Rede zum Antrag „Schulbibliotheken und Leseräume“ in der Ratsversammlung am 18.04.2018
Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,
Schulbibliotheken und Leseräume sind wichtige Lernorte an Schulen. Deshalb haben wir im Januar 2017 auch die Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für Schulbibliotheken und Leseräume beschlossen.
Die Schulbibliothek ist das Medien- und Informationszentrum einer Schule, Ort des Lernens und Unterrichtens, des Lesens und der Kommunikation. Durch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen konnten viele Schulbibliotheken in den letzten Jahren durchgängig besetzt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in die Aufgaben eingearbeitet und sind oft Teil des Teams an Schulen geworden. Es wird ein schmerzlicher Verlust, diese Mitarbeiter nach Auslaufen der Maßnahmen zu verabschieden.
Meine Fraktion setzt sich auch dafür ein, diese Stellen möglichst schnell wieder zu besetzen. Uns würde es auch gut gefallen, wenn sich der Freistaat endlich zu den Schulbibliotheken bekennen würde und Personal wenigstens mitfinanziert.
Trotzdem werden wir dem Antrag der Linken nicht zustimmen. Es ist nicht die Aufgabe der Stadt Leipzig, die Stellen dafür zu schaffen und vollständig zu finanzieren. Die Aufgabe der Kommune ist es, die Räume und die Ausstattung für Schulen zur Verfügung zu stellen. Sollte die Stadt über mir bisher nicht bekannte finanzielle Reserven verfügen, dann gäbe es bei der Ausstattung der Schulen, dem Aufstocken des Schulbudgets und der Sanierung der Gebäude reichlich zu tun.
Weil wir Stadträte die Verantwortung für die Finanzen der Stadt tragen, können wir nicht eben mal schnell die Stellen für Schulbibliothekare schaffen. Wir finden es scheinheilig, wenn die Kollegen der Linken bei den jetzigen Mitarbeitern die Hoffnung wecken, dass sie weiterbeschäftigt werden könnten. Das würde selbst dann nicht funktionieren, wenn ihr Antrag heute beschlossen werde würde, weil die Tätigkeitsbeschreibung und die Zugangsvoraussetzungen andere wären.
Außerdem verschweigt die Fraktion auch, woher denn das Geld für diese Stellen kommen soll.
Nun ist der Antrag auf dem Tisch und meine Fraktion hat sich Gedanken gemacht, wie es denn mit der Besetzung der Schulbibos weitergehen könnte. Dazu liegt Ihnen unseren Änderungsantrag vor:
- Die erste Wahl bei der Besetzung bleiben arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Hierzu hat die Bundesregierung auch schon Pläne und die Stadt wird bei der Zuteilung solcher Stellen natürlich an die Schulbibliotheken denken.
- Eine weitere Möglichkeit ist es, die Stellen mit dem Programm „Freiwilligendienst aller Generationen“ zu besetzten. Die Möglichkeit muss aktiver beworben werden. Die Kosten für diese Stellen, die der Stadt entstehen, entnehmen Sie unserem Änderungsantrag. Diese Stellen laufen in der Regel ein Jahr.
- Wenn alle diese Maßnahmen nicht greifen, dann können die Schulen über Ganztagsangebote auch Honorarkräfte einstellen. Oft können die Mitarbeiter, die aus den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausscheiden, wenigsten für einige Stunden weiterbeschäftigt werden. Hierbei soll die Stadt 50% der Honorarkosten übernehmen.
Da wir nicht wissen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten ab Januar 2019 zur Verfügung stehen, soll die Stadt im Rahmen des Beschlusses zum Doppelhaushalt Vorschläge unterbreiten, welcher finanziellen Rahmen zur Verfügung steht und nach welchen Prioritäten die Stellen besetzt werden sollen.
Das sind alles keine Ideallösungen, aber unsere Vorschläge stellen einen akzeptablen finanziellen Rahmen dar. Ich bitte Sie darum, mit ihren Landtagsabgeordneten über Schulbibliotheken zu sprechen und dafür zu werben, Möglichkeiten für eine dauerhafte Besetzung zu schaffen.