Schlagwortarchiv für: Asyl

Christopher ZenkerIm Rahmen seiner regelmäßigen Besuche von sozialen bzw. karitativen Einrichtungen hat sich der SPD-Stadtrat Christopher Zenker gestern ein Bild von der Arbeit des Flüchtlingsrates Leipzig gemacht. Hintergrund des Besuches war der Start des Patenprogramms für Flüchtlinge am vergangenen Donnerstag.

Christopher Zenker, Mitglied im Fachausschuss Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales: „Ich freue mich, dass für die fachliche und pädagogische Begleitung ein kompetenter und engagierter Träger wie der Flüchtlingsrat  Leipzig gewonnen werden konnte. Der Flüchtlingsrat ist durch seine langjährige Bildungsarbeit für Flüchtlinge besonders geeignet, da er nicht nur in der Arbeit mit Flüchtlingen auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen kann, sondern durch die Zusammenarbeit mit 400 Ehrenamtlichen auch mit der Betreuung und Auswahl von Freiwilligen vertraut ist. Ich hoffe, dass das Patenschaftsprogramm nicht nur von den Flüchtlingen gut angenommen wird, sondern sich auch zahlreiche engagierte und motivierte Leipzigerinnen und Leipziger daran beteiligen.“

In Richtung Landesregierung wiederholt Zenker die Forderung, dass Integrationsleistungen nicht den Kommunen alleine überlassen werden dürfen.
Zenker: „Obwohl die Kommunen eine Pflichtaufgabe für den Freistaat übernehmen, trägt das Land nur knapp 60 Prozent der Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Besonders unverständlich ist, dass der Freistaat die Kosten für die soziale Betreuung komplett auf die Kommunen abwälzt. Auch die Kosten für die Koordination des Patenprogramms trägt die Stadt. Bei der Landesregierung muss sich endlich die Erkenntnis durchsetzen, dass eine gute soziale Betreuung die Integration der Flüchtlinge in den Städten bzw. Stadtteilen fördert und damit Vorurteile und Ängste abgebaut werden können. Der Freistaat muss sich an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligen und darf das nicht allein den Kommunen und dem Ehrenamt überlassen.“

Kritik äußert Zenker auch an den Äußerungen der CDU-Bundestagsabgeordneten Kudla.

„Wie sich die Äußerungen Kudlas mit dem ,C’ in CDU vereinbaren lassen, muss sie sich selber beantworten. Statt platter, stigmatisierender und menschenverachtender Äußerungen erwarte ich von einer Bundestagsabgeordneten konstruktive Vorschläge zur Unterbringung von Flüchtlingen. So könnte sich Frau Kudla darüber Gedanken machen, wie man die Verweildauer der Flüchtlinge in den großen Erstaufnahmeeinrichtungen möglichst kurz halten kann oder durch welche Maßnahmen eine bessere und schnellere Integration der Flüchtlinge in Sachsen gelingen kann“, so Zenker abschließend.

Änderungsvorschlag:

1. Ergänzung Beschlusspunkt 1
Die Platzanzahl für die Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie B wird in der Regel auf etwa 50 begrenzt. Bei größeren Abweichungen muss es sich um mehrere Gebäudeteile bzw. Gebäude oder ein Gebäude, das auf Grund seiner Gebäudestruktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur im Sinne des Konzeptes besonders geeignet ist, handeln. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werden regelmäßig über die Standortsuche für Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie A und B informiert.

2. Neuer Beschlusspunkt 3
Der Oberbürgermeister setzt sich weiterhin gegenüber der Landesregierung für die Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern ein, um den Anteil der dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten noch weiter erhöhen zu können. Darüber hinaus versucht dir Stadtverwaltung mit den großen Wohnungsanbietern in Leipzig Rahmenverträge zur Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge.

3. Neuer Beschlusspunkt 4
Bis Ende 2014 wird das Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ fortgeschrieben, um über die Anzahl und die Größe der geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen (Kategorie A) abschließend zu entscheiden. Im Zuge der Evaluation soll für die Kategorie A, neben der Möglichkeit Neubau, auch die Anmietung oder Nutzung stadteigener Gebäude geprüft werden.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die SPD Fraktion begrüßt grundsätzlich die Fortschreibung des Konzeptes “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“. Die Fortschreibung ist auch notwendig, da sich die Flüchtlingszahlen zwischen 2011 und 2013 mehr als verdoppeltet haben und nächstes Jahr wahrscheinlich über 1.000 neue Flüchtlinge nach Leipzig kommen werden, dies würde fast einer Vervierfachung gegenüber 2011 entsprechen.

Das vorgeschlagene dreistufige Unterbringungsmodell mit Erstaufnahmeeinrichtungen mit stark befristeter Aufenthaltsdauer, kleineren Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnen halten wir für einen Ziel führenden Ansatz, der zur Integration der Flüchtlinge ebenso beiträgt wie die vorgesehene verstärkte soziale Betreuung.

Oberstes Ziel muss jedoch weiterhin die möglichst schnelle Unterbringung der Flüchtlinge in dezentralem Wohnraum haben. Wir haben den Eindruck, dass das auch das Ziel der Stadtverwaltung ist.

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen im dezentralem Wohnraum ist jedoch nach wie vor das Land gefordert. Das darf nicht nur verbal die dezentrale Unterbringung begrüßen, sondern muss endlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Ziel muss sein, dass die dezentrale Unterbringung im Gesetz nicht mehr als Ausnahmefall geregelt ist, sondern die Regel wird. Neben dem Gesetzgeber sind jedoch auch die Vermieter gefordert. Aktuell gibt es einige Flüchtlinge denen dezentrales Wohnen zwar genehmigt wurde, die jedoch keine adäquate Wohnung finden. Insbesondere die großen Vermieter sehen wir in der Pflicht, eine Art Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, in der sie ein bestimmtes Kontingent an Wohnungen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stellen. Sie haben schließlich auch eine gesellschaftliche Verantwortung.

Auch wenn wir das dreistufige Unterbringungsmodell grundsätzlich begrüßen, sehen wir die geplante Größenordnung von 200 Plätzen für die Erstaufnahmeeinrichtungen und bis zu 100 Plätzen für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte skeptisch.

Wir werden zwar eine Abweichung von der ursprünglichen Obergrenze von 50 Personen pro Unterkunft für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte nicht ausschließen, fordern jedoch zumindest, dass sich das Gebäude dann auf Grund seiner Struktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur besonders gut eignen muss. Zudem dürfen größere Einrichtungen nicht der Regelfall werden, sondern müssen eine Ausnahme bleiben. Eine Einzelfallentscheidung für jedes Objekt ist, wie in der Vergangenheit, selbstverständlich.

Für die geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen fordern wir, dass nicht nur ein Neubau geprüft, sondern auch Anmietung oder Nutzung von stadteigenen Gebäuden in Betracht gezogen wird. Wir hoffen, dass es dadurch nicht nur gelingt Kosten zu sparen, sondern auch die geplante Größenordnung der Einrichtung reduziert werden kann. In einer Evaluation des fortgeschriebenen Konzepts Ende 2014 sollen entsprechende Vorschläge berücksichtigt werden. Sicher verschieben wir damit eine Entscheidung über die Größe und Anzahl der Erstaufnahmeeinrichtungen, aufgrund der kurzen Zeit, die wir zur Diskussion für der eilbedürftigen Vorlage hatten, halten wir das jedoch für vertretbar.

Abschließend noch drei Sätze zur Unterbringung in der Torgauer Straße, die ich im Sommer besuchen konnte. Da diese noch drei weitere Jahre genutzt werden soll, fordern wir zum einen eine Neuausschreibung des Betreibervertrags inklusive eines deutlichen Ausbaus der sozialen Betreuung. Zum anderen sollten bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltssituation der Flüchtlinge unternommen werden. Hierzu zählt für mich auch ein teilweiser Rückbau der gefängnisartigen Umzäunung.

Christopher ZenkerDie SPD-Fraktion begrüßt grundsätzlich, die Fortschreibung des Konzeptes “Wohnen für berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“. Die Fortschreibung ist aufgrund der zwischen 2011 und 2013 verdoppelten  Flüchtlingszahlen auch notwendig.

Christopher Zenker, Mitglied im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule: „Das vorgeschlagene dreistufige Unterbringungsmodell mit Erstaufnahmeeinrichtungen mit stark befristeter Aufenthaltsdauer, kleineren Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnen halten wir für einen zielführenden Ansatz, der zur Integration der Flüchtlinge ebenso beiträgt, wie die vorgesehene verstärkte soziale Betreuung. Die möglichst schnelle Unterbringung der Flüchtlinge in dezentralem Wohnraum muss weiter höchste Priorität haben.“

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen im dezentralem Wohnraum ist jedoch nach wie vor das Land gefordert. Das darf nicht nur verbal die dezentrale Unterbringung begrüßen, sondern muss auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Zenker dazu: „Wir müssen davon wegkommen, dass die dezentrale Unterbringung im Gesetz als Ausnahmefall geregelt ist und sie, wenn Flüchtlinge so untergebracht werden sollen, aufwendig begründet werden muss. Neben dem  Gesetzgeber sind jedoch auch die Vermieter gefordert. Aktuell gibt es Flüchtlinge, denen dezentrales Wohnen genehmigt wurde, die jedoch keine adäquate Wohnung finden. Insbesondere die großen Vermieter sind daher aufgefordert, eine Art Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, in der sie ein bestimmtes Kontingent an Wohnungen im gesamten Stadtgebiert für Flüchtlinge zur Vermietung zur Verfügung stellen.“

Auch wenn die SPD-Fraktion das dreistufige Unterbringungsmodell grundsätzlich begrüßt, sieht sie die geplante Größenordnung von 200 Plätzen für die Erstaufnahmeeinrichtungen und 50-100 Plätzen für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte skeptisch. Zenker: „Für uns ist es wichtig, dass insbesondere die kleine Gemeinschaftsunterkünfte ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der Flüchtlinge ermöglichen. Ein Abweichen von der ursprünglichen Obergrenze von etwa 50 Personen pro Unterkunft schließen wir zwar nicht aus, fordern jedoch, dass sich das Gebäude dann auf Grund seiner Struktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur besonders gut eignen muss. Zudem sollten größere Objekte die Ausnahme bleiben. Eine Einzelfallentscheidung für jedes Objekt ist, wie in der Vergangenheit, selbstverständlich.“

Für die geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen fordert die SPD-Fraktion, dass nicht nur ein Neubau geprüft, sondern auch Anmietung oder Nutzung von stadteigenen Gebäuden in Betracht gezogen werden. Die SPD-Fraktion hofft, dass es dadurch nicht nur gelingt Kosten zu sparen, sondern auch die geplante Größenordnung der Einrichtung reduziert werden kann. In einer Evaluation des fortgeschriebenen Konzepts Ende 2014 sollen entsprechende Vorschläge berücksichtigt werden. „Dass durch die geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen endlich ernsthaft die Schließung der Massenunterkunft in der Torgauer Straße 280 vorbereitet wird und die Unterbringung in den großen Erstaufnahmeunterkünften auf maximal zwölf Monate begrenzt werden soll, begrüßen wir sehr. Da das Heim in der Torgauer Straße jedoch noch drei weitere Jahre genutzt werden soll, fordern wir auch eine Neuausschreibung des Betreibervertrags inkl. des deutlichen Ausbaus der sozialen Betreuung. In der Ausschreibung sind die Bedingungen vor Ort zu berücksichtigen. Zudem sollten bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltssituation der Flüchtlinge unternommen werden“, so Zenker abschließend.

Christopher ZenkerWährend ihrer aktuell laufenden Sommertour hat die Leipziger SPD-Fraktion heute Vormittag Station in der neuen Flüchtlingsunterkunft in der Riebeckstraße gemacht. Christopher Zenker, der seine Fraktion im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt, zeigt sich beeindruckt: „Es ist toll, was hier mit viel Engagement geleistet wird. Hier stimmen die Rahmenbedingungen aus Unterbringung und sozialer Betreuung der Flüchtlinge. Es ist eine bemerkenswerte Arbeit, die der Betreiber, Pande-chaion Herberge e. V., und der Leipziger Flüchtlingsrat leisten.“

Das Flüchtlingsheim in der Riebeckstraße ist eine der neuen Unterkünfte, die im Zusammenhang mit dem im Sommer letzten Jahres vom Stadtrat beschlossenen Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern eröffnet worden ist. Die Eindrücke, die er dort sammeln konnte, bestärken Zenker in der Auffassung, dass eine zügige und konsequente Umsetzung des neuen Wohnkonzepts sinnvoll und richtig ist: „In kleineren, gut an die öffentliche Infrastruktur angebundenen Gemeinschaftsunterkünften, lässt sich die soziale Betreuung der Bewohner besser organisieren. Ziel muss jedoch sein, möglichst viele Flüchtlinge dezentral im eigenen Wohnraum unterzubringen. Leipzig ist es zwar gelungen, 60 Prozent der Flüchtlinge so unterzubringen, eine weitere Erhöhung dieser Quote ist jedoch kaum möglich, da dies der Freistaat durch einen Erlass verhindert“, so Zenker.

Darüber hinaus zieht sich der Freistaat in der Asylpolitik, wie in vielen anderen Bereichen auch, aus der Verantwortung und das obwohl die Kommunen hier eine Pflichtaufgabe für den Freistaat übernehmen. „Die seit Jahren eingefrorenen Zuweisungen des Landes pro Flüchtling reichen, wenn überhaupt gerade einmal für die Unterbringung. Die soziale Betreuung der Flüchtlinge, die einen gleich hohen Stellenwert haben sollte wie die bloße Unterbringung, muss von der Stadt als freiwillige soziale Leistung alleine gestemmt werden. Auch Sprachkurse, die eine wichtige Voraussetzung zur Integration sind, muss die Stadt Leipzig zu 100 Prozent finanzieren“ erklärt Zenker weiter

Darüber hinaus hat Sachsen eine der strengsten Residenzpflichten für Flüchtlinge, welche gelockert werden muss. Neben Problemen, die die Landesebene zu verantworten hat, müssen auch auf Bundes-ebene mehr Anstrengungen unternommen werden, um die Situation von Flüchtlingen zu verbessern. Das fängt bei viel zu langen Asylverfahren an, die nicht nur zu einer großen Ungewissheit bei den Flüchtlin-gen führen, sondern auch dazu, dass sie keiner Arbeit nachgehen können. „Neben zügigeren Bearbeitungsverfahren muss das Arbeitsverbot für Flüchtlinge ebenso aufgehoben werden, wie das Verbot zu studieren oder eine Ausbildung aufzunehmen. Diese Maßnahmen würden nicht nur die Integration deut-lich verbessern, sondern führen auch dazu, dass Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt selber verdienen und einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können und nicht zur Untätigkeit gezwungen sind.“

Auch in den nächsten Wochen und Monaten ist mit weiter steigenden Flüchtlingszahlen zu rechnen. „Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Freistaat und Bund dürfen die Kommunen damit nicht alleine lassen. Dies betrifft nicht nur die finanzielle Ausstattung der Kommunen, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.“

Im Laufe der Woche wird Christopher Zenker auch die Flüchtlingsunterkunft in der Torgauer Straße besuchen, in der es im Mai zu einem tragischen Todesfall gekommen ist.

Der Vorschlag der Stadtverwaltung geht an den Standorten Pittler-/Pferdnerstraße und Weißdornstraße über die im Stadtratsbeschluss festlegte Obergrenze von 50 Bewohnerinnen  und Bewohnern pro Objekt hinaus. Dies wird mit dem vorliegenden interfraktionellen Antrag korrigiert.

Wir schlagen vor, die Standorte in Wahren von 70 auf 36 Personen und in Grünau von 180 auf 50 zu reduzieren. Die Cradefelder Straße 12 in Portitz halten wir wegen des baulichen Zustandes für nicht geeignet. Daher soll dieses Objekt aus dem Konzept herausgenommen werden. In Portitz verringert sich daher die Zahl der Plätze von 50 auf 35. Wir hoffen, dass bei einer kleineren Zahl von Asylsuchenden an einem Ort die Kontakte mit der ansässigen Wohnbevölkerung besser möglich werden. Hierzu ist auch das Patenschaftsmodell auszubauen.

Als Teilkompensation zur geringeren Belegung in der Weißdornstraße und an den Standorten in Wahren und Portitz fordern wir eine Prüfung der Sanierung von zwei Häusern am Standort Riebeckstraße 63. Dabei sollen pro Haus maximal 50 Plätze geschaffen werden. Auf den Standort Weißdornstraße hätten wir sehr gern sofort komplett verzichtet. Da die Stadt jedoch vom Land verpflichtet ist, Kapazitäten entsprechend der zu erwartenden Zuweisung von Flüchtlingen vorzuhalten, schlagen wir vor, diesen Standort zur Abdeckung des dringendsten Bedarfs auf maximal zwei Jahre und maximal 50 Personen zu begrenzen. Um diesen Standort spätestens Ende 2014 ablösen zu können und die geringere Belegungsdichte an den Standorten Portitz und Wahren auszugleichen, fordern wir, dass die Stadtverwaltung geeignete Objekte vorschlägt. Dies soll auch mittels öffentlicher Ausschreibung geschehen.

Das Ziel der Änderungen ist, die Lebensbedingungen von Asylsuchenden zu verbessern. Gleichzeitig nehmen die Fraktionen die Sorgen und Ängste der Anwohner ernst, erteilen den aggressiven und vorurteilsbehafteten Tendenzen in den Protesten gegen das kleinteilige Unterbringungskonzept allerdings eine klare Absage.

Hauptziel der Antragstellerinnen und Antragsteller ist es jedoch, die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge in Einzelwohnungen weiter zu maximieren. Mit mehr als 60 % dezentraler Unterbringung in Einzelwohnungen im gesamten Stadtgebiet übernimmt Leipzig eine Vorreiterrolle in Sachsen. Leider setzt die Landesregierung den Kommunen hier Grenzen. Die Gemeinschaftsunterbringung wird im Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz als Regelunterbringung definiert und die dezentrale Unterbringung mit Erlass des Sächsischen Innenministeriums auf Notfälle reduziert.

Die Fraktionen fordern die CDU auf, ihren Worten taten folgen zu lassen und eine Änderung des Gesetzes zu veranlassen.

Nähere Informationen befinden sich im gemeinsamen Antrag, der als Anlage beigefügt ist.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Sozialausschussmitglieder und fachpolitischen SprecherInnen zur Verfügung

Christopher Zenker, SPD-Fraktion,
Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE,
Norman Volger, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen