Korrekturen bei Antragsbearbeitung für Schülerbeförderung notwendig
Zur gestrigen Ratsversammlung hat die SPD-Fraktion eine Anfrage zur Umstellung der Finanzierung der Schülerbeförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket gestellt. Die SPD-Fraktion hatte hierzu Schreiben von Eltern bekommen, deren Anträge auf Förderung abgelehnt wurden.
„Nach Aussage der Verwaltung wurden lediglich 15,3 Prozent der Anträge vom Sozialamt positiv beschieden, beim Jobcenter liegt die Quote sogar bei unter einem Prozent. Insgesamt wurden bisher 2172 Anträge bearbeitet. Die Bewilligungsquoten liegen weit unter denen der Vorjahre“, so Christopher Zenker, Mitglied im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule.
Seit Beginn des Schuljahres 2013/14 werden Leistungen für die Schülercard für die Kinder von Beziehern von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und jenen, die einen Zuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bekommen, aus dem Leistungspaket „Bildung und Teilhabe“ finanziert. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die einfache Entfernung zwischen Wohnort und der besuchten Schule für Schüler bis einschließlich der 9. Klasse mehr als 2 Kilometer bzw. 3 Kilometer für Schüler ab der 10 Klasse beträgt.
„Die hohen Ablehnungsquoten halten wir für unrealistisch und damit für ungerechtfertigt. Wir raten Eltern, die eine Ablehnung erhalten haben, in Widerspruch zu gehen. Vor allem dann, wenn der Ablehnungsgrund war, dass nicht die nächstgelegene weiterführende Schule bzw. eine freie Schule besucht wird. Der Widerspruch muss jedoch begründet sein.“
Die Stadtverwaltung führt in der Anfrage die Gründe aus, die einen Widerspruch rechtfertigen: Das können zum Beispiel das besondere Profil einer Schule sein oder die Tatsache, dass bereits ein Geschwisterkind jene Schule besucht, dass ein Wohnortwechsel ohne gleichzeitigen Schulwechsel vorliegt, oder, dass die nächstgelegene Schule nicht behindertengerecht ausgestattet ist. Ein weiterer Grund, der leider auch immer öfter vorkommt, ist die fehlende Aufnahmekapazität der nächstgelegenen Schule.
„Die Umstellung auf das Bildungs- und Teilhabepaket ist scheinbar bisher nur suboptimal in der Verwaltung und im Jobcenter verlaufen. Sozialamt und Jobcenter müssen schnellstmöglich korrigierend eingreifen und die Antragsbearbeitung überarbeiten. Wenn rechtlich möglich, sollte neben der Einkommenssituation nur noch die Entfernung zwischen Wohnort und besuchter Schule als Bewilligungsgrundlage herangezogen werden, da Eltern entweder gezwungen sind, oder aus Gründen des Profils, eine andere als die nächstgelegene Schule zu wählen. Dies würde massiv Bürokratie abbauen und Eltern und Verwaltung entlasten“, so Zenker abschließend.