Schlagwortarchiv für: bauliche Unterhaltung

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für den baulichen Unterhalt von Schulen in städtischer Trägerschaft wird für die Jahre 2019 und 2020 jährlich um 4,5 Millionen Euro erhöht.
Die Stadtverwaltung erarbeitet hierzu eine Prioritätenliste und legt dem Stadtrat diese zur Beschlussfassung des Haushaltes 2019/20 vor.

  • In der Prioritätenliste werden die Haushaltsanträge eingearbeitet:
    • A0038 „Schulfensterprogramm“ (CDU-Fraktion)
    • A0104 „Sanierungsprogramm für Dach, Fenster, Fassaden für Schulen und Turnhallen intensivieren“ (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
    • A0223 „Schulen besser in Stand halten!“ (SPD- Fraktion)
    • A 0230 „Toiletten an Schulen und Kitas sanieren!“ (SPD-Fraktion)
  • Die eingereichten Bürgereinwände zur Werterhaltung von Schulen sind bei der Erarbeitung der Prioritätenliste ebenso zu beachten.
  • Vierteljährlich berichtet das AGM im Unterausschuss Schulnetzplanung über die Umsetzung. Dabei wird erläutert, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um eine vollständige Umsetzung der Planansätze zu realisieren.

Begründung:

Der Zustand verschiedener Bestandsschulen ist weiterhin teilweise skandalös. Derzeit legt die Stadt Leipzig alle Kraft in den Aufbau ausreichender schulischer Kapazitäten. Trotz des enormen Sanierungsstaus wird die bauliche Unterhaltung von Bestandschulen weiterhin stark vernachlässigt.

Besondere Schwerpunkte der baulichen Unterhaltung sind die Sanierung der Schultoiletten und die Erneuerung der äußeren Hülle (Fenster, Fassade, Dach).
Aber auch kleinere Maßnahmen, wie die Renovierung von Unterrichts- und Horträumen und die Erneuerung von Fußböden.

Zahlreiche Sanitäranlagen in Leipziger Schulen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen. Hygienische und zeitgemäße Toiletten in Schulen stellen für viele Schüler, Lehrer und Eltern ein Qualitätsmerkmal dar. Für die Gesunderhaltung sind hygienische Schultoiletten von entscheidender Bedeutung. Durch „Toilettenvermeidung“ treten gesundheitliche Probleme, wie Blasenfunktionsstörungen, Verdauungsprobleme und Verstopfungen auf. Viele Schüler vermeiden es, während der Schulzeit ausreichend zu trinken, sich einen Gang zur Toilette zu ersparen, was gesundheitsgefährdende Dehydrierungen nach sich ziehen kann. Der Flüssigkeitsmangel kann zu Müdigkeit, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Schüler und Lehrer verbleiben, unter anderem durch die Einführung der Ganztagesangebote, immer länger in den Schulen.

Eine Fortsetzung der Sanierungsarbeiten an der äußeren Hülle von Schulen (Fenster, Fassade, Dach) ist besonders wichtig, um den Wert der Gebäude zu erhalten. An zahlreichen Gebäuden treten besonders bei extremen Witterungen Schäden auf, weil die Fenster, Dächer und/oder Dachrinnen defekt sind. Das führt oft zu weiteren Schäden im Gebäude.

Zahlreiche Klassenzimmer in Leipziger Schulen befinden sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Viele Klassenzimmer wurden seit vielen Jahren nicht grundhaft renoviert und professionell gemalert. Einige Klassenzimmer wurden von Eltern gemalert. Dies ist ein wichtiger Beitrag, aber er ersetzt nicht eine grundhafte Renovierung der Räume. Mit dem Renovierungsprogramm für Klassenzimmer sollen über einen längeren Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Renovierungsbedarf abzubauen. Möglichst viele Schulen sollen in den nächsten Jahren die Möglichkeit haben, einige Räume grundhaft renovieren zu lassen. Besonderes bei der Durchführung von Brandschutzsanierung, dem Einbau neuer Fenster und anderen Baumaßnahmen werden Renovierungsarbeiten mit durchgeführt.

Die über viele Jahre aufgestauten Investitionsbedarfe müssen weiterhin sukzessive abgebaut werden, auch um den Wertverfall an der bestehenden Substanz zu mildern. Verfügbare Fördermittel sollten ggf. abgerufen und mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln kofinanziert und aufgestockt werden.

Es gilt das gesprochene Wort!Axel_Dyck2

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Damit ich Sie mit meinem ersten Satz nicht verwirre, sage ich es gleich – das folgende Zitat ist einem zehn Jahre alten Beschluss dieser Ratsversammlung entnommen. Er lautet:

„Leipzig erlebt wie die meisten deutschen Städte eine der schwersten Finanzkrisen seit 15 Jahren. Insbesondere die Massenarbeitslosigkeit, mit all ihren sozialen und finanziellen Folgen für die Gesellschaft ist eine Herausforderung, die die Städte aus eigener Kraft nicht lösen können. Damit geht ein Verlust der Handlungs- und Entscheidungsspielräume einher, der das Wesen der kommunalen Selbstverwaltung aushöhlt. Ohne die Wiederherstellung und Bewahrung von Gestaltungsmöglichkeiten wird Leipzig seine Aufgaben und Funktionen in der Zukunft nicht ausreichend wahrnehmen können. Anderenfalls droht eine Einengung des Spielraumes städtischer Politik auf ein „minimalistisches Pflichtprogramm““.

Das war ein Zitat aus der Beschlussfassung über die Strategischen Ziele der Kommunalpolitik für die Haushaltsplanungen. Deswegen passt das auch hierher.

Ein langer, aber interessanter Blick zurück, da wir ja auch mit dem Doppelhaushalt ein ganz schönes Stück nach vorn blicken wollen.

Wenn man nun noch bedenkt, dass der Zeitraum nach 2005 zusätzlich geprägt war von der internationalen Finanzkrise, sowie der Problemlage rund um unsere städtischen Wasserwerke, dann ist es schon beachtlich, wenn uns der Finanzbürgermeister über einen Liquiditätsüberschuss für 2014 in Höhe von rund 30 Millionen Euro berichtet und gleichzeitig Änderungswünsche zum Haushaltsentwurf in einer Gesamthöhe von respektablen 113 Millionen Euro, natürlich mit inhaltlichen Überschneidungen, vorliegen.

In dieser Stadt muss sich also in den letzten 10 Jahren etwas Ungeheuerliches getan oder verändert haben.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 1 Million Euro für die bauliche Unterhaltung an kommunalen Schulen eingestellt.

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Mittel im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zur Verfügung zu stellen, denn die Gelder wurden bereits über die Vorlage DS V/1070 „Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig – eine zentrale Herausforderung an die Kommunalpolitik der nächsten Jahre“ beschlossen.

Begründung:

Ohne ein bedarfsgerechtes Bereitstellen der Mittel für die bauliche Unterhaltung auf Basis des berechneten Minimums von 10,44 Millionen Euro können in den Schulgebäuden und Schulsporthallen weiter nur die notdürftigen und unabweisbaren Reparaturen, nicht aber sachgerechte Bau- und Substanzerhaltung, durchgeführt werden.

Kalkulatorisch sind für die laufende bauliche Werterhaltung der Standorte des Schulnetzes Leipzig für komplexsanierte bzw. neuerrichtete Gebäude jährlich 1,2 Prozent, bezogen auf den Gesamtinvestitionsbedarf von 870 Millionen Euro nach 1990, in den Haushalt einzustellen. Für eine ausführlichere Begründung siehe DS V/1070. Darin findet sich auch das mit dieser Vorlage beschlossene Leitziel der Baustrategie, das besagt: „In der Stadt Leipzig sind alle gemäß Schulnetzplan notwendigen Standorte baulich saniert und nach neuen pädagogischen Konzepten umgestaltet. Die für diese Standorte erforderliche Bauunterhaltung ist finanziell abgesichert.“