Neufassung: Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Spielplätzen prüfen
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass für die Bernhard-Göring-Straße zwischen Kurt-Eisner-Straße und Wiedebachplatz bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen wurde, welche diesen Abschnitt in eine Tempo-30-Zonenregelung einbezieht. Die Umsetzung erfolgt im 1. Halbjahr 2020.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass für die Anordnung von Tempo 30 an Spielplätzen eine Ermächtigungsgrundlage in der Verwaltungsvorschrift zur StVO, analog der zur Zulässigkeit der Anordnung von Tempo-30 vor Schulen und Kitas, eingeführt wird. Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2020 zu prüfen, an welchen Standorten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo-30 bereits jetzt, ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage, möglich ist. Über die schrittweise Umsetzung werden der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie der Fachausschuss Jugend und Schule informiert.
Begründung:
Vor der Kurt-Masur-Schule gilt eine Tempo-30-Regelung, allerdings nur auf der Bernhard-Göring-Straße. Dieser Bereich endet allerdings noch vor dem Steinplatz, auf dem sich u.a. im Stadtbezirk Süd beliebter und stark frequentierter Spielplatz befindet. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, sollte geprüft werden, sowohl auf der Bernhard-Göring-Straße als auch auf der Arthur-Hoffmann-Straße zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer/Stunde zu reduzieren. Damit wäre neben der Schule auch der Steinplatz (Spielplatz) in diesen Bereich enthalten. Dass die Stadtverwaltung hier bereits gehandelt hat und im 1. Halbjahr 2020 der Tempo-30-Bereich ausgeweitet wird, ist wird zur Kenntnis genommen.
Um diese Thematik generell zu klären, soll sich der Oberbürgermeister über den Städtetag für eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage einsetzen, analog zur Zulässigkeit der Anordnung von Tempo-30 vor Schulen und Kitas. Ferner soll die Verwaltung bis zum ende des 1. Quartals 2020 prüfen, an welchen Stellen, wo Spielplätze in unmittelbarer Nähe sind, bereits jetzt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h möglich ist, auch ohne die angestrebte Ermächtigungsgrundlage.