Neufassung „Junges Wohnen auch für Azubis: Wohnheim für Auszubildende und Gewährleistungswohnungen“

Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung ersetzt als gemeinsame Neufassung der Fraktionen von SPD und Die Linke die Anträge VII-A-08956-NF-03 (SPD-Fraktion) und VII-A-09095-NF-02 (Fraktion Die Linke).

Diese Neufassung ist eine Übernahme des Verwaltungsstandpunktes mit Änderungen (Ergänzungen sind fett gedruckt, Löschungen durchgestrichen).
 

  1.           Die Stadt Leipzig prüft  zum Ende des 3. Quartals 2024 die Einrichtung eines Auszubildendenwohnheims unter folgenden Bedingungen:
  • ein Wohnraumbedarf lässt sich strukturell ermitteln
  • der Bau/der Erwerb/die Einrichtung wird wesentlich ko-finanziert aus Mitteln des Bundes und dem Freistaat Sachsen. Ziel ist es, Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zu akquirieren.
  • die Kosten für den Betrieb und die sozialpädagogische Betreuung übernimmt der Freistaat Sachsen.
  1.           Dafür veranlasst die Stadt Leipzig:
  1.                    eine Bedarfsanalyse (Ergebnisse 2024 Q2),
     
  2.                    prüft in enger Zusammenarbeit unter anderem mit der LWB und Partnerinnen und Partnern aus der Wirtschaft, wie Kammern, Gewerkschaften, Jugendauszubildendenvertretungen, Unternehmerverbänden sowie weiteren kommunalen Unternehmen und Sozialverbänden die Erstellung eines Umsetzungskonzepts (Entwurf und Vorlage für Ratsversammlung und zuständige Ausschüsse 2024 Q3). In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung eines Azubiwerkes, vergleichbar denen in München oder Hamburg, gepüft. Dieses Azubiwerk soll dazu beitragen die Lebens-, Ausbildungs- und Wohnbedingungen Auszubildender in der Stadt dauerhaft zu verbessern (Prüfergebnis 2024 Q3).
     
  3.                     Im Rahmen des Umsetzungskonzepts wird unter anderem die Notwendigkeit und der Umfang der sozialpädagogischen Betreuung ebenso erfasst, wie die Finanzierung des gesamten Betriebs. Zielstellung soll die Übernahme der der Kosten durch den Freistaat sein. Darüber hinaus sind auch Modelle anzustreben, bei denen sich Unternehmen an die Kosten beteiligen.
    Das Konzept soll Aussagen zu möglichen Standorten, zur Beschaffenheit der Zimmer (Einzelzimmer, WG, Gemeinschaftsräume), zu bezahlbaren Mieten, zu transparenten Zugangskriterien, zum Umgang mit sozialen Härten sowie zu für Leipzig wichtige Ausbildungsbereiche, -berufe und -betriebe berücksichtigen und Vorschläge zu einem Konzept mit der Prämisse “ Begleiten während der Ausbildung, statt Betreuen“ enthalten.
  1.           Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber Bundesregierung und der Staatsregierung dafür ein, dass das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt und auch für Auszubildende eingesetzt wird.
  1.           Der Oberbürgermeister prüft bis Ende des 2. Quartals 2024 in Abstimmung mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH („LWB“), ob und wo bis wann und in welcher Größenordnung dem Sozialamt weitere Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt vorgestellt.