Artikel von Andreas Geisler für das Amtsblatt vom 01.09.2018

Der Flughafen ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor, er reizt aber immer wieder alle ihm gegebenen Möglichkeiten bis an und über die Grenzen hinaus aus. Das schränkt zwangsläufig die Lebensqualität tausender Leipziger im Norden massiv ein. Es sind Gespräche, Dialog und ein ehrlicher Versuch notwendig, die Belastungen zu minimieren, statt die Profite zu maximieren. Die Fluglärmkommission muss endlich transparent und an Ergebnissen orientiert das tun, was ihr Name suggeriert. Das Dialogforum Flughafen der Stadt Leipzig muss mit klaren Zielen weitergeführt werden. Und ja, das Dialogforum muss größer gedacht und das Wirtschaftsministerium Sachsen an Bord geholt werden, um auch Ergebnisse vorweisen zu können. Auch darf der Fluglärmbeauftragte nicht Angestellter des Flughafens sein.

Mögliche Lösungsansätze, wie gleichmäßige Bahnnutzung, Lärmpausen und vieles mehr, müssen endlich umgesetzt, statt in Pseudogremien zerredet werden. Akzeptanz fängt bei Information und gegenseitigem Verständnis an. Wir brauchen einen Flughafen, der Menschen und Wirtschaft nutzt, und vor allem mehr Verständnis für den Schutz der Anwohner. Deshalb müssen Überflüge mit der Antonow AN 12 der Vergangenheit angehören und die Südabkurvung darf nur so genutzt werden, wie im Planfeststellungsverfahren definiert.

Mit der Leipziger Radnacht startet am Freitag, 31.August, das Stadtradeln 2018. Treff ist 19 Uhr am Springbrunnen im Clara-Zetkin-Park (Anton-Bruckner-Allee). Wir würden uns freuen, wenn viele Leipzigerinnen und Leipziger am Start sind. Die Klimaschutzkampagne „Stadtradeln“ zielt darauf ab, auf das Fahrrad als klimafreundliches Verkehrsmittel aufmerksam zu machen. Alle Leipzigerinnen und Leipziger können drei Wochen lang, auf ihren täglichen Wegen durch die Stadt, Radkilometer für ihr eigenes Team und unsere Stadt sammeln. Die SPD Leipzig und die SPD-Stadtratsfraktion sind wieder mit ihrem Team „Peloton Rouge – SPD Leipzig“ vertreten.

Nähere Informationen zur Kampagne gibt es unter: https://www.oekoloewe.de/stadtradeln.html. Unter www.stadtradeln.de kann man sich zur Teilnahme am diesjährigen „Stadtradeln“ anmelden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Akteurs- und Expertenworkshop zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig aufzuwerten und ein Bündnis für bezahlbares Wohnen in der Stadt Leipzig zu initiieren, um Lösungen und Wege zu suchen, wie mehr preiswerter Wohnraum in der Stadt entstehen kann. Mitglieder des Bündnisses sollen neben  der Stadtverwaltung und des Stadtrates auch Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft, des Mieterbunds sowie weiterer stadtgesellschaftlich relevanter Akteure sein.

 

Begründung:

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen, allerdings wird es in einer wachsenden Stadt wie Leipzig auf dem Mietwohnungsmarkt enger und die Mietpreise kennen seit Jahren nur die Richtung nach oben. Preisgünstiger Wohnraum wird dadurch knapper, was sich auf längere Sicht auch negativ auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Stadt auswirken wird.

Wir schlagen daher vor, dass die Stadtverwaltung ein Bündnis für bezahlbares Wohnen initiiert, um gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Bauwirtschaft sowie Vereinen und Verbänden Wege zu suchen, wie mehr bezahlbarer Wohnraum in Leipzig geschaffen werden kann. Es gibt in der Bundesrepublik verschiedene Beispiele für solche Bündnisse. Eines wurde seinerzeit durch die Bundesministerin Hendricks ins Leben gerufen, andere sind von Landesregierungen (Bsp. Niedersachsen), Landkreisen (Bsp. Stormarn) oder Stadtteilvereinen (Bsp. München) eingerichtet worden.

Der Akteurs- und Expertenworkshop zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig könnte für ein solches Bündnis aufgewertet werden. Das Gremium soll mindestens einmal jährlich tagen und weiterhin unter Federführung des Stadtplanungsamtes, Abteilung Stadtentwicklung, organisiert werden.

Aktuellen Medienberichten zufolge hat die IG Metall in den Schlichtungsgesprächen mit der Neuen Halberg Guss einen Teilerfolg erzielen können, indem nun auch über Fortführungs- und Entwicklungskonzepte gesprochen werden soll.

„Wir hoffen, dass die durch den sechswöchigen Streik bei der Neuen Halberg-Guss erzwungenen Schlichtungsgespräche zu dem Ergebnis führen, dass das Leipziger Werk, möglichst viele Arbeitsplätze sowie viel Wertschöpfung hier am Standort erhalten bleiben“, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Leipziger SPD-Fraktion Heiko Bär und ergänzt: „Es ist ein Zwischenerfolg für die Mitarbeiter der Neuen Halberg Guss und die IG Metall, dass das Unternehmen durch den entschlossenen Streik an den Standorten in Leipzig und Saarbrücken zu diesen Gesprächen gezwungen werden konnte. Für uns zeigt das auch, dass sich ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad und ein mutiger Arbeitskampf lohnen.“

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Einführung einer Gästetaxe ab 01.2019 mit der vorliegenden Gästetaxesatzung (Anlage 1).
  2. Der Oberbürgermeister wird zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Erhebung der Gästetaxe zu folgenden Maßnahmen beauftragt:
    1. Fortschreibung des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) ab 2019
    2. Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte und repräsentative Befragung, die alle touristisch relevanten Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig umfasst, bis zum 12.2018.
    3. Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation wird bis zum 01.01.2019 umgesetzt.

Der bisherige Punkt 3 wird gestrichen und ersetzt

3. Die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, wird im Jahr der Einbringung des Doppelhaushaltes bis zum 30.06. durch die Ratsversammlung mittels Beschlussvorlage bestätigt. Im Jahr 2018 wird dies bis zum 30.09. erfolgen. 

Der OBM berichtet der Ratsversammlung regelmäßig bis zum 30.06. des Folgejahres über die Verwendung des Gästetaxaufkommens und die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Projekte.

Der bisherige Punkt 4 wird gestrichen und ersetzt

 4. (1) (NEU) In einem zusätzlichen Paragraphen „Befreiung von der Gästetaxepflicht“ zur „Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig“  sind folgende Ausnahmereglungen  aufzunehmen:

Von der Gästetaxepflicht sind befreit:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  1. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
  1. Schwerbehinderte mit den vorgedruckten Merkzeichen BL oder aG im Schwerbehindertenausweis,
  1. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird,
  1. Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben,
  1. Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlungaufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird,
  1. jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Gästetaxe entrichtet wird,

(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxepflicht sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben.

 

 5. Der § 3 (1), Satz 1 zum Gästetaxsatz wird wie folgt ersetzt:

Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag bei einem Übernachtungspreis bis einschließlich 30,00 Euro 1,00 Euro sowie bei einem Übernachtungspreis von über 30,00 Euro 3,00 Euro, ggf. jeweils incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 6. Die Verwaltung prüft bis zum 31.12.2018 nochmals die Ausgabe einer Gästecard. Dies auch unter der Maßgabe, dass ggf. das Finanzamt II bzw. das das Landesamt für Steuern und Finanzen ohnehin die Einführung der  Gästetaxe in Leipzig für umsatzsteuerpflichtig erklärt.

 

Begründung:

Die Einführung einer Gästetaxe kann wesentlich zur Stärkung des Kultur- und Touristik- und somit des Wirtschaftsstandortes Leipzig beitragen. Wichtige Voraussetzung dafür ist eine gewisse Akzeptanz bei Gästen und Beherbergungsbetrieben. Aus diesem Grunde halten wir eine Reihe von Befreiungstatbeständen für eine sozialpolitische Ausgewogenheit für unverzichtbar. Die Stadt Meißen, als Vorreiter bei der Einführung einer Gästetaxe in Sachsen, hat bereits ähnliche Ausnahmetatbestände in ihrer Gästetaxsatzung aufgenommen. Mit Hinblick auf Übernachtungsgäste im Niedrigstpreisbereich, wie Jugendherbergen, Zeltplätze etc. , halten wir eine Absenkung auf 1 Euro pro Übernachtung und Person als sachlich geboten und vertretbar. Aus unserer Sicht kann die Einführung einer attraktiven Gästecard die Akzeptanz der Gästetaxe weiter erhöhen. Daher sollte dies ernsthaft geprüft werden für den Fall, dass die Gästetaxpflicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Um die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle der Gästetaxe durch den Stadtrat sicherzustellen, ist es notwendig, dass die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, durch den Stadtrat bestätigt und dieser auch über die Verwendung des Gästetaxaufkommens regelmäßig informiert werden muss.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung eines städtischen Beauftragten bzw. Delegierten für das Nachtleben (in anderen Städten bereits unter dem Titel „Nachtbürgermeister“ bzw. „Night Mayor“ bekannt) für die Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei sollen sich insbesondere das Kulturdezernat und das Ordnungsamt mit ähnlich gelagerten Konzepten verschiedener deutscher und europäischer Städte auseinandersetzen, sowie mit Clubbetreibern, Gastronomen und Kultureinrichtungen in Leipzig eruieren, wie so eine Stelle sinnvoll implementiert werden kann.

 

Begründung:

In der Stadtforschung wird von einer Mediterranisierung der Städte gesprochen, das heißt, dass immer mehr Menschen viele ihrer Aktivitäten vor allem in den sommerlichen Abendstunden nach draußen verlegen. Es finden u.a. vermehrt Partys oder Straßenfeste statt und auch die vielfältige Klublandschaft in Leipzig sowie die Freisitze von vielen Kneipen sorgen dafür, dass viele Menschen abends und nachts in der Stadt unterwegs sind.

Die Abschaffung der Sperrstunde begrüßen wir ausdrücklich, weil wir uns gemeinsam mit anderen Fraktionen dafür eingesetzt haben, aber es gab auch negative Rückmeldung aus der Bevölkerung zu diesem Vorhaben. Dabei geht es in der Regel um Lärmbelästigungen, die Anwohner auf Grund von Klubs oder Freisitzen in ihrer Nachbarschaft empfinden. Wir sehen deshalb den Ansatz, einen sogenannten Nachtbürgermeister zu schaffen, den verschiedene deutsche und europäische Städte bereits verfolgen, als sinnvoll an, um hier eine vermittelnde Instanz zu schaffen, um Konflikte zwischen Nachtschwärmern und Anwohnern möglichst zu vermeiden.

Seit dem 19. Juli dieses Jahren ist Mannheim die erste deutsche Stadt, die offiziell einen Nachtbürgermeister hat, der als Verbindungsmann zwischen Gastronomen, Anwohnern, Stadtverwaltung und „Partygängern“ vermitteln soll, um u.a. mit konkreten Maßnahmen das Nachtleben sicherer zu machen und auch die Lärmbelästigung durch das Nachtleben in Grenzen zu halten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines Kreisverkehrs im Bereich Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße in die Mittelfristplanung für städtische Straßenbauvorhaben aufzunehmen. Die Maßnahme soll in der Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Kreuzung Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße für regelmäßig zu Irritationen und brenzligen Verkehrssituationen für alle Verkehrsteilnehmer. Da die Kreuzung leicht versetzt ist, ist unklar, ob das Queren der Stötteritzer Landstraße mehrere Abbiegevorgänge darstellt. Der damit einhergehenden Verunsicherung und Gefährdung der Verkehrsteilnehmer kann durch einen Kreisverkehr abgeholfen werden.