Umsetzung der Istanbul-Konvention in Leipzig – Gewaltschutz bedarfsgerecht ausbauen und aktive Prävention von Femiziden stärken
Rednerin: Christina März, Stadträtin
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,
2018 ist in Deutschland die sogenannte Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention trägt auch die Stadt Leipzig die Verantwortung. Hier in Leipzig belegen die Zahlen der Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS), dass für die steigende Nachfrage nach Beratung und Schutz das Beratungsangebot und Unterbringungsangebot weiter ausgebaut werden muss. Laut KIS mussten von Januar bis Juni dieses Jahres fast 170 Frauen und über 150 dazugehörige Kinder in der Sofortaufnahme abgewiesen werden. Über 240 Personen konnten nicht telefonisch beraten werden. Jeder abgewiesene Hilferuf – sei er telefonisch oder persönlich – ist einer zu viel.
Es braucht mehr Personal, zum einen um die erhöhte Anzahl der Hilferufe abzudecken, aber auch um das bisherige Personal, das sehr gut ausgelastet ist und zu viele Anfragen abweisen musste, langfristig zu entlasten. Deshalb muss der kontinuierliche Ausbau der Personalstellen auch im kommenden Doppelhaushalt integriert werden.
Aber auch die Zusammenarbeit mit der Wohnraumversorgung des Sozialamtes muss intensiviert werden, damit die Frauen zeitnah wieder ein selbstbestimmtes Leben führen können und die Zentrale Sofortaufnahme der Frauenhäuser zügig frei werden, für jene Frauen und Kinder, die ebenfalls aus Selbstschutz ihr zuhause verlassen müssen.
Gegenüber dem Freistaat Sachsen muss sich der Oberbürgermeister für ein gemeinsames Modellprojekt einsetzen, um die Kapazitäten entsprechend der Nachfrage auszubauen – und diese ist hoch, wie ich bereits ausgeführt habe. Auch braucht es eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes und des Bundes, um geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt adäquat begegnen zu können – auch dafür muss sich der Oberbürgermeister in Dresden und Berlin stark machen.
Denn zu wenig finanzielle Unterstützung für die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking und die Zentrale Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen hier in Leipzig bedeuten im Umkehrschluss auch, dass mehr Frauen in Gewaltbeziehungen bleiben oder zurückkehren müssen, weil Ressourcen fehlen, sie zu unterstützen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.