Die SPD-Fraktion im Stadtrat Leipzig hat mit der Ratsversammlung und vorheriger Beschlussfassung in der Fraktion am 11. April einen Antrag ins Verfahren gebracht, der zum einen ein Sonderprogramm für Kunstrasenplätze und zum anderen eine erhöhte einheitliche Sportförderquote durch das Land fordert.

Hierzu erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Christopher Zenker:

„Vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fussball-EM 2024 soll die Stadtverwaltung ein Sonderförderprogramm für Kunstrasenplätze mit mindestens 500.000 Euro jährlich bis zum Jahr 2024 auflegen. Dass der Sportbürgermeister bereits angekündigt hat, unser Anliegen zu unterstützen, freut uns sehr. Ohne ein solches zusätzliches Förderprogramm wären die Investitionsmittel für Großmaßnahmen für die nächsten Jahre fast ausschließlich für Kunstrasenplätze im Fußball gebunden. Im Jahr 2018 ist dies bereits der Fall. Was für den Fußball gut wäre, würde zu Lasten aller anderen Maßnahmen gehen. Ein Sonderprogramm für Kunstrasenplätze würde eben dazu führen, neuen Spielraum für andere Maßnahmen zu bekommen, vor allem für Funktionsgebäude, wie Sanitärtrakte und ähnliches.“

Mit Blick darauf, dass zuletzt die Umweltverträglichkeit von Kunstrasenplatzen in die Kritik geraten ist, fordert die SPD Fraktion, auch zu prüfen, inwiefern vorrangig ökologisch verantwortungsvolles Material wie z.B. Korkgranulat verwendet werden kann. Neben mehr Geld für Kunstrasenplätze fordert die SPD Fraktion eine Angleichung der Fördersätze in der Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen auf 50 Prozent.

„Man kann es niemanden erklären warum Sportarten wie beispielsweise Fußball, Kanurennsport oder Rugby bei großen Investitionen vonseiten des Freistaats nur mit 30 Prozent gefördert werden, Sportarten hingegen, die in Hallen oder Sporträumen stattfinden und deshalb als gedeckte Sportarten deklariert sind, mit 50 Prozent. Die aktuelle Regelung hat zuletzt beim Bootshaus der SG LVB dazu geführt, dass dort nur 30 Prozent durch den Freistaat gefördert wurden, obwohl der Bau selber ‚gedeckt‘ war.“ fordert Christopher Zenker, der auch dem städtischen Sportausschuss vorsitzt.

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion und Vorsitzender FA Sport

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

Wir sind der Auffassung, dass Eishockey und öffentliches Eislaufen eine Zukunft haben sollen – in Leipzig. Wir sind auch der Auffassung, dass die Stadt dies fördern sollte. Wir sind nicht der Auffassung, dass die Stadt eine Eishalle bauen sollte – weder solitär noch im Paket mit Verwaltungsgebäuden oder weiteren Sporteinrichtungen. Das wäre in Anbetracht der notwendigen Investitionen anderen Vereinen gegenüber recht unfair und hätte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht viel gemein.

Wie stellen wir uns das vor?

Zunächst einmal soll die Stadt Leipzig in Verhandlungen mit Taucha und dem Landratsamt Nordsachsen treten, um vielleicht doch noch eine Nutzungsverlängerung für das Eiszelt in Taucha zu erreichen. Damit könnte Zeit gewonnen werden, um endlich eine langfristige Lösung zu finden. Favorisierte Variante ist ja nach wie vor, dass die Icefighter mit den Eigentümer des Kohlrabizirkus einig werden und – wie bereits vor längerer Zeit angekündigt – der südliche Teil des Gebäudes das neue Domizil des Eishockey-Clubs wird.

Sollten die Gespräche mit der Stadt Taucha und dem Landratsamt nicht erfolgreich und auch die bisher favorisierte Lösung dann noch nicht machbar sein, sollte die Stadt Leipzig durchaus einen einmaligen Zuschuss von bis zu 200.000 Euro für den Umzug der Icefighters nach Leipzig, in ein vom Verein angemietetes Objekt, bereitstellen. Weil dabei beihilferechtliche Belange zu beachten sind, kann die Summe auch nicht höher ausfallen. Das mag für den Verein vielleicht bitter sein, aber es lässt anderes nicht lösen.

Darüber hinaus soll die Stadt für den Fall prüfen, dass die Icefighters kein geeignetes Objekt finden, ob ein geeignetes städtisches Grundstück als Interimsstandort zur Verfügung gestellt werden kann. Wir haben eine recht konkrete Vorstellung, wo das sein könnte, wollen aber vorher prüfen lassen, ob anderweitige Planungen der Stadt oder der LEVG einem Eiszelt im Areal Semmelweißstraße/Deutscher Platz im Wege stehen würden.

Sollte das nicht der Fall sein, kann diese Fläche aus unserer Sicht vorübergehend für ein Eiszelt genutzt werden. Jedem von uns wird klar sein, ein solches Zelt kann nur eine Interimslösung sein. Wir wollen deshalb wir die Stadt beauftragen, dass bis zum Ende dieses Jahres eine langfristige Lösung erarbeitet wird. Das ist allerdings nicht allein eine Aufgabe der Stadt, hier sind auch die Icefighters gefragt.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

werte Stadträtinnen und Stadträte, werte Gäste,

ein paar offene Worte vorweg. Wir haben es uns mit den vorliegenden Anträgen zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung nicht leicht gemacht und ja wir haben dazu heftig diskutiert und teilweise unterschiedliche Ansichten. Wir werden deshalb auch nicht einheitlich abstimmen. Die eine Hälfte der Fraktion wird der Abschaffung zustimmen, die andere Hälfte favorisiert den Verwaltungsstandpunkt. Ich spreche für den Teil der SPD-Fraktion, der für die Abschaffung stimmen wird.

Keine andere kommunale Satzung ist in Deutschland so umstritten wie die Straßenausbaubeitragssatzung. Hunderte anhängige Klagen, überforderte Verwaltungsangestellte und Juristen, deutschlandweit zahlreiche Anwohner- und Bürgerinitiativen sprechen ein klare Sprache dafür, welche Akzeptanz- und Rechtsprobleme diese Satzungen verursacht haben. Die Meinungen reichen hier von grundsätzlicher Ablehnung, Straßenerneuerung sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und ist von der Allgemeinheit zu tragen, bis zur Ablehnung wegen vieler Ungerechtigkeiten im Detail. Eckgrundstücke, Grundstücke mit viel Hinterland oder Grundstücke an einseitig bebauten Straßen zahlen mehr, Straßen mit Durchgangsverkehr werden schneller abgenutzt, Straßen mit Instandhaltungsstau müssen viel teuer saniert werden, die Probleme sind sehr vielfältig und sehr emotional für die Betroffenen.

Daher haben die Länder Baden Württemberg, Berlin und Hamburg die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gänzlich abgeschafft, Bayern ist wegen der aufziehenden Landtagswahl gerade dabei. Schleswig Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Saarland, Rheinland Pfalz und Sachsen stellen es den Kommunen frei, diese Beiträge zu erheben. In Sachsen haben die beiden anderen großen kreisfreien Städte, Dresden und Chemnitz bereits von diesem Ermessenspielraum Gebrauch gemacht und erheben diese Beiträge seit geraumer Zeit nicht mehr. Ja und Leipzig hat auch diesen Ermessenspielraum, von der Landesdirektion bestätigt. Solange eine Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen aus der Liquidität oder durch Kreditaufnahme möglich ist, liegt es im Ermessen der Gemeinde, diese Beiträge zu erheben. Die größeren Spielräume aus der in 2016 geänderten Entschuldungskonzeption musste Leipzig bis jetzt noch nicht in Anspruch nehmen (größtenteils wegen der zeitlichen Verschiebung von Investitionen) und konnte weiter Schulden tilgen. Damit ist das Argument vom Tisch, Leipzig hätte gar keinen Ermessenspielraum und das Kommunale Abgabengesetz (KAG) müsste erst noch geändert werden.

Ein weiteres Argument für die Beibehaltung der Beiträge, welches immer angeführt wird, ist das der wirtschaftlichen Begünstigung der Anlieger aufgrund der Baumaßnahmen. Die Idee der Straßenausbaubeitragssatzung kommt aus der kommunalen Urzeit, aus der Ära der autogerechten Stadt. Damals galt die Auffassung, wird die Straße größer, schöner und breiter, dann ist das auch gut für den Anrainer. Aber heute gibt es immer mehr Menschen, gerade auch in Großstädten, die haben gar kein Auto mehr und nutzen andere Verkehrsmittel. Und die wollen dann nicht noch dafür zahlen, dass mehr Autos am eigenen Wohnzimmer vorbei rasen. Daher ist das mit der wirtschaftlichen Begünstigung für Anlieger ein sehr zweischneidiges Schwert und derjenige der sein Grundstück nicht verkaufen will und weiter dort wohnen will, kann von der Wertsteigerung des Grundstücks die Beiträge sowieso nicht bezahlen. Ganz zu Schweigen, was das Thema Wohneigentumsförderung angeht. Auch hier ist die Abgabe sehr kontraproduktiv.

Leipzig hat in den letzten Jahren ca. 1,8 Mio. Euro/Jahr eingenommen bei ca. 300.000 Euro Verwaltungsaufwand. Natürlich fehlen diese Mittel im Haushalt. Aber es sind auch 26 Klagen anhängig mit einer streitbehafteten Summe von 2,7 Mio. Euro und weiteren 700.000 Euro Außenständen. Mal ganz ehrlich, zur Haushaltskonsolidierung taugt diese Abgabe nicht, sie bewegt sich auf dem Niveau der Vermögensteuer. Entscheidend wird sein, wie es uns gelingt, den positiven Trend bei der Gewerbesteuer fortzuschreiben (in den letzten 10 Jahren eine Steigerung von über 100 Mio. Euro) und wie es den Kommunen in Sachsen bei der Neuordnung der Länderfinanzbeziehungen ab 2020 gelingt, ihren berechtigten Anteil aus den Gemeindesteuerkraftzuweisungen einzufordern. Genau dort, wird finanzpolitisch die Musik spielen. Dennoch empfehlen wir der Verwaltung, sich über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag beim Freistaat Sachsen für eine generelle Streichung aus dem KAG einzusetzen und statt dessen eine adäquate Gegenfinanzierung einzufordern, z.B. über einen Gemeindeanteil an der Kfz.-Steuer, die ja eine Landessteuer ist.

Rednerin: Nicole Wohlfarth, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste,

wir haben in den letzten Wochen und Monaten eine hochemotionale Debatte um einzelne Personen der Stadtgeschichte und die Begrifflichkeit der Demokratie erlebt. Vieles davon war der Demokratie in der wir heute leben unwürdig. Gerade die Versuche der LINKEn die ersten demokratischen Schritte auf deutschem Boden zu verunglimpfen verurteilen wir deutlich. Dass die ersten Wahlen des Kaiserreichs selbstverständlich nicht den heutigen Ansprüchen genügten, steht außer Frage. Wenn Sie aber schon die ersten Gehversuche derart verunglimpfen, dann müssen Sie auch sagen, was Ihre Vorstellungen einer Demokratie sind: direkte Demokratie, repräsentative Demokratie oder gar die sozialistische Demokratie, die es zwischen 1948 und 1989 schon einmal gab? Das haben Sie bisher nicht getan.

Die Entscheidung darüber, dass es eine Galerie der Oberbürgermeister geben soll, hat der Ältestenrat vor acht Jahren entschieden, die genaue Gestaltung jedoch nicht. Hierzu können Sie auch Ihre damaligen Fraktionsvorsitzenden fragen. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass wir die Ausgestaltung die Präsentation hier im Konsens entscheiden um derartige Debatten und übertriebenen Profilierungen zu verhindern. Die Geschichte unserer Stadt ist durch seine zwei Diktaturen vielfältig, ebenso die Persönlichkeiten an der Spitze der Verwaltung. Hier brauchen wir aber keine parteipolitischen Debatten über das Für und Wider, sondern eine angemessene wissenschaftliche Grundlage für die Darstellung.

Mit der Erstellung einer solchen, möchten wir gern das Stadtgeschichtliche Museum beauftragen, denn zu unserer Stadtgeschichte gehören eben nicht nur demokratisch gewählte Bürgermeister. Hier eine Lösung zu finden, die keine Episode von vornherein ausklammert, sondern sie historisch einordnet, soll mit unserem Antrag erreicht werden. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

Zum Vorschlag der CDU-Fraktion, durch eine Milieuschutzsatzung die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten, weil dadurch der Einzelhandel im Zentrum weiterhin Priorität genießen soll, erklärt der SPD-Fraktionschef Christopher Zenker:

„Wir begrüßen das Vorhaben der CDU-Fraktion, die Leipziger Innenstadt auch in Zukunft durch ein breit gefächertes Einzelhandelsangebot attraktiv und insbesondere damit auch Karstadt mit seinen 400 Mitarbeitenden möglichst am Standort zu halten. Wenn das über Milieuschutz realisierbar ist, stehen wir dem offen gegenüber. Zu einer starken Stadt gehört eine attraktive Innenstadt und Leipzig hat aktuell eine der schönsten bzw. die schönste Innenstadt. Ein Einzelhandel der prosperieren will, benötigt jedoch auch Kunden mit Kaufkraft. In Leipzig muss also auch ausreichend finanzierbarer Wohnraum zur Verfügung steht, damit nach der Miete noch genug Geld übrig ist.“

Bislang spielen Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen insbesondere im Mietwohnungsmarkt eine Rolle, um unerwünschte Veränderungen der Einwohnerstruktur eines Wohnviertels zu verhindern und auch weiterhin sozial durchmischte Quartiere zu haben.

„Ich hoffe, dass die Union nicht nur beim Einzelhandel auf Milieuschutz und Erhaltung setzen möchte, sondern sich auch im wohnungspolitischen Bereich für dieses Thema öffnet, denn bislang spielte dieses Instrument für sie keine Rolle. Auch die Wiederaufnahme des sozialen Wohnungsbaus wurde von der CDU vor ziemlich genau einem Jahr abgelehnt. Ein aktueller Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Lindenauer Hafen, durch den sozialer Wohnungsbau in dem Areal nicht mehr zwingend passieren soll, zeichnet dort kein neues Bild. Weil Leipzig nach wie vor wächst, selbst wenn das Tempo aktuell abzunehmen scheint, ist Wohnraum – und in dem Fall preiswerter Wohnraum –  eines unserer drängendsten Probleme.“

Die Stadtverwaltung ist gerade dabei, die sich aus dem Wohnungspolitischen Konzept ergebenden Instrumente zu erarbeiten, durch die Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Wohnungsangebot geschaffen werden sollen. Das von Mieterhöhungen immer mehr Leipzigerinnen und Leipziger betroffen sind, zeigt auch die bereits im Vorfeld breite Resonanz für die den 20. April angekündigte Demo von „Leipzig- Stadt für Alle“.

„Wir hoffen, dass das zuständige Baudezernat dem Rat zügig die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts mit einem breiten Fächer an Maßnahmen zur Reduzierung von Mietpreissteigerungen übergibt. Die Zeit drängt und wir sollten, unabhängig davon, wie lang die aktuelle Phase des geringeren Wachstums dauert, hier schnell vorankommen. Das betrifft neben dem sozialen Wohnungsbau, für den aktuell Mittel von Bund und Land zur Verfügung stehen, auch Maßnahmen wie Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen. Darüber hinaus müssen zügig die Grundlagen für Zweckentfremdungsverbote geschaffen werden. Ein abgeschwächtes Wachstum kann dabei helfen, nicht noch weiter ins Hintertreffen zu kommen“, so Zenker abschließend.

Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde im Mai 2017 die Stadtverwaltung aufgefordert, sich des Themas der Umsetzung noch offener Bebauungspläne (B-Pläne) für den Wohnungsbau zu widmen, entsprechende Gespräche mit den Grundstückseigentümern und -entwicklern zu führen und dem Stadtrat über den Stand zu berichten. Nunmehr liegt mit der Informationsvorlage Nr. VI-lfo-05239 der entsprechende Sachstandsbericht für die Ratsversammlung am kommenden Mittwoch vor.

Hierzu erklärt SPD-Stadtrat Andreas Geisler:

„Unsere Stadt wächst und wir erleben einen Wohnungsmarkt, der immer enger wird. War es noch vor wenigen Jahren möglich, größere Wohnungen für recht wenig Geld anzumieten, sieht die Lage heute ganz anders aus. Wir diskutieren, wie neuer, zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann. Neben dem Mietwohnungsmarkt sollte der Fokus auch auf die Bildung von Wohneigentum gerichtet werden. Allerdings sind die Möglichkeiten Wohneigentum im eigenen Haus zu erreichen, weniger geworden, weil freie und bebaubare Grundstücke seltener und vor allem auch teurer geworden sind. Uns war bekannt, dass es Areale in Leipzig gibt, für die Bebauungspläne beschlossen wurden, auf denen allerdings in der Folge nichts passierte. Das wollten wir geklärt haben, um so auch eine Aktivierung dieser Gebiete für den Wohnungsbau zu erreichen. Leipzig hat im Vergleich zu anderen Städten nach wie vor eine viel zu geringe Quote an Einwohnern, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Das wollen wir ändern, insbesondere für Familien mit mehreren Kindern, denn das hat etwas zu tun mit Zukunftsvertrauen in diese Stadt.“

Wie der Informationsvorlage zu entnehmen ist, ist in einigen Gebieten wieder etwas in Bewegung gekommen, weil die Nachfrage nach Wohnraum hoch ist und sich dadurch auch für Eigentümer und Bauträger eine Investition lohnenswert ist.

„Es ist zunächst einmal ein gutes Signal, dass sich die Stadt nun intensiver mit dieser Thematik befasst. Wir halten es jedoch für notwendig, dass die Verwaltung hier dran bleibt. Vor allem auch dann, wenn in solchen B-Plan-Gebieten neben Einfamilienhäusern auch Geschosswohnungsbau möglich ist und die Infrastruktur, wie ÖPNV, Schulen oder Kitas das hergeben.“

Andreas Geisler abschließend: „Es freut mich besonders, dass als einer der ersten Standorte, wo etwas passieren soll, ein B-Plan in meiner Heimatgemeinde Lindenthal auserkoren wurde. Ich werde die Umsetzung aktiv begleiten.“

Beschlussvorschlag:

    1. Die Stadtverwaltung prüft, vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fußball-EM 2024, die Einrichtung eines Sonderprogramms zum Bau von Kunstrasenplätzen bzw. entsprechenden Alternativen. Das Förderprogramm ist zusätzlich zur bestehenden Investitionsförderung aufzulegen und sollte jährlich 500.000 Euro umfassen. Bei der Einrichtung des Förderprogramms soll auch versucht werden, zusätzliche Mittel des Bundes bzw. von Stiftungen und Unternehmen einzuwerben. Das Prüfergebnis ist dem Sportausschuss bis Ende September 2018 vorzulegen. Es soll weiterhin geprüft werden, wie die Sportvereine hinsichtlich einer langfristigen Nutzung bei der Pflege unterstützt werden können.
    2. Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterscheidet in der Förderhöhe zwischen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Die Stadtverwaltung setzt sich daher gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent ein.

 

Begründung:

  1. Die im aktuellen Sportprogramm beschlossenen Mittel für investive Großmaßnahmen werden aufgrund des hohen Bedarfes und aufgrund der in der Höhe fest geschriebenen Mittel im Haushalt fast ausschließlich für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenplätzen für Fußball verwendet. Für die notwendige Sanierung von Funktionsgebäuden, sowie den Bau/die Sanierung von Rasenplätzen für andere Sportarten, könnte durch ein Sonderprogramm Kunstrasenplätze entsprechender Spielraum geschaffen werden. Kunstrasenplätze haben den Vorteil einer ganzjährigen Bespielbarkeit. Vor dem Hintergrund der Kritik bzgl. einer umweltschädlichen Wirkung durch Kunstrasenplätze soll nach Möglichkeit die vorrangige Verwendung von ökologisch verantwortungsvollem Material, z.B. Korkgranulat, geprüft werden.
  2. Derzeit werden durch die sächsische Sportförderrichtlinie gedeckte Sportstätten, also alle Sporthallen mit einem Dach, zu 50 Prozent gefördert. So genannte ungedeckte Sportstätten, also alle Sportarten mit Sportstätten unter freiem Himmel, werden dagegen derzeit nur mit einer Förderquote von 30 Prozent vom Freistaat bedacht. Hier ist eine Vereinheitlichung auf eine 50 prozentige Förderung wünschenswert.