Aktuellen Medienberichten zufolge hat die IG Metall in den Schlichtungsgesprächen mit der Neuen Halberg Guss einen Teilerfolg erzielen können, indem nun auch über Fortführungs- und Entwicklungskonzepte gesprochen werden soll.

„Wir hoffen, dass die durch den sechswöchigen Streik bei der Neuen Halberg-Guss erzwungenen Schlichtungsgespräche zu dem Ergebnis führen, dass das Leipziger Werk, möglichst viele Arbeitsplätze sowie viel Wertschöpfung hier am Standort erhalten bleiben“, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Leipziger SPD-Fraktion Heiko Bär und ergänzt: „Es ist ein Zwischenerfolg für die Mitarbeiter der Neuen Halberg Guss und die IG Metall, dass das Unternehmen durch den entschlossenen Streik an den Standorten in Leipzig und Saarbrücken zu diesen Gesprächen gezwungen werden konnte. Für uns zeigt das auch, dass sich ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad und ein mutiger Arbeitskampf lohnen.“

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Einführung einer Gästetaxe ab 01.2019 mit der vorliegenden Gästetaxesatzung (Anlage 1).
  2. Der Oberbürgermeister wird zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Erhebung der Gästetaxe zu folgenden Maßnahmen beauftragt:
    1. Fortschreibung des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) ab 2019
    2. Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte und repräsentative Befragung, die alle touristisch relevanten Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig umfasst, bis zum 12.2018.
    3. Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation wird bis zum 01.01.2019 umgesetzt.

Der bisherige Punkt 3 wird gestrichen und ersetzt

3. Die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, wird im Jahr der Einbringung des Doppelhaushaltes bis zum 30.06. durch die Ratsversammlung mittels Beschlussvorlage bestätigt. Im Jahr 2018 wird dies bis zum 30.09. erfolgen. 

Der OBM berichtet der Ratsversammlung regelmäßig bis zum 30.06. des Folgejahres über die Verwendung des Gästetaxaufkommens und die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Projekte.

Der bisherige Punkt 4 wird gestrichen und ersetzt

 4. (1) (NEU) In einem zusätzlichen Paragraphen „Befreiung von der Gästetaxepflicht“ zur „Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig“  sind folgende Ausnahmereglungen  aufzunehmen:

Von der Gästetaxepflicht sind befreit:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  1. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
  1. Schwerbehinderte mit den vorgedruckten Merkzeichen BL oder aG im Schwerbehindertenausweis,
  1. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird,
  1. Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben,
  1. Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlungaufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird,
  1. jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Gästetaxe entrichtet wird,

(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxepflicht sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben.

 

 5. Der § 3 (1), Satz 1 zum Gästetaxsatz wird wie folgt ersetzt:

Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag bei einem Übernachtungspreis bis einschließlich 30,00 Euro 1,00 Euro sowie bei einem Übernachtungspreis von über 30,00 Euro 3,00 Euro, ggf. jeweils incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 6. Die Verwaltung prüft bis zum 31.12.2018 nochmals die Ausgabe einer Gästecard. Dies auch unter der Maßgabe, dass ggf. das Finanzamt II bzw. das das Landesamt für Steuern und Finanzen ohnehin die Einführung der  Gästetaxe in Leipzig für umsatzsteuerpflichtig erklärt.

 

Begründung:

Die Einführung einer Gästetaxe kann wesentlich zur Stärkung des Kultur- und Touristik- und somit des Wirtschaftsstandortes Leipzig beitragen. Wichtige Voraussetzung dafür ist eine gewisse Akzeptanz bei Gästen und Beherbergungsbetrieben. Aus diesem Grunde halten wir eine Reihe von Befreiungstatbeständen für eine sozialpolitische Ausgewogenheit für unverzichtbar. Die Stadt Meißen, als Vorreiter bei der Einführung einer Gästetaxe in Sachsen, hat bereits ähnliche Ausnahmetatbestände in ihrer Gästetaxsatzung aufgenommen. Mit Hinblick auf Übernachtungsgäste im Niedrigstpreisbereich, wie Jugendherbergen, Zeltplätze etc. , halten wir eine Absenkung auf 1 Euro pro Übernachtung und Person als sachlich geboten und vertretbar. Aus unserer Sicht kann die Einführung einer attraktiven Gästecard die Akzeptanz der Gästetaxe weiter erhöhen. Daher sollte dies ernsthaft geprüft werden für den Fall, dass die Gästetaxpflicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Um die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle der Gästetaxe durch den Stadtrat sicherzustellen, ist es notwendig, dass die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, durch den Stadtrat bestätigt und dieser auch über die Verwendung des Gästetaxaufkommens regelmäßig informiert werden muss.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung eines städtischen Beauftragten bzw. Delegierten für das Nachtleben (in anderen Städten bereits unter dem Titel „Nachtbürgermeister“ bzw. „Night Mayor“ bekannt) für die Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei sollen sich insbesondere das Kulturdezernat und das Ordnungsamt mit ähnlich gelagerten Konzepten verschiedener deutscher und europäischer Städte auseinandersetzen, sowie mit Clubbetreibern, Gastronomen und Kultureinrichtungen in Leipzig eruieren, wie so eine Stelle sinnvoll implementiert werden kann.

 

Begründung:

In der Stadtforschung wird von einer Mediterranisierung der Städte gesprochen, das heißt, dass immer mehr Menschen viele ihrer Aktivitäten vor allem in den sommerlichen Abendstunden nach draußen verlegen. Es finden u.a. vermehrt Partys oder Straßenfeste statt und auch die vielfältige Klublandschaft in Leipzig sowie die Freisitze von vielen Kneipen sorgen dafür, dass viele Menschen abends und nachts in der Stadt unterwegs sind.

Die Abschaffung der Sperrstunde begrüßen wir ausdrücklich, weil wir uns gemeinsam mit anderen Fraktionen dafür eingesetzt haben, aber es gab auch negative Rückmeldung aus der Bevölkerung zu diesem Vorhaben. Dabei geht es in der Regel um Lärmbelästigungen, die Anwohner auf Grund von Klubs oder Freisitzen in ihrer Nachbarschaft empfinden. Wir sehen deshalb den Ansatz, einen sogenannten Nachtbürgermeister zu schaffen, den verschiedene deutsche und europäische Städte bereits verfolgen, als sinnvoll an, um hier eine vermittelnde Instanz zu schaffen, um Konflikte zwischen Nachtschwärmern und Anwohnern möglichst zu vermeiden.

Seit dem 19. Juli dieses Jahren ist Mannheim die erste deutsche Stadt, die offiziell einen Nachtbürgermeister hat, der als Verbindungsmann zwischen Gastronomen, Anwohnern, Stadtverwaltung und „Partygängern“ vermitteln soll, um u.a. mit konkreten Maßnahmen das Nachtleben sicherer zu machen und auch die Lärmbelästigung durch das Nachtleben in Grenzen zu halten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines Kreisverkehrs im Bereich Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße in die Mittelfristplanung für städtische Straßenbauvorhaben aufzunehmen. Die Maßnahme soll in der Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau berücksichtigt werden.

Begründung:

Die Kreuzung Stötteritzer Landstraße / Mölkauer Straße für regelmäßig zu Irritationen und brenzligen Verkehrssituationen für alle Verkehrsteilnehmer. Da die Kreuzung leicht versetzt ist, ist unklar, ob das Queren der Stötteritzer Landstraße mehrere Abbiegevorgänge darstellt. Der damit einhergehenden Verunsicherung und Gefährdung der Verkehrsteilnehmer kann durch einen Kreisverkehr abgeholfen werden.

Artikel von Ingrid Glöckner für das Amtsblatt vom 18.08.2018

Die SPD-Fraktion sieht die Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts in vielen Fällen als zu unkonkret an. Wir haben einen angespannten Wohnungsmarkt und müssen zügig vorankommen, um nicht in die Situation zu kommen, dass Wohnraum noch knapper und dadurch noch viel teurer wird.  Die SPD-Fraktion erarbeitet vor diesem Hintergrund Vorschläge, die die wohnungspolitischen Maßnahmen und Instrumente konkretisiert, wodurch diese schneller sowie zielorientierter eingesetzt werden können.

Dabei geht es unter anderem um städtebauliche Gebote, die Investoren zwingen sollen, Grundstücke zu entwickeln und nicht, wie am Beispiel des Bayrischen Bahnhofs jahrelang brach liegen zu lassen, denn dadurch entsteht auch ein Schaden für die Allgemeinheit. Schließlich sollen dort neben Wohnraum auch Schulen und Kitas entstehen, die die Stadt dringend braucht. Des Weiteren

soll die Stadt auch stärker von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen, die sie durch das Nutzen von Vorkaufsrechten hat, um so einerseits Flächenreserven zu schaffen und andererseits bei vielen Stadtentwicklungsthemen auch Chef im Ring zu sein. Außerdem sehen wir es kritisch, dass die Übertragung von städtischen Wohnimmobilien an die LWB noch immer nicht so richtig aus der Prüfphase herausgekommen ist.

Ein gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD und Freibeutern sieht die Bildung eines Mobilitätsfonds mit einem Volumen von mindestens 50 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 vor, um den Ausbau des ÖPNV in Leipzig langfristig zu sichern. Eine Änderung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt, da dies die Direktbetrauung der LVB sowie den steuerlichen Querverbund gefährden könnte.

„Mit diesem Antrag wird die Investitionsfähigkeit der LVB in den nächsten Jahren gesichert und Planungssicherheit für alle Beteiligten hergestellt, was für meine Fraktion ein wichtiges Hauptanliegen war“, kommentiert Fraktionsvize Heiko Oßwald, der auch beteiligungspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, den Antrag.

„Bisher ging es in der gesamten Debatte immer nur um kurzfristige Investitionshilfen oder allgemeine Zuschusserhöhungen, die aber das Problem der Finanzierung von mittelfristig anstehenden Großinvestitionen nicht berücksichtigten. Daher hat meine Fraktion Wert darauf gelegt, dass wir hier einen nachhaltigen Lösungsansatz gefunden haben“, meint Sven Morlok von den Freibeutern, der seine Fraktion auch im LVV-Aufsichtsrat vertritt.

„Gerade auch im Hinblick auf die zu Ende gehende politische Debatte zu den Mobilitätsszenarien ist es jetzt wichtig, einen seriösen Vorschlag zu machen, wie deren Umsetzung finanziert werden kann. Wir verstehen unseren Antrag deshalb auch als Diskussionsangebot an alle anderen Fraktionen, um möglichst noch im Herbst zu einer Lösung zu kommen“, so Morlok.

Für beide Fraktionen war weiterhin wichtig, dass die Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Rücklage klar beim Stadtrat liegt. „Wir denken, dass wir mit diesem Antrag einen transparenten und nachhaltigen Vorschlag machen, um den Ausbau des ÖPNV zu sichern und seine Finanzierung gerecht zwischen Stadt und LVV-Konzern aufzuteilen“, ergänzt Oßwald abschließend.

Beide Stadträte können sich vorstellen, dass die Zahlungen in den Mobilitätsfond auch über das Jahr 2023 bis zum Abschluss der Großinvestitionen in Verkehrsbereich fortgeführt werden.

Bezahlbares Wohnen ist eines der großen Themen, denen sich die Stadt Leipzig in den nächsten Jahren intensiv widmen muss. Die Leipziger SPD-Fraktion hat deshalb unter anderem angeregt, dass auch in Leipzig ein Bündnis für bezahlbares Wohnen initiiert wird.

„In Leipzig stehen wir vor dem Problem, dass sich der Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren sehr deutlich verändert hat. Die Mietpreise kennen mittlerweile nur die Richtung nach oben und bezahlbarer Wohnraum ist dadurch immer knapper geworden. Wohnen ist jedoch eines der Grundbedürfnisse des Menschen und bezahlbarer Wohnraum ist deshalb aus unserer Sicht eines der Kernthemen für die Stadt Leipzig“, so SPD-Fraktionschef Christopher Zenker.

Die SPD-Fraktion hat daher ein Bündnis für bezahlbares Wohnen vorgeschlagen, um gemeinsam mit Verwaltung, Kommunalpolitik, Vertretern der Immobilien- und Bauwirtschaft sowie Vereinen und Verbänden Wege zu suchen, wie mehr bezahlbarer Wohnraum in Leipzig geschaffen werden kann.

„In diesem Zusammenhang sehen wir auch unseren Änderungsvorschlag zu den Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts“, so Zenker weiter. „Wir hatten ja bereits vor Längerem kritisiert, dass uns das, was die Verwaltung hierzu vorgeschlagen hat, zu unambitioniert ist, um das Problem, vor dem wir stehen, auch zügig lösen zu können. Ich denke dabei nur an den Bayrischen Bahnhof, wo seit Jahren nichts passiert, obwohl dort nicht nur Wohnungen sondern auch dringend benötigte Kitas und Schulen entstehen sollten. Solche Hängepartien kann sich die Stadt nicht mehr leisten.“

Deshalb schlagen die Sozialdemokraten unter anderem vor, zu prüfen, ob künftig mit Baugeboten gearbeitet wird, um Investoren dazu zu bringen, erworbene Flächen auch tatsächlich zu entwickeln. Ferner soll ein Fonds geschaffen werden, über den Belegrechte für Wohnungen erworben werden, um sozial Benachteiligte zielgerichteter mit Wohnraum versorgen zu können. Auch soll die Stadt künftig konsequenter Vorkaufsrechte für Grundstücke wahrnehmen, um dadurch Flächenreserven für Wohnbebauung, soziale Infrastruktur oder auch wirtschaftliche Ansiedlungen vorhalten zu können.

„Wir wollen zudem endlich eine Lösung beim Umgang mit städtischen Wohnungen. Seit fünf Jahren fordern wir, dass Wohnungen, die in der Verwaltung der Stadt liegen, an die LWB übertragen werden. Seit 2013 prüft die Verwaltung, ob und wie sie das machen kann. Aus unserer Sicht ist es nun an der Zeit, hier Nägel mit Köpfen zu machen, diese Wohnungen an die LWB zu übertragen und sie damit zielgerichtet am Wohnungsmarkt anbieten zu können“, so Zenker abschließend.