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Neufassung „Anpassung der Förderung von Balkon Solar“

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum 01.01.2026 anzupassen.

Gefördert werden sollen künftig Balkonsolaranlagen, die das das komplette oder teilweise Geländer als Solaranlage nutzen, statt Solaranlagen vor das Geländer zu hängen.

Die Förderung soll für die Sanierung der Balkongeländer oder den Neubau von Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

Begründung:

Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu die verschiedensten Produkte an.

Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht schöne Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte ggf. bei der LWB oder den Genossenschaften auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen. 

Der Verwaltungsstandpunkt sagt, „dass der im Antrag verfolgte Ansatz einer einheitlichen Anlagengestaltung und der Vermeidung von zusätzlichem Materialverbrauch aus städtebaulicher Sicht bzw. Nachhaltigkeitserwägungen grundsätzlich begrüßenswert ist. Gleiches gilt für den Ansatz, alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses in die Stromerzeugung aus entsprechend installierten Solaranlagen einzubeziehen, damit diese von der Anlage profitieren.“ Mit der neuen Zeitschiene soll der Verwaltung genügend Zeit gegeben werden, um die Förderung entsprechend anzupassen.