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SPD-Fraktion begrüßt Beschlüsse zum Zweckentfremdungsverbot und zur Novellierung der Bauordnung

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt den aktuellen Beschluss des Ausschusses für Regionalentwicklung im Sächsischen Landtag zum eingebrachten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein Zweckentfremdungsverbot.

„Ein Zweckentfremdungsverbot ist ein weiterer Baustein, um die Auswirkungen eines angespannten Wohnungsmarktes wie in Leipzig und damit starke Steigerungen der Wohnungsmieten abzumildern. Seit Jahren bemühen wir uns in Leipzig, die Voraussetzungen für ein solches Zweckentfremdungsverbot zu schaffen. Der Stadtrat hatte bereits 2018 auf Antrag unserer Fraktion die Stadt Leipzig beauftragt, die notwendige Datengrundlage für Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hatte zügig ihre Hausaufgaben gemacht. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die sächsische Staatregierung wurde das Thema „Zweckentfremdungsverbote“ zudem auf die politische Agenda des Freistaates gehoben. Die Stadt Leipzig steht in den Startlöchern und wartet auf grünes Licht aus Dresden, damit ein Zweckentfremdungsverbot umgesetzt werden kann“, erklärt Anja Feichtinger, Stell. Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat.

Feichtinger weiter: „Auch die beschlossene Novelle der Bauordnung und die Einführung eines Gebäudetyp E ist ein gutes Signal für den Wohnungsbau. Durch den Abbau und die Vereinfachung von Baunormen werden neue Impulse für schnelleres und bezahlbares Bauen geschaffen, insbesondere auch für den sozialen Wohnungsbau. Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) hat das schon im Blick und eine kurzfristige Umsetzung in Leipzig ist somit möglich.“