Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Die Stadtverwaltung legt, basierend auf dem beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplan (Punkt F 8.3.4), bis Ende 2019 die Prüfergebnisse zur Einführung von Fahrradstraßen in den im Entwicklungsplan definierten Straßenzügen vor und bis Ende zweites Quartal 2020 ein umfassendes Umsetzungskonzept inkl. Zeitplan für die Einrichtung von Fahrradstraßen in Leipzig. Wie bereits im Radverkehrsentwicklungsplan beschrieben, muss die Zielstellung eine gute, schnelle und verkehrssichere Verbindung aus den Stadtbezirken Richtung Innenstadt sein.
  2. Für die Karl-Liebknecht-Straße wird geprüft, ob diese aufgrund ihrer Hauptstraßenfunktion und dem geförderten ÖPNV-Ausbau überhaupt als Fahrradstraße in Betracht kommen kann.

 

Begründung:

Seit mehreren Jahren wird die Ausweisung der Bernhard-Göring-Straße als eine Fahrradstraße kommuniziert. Die B.-Göring-Straße als Parallelstraße zur „KarLi“ könnte mit dieser Umwidmung den erfreulicherweise zunehmenden Radverkehr im Leipziger Süden von und zum Zentrum verstärkt aufnehmen und für Radfahrer/innen eine attraktive Verbindung auf der Nord-Süd-Achse darstellen. Eine Umwandlung der Karl-Liebknecht-Straße in eine Fahrradstraße soll zumindest geprüft werden.

Darüber hinaus sind im Radverkehrsentwicklungsplan bereits folgende Straßenzüge definiert worden, deren Umwandlung in Fahrradstraßen geprüft werden soll:

  • Bernhard-Göring-Straße
  • Gustav-Adolf-Straße / Humboldtstraße
  • Siemeringstraße / Walter-Heinze-Straße / Lauchstädter Straße /
    Alte Straße
  • Wigandstraße / Neue Straße / Klarastraße / Limburgerstraße
  • Kickerlingsberg / Poetenweg /Stallbaumstraße / Heinrothstraße
  • Stahmelner Straße / Friedrich-Bosse-Straße / Knopstraße
  • Sportplatzweg / Alte Dorfstraße / An den Linden / Zum Bahnhof
  • Fockestraße
  • Am Elsterwehr / Mainzer Straße / Aachener Straße / Willmar-
    Schwabe-Straße
  • Alte Salzstraße (zwischen Krakauer Straße und Potschkaustraße)
    / Lobensteiner Straße / Breisgaustraße
  • Plösener Straße / Am Keulenberg / Alte Theklaer Straße
  • Erikenstraße / Seumestraße
  • Buttergasse / Küchenholzallee
  • Prellerstraße / Kanalstraße / Geibelstraße
  • Kochstraße / Biedermannstraße
  • Industriestraße östlich Könneritzstraße
  • Sebastian-Bach-Straße / Schrebergäßchen / Kolonnadenstraße /
    Otto-Schill-Straße
  • Schützenstraße / Littstraße / Dörrienstraße / Kreuzstraße / Comeniusstraße
    / Rabet
  • Ludwigstraße/Kohlweg
  • Kantatenweg
  • Raschwitzer Straße
  • Im Dölitzer Holz
  • Erich-Thiele-Straße
  • Lauerscher Weg
  • Elsterstraße
  • Albrechtshainer Straße / Pommerstraße / Pflaumenallee
    Kärrnerweg / Oberdorfstraße / Oststraße

Da der Radverkehrsentwicklungsplan bereit 2012 beschlossen wurde, müssten die Prüfungen seit Längerem abgeschlossen sein, sodass die Verwaltung dem Stadtrat bis Ende 2019 die Prüfergebnisse und bis Ende des 2. Quartals 2020 einen umfassenden Umsetzungsplan vorlegen können muss.

Die Informationsvorlage zum Gehwegsanierungsprogramm und zur Erarbeitung eines Gehwegesanierungsprogramms wurde im August 2018 vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Die Vorlage dient dazu, die Systematik der Herangehensweise zu erläutern, die Prioritätensetzung darzulegen und den finanziellen Gesamtbedarf für die in der Prioritätenliste enthaltenen Maßnahmen abzuschätzen.

Zur schrittweisen Umsetzung des Gehwegsanierungsprogrammes wurden im Doppelhaushalt 2019/20 folgende Mittel zusätzlich bereitgestellt: Jährlich 400.000 € zusätzlich für Sofortmaßnahmen für den Fußverkehr und jährlich 100.000 € zusätzlich für Planungen für den Fußverkehr.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung des Gehwegesanierungsprogrammes? Wann soll dem Stadtrat eine Vorlage dazu übergeben werden (Zeitplan)?
  2. Wie und wann wurden bzw. werden die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden?
  3. Welche Sofortmaßnahmen wurden in diesem Jahr bereits umgesetzt bzw. sollen in 2019/2020 konkret umgesetzt werden?

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausweitung des Bereichs mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer/Stunde vor der Kurt-Masur-Schule um den Steinplatz zu erweitern. Dass bedeutet, die Einrichtung von Tempo 30 auf der Bernhard-Göring- sowie der Arthur-Hoffmann-Straße im Bereich zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Ausweisung von Tempo-30 vor allen Spielplätzen zu prüfen, wenn diese unmittelbar an Straßen liegen auf denen bislang eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometer/Stunde gilt.

 

Begründung:

Vor der Kurt-Masur-Schule gilt eine Tempo-30-Regelung, allerdings nur auf der Bernhard-Göring-Straße. Dieser Bereich endet allerdings noch vor dem Steinplatz, auf dem sich u.a. im Stadtbezirk Süd beliebter und stark frequentierter Spielplatz befindet. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, soll geprüft werden, sowohl auf der Bernhard-Göring-Straße als auch auf der Arthur-Hoffmann-Straße zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer/Stunde zu reduzieren. Damit wäre neben der Schule auch der Steinplatz (Spielplatz) in diesen Bereich enthalten.

Um diese Thematik generell zu klären, soll auch geprüft werden, ob auch an anderen Stellen, wo sich Spielplätze in unmittelbarer Nähe zu Straßen befinden, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometern/Stunde erlaubt sind, im Bereich dieser Spielplätze die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 gesenkt werden kann.

„Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat wird einen Antrag ins Verfahren geben, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt wird, verschiedene Varianten eines Radschnellwegs für die Verbindung Alt-West/Lindenau – Innenstadt zu prüfen und gegenüber zu stellen. Für die Brücke über das Elsterflutbett sollen mindestens folgende Optionen geprüft oder alternative Lösungsvorschläge angeboten werden: Verbreiterung der Brücke an den Seiten, wie in Dresden an der Carolabrücke bzw. Bau einer separaten Fahrradbrücke“, erklärt Stadtrat Christian Schulze, der in Lindenau zu Hause ist.

Der künftige Stadtrat Prof. Dr. Getu Abraham, aus dem Wahlkreis Mitte, ergänzt: „In der Fortsetzung Richtung Innenstadt soll – je nach Variante – eine Ertüchtigung der Gustav-Adolf-Straße als echte Fahrradstraße oder eine Ertüchtigung der inneren Jahnallee  geprüft werden.“

Abraham weiter: „Sicherheit im Radverkehr ist das oberste Ziel. Jede und jeder Verkehrstote oder Verletzte/r ist einer zu viel. Für Engstellen, gefährliche Kreuzungen und konfliktträchtige Straßen gilt es, neue Lösungen zu finden, die die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen. Durch einen sicheren und leistungsfähigen Radschnellweg von Lindenau bis zum Hauptbahnhof kann die Situation insbesondere in der inneren Jahnallee entschärft werden.“

„Bei der städtischen Prüfung soll an die Machbarkeitsstudien des Freistaates für Radschnellwege angeknüpft werden“, fordert Schulze abschließend.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verschiedene Varianten eines Radschnellwegs für die Verbindung Lindenau – Innenstadt zu prüfen und gegenüber zu stellen. Für die Brücke über das Elsterflutbett sollen mindestens folgende Optionen geprüft oder alternative Lösungsvorschläge angeboten werden:

– Verbreiterung der Brücke an den Seiten (Dresden macht das an der Carolabrücke mit Carbonbeton)

– Bau einer separaten Brücke.

In der Fortsetzung soll – je nach Variante – eine Ertüchtigung der Gustav-Adolf-Straße als echte Fahrradstraße oder eine Ertüchtigung der inneren Jahnallee  geprüft werden.

 

Begründung:

Sicherheit im Radverkehr ist das oberste Ziel. Jede und jeder Verkehrstote oder Verletzte/r ist einer zu viel. Für Engstellen, gefährliche Kreuzungen und konfliktträchtige Straßen gilt es, neue Lösungen zu finden, die die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen. Durch einen sicheren und leistungsfähigen Radschnellweg von Lindenau bis zum Hauptbahnhof kann die Situation insbesondere in der inneren Jahnallee entschärft werden.

An die Machbarkeitsstudien des Freistaates für Radschnellwege soll bei der Prüfung angeknüpft und durch die Stadt unterstützt werden.

49 angehende Erzieherinnen und Erzieher haben in dieser Woche ihre Ausbildung bei der Stadt Leipzig begonnen. Für die Leipziger SPD-Fraktion ist das aus mehreren Gründen eine erfreuliche Nachricht.

Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker, der seine Fraktion auch im Sozialausschuss vertritt: „Der Ausbildungsbeginn von fast 50 angehenden Erzieherinnen und Erziehern ist wichtig für die Stadt, aber vor allem erfreulich für die vielen Familien mit Kindern, die Betreuungsplätze suchen. Im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung erstmals neben der rein schulischen auch auf die berufsbegleitende Ausbildung von Erziehern gesetzt, sodass 24 zusätzlich Auszubildende im Jahr 2018 zunächst der Anfang waren. Das heißt, wir kommen bei der Kinderbetreuung auch vor dem Hintergrund der Bemühungen der letzten Jahre Schritt für Schritt voran. Allerdings müssen bis 2020 über 800 Erzieherstellen neu- oder nachbesetzt werden, weil viele neue Kindertagesstätten eröffnet werden und eben auch Erzieherinnen und Erzieher in den Ruhestand gehen. Deshalb ist immer schwieriger geworden, neue Kitas schnell mit ausreichend Personal auszustatten.“

Die SPD-Fraktion hatte der Stadtverwaltung bereits im Jahr 2012 vorgeschlagen, verstärkt auf die berufsbegleitende  Erzieherausbildung zu setzen, um dadurch möglich schnell personelle Entlastungen in den Kitas zu erreichen. 2017 wurde dieser Vorschlag noch einmal konkretisiert und führte dazu, dass die Stadtverwaltung eine entsprechende Vorlage erarbeitet hat, die im Rat positiv votiert wurde.

„Im Juni dieses Jahres hat der Stadtrat zudem beschlossen, dass auch Freie Träger, die Kindertagesstätten betreiben, eine Förderung durch die Stadt erhalten, um noch stärker auf die berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern setzen zu können“ erklärt Zenker und ergänzt abschließend: „Unser Problem sind mehr und mehr die fehlenden Erzieherinnen und Erzieher. Hier sind, wie beim Kitabau selbst, weitere Anstrengungen der Stadt und der Freien Träger notwendig.“

Laut eines heutigen Berichts in der LVZ  beabsichtigt die Leipziger Stadtverwaltung in Sachen Grundsteuer keine Anpassung der Berechnungsgrundlage vorzunehmen, wenn die Grundsteuerreform beschlossen ist. Eine Erhebung des Eigentümerverbands „Haus und Grund“, auf die sich der Artikel bezieht, ist nicht hieb- und stichfest, weil noch nicht bekannt ist, wie das Gesetz Bundestag und Bundesrat verlassen wird. Dennoch bietet die Aussage der Stadtverwaltung Grund zur Kritik:

Hierzu erklärt SPD-Finanzpolitiker Christian Schulze: „Wir halten eine Anpassung der kommunalen Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für zwingend geboten, wenn die Reform in Bundestag und Bundesrat grünes Licht bekommen hat. Es ist nicht Sinn und Zweck der Reform, die Leipzigerinnen und Leipziger im Anschluss daran stärker zur Kasse zu bitten.“

Die Stadt Leipzig hat im Zuge der Haushaltskonsolidierung im  Jahr 2011 ihren Hebesatz auf 650 Prozent angehoben und liegt damit mit aktuell sehr deutlich über dem sächsischen Durchschnitt, der bei rund 420 Prozent liegt. Bislang ist die Grundsteuerreform allerdings im Bundestag und im Bundesrat noch nicht bestätigt worden.

„Wir finden es wichtig, dass die Stadtverwaltung hier nicht mauert, sondern, wie ein Großteil der Kommunen, Änderungen beim Hebesatz in Betracht zieht. Wir lehnen es ab, wenn die Bürgerinnen und Bürger nach der Grundsteuerreform über Gebühr belastet werden, weil man die Berechnungsgrundlage nicht anpassen möchte. Auch wenn die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Kommunen ist,  dürfen die Menschen deshalb nicht überstrapaziert werden. Wir fordern, dass die kommunale Berechnungsgrundlage so angepasst wird, dass die neue Grundsteuer für die Stadt aufkommensneutral ist und im Umkehrschluss für die Leipzigerinnen und Leipziger nicht teurer wird“, so Schulze abschließend.