Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2020 das durch die Stadt Leipzig an die LVV gegebene Gesellschafterdarlehen in der Höhe von rund 238 Millionen Euro in Eigenkapital der LVV GmbH umzuwandeln.

Der L-Gruppe soll damit zusätzlicher Handlungsspielraum eröffnet werden, um den anstehenden Herausforderungen gestärkt begegnen zu können.

Begründung:

Hintergrund dieses Antrags ist der Ende Oktober 2018 durch eine Mehrheit aus CDU, Linke und AfD gefasste Ratsbeschluss, welcher neben einem Tarifmoratorium weitere finanzielle Bürden für den gesamten Konzern mit sich bringen wird. So soll die Erhöhung des Zuschusses an die LVB in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro allein durch den Stadtkonzern erfolgen und zusätzlich das Gesellschafterdarlehen mit jährlich 5 Millionen Euro getilgt werden. Diese Mehrbelastung i.H.v. 15 Mio. Euro jährlich stellt die LVV und die Konzernunternehmen aus Sicht der Leipziger SPD-Fraktion vor große Herausforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund der gerechten und konkurrenzfähigen Entlohnung der Beschäftigten und nötiger Investitionen in das Anlagevermögen.

 

In den nächsten Jahren muss die Leipziger Gruppe in vielen Bereichen wichtige Weichen für die Zukunft stellen, die ohne notwendige Eigenmittel nicht zu realisieren sind. Hier gehören unter anderem:

  • der weitere Ausbau der regenerativen Energien mit dem Ziel, bis 2025 im Mittel ausreichend Strom aus regenerativen Quellen und der umweltfreundlichen erdgasbasierten Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen,
  • die Leipziger Wärmewende mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Fernwärmeversorgung auf Braunkohlebasis möglichst schnell, sofern technisch und wirtschaftlich vertretbar bereits mit Auslaufen des aktuellen Fernwärmeliefervertrages mit dem Kraftwerk Lippendorf im Jahr 2023, zu realisieren,
  • die Umsetzung des durch die Ratsversammlung beschlossenen Nachhaltigkeitsszenarios im Rahmen der Leipziger Verkehrsstrategie 2030,
  • Realisierung notwendiger Investitionen in das Wasser- und Abwassernetz für die weiterhin sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Bereitstellung von Wasser bzw. Entsorgung von Abwasser,
  • Verbesserung der Finanzierungsfähigkeit auf dem Kapitalmarkt, um die notwendigen Investitionen abzusichern,
  • Aufrechterhaltung des Status als attraktiver regionaler Arbeitgeber, welcher auch vor dem Hintergrund des demographisch determinierten Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt bestehen kann und in der Lage ist, konkurrenzfähige Löhne und Gehälter zu bieten.