die anderen Beteiligten zufrieden sein können“, erklärt Axel Dyck, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD.

Wichtig ist, dass das Verfahren zügig abgeschlossen wird, damit der Fertigstellungstermin im Jahre 2009 zum 600-jährigen Jubiläum der Alma Mater gehalten werden kann. Durch den umstrittenen Beschluss der sächsischen Staatsregierung vom 28. Januar 2003, den Wiederaufbau der Paulinerkirche gegen den Willen der Universität, der Stadt und der großen Mehrheit der Leipziger Bevölkerung zu befürworten, ist viel Zeit verloren gegangen. Die SPD-Stadträte hoffen, dass der Freistaat nun Wort hält, dass Bauanträge für unstrittige Teile des Komplexes eingebracht werden können, damit der Umbau zeitnah beginnen kann. Da das weitere Verfahren geklärt ist, steht zum Beispiel dem Mensa-Neubau nichts mehr im Wege.