Artikel von Nicole Wohlfarth für Amtsblatt vom 13.06.2015
Die Stadträte diskutieren gerade die Ausweitung der Ortschaftsverfassung auf die Stadtbezirke. Die einen schwärmen von schnelleren und transparenteren Entscheidungen durch die Vertreter vor Ort, andere aber sehen dabei auch Schwierigkeiten und offene Fragen. Die bisherigen zehn Ortschaftsräte werden direkt gewählt und organisieren sich selbst. Dabei können sie zugewiesene Brauchtumsmittel an Vereine vor Ort vergeben und den ursprünglichen Ortskern erhalten. Alles unter dem Vorbehalt, dass nicht gesamtstädtische Entscheidungen betroffen sind.
Die Stadtbezirksbeiräte hingegen bestehen aus den entsandten Vertretern der gewählten Parteien und Wählervereinigungen. Fast überall treffen dabei städtische auf ländliche Teile. Daher stellt sich uns die Frage, wie bei der gewählten Zusammensetzung der Stadtbezirksbeiräte jeder Stadtteil entsprechend vertreten sein soll, auch die Mittelvergabe für Brauchtum und die Erhaltung des Ortskerns sind hier fragwürdig. Diese Fragen werden mit der Ausdehnung der Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksbeiräte nicht geklärt. Konsequent wäre es daher, für jeden Stadtteil ein Gremium einzurichten: 63 Stadtteile=63 Gremien. So würde das Zusammenwachsen der Stadt aber verhindert. Daher plädiert die SPD-Fraktion dafür, am bestehenden Status quo festzuhalten.


Beitrag zum Leipziger Amtsblatt vom 16.5.2015 von Stadtrat Mathias Weber
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Bewegungsparcours werden im Freien aufgestellt und stellen ein wohnortnahes und kostenfreies sportliches Angebot dar. In Leipzig gibt es bereits zwei dieser Bewegungsparcours. Beliebt sind solche Parcours vor allem im asiatischen Raum, aber auch in Europa und Deutschland findet diese Art der sportlichen Aktivität immer mehr Anklang.
Im Zuge der aktuell laufenden Überarbeitung der Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig, in der unter anderem auch die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die ehrenamtlich tätigen Stadtratsmitglieder geregelt werden, wird sich die SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter, die der Ratsversammlung angehören, aber in Haft sitzen, in der Zeit keine Aufwandsentschädigung von der Stadt Leipzig erhalten.