Rede zum Antrag „Leipziger Initiative zur Begrenzung zukünftiger Mieterhöhungen“
Redner: Christopher Zenker, Stadtrat
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,
Leipzig ist attraktiv, dies zeigen die hohen Zuzugsraten. Zusammen mit steigenden Geburtenraten hat das dazu geführt, dass sich der Wohnungsleerstand in den letzten zehn Jahren von fast 70.000 auf etwa 30.000 Wohneinheiten verringert hat. Legt man die aktuell erschienene Bevölkerungsprognose von 600.000 Einwohnern im Jahr 2032 zu Grunde, ist auch dieser Leerstand bald aufgebraucht.
Der Rückgang des Wohnungsleerstands führt jedoch auch zu steigenden Mieten und kann in einzelnen Stadtteilen eine soziale Segregation zur Folge haben. Zudem ist es in Leipzig, einer Stadt mit vielen Singlehaushalten und Alleinerziehenden, schon jetzt schwierig an kleine Wohnungen zu kommen. Dies hat auch die kürzlich erschienene Studie der Bertelsmann-Stiftung bestätigt. Schwierig ist es mittlerweile auch für größere Familien, entsprechende Wohnungen zu finden.
Anders als der Antrag der Fraktion der Linken suggeriert, können wir jedoch noch nicht von einem gesamtstädtischen Wohnungsengpass reden. Der Änderungsantrag soll das gerade rücken. Nicht desto trotz halten wir die Begrenzung der Mieterhöhungen bei Neuvermietungen für wichtig. Selbst eine Erhöhung von bis zu 15 Prozent lässt für Vermieter ausreichend Spielraum.
Die Einführung einer Mietpreisbremse kann aber nur ein kleiner Baustein sein, um bezahlbaren Wohnraum in Leipzig zu erhalten. Wir brauchen weiterhin eine starke LWB, die durch eine gewisse Marktmacht Preis dämpfend auf den gesamten Mietmarkt wirkt. Wir brauchen aber auch eine Landesregierung, die erkennt, dass sich Sachsen unterschiedlich entwickelt. So muss sich in der Landesregierung die Erkenntnis durchsetzen, dass sich Leipzig und Dresden so rasant entwickeln, dass dort, nicht wie in anderen Regionen noch Rückbau gefördert werden sollte, sondern sozialer Wohnungsbau notwendig wird. Bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen müssen entsprechende Gestaltungsspielräume eingeräumt werden. Über Maßnahmen im Bund und im Land hinaus muss die Stadtverwaltung darüber nachdenken, ob insbesondere bei größeren Baugebieten, Investoren verpflichtet werden, einen Teil des Geländes mit Sozialwohnungen zu bebauen. Notfalls muss darüber hinaus auch die Einführung sogenannter Erhaltungssatzungen diskutiert werden, damit nicht nur Wohnungen im oberen Preissegment entstehen.
Alle Maßnahmen werden jedoch nur dann greifen, wenn in den nächsten Jahren wieder deutlich mehr Wohnungen durch private Investoren, Genossenschaften bzw. die LWB entstehen, als das in den letzten Jahren der Fall war. Hierzu zählt die Erschließung neuer Wohngebiete ebenso, wie die Sanierung bzw. Teilsanierung von nicht mehr bewohnbaren Häusern. Nur bei einem ausreichenden Bestand an Wohneinheiten kann ein stabiler Wohnungsmarkt bei bezahlbaren Mieten erhalten werden, welcher für Leipzig derzeit einen erheblichen Standortvorteil ausmacht.
Wir befinden uns am Anfang der Diskussion und können auch aus Erfahrungen aus anderen Städten lernen. Wir dürfen aber auch nicht zu lange warten, die Entwicklung der letzten 10 Jahre und die Bevölkerungsprognose für 2032 machen das deutlich.
Wir bitten um Zustimmung zum Änderungsantrag.