Antwort:

  1.   Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig ergriffen, um schnell möglichst viele zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten?

Die Stadtverwaltung arbeitet intensiv an dem weiteren Ausbau der Kitainfrastruktur. So werden derzeit zusätzliche Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt:

  • Auf kommunalen Grundstücken sollen weitere 12 Kindertagesstätten mit jeweils bis zu 165 Plätzen (davon bis zu 45 Krippenplätze) im Jahresverlauf 2018 durch private Investoren gebaut werden. Das Gesamtvorhaben wird über die LESG gesteuert. Es erfolgt derzeit eine prüfende Planung der Grundstücke, auf deren Grundlage eine Funktionalausschreibung Investoren bzw. Bauträger zur Abgabe von Angeboten auffordert.
  • In den Kindertageseinrichtungen Tarostraße 7/9, Schulzeweg 11-13 und Kändlerstraße 11 sollen Kapazitätserweiterungen im Umfang von insgesamt 195 Plätzen erreicht werden. Dazu befindet sich ein Planungsbeschluss im Verfahren (vgl. VI-DS-04085, geändert in der DB OBM am 23.05.2017 beschlossen). Weitere Bestandsobjekte werden derzeit in Bezug auf die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung geprüft.
  • Die kommunalen Liegenschaften für Kindertageseinrichtungen werden dahingehend geprüft, ob hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Flächen eine vorübergehende oder dauerhafte Kapazitätserhöhung möglich ist.
  • Investorenprojekte sind weiterhin ein Weg zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten.

Aus diesem Grund wurde im Amtsblatt vom 20. Mai ein erneutes Markterkundungsverfahren durchgeführt. Außerdem werden Verhandlungen zur Schaffung sozialer Infrastruktur (Kitas/Grundschulen) mit Großinvestoren und Projektentwicklern im Rahmen kooperativer Baulandentwicklungen geführt (z.B. Westseite Hauptbahnhof, Olbricht-Kaserne, Werk Motor).

  1.  Wurden hierfür auch die Optionen geprüft, Kita-Bauvorhaben im Paket auszuschreiben und/oder vermehrt auf Systembau zu setzen?
  2. a)  Falls ja: Zu welchen Ergebnissen führten diese Prüfungen?
  3. b)  Falls nein: Wieso wurden diese Möglichkeiten nicht in Erwägung gezogen?

Die Systembauweise ist geprüft und als grundsätzlich mögliche Variante in Betracht gezogen. Im Rahmen der durchzuführenden Funktionalausschreibungen für den Bau von Kitas auf kommunalen Grundstücken steht diese Option ausdrücklich offen, wird aber nicht vorgeschrieben werden. Kernpunkt der Funktionalausschreibung ist der Zeitpunkt an dem die Einrichtungen in Betrieb genommen werden sollen. Eine Ausschreibung im Paket wird aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht in Betracht gezogen. Investoren steht es aber offen, sich auf mehrere Einzelausschreibungen zu bewerben.